Kostenloser Leitfaden für Dresden
Die Elternhaus-Checkliste für Dresden
Herausgegeben von Wohin mit dem Elternhaus
Diese Checkliste fasst zusammen, was nach einem Erbfall rund um ein Elternhaus in Dresden ansteht: die ersten Tage, die Fristen, die Unterlagen und die Stellen in der Stadt, an die Sie sich wenden. Amtsgericht Dresden - Nachlassgericht1. Drucken Sie die Liste aus und haken Sie ab, Schritt für Schritt.
Was ist in den ersten Tagen zu tun?
- Sterbeurkunde beim Standesamt besorgen, mehrere Ausfertigungen
- Haus sichern: Türen und Fenster schließen, Wertsachen und Unterlagen an sich nehmen
- Heizung frostsicher einstellen, verderbliche Lebensmittel entfernen
- Gebäudeversicherung über den Todesfall und einen möglichen Leerstand informieren
- Post umleiten oder regelmäßig abholen
Welche Fristen laufen?
| Frist | Dauer | Erledigt |
|---|---|---|
| Erbe ausschlagen, falls Schulden drohen | sechs Wochen ab Kenntnis vom Erbfall (§ 1944 BGB) | ☐ |
| Erbfall dem Finanzamt anzeigen, bei einem Haus im Nachlass auch mit notariellem Testament | drei Monate ab Kenntnis (§ 30 ErbStG) | ☐ |
| Grundbuch berichtigen, gebührenfrei | innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall | ☐ |
| Spekulationsfrist prüfen | zehn Jahre ab Kauf durch die Eltern (§ 23 EStG) | ☐ |
Welche Stellen sind in Dresden zuständig?
| Zuständig für | Stelle | Adresse |
|---|---|---|
| Nachlassgericht | Amtsgericht Dresden - Nachlassabteilung1 | Roßbachstraße 6, 01069 Dresden, Tel. +49 351 446-0 |
| Grundbuchamt | Amtsgericht Dresden - Grundbuchamt3 | Olbrichtplatz 1, 01099 Dresden, Tel. 0351 446-3540 |
| Gutachterausschuss | Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Landeshauptstadt Dresden4 | Waisenhausstraße 14, 01069 Dresden, Tel. (03 51) 4 88 40 71 |
| Pflegestützpunkt | PflegeNetz Dresden (Koordinierungsstelle Sozialamt)5 | Glashütter Straße 51, 01309 Dresden, Tel. 0351 488-4800 |
| Betreuungsbehörde | Landeshauptstadt Dresden - Sozialamt (SG Betreuungsbehörde)6 | Glashütter Straße 51, 01309 Dresden, Tel. 0351 488-9471 |
- Nachlassgericht: Roßbachstraße 6, 01069 Dresden, Tel. +49 351 446-0, nachlassabteilung@agdd.justiz.sachsen.de2.
- Grundbuchamt: Olbrichtplatz 1, 01099 Dresden, Tel. 0351 446-35403.
- Gutachterausschuss: Waisenhausstraße 14, 01069 Dresden, Tel. (03 51) 4 88 40 71, grundstueckswertermittlung@dresden.de4.
Welche Unterlagen brauchen Sie?
- Testament oder Erbvertrag, falls vorhanden, und das Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts
- Erbschein, wenn kein notarielles Testament vorliegt
- Aktueller Grundbuchauszug vom Grundbuchamt
- Kaufvertrag der Eltern (für die Spekulationsfrist)
- Energieausweis, Baupläne, Wohnflächenberechnung
- Versicherungspolicen, Grundsteuerbescheid, Verträge für Strom, Gas, Wasser
Wie fällt die Entscheidung über das Haus?
- Mit allen Erben klären, wer was möchte: einziehen, vermieten, verkaufen.
- Den Wert seriös ermitteln, damit alle von derselben Zahl ausgehen.
- Laufende Kosten aufschreiben und vereinbaren, wer sie bis zur Entscheidung trägt.
- Haushalt auflösen, mit Zeit für Erinnerungsstücke.
- Erst dann entscheiden: behalten, vermieten oder verkaufen.
Ihren persönlichen Fahrplan, der die Fristen mit Ihrem Datum ausrechnet und die Preise in Dresden einsetzt, finden Sie auf der Seite Elternhaus in Dresden.
Quellen
- Amtsgericht Dresden: Nachlassabteilung
- Amtsgericht Dresden: Nachlassabteilung (So finden Sie uns)
- Amtsgericht Dresden: Besucherinformation Außenstelle Olbrichtplatz, S. 1
- Grundstücksmarktbericht 2026 Dresden, Impressum S. 2
- Landeshauptstadt Dresden: PflegeNetz Dresden
- Landeshauptstadt Dresden: SG Betreuungsbehörde/Versicherungsamt