Wohin mit dem Elternhaus

Kostenloser Leitfaden für Chemnitz

Die Elternhaus-Checkliste für Chemnitz

Herausgegeben von Wohin mit dem Elternhaus

Diese Checkliste fasst zusammen, was nach einem Erbfall rund um ein Elternhaus in Chemnitz ansteht: die ersten Tage, die Fristen, die Unterlagen und die Stellen in der Stadt, an die Sie sich wenden. Amtsgericht Chemnitz, Nachlassgericht (Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz; Telefax für fristwahrende Schriftsätze 0371 453-5558)1. Drucken Sie die Liste aus und haken Sie ab, Schritt für Schritt.

Was ist in den ersten Tagen zu tun?

  • Sterbeurkunde beim Standesamt besorgen, mehrere Ausfertigungen
  • Haus sichern: Türen und Fenster schließen, Wertsachen und Unterlagen an sich nehmen
  • Heizung frostsicher einstellen, verderbliche Lebensmittel entfernen
  • Gebäudeversicherung über den Todesfall und einen möglichen Leerstand informieren
  • Post umleiten oder regelmäßig abholen

Welche Fristen laufen?

FristDauerErledigt
Erbe ausschlagen, falls Schulden drohensechs Wochen ab Kenntnis vom Erbfall (§ 1944 BGB)☐
Erbfall dem Finanzamt anzeigen, bei einem Haus im Nachlass auch mit notariellem Testamentdrei Monate ab Kenntnis (§ 30 ErbStG)☐
Grundbuch berichtigen, gebührenfreiinnerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall☐
Spekulationsfrist prüfenzehn Jahre ab Kauf durch die Eltern (§ 23 EStG)☐

Welche Stellen sind in Chemnitz zuständig?

Zuständig fürStelleAdresse
NachlassgerichtAmtsgericht Chemnitz - Nachlassgericht1Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz (Postfach 524, 09005 Chemnitz), Tel. +49 371 4530, Fax 0371 453-5558, E-Mail verwaltung@agc.justiz.sachsen.de
GrundbuchamtAmtsgericht Chemnitz - Grundbuchamt3Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz (Postfach 524, 09005 Chemnitz), Tel. +49 371 4530, Fax 0371 453-5528, E-Mail verwaltung@agc.justiz.sachsen.de
GutachterausschussStadtverwaltung Chemnitz - Geschäftsstelle Gutachterausschuss (Vermessungsamt)2Friedensplatz 1, 09111 Chemnitz (Postanschrift: 09106 Chemnitz), Tel. 0371 488-6206, E-Mail gutachterausschuss@stadt-chemnitz.de
  • Nachlassgericht: Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz (Postanschrift: Postfach 524, 09005 Chemnitz), Tel. +49 371 4530, Fax Nachlassgericht 0371 453-5558, E-Mail verwaltung@agc.justiz.sachsen.de1.
  • Grundbuchamt: Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz (Postfach 524, 09005 Chemnitz), Tel. +49 371 4530, Fax Grundbuchamt 0371 453-5528, E-Mail verwaltung@agc.justiz.sachsen.de1.
  • Gutachterausschuss: Stadtverwaltung Chemnitz, Geschäftsstelle Gutachterausschuss (angebunden an das Vermessungsamt), Sitz: Friedensplatz 1, 09111 Chemnitz (Postanschrift: 09106 Chemnitz), Tel. 0371 488-6206, E-Mail gutachterausschuss@stadt-chemnitz.de2.

Welche Unterlagen brauchen Sie?

  • Testament oder Erbvertrag, falls vorhanden, und das Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts
  • Erbschein, wenn kein notarielles Testament vorliegt
  • Aktueller Grundbuchauszug vom Grundbuchamt
  • Kaufvertrag der Eltern (für die Spekulationsfrist)
  • Energieausweis, Baupläne, Wohnflächenberechnung
  • Versicherungspolicen, Grundsteuerbescheid, Verträge für Strom, Gas, Wasser

Wie fällt die Entscheidung über das Haus?

  1. Mit allen Erben klären, wer was möchte: einziehen, vermieten, verkaufen.
  2. Den Wert seriös ermitteln, damit alle von derselben Zahl ausgehen.
  3. Laufende Kosten aufschreiben und vereinbaren, wer sie bis zur Entscheidung trägt.
  4. Haushalt auflösen, mit Zeit für Erinnerungsstücke.
  5. Erst dann entscheiden: behalten, vermieten oder verkaufen.

Ihren persönlichen Fahrplan, der die Fristen mit Ihrem Datum ausrechnet und die Preise in Chemnitz einsetzt, finden Sie auf der Seite Elternhaus in Chemnitz.

Quellen

  1. Amtsgericht Chemnitz: Kontakt und Abteilungen
  2. BORIS Sachsen: Kontaktdaten der Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse (PDF S. 2)
  3. Amtsgericht Chemnitz: Grundbuchamt und Grundbuchausdrucke

Elternhaus-Checkliste für Chemnitz als PDF

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