Wohin mit dem Elternhaus

Kostenloser Leitfaden für Dresden

Die Elternhaus-Checkliste für Dresden

Herausgegeben von Wohin mit dem Elternhaus

Diese Checkliste fasst zusammen, was nach einem Erbfall rund um ein Elternhaus in Dresden ansteht: die ersten Tage, die Fristen, die Unterlagen und die Stellen in der Stadt, an die Sie sich wenden. Amtsgericht Dresden - Nachlassgericht1. Drucken Sie die Liste aus und haken Sie ab, Schritt für Schritt.

Was ist in den ersten Tagen zu tun?

  • Sterbeurkunde beim Standesamt besorgen, mehrere Ausfertigungen
  • Haus sichern: Türen und Fenster schließen, Wertsachen und Unterlagen an sich nehmen
  • Heizung frostsicher einstellen, verderbliche Lebensmittel entfernen
  • Gebäudeversicherung über den Todesfall und einen möglichen Leerstand informieren
  • Post umleiten oder regelmäßig abholen

Welche Fristen laufen?

FristDauerErledigt
Erbe ausschlagen, falls Schulden drohensechs Wochen ab Kenntnis vom Erbfall (§ 1944 BGB)☐
Erbfall dem Finanzamt anzeigen, bei einem Haus im Nachlass auch mit notariellem Testamentdrei Monate ab Kenntnis (§ 30 ErbStG)☐
Grundbuch berichtigen, gebührenfreiinnerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall☐
Spekulationsfrist prüfenzehn Jahre ab Kauf durch die Eltern (§ 23 EStG)☐

Welche Stellen sind in Dresden zuständig?

Zuständig fürStelleAdresse
NachlassgerichtAmtsgericht Dresden - Nachlassabteilung1Roßbachstraße 6, 01069 Dresden, Tel. +49 351 446-0
GrundbuchamtAmtsgericht Dresden - Grundbuchamt3Olbrichtplatz 1, 01099 Dresden, Tel. 0351 446-3540
GutachterausschussGutachterausschuss für Grundstückswerte in der Landeshauptstadt Dresden4Waisenhausstraße 14, 01069 Dresden, Tel. (03 51) 4 88 40 71
PflegestützpunktPflegeNetz Dresden (Koordinierungsstelle Sozialamt)5Glashütter Straße 51, 01309 Dresden, Tel. 0351 488-4800
BetreuungsbehördeLandeshauptstadt Dresden - Sozialamt (SG Betreuungsbehörde)6Glashütter Straße 51, 01309 Dresden, Tel. 0351 488-9471
  • Nachlassgericht: Roßbachstraße 6, 01069 Dresden, Tel. +49 351 446-0, nachlassabteilung@agdd.justiz.sachsen.de2.
  • Grundbuchamt: Olbrichtplatz 1, 01099 Dresden, Tel. 0351 446-35403.
  • Gutachterausschuss: Waisenhausstraße 14, 01069 Dresden, Tel. (03 51) 4 88 40 71, grundstueckswertermittlung@dresden.de4.

Welche Unterlagen brauchen Sie?

  • Testament oder Erbvertrag, falls vorhanden, und das Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts
  • Erbschein, wenn kein notarielles Testament vorliegt
  • Aktueller Grundbuchauszug vom Grundbuchamt
  • Kaufvertrag der Eltern (für die Spekulationsfrist)
  • Energieausweis, Baupläne, Wohnflächenberechnung
  • Versicherungspolicen, Grundsteuerbescheid, Verträge für Strom, Gas, Wasser

Wie fällt die Entscheidung über das Haus?

  1. Mit allen Erben klären, wer was möchte: einziehen, vermieten, verkaufen.
  2. Den Wert seriös ermitteln, damit alle von derselben Zahl ausgehen.
  3. Laufende Kosten aufschreiben und vereinbaren, wer sie bis zur Entscheidung trägt.
  4. Haushalt auflösen, mit Zeit für Erinnerungsstücke.
  5. Erst dann entscheiden: behalten, vermieten oder verkaufen.

Ihren persönlichen Fahrplan, der die Fristen mit Ihrem Datum ausrechnet und die Preise in Dresden einsetzt, finden Sie auf der Seite Elternhaus in Dresden.

Quellen

  1. Amtsgericht Dresden: Nachlassabteilung
  2. Amtsgericht Dresden: Nachlassabteilung (So finden Sie uns)
  3. Amtsgericht Dresden: Besucherinformation Außenstelle Olbrichtplatz, S. 1
  4. Grundstücksmarktbericht 2026 Dresden, Impressum S. 2
  5. Landeshauptstadt Dresden: PflegeNetz Dresden
  6. Landeshauptstadt Dresden: SG Betreuungsbehörde/Versicherungsamt

Elternhaus-Checkliste für Dresden als PDF

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