Wohin mit dem Elternhaus

Kostenloser Leitfaden für Cottbus

Die Elternhaus-Checkliste für Cottbus

Herausgegeben von Wohin mit dem Elternhaus

Diese Checkliste fasst zusammen, was nach einem Erbfall rund um ein Elternhaus in Cottbus ansteht: die ersten Tage, die Fristen, die Unterlagen und die Stellen in der Stadt, an die Sie sich wenden. Amtsgericht Cottbus (Nachlassabteilung, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus)1. Drucken Sie die Liste aus und haken Sie ab, Schritt für Schritt.

Was ist in den ersten Tagen zu tun?

  • Sterbeurkunde beim Standesamt besorgen, mehrere Ausfertigungen
  • Haus sichern: Türen und Fenster schließen, Wertsachen und Unterlagen an sich nehmen
  • Heizung frostsicher einstellen, verderbliche Lebensmittel entfernen
  • Gebäudeversicherung über den Todesfall und einen möglichen Leerstand informieren
  • Post umleiten oder regelmäßig abholen

Welche Fristen laufen?

FristDauerErledigt
Erbe ausschlagen, falls Schulden drohensechs Wochen ab Kenntnis vom Erbfall (§ 1944 BGB)☐
Erbfall dem Finanzamt anzeigen, bei einem Haus im Nachlass auch mit notariellem Testamentdrei Monate ab Kenntnis (§ 30 ErbStG)☐
Grundbuch berichtigen, gebührenfreiinnerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall☐
Spekulationsfrist prüfenzehn Jahre ab Kauf durch die Eltern (§ 23 EStG)☐

Welche Stellen sind in Cottbus zuständig?

Zuständig fürStelleAdresse
NachlassgerichtAmtsgericht Cottbus (Nachlassabteilung)1Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, Tel. +49 355 63 72 0, Fax +49 355 63 72 200, E-Mail verwaltung@agcb.brandenburg.de
GrundbuchamtAmtsgericht Cottbus (Grundbuchabteilung)2Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, Tel. 0355 6372-0, Fax 0355 6372-200, E-Mail verwaltung@agcb.brandenburg.de
GutachterausschussGeschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Stadt Cottbus/Chóśebuz3Karl-Marx-Straße 67, 03044 Cottbus, Zimmer 4.037, Tel. +49 355 612 4213/12, E-Mail gutachterausschuss@cottbus.de
PflegestützpunktPflegestützpunkt Cottbus (Stabsstelle Pflege)4Am Turm 14, 2. Obergeschoss, 03046 Cottbus, Tel. 0355 612-2511 oder -2514
BetreuungsbehördeStadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz, Fachbereich 50 Soziales, Örtliche Betreuungsbehörde5Thiemstraße 37, 03050 Cottbus, Tel. 0355 612-3297, E-Mail betreuungsbehoerde@cottbus.de
  • Nachlassgericht: Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, Telefon +49 355 63 72 0, Fax +49 355 63 72 200, E-Mail verwaltung@agcb.brandenburg.de (Sprechzeiten Mo und Do 09.00 bis 12.00 Uhr, Di 09.00 bis 12.00 und 14.00 bis 17.00 Uhr, Termine nach vorheriger Vereinbarung)1.
  • Grundbuchamt: Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, Telefon 0355 6372-0, Fax 0355 6372-200, E-Mail verwaltung@agcb.brandenburg.de2.
  • Gutachterausschuss: Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Stadt Cottbus/Chóśebuz beim Fachbereich Geoinformation und Liegenschaftskataster, Karl-Marx-Straße 67, 03044 Cottbus, Zimmer 4.037, Telefon +49 355 612 4213/12, E-Mail gutachterausschuss@cottbus.de3.

Welche Unterlagen brauchen Sie?

  • Testament oder Erbvertrag, falls vorhanden, und das Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts
  • Erbschein, wenn kein notarielles Testament vorliegt
  • Aktueller Grundbuchauszug vom Grundbuchamt
  • Kaufvertrag der Eltern (für die Spekulationsfrist)
  • Energieausweis, Baupläne, Wohnflächenberechnung
  • Versicherungspolicen, Grundsteuerbescheid, Verträge für Strom, Gas, Wasser

Wie fällt die Entscheidung über das Haus?

  1. Mit allen Erben klären, wer was möchte: einziehen, vermieten, verkaufen.
  2. Den Wert seriös ermitteln, damit alle von derselben Zahl ausgehen.
  3. Laufende Kosten aufschreiben und vereinbaren, wer sie bis zur Entscheidung trägt.
  4. Haushalt auflösen, mit Zeit für Erinnerungsstücke.
  5. Erst dann entscheiden: behalten, vermieten oder verkaufen.

Ihren persönlichen Fahrplan, der die Fristen mit Ihrem Datum ausrechnet und die Preise in Cottbus einsetzt, finden Sie auf der Seite Elternhaus in Cottbus.

Quellen

  1. Ordentliche Gerichtsbarkeit Land Brandenburg: Amtsgericht Cottbus
  2. Service Brandenburg: Amtsgericht Cottbus
  3. Grundstücksmarktbericht 2025 Stadt Cottbus/Chóśebuz
  4. Stadt Cottbus/Chóśebuz: Pflegestützpunkt (Stabsstelle Pflege)
  5. Stadt Cottbus/Chóśebuz: Betreuungsbehörde

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