Wohin mit dem Elternhaus

Ämter und Gerichte

Wer ist in Duisburg zuständig? Gerichte und Ämter bei Erbfall und Pflegefall

Herausgegeben von Wohin mit dem Elternhaus

Nach einem Erbfall oder beim Umzug ins Pflegeheim haben Familien in Duisburg mit mehreren Stellen zu tun. Das Nachlassgericht eröffnet Testamente und erteilt Erbscheine, das Grundbuchamt trägt neue Eigentümer ein, das Betreuungsgericht genehmigt Verkäufe durch Betreuer. Der Pflegestützpunkt berät zu Pflege und Heim, das Sozialamt entscheidet über Hilfe zur Pflege, der Gutachterausschuss ermittelt Verkehrswerte.

Welche Stelle ist wofür zuständig?

Die Tabelle nennt alle Stellen, die bei einem Elternhaus im Erbfall oder Pflegefall in Duisburg eine Rolle spielen. Nicht jede Familie braucht alle. Welche Sie brauchen, hängt davon ab, ob ein Erbfall eingetreten ist, ob es eine Vollmacht gibt und ob verkauft werden soll.

Zuständig fürStelleAdresse
NachlassgerichtAmtsgericht Duisburg (Nachlassabteilung)1König-Heinrich-Platz 1, 47051 Duisburg (Postfach 10 01 10, 47001 Duisburg), Tel. 0203 9928-0, Fax 0203 9928-441
GrundbuchamtAmtsgericht Duisburg (Grundbuchamt, Nebenstelle)3Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Tel. 0203 9928-0, Fax 0203 9928-507
BetreuungsgerichtAmtsgericht Duisburg (Betreuungsabteilung, Nebenstelle)3Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Tel. 0203 9928-0, Fax 0203 9928-507
ZwangsversteigerungAmtsgericht Duisburg (Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung, Nebenstelle)3Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Tel. 0203 9928-0, Fax 0203 9928-507
GutachterausschussGeschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Stadt Duisburg7Erftstraße 7, 47051 Duisburg (Postanschrift: 47049 Duisburg), Tel. +49(0)203 283 984224, E-Mail gutachterausschuss@stadt-duisburg.de
PflegestützpunktSenioren- und Pflegeberatung der Stadt Duisburg (7 Stadtbezirke)6Claubergstraße 20-22, 47051 Duisburg (BBZ Stadtmitte) sowie Standorte in allen 7 Stadtbezirken, Tel. 0203 98572610
Hilfe zur PflegeLandschaftsverband Rheinland (LVR) / Stadt Duisburg (Amt für Soziales und Wohnen)9Kennedy-Ufer 2, 50679 Köln (LVR) / Duisburg, Tel. 0203 94000
BetreuungsbehördeStadtverwaltung Duisburg, Gesundheitsamt, Betreuungsbehörde (53-43)5Medical Center Ruhrort, Ruhrorter Straße 195, 47119 Duisburg, Tel. 0203 283-985071, E-Mail betreuungsbehoerde@stadt-duisburg.de

Sie müssen nicht alle Wege auf einmal gehen. Für die meisten Familien beginnt es mit einer einzigen Stelle: beim Erbfall mit dem Nachlassgericht, beim Heimeinzug mit dem Pflegestützpunkt.

Ihre LageErste StelleDanach oft
Ein Elternteil ist verstorbenNachlassgerichtGrundbuchamt, Finanzamt
Ein Elternteil zieht ins HeimPflegestützpunktSozialamt (Hilfe zur Pflege)
Niemand kann mehr für die Eltern unterschreibenBetreuungsbehörde oder BetreuungsgerichtBetreuungsgericht für die Genehmigung eines Verkaufs
Die Erben streiten über den WertGutachterausschussNotar
Das Haus steht auf einem ErbbaugrundstückErbbaurechtsgeberGrundbuchamt

Wofür brauchen Sie das Nachlassgericht?

Das Nachlassgericht eröffnet Testamente, nimmt Erbausschlagungen entgegen und erteilt den Erbschein. Für Duisburg gilt: Amtsgericht Duisburg (gesamtes Stadtgebiet Duisburg)1. Kontakt: Amtsgericht Duisburg, König-Heinrich-Platz 1, 47051 Duisburg (Postfach 10 01 10, 47001 Duisburg), Tel. 0203 9928-0, Fax 0203 9928-4412.

Die Ausschlagung muss binnen sechs Wochen erklärt werden, gegenüber dem Nachlassgericht oder in öffentlich beglaubigter Form beim Notar (§§ 1944, 1945 BGB). Einen Erbschein brauchen Sie für das Grundbuch, wenn kein notarielles Testament vorliegt (§ 35 GBO). Mehr dazu unter Nachlassgericht und Erbschein.

Wofür brauchen Sie das Grundbuchamt?

Nach dem Erbfall ist das Grundbuch unrichtig, weil noch die Verstorbenen als Eigentümer eingetragen sind. Die Erben beantragen die Berichtigung. Geht der Antrag binnen zwei Jahren nach dem Erbfall ein, kostet die Eintragung der Erben keine Gebühr (KV 14110 GNotKG).

Amtsgericht Duisburg, Nebenstelle Kardinal-Galen-Straße (gesamtes Stadtgebiet Duisburg)3. Kontakt: Amtsgericht Duisburg, Nebenstelle Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Tel. 0203 9928-0, Fax 0203 9928-5074. Einzelheiten stehen unter Grundbuch nach dem Erbfall.

Wir sortieren mit Ihnen, welche Stelle Sie wann brauchen und welche Unterlagen fehlen. Ein Anruf, ein fester Ansprechpartner, keine Anrufflut.

Fahrplan mit Fristen

Wofür brauchen Sie das Betreuungsgericht und die Betreuungsbehörde?

Das Betreuungsgericht bestellt einen rechtlichen Betreuer, wenn ein Elternteil seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann und keine Vorsorgevollmacht besteht. Will der Betreuer das Haus verkaufen, braucht er die Genehmigung des Gerichts (§ 1850 BGB). Erst mit Rechtskraft des Beschlusses wird sie wirksam (§ 40 Abs. 2 FamFG).

Die Betreuungsbehörde der Stadt berät zu Vorsorgevollmacht und Betreuung und kann Vorsorgevollmachten beglaubigen. Diese Beglaubigung endet aber mit dem Tod des Vollmachtgebers (§ 7 BtOG); für Grundstücksgeschäfte danach braucht es einen Notar. Kontakt Betreuungsbehörde: Stadtverwaltung Duisburg, Gesundheitsamt, Betreuungsbehörde (53-43), Ruhrorter Straße 195, 47119 Duisburg, Tel. 0203 283-985071, E-Mail betreuungsbehoerde@stadt-duisburg.de5. Mehr unter Betreuer und Hausverkauf.

Wofür brauchen Sie den Pflegestützpunkt und das Sozialamt?

Der Pflegestützpunkt berät neutral zu Pflegegrad, Heimplätzen, Kosten und Entlastung. Kontakt: Senioren- und Pflegeberatung der Stadt Duisburg in den 7 Stadtbezirken (z. B. BBZ Stadtmitte, Claubergstraße 20-22, 47051 Duisburg, Tel. 0203 98572610)6. Ein Gespräch dort lohnt sich, bevor ein Heimvertrag unterschrieben wird.

Reichen Rente, Pflegekasse und Ersparnisse nicht für den Eigenanteil im Heim, stellen Sie beim Sozialamt einen Antrag auf Hilfe zur Pflege. Das Amt prüft dann das Vermögen, auch das Haus (§ 90 SGB XII). Was das bedeutet, steht unter Pflegeheim und Elternhaus in Duisburg.

Wofür brauchen Sie den Gutachterausschuss?

Der Gutachterausschuss erstellt Verkehrswertgutachten, veröffentlicht den Immobilienmarktbericht und die Bodenrichtwerte. Ein Gutachten hilft, wenn Erben sich über den Wert nicht einig sind, wenn das Finanzamt einen zu hohen Wert ansetzt (§ 198 BewG) oder wenn ein Betreuer den Kaufpreis gegenüber dem Gericht begründen muss. Kontakt: Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Stadt Duisburg, Erftstraße 7, 47051 Duisburg, Tel. +49(0)203 283 984224, Fax +49(0)203 283 709 3720, E-Mail gutachterausschuss@stadt-duisburg.de7.

Die Gebühr richtet sich nach dem Verkehrswert. Beispiele aus der Gebührensatzung: 0,2 % vom Verkehrswert zuzüglich 1.400 Euro (bei Verkehrswerten bis 1 Mio. Euro nach VermWertKostO NRW ab 01.01.2026)8. Was Häuser in Duisburg im Durchschnitt kosten, steht unter Immobilienwert.

Wofür brauchen Sie die Zwangsversteigerungsabteilung?

Mit der Zwangsversteigerungsabteilung haben Familien selten zu tun, aber in einem Fall ist sie wichtig: Wenn sich eine Erbengemeinschaft nicht einigt, kann jeder Miterbe die Teilungsversteigerung beantragen (§ 180 ZVG). Zuständig ist in Duisburg die Abteilung des Amtsgerichts Amtsgericht Duisburg, Nebenstelle Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg (Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungssachen)4. Eine Versteigerung bringt meist weniger als ein gemeinsamer Verkauf, deshalb lohnt sich eine Einigung vorher.

Ein Fahrplan mit Wertspanne, den Sie an alle Miterben schicken können. Keine Weitergabe ohne Ihr Ja.

Gemeinsame Grundlage anfordern

In welcher Reihenfolge gehen Sie vor?

  1. Lage klären. Erbfall, Pflegefall oder beides? Gibt es eine Vorsorgevollmacht?
  2. Erste Stelle ansprechen. Nachlassgericht beim Erbfall, Pflegestützpunkt beim Heimeinzug.
  3. Nachweise beschaffen. Erbschein oder eröffnetes notarielles Testament, Vollmacht oder Betreuerausweis.
  4. Grundbuch berichtigen. Innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall gebührenfrei.
  5. Wert klären. Wertspanne für die Familie, bei Bedarf Gutachten des Gutachterausschusses.
  6. Entscheiden. Behalten, vermieten oder verkaufen, in Ihrem Tempo.

Häufige Fragen

Muss ich persönlich zum Nachlassgericht?

Für die Hinterlegung oder Herausgabe eines Testaments brauchen Sie in der Regel einen Termin. Fragen zu einem laufenden Verfahren stellen Sie am besten schriftlich und mit Aktenzeichen. Den Erbscheinsantrag mit eidesstattlicher Versicherung können Sie auch bei einem Notar in Ihrer Nähe stellen, wenn Sie weit weg wohnen.

Wer hilft, wenn die Eltern keine Vorsorgevollmacht haben?

Die Betreuungsbehörde berät und kann beim Betreuungsgericht eine Betreuung anregen. Das Gericht bestellt dann einen Betreuer, oft ein Familienmitglied. Für einen Hausverkauf braucht dieser die Genehmigung des Gerichts.

Muss ich für den Pflegestützpunkt ins Rathaus kommen?

Nicht unbedingt. Neben der Beratung in der Hauptstelle gibt es Außensprechstunden in mehreren Stadtteilen. Die Kontaktdaten: Senioren- und Pflegeberatung der Stadt Duisburg in den 7 Stadtbezirken (z. B. BBZ Stadtmitte, Claubergstraße 20-22, 47051 Duisburg, Tel. 0203 98572610)6. Für Angehörige, die weit weg wohnen, ist ein erstes Gespräch am Telefon oft der einfachste Weg.

Welche Stelle ermittelt den Wert für das Finanzamt?

Das Finanzamt ermittelt den Wert für die Erbschaftsteuer selbst. Halten Sie ihn für zu hoch, können Sie mit einem Gutachten des Gutachterausschusses oder eines Sachverständigen einen niedrigeren Wert nachweisen (§ 198 BewG).

Quellen

  1. Amtsgericht Duisburg: Aufgaben und Zuständigkeiten
  2. Amtsgericht Duisburg: Kontakt
  3. Amtsgericht Duisburg: Kontakt und Nebenstelle
  4. Amtsgericht Duisburg: Kontakt Nebenstelle
  5. Stadt Duisburg: Betreuungsbehörde der Stadt Duisburg
  6. Stadt Duisburg: Weitere Senioren- und Beratungsstellen
  7. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Duisburg: Erreichbarkeit
  8. Gutachterausschuss Duisburg: Gebühren des Gutachterausschusses
  9. LVR: Hilfe zur Pflege

Ihr Fahrplan für Duisburg

Beantworten Sie ein paar kurze Fragen, ganz ohne Kontaktdaten. Ihr Fahrplan erscheint sofort: welche Fristen laufen, was als Nächstes zu tun ist und welche Wege Ihnen offenstehen, mit groben Zahlen.

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Was ist passiert?
Wo steht das Haus?

Damit wir die Preise und Zuständigkeiten vor Ort einsetzen können.

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Daraus berechnen wir Ihre Fristen. Ein ungefähres Datum reicht.

Wer entscheidet heute über das Haus?
Wann haben die Eltern das Haus gekauft oder gebaut?

Wichtig für die Spekulationsfrist.

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Nils Puhlmann Ihr Ansprechpartner

Ich kaufe und vermiete selbst Wohnungen in Freiburg und München und kenne die Fragen rund um Wert, Mieter und Verkauf aus eigener Erfahrung. Mit diesem Angebot möchte ich Familien helfen, in Ruhe die passende Entscheidung zu treffen, statt sie zu einem schnellen Verkauf zu drängen.

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