Wohin mit dem Elternhaus

Todesfall

Was kosten Bestattung und Grab in Erlangen?

Herausgegeben von Wohin mit dem Elternhaus

Die Stadt Erlangen unterhält zehn stadteigene Friedhöfe vom Zentralfriedhof über Bruck, Büchenbach, Dechsendorf, Eltersdorf, Frauenaurach (Alt und Neu), Kriegenbrunn-Hüttendorf und Tennenlohe bis zum Westfriedhof. Nach der seit 1. Januar 2026 geltenden Friedhofsgebührensatzung beträgt die jährliche Grabnutzungsgebühr für Einzelgrabstätten 93,00 Euro, für Familiengrabstätten mit zwei Grabplätzen ab 103,00 Euro und für Urnengrabstätten mit bis zu vier Plätzen 115,00 Euro.

Was gilt in Erlangen im Einzelnen?

Das Ausheben und Verfüllen eines Grabes kostet bei einer einfach tiefen Erdbestattung 790,00 Euro und bei einer Urnenbeisetzung 163,00 Euro.

Welche Zahlen und Regeln gelten in Erlangen?

Alle Angaben stammen aus amtlichen Quellen. Der Link führt jeweils zur Fundstelle.

AngabeWertStandQuelle
Stadteigene Friedhöfe in Erlangen (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 BFS)10 Friedhöfe: Zentralfriedhof, Bruck, Büchenbach, Dechsendorf, Eltersdorf, Frauenaurach - ALT, Frauenaurach - NEU, Kriegenbrunn-Hüttendorf, Tennenlohe und Westfriedhof2026-01-01Quelle
Mindestruhezeit auf Erlanger Friedhöfen (§ 25 BFS)15 Jahre bei Erdbestattungen (10 Jahre für Kinder bis 7 Jahre, 5 Jahre für Totgeburten), 10 Jahre für Urnen2026-01-01Quelle
Dauer und Verlängerung des Grabnutzungsrechts (§ 13 BFS)mindestens für die Dauer der Ruhezeit; Verlängerung um 5, 10 oder 15 Jahre auf Antrag innerhalb von drei Monaten vor Ablauf2026-01-01Quelle
Jährliche Grabnutzungsgebühr für Einzelgrabstätten (§ 2 Nr. 15 FGS)93,00 Euro pro Jahr (bei 15 Jahren Mindestruhezeit 1.395,00 Euro)2026-01-01Quelle
Jährliche Grabnutzungsgebühr für Familiengrabstätten mit 2 Grabplätzen (§ 2 Nr. 1-3 FGS)103,00 Euro pro Jahr innerhalb geschlossener Grabgruppen, 104,00 Euro am Rande, 106,00 Euro außerhalb2026-01-01Quelle
Jährliche Grabnutzungsgebühr für Urnengrabstätten und Urnennischen (§ 2 Nr. 20, 22, 24 FGS)115,00 Euro pro Jahr für Urnengrabstätten bis 4 Plätze, 163,00 Euro für Urnennischen bis 2 Plätze, 173,00 Euro für Urnengrabstätten am Baum/im Beet2026-01-01Quelle
Gebühr für Ausheben und Verfüllen eines Grabes (§ 3 Abs. 3 FGS)790,00 Euro bei Erdbestattung einfach tief, 998,00 Euro doppelt tief, 163,00 Euro für das Beisetzen einer Urne2026-01-01Quelle
Gebühr für Trauerfeier mit Benutzung der Trauerhalle (§ 3 Abs. 2 Nr. 1-2 FGS)342,00 Euro auf den sonstigen Friedhöfen, 248,00 Euro in Dechsendorf, Kriegenbrunn und Frauenaurach (alt); stille Urnenbeisetzung 118,00 Euro2026-01-01Quelle

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Welche Stellen sind in Erlangen zuständig?

  • Stadt Erlangen - Standesamt und Friedhofsverwaltung: Vollzug der Bestattungs- und Friedhofssatzung sowie der Friedhofsgebührensatzung, [Website] (Quelle)

Was ist in Erlangen anders als anderswo?

Gestaffelte Trauerhallengebühr nach Friedhof: Auf den Stadtteilfriedhöfen Dechsendorf, Kriegenbrunn und Frauenaurach (alt) kostet die Trauerfeier mit Trauerhalle 248,00 Euro, auf den übrigen städtischen Friedhöfen wie dem Zentralfriedhof 342,00 Euro (Quelle).

Kurze Urnenruhezeit von 10 Jahren: Während Erdbestattungen in Erlangen eine Mindestruhezeit von 15 Jahren haben, beträgt die Ruhezeit für Urnen nur 10 Jahre (Quelle).

Wie gehen Sie in Erlangen am besten vor?

  1. Wunsch der verstorbenen Person klären: Erd- oder Feuerbestattung, Grabart, Friedhof.
  2. Die Gebührenordnung des Friedhofsträgers ansehen und ein Angebot des Bestatters einholen.
  3. Klären, wer die Kosten trägt: in der Regel die Erben aus dem Nachlass.
  4. Reicht das Geld nicht, beim Sozialamt die Übernahme der Bestattungskosten beantragen.

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Häufige Fragen

Was kostet ein Einzelgrab oder Familiengrab in Erlangen für die gesamte Ruhezeit?

Bei einer Mindestruhezeit von 15 Jahren für Erdbestattungen fallen für ein Einzelgrab (93,00 Euro/Jahr) 1.395,00 Euro Grabnutzungsgebühr an, für eine zweistellige Familiengrabstätte (ab 103,00 Euro/Jahr) ab 1.545,00 Euro zuzüglich 790,00 Euro für das Ausheben und Verfüllen (Quelle).

Wie hoch sind die städtischen Gebühren für eine Urnenbeisetzung in Erlangen?

Die jährliche Grabnutzungsgebühr für eine Urnengrabstätte mit bis zu vier Plätzen beträgt 115,00 Euro (1.150,00 Euro für 10 Jahre Ruhezeit), das Beisetzen einer Urne kostet 163,00 Euro und eine stille Urnenbeisetzung ohne Trauerhalle 118,00 Euro (Quelle).

Kann ein ablaufendes Grabnutzungsrecht in Erlangen verlängert werden?

Ja, ablaufende Grabnutzungsrechte können auf Antrag innerhalb von drei Monaten vor Ablauf um 5, 10 oder 15 Jahre verlängert werden (Quelle).

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