Kostenloser Leitfaden für Darmstadt
Die Elternhaus-Checkliste für Darmstadt
Herausgegeben von Wohin mit dem Elternhaus
Diese Checkliste fasst zusammen, was nach einem Erbfall rund um ein Elternhaus in Darmstadt ansteht: die ersten Tage, die Fristen, die Unterlagen und die Stellen in der Stadt, an die Sie sich wenden. Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt (Postanschrift: Postfach 11 09 51, 64224 Darmstadt)1. Drucken Sie die Liste aus und haken Sie ab, Schritt für Schritt.
Was ist in den ersten Tagen zu tun?
- Sterbeurkunde beim Standesamt besorgen, mehrere Ausfertigungen
- Haus sichern: Türen und Fenster schließen, Wertsachen und Unterlagen an sich nehmen
- Heizung frostsicher einstellen, verderbliche Lebensmittel entfernen
- Gebäudeversicherung über den Todesfall und einen möglichen Leerstand informieren
- Post umleiten oder regelmäßig abholen
Welche Fristen laufen?
| Frist | Dauer | Erledigt |
|---|---|---|
| Erbe ausschlagen, falls Schulden drohen | sechs Wochen ab Kenntnis vom Erbfall (§ 1944 BGB) | ☐ |
| Erbfall dem Finanzamt anzeigen, bei einem Haus im Nachlass auch mit notariellem Testament | drei Monate ab Kenntnis (§ 30 ErbStG) | ☐ |
| Grundbuch berichtigen, gebührenfrei | innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall | ☐ |
| Spekulationsfrist prüfen | zehn Jahre ab Kauf durch die Eltern (§ 23 EStG) | ☐ |
Welche Stellen sind in Darmstadt zuständig?
| Zuständig für | Stelle | Adresse |
|---|---|---|
| Nachlassgericht | Amtsgericht Darmstadt (Nachlassgericht)1 | Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt |
| Grundbuchamt | Amtsgericht Darmstadt (Grundbuchamt, Gebäude D)1 | Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt |
| Gutachterausschuss | Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Immobilienwerte für den Bereich der Wissenschaftsstadt Darmstadt2 | Mina-Rees-Straße 10, 64295 Darmstadt |
| Pflegestützpunkt | Pflegestützpunkt Darmstadt3 | Frankfurter Straße 71, 64293 Darmstadt |
| Betreuungsbehörde | Betreuungsbehörde (Amt für Soziales und Prävention, Abteilung Altenhilfe)4 | Frankfurter Straße 71, 64293 Darmstadt |
- Nachlassgericht: Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt (Postfach 11 09 51, 64224 Darmstadt), Telefon 06151 992-0, Fax +49 611 32761 8214, E-Mail verwaltung@ag-darmstadt.justiz.hessen.de, Sprechzeiten Mo bis Fr 09:00 bis 12:00 Uhr (Bereitschaftsdienst +49 6151 992 5031)1.
- Grundbuchamt: Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt (Gebäude D, Service-Stelle), Telefon 06151 992-0, Fax +49 611 32761 8214; Grundbuch- und Registerauszüge Mo bis Fr 08:30 bis 12:30 Uhr, Einsichtnahme Mo bis Do 07:30 bis 16:00 Uhr, Fr 07:30 bis 14:30 Uhr (außer 12:30 bis 13:15 Uhr)1.
- Gutachterausschuss: Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Immobilienwerte für den Bereich der Wissenschaftsstadt Darmstadt beim Vermessungsamt im Stadthaus West, Mina-Rees-Straße 10, 64295 Darmstadt (Postfach 11 10 61, 64225 Darmstadt), Telefon 06151 13-2619 (Leitung 13-2620), E-Mail info@gaa-darmstadt.de, Sprechzeiten Di und Fr 8:00 bis 12:00 Uhr, Mi 14:00 bis 16:00 Uhr2.
Welche Unterlagen brauchen Sie?
- Testament oder Erbvertrag, falls vorhanden, und das Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts
- Erbschein, wenn kein notarielles Testament vorliegt
- Aktueller Grundbuchauszug vom Grundbuchamt
- Kaufvertrag der Eltern (für die Spekulationsfrist)
- Energieausweis, Baupläne, Wohnflächenberechnung
- Versicherungspolicen, Grundsteuerbescheid, Verträge für Strom, Gas, Wasser
Wie fällt die Entscheidung über das Haus?
- Mit allen Erben klären, wer was möchte: einziehen, vermieten, verkaufen.
- Den Wert seriös ermitteln, damit alle von derselben Zahl ausgehen.
- Laufende Kosten aufschreiben und vereinbaren, wer sie bis zur Entscheidung trägt.
- Haushalt auflösen, mit Zeit für Erinnerungsstücke.
- Erst dann entscheiden: behalten, vermieten oder verkaufen.
Ihren persönlichen Fahrplan, der die Fristen mit Ihrem Datum ausrechnet und die Preise in Darmstadt einsetzt, finden Sie auf der Seite Elternhaus in Darmstadt.