Kostenloser Leitfaden für Chemnitz
Die Elternhaus-Checkliste für Chemnitz
Herausgegeben von Wohin mit dem Elternhaus
Diese Checkliste fasst zusammen, was nach einem Erbfall rund um ein Elternhaus in Chemnitz ansteht: die ersten Tage, die Fristen, die Unterlagen und die Stellen in der Stadt, an die Sie sich wenden. Amtsgericht Chemnitz, Nachlassgericht (Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz; Telefax für fristwahrende Schriftsätze 0371 453-5558)1. Drucken Sie die Liste aus und haken Sie ab, Schritt für Schritt.
Was ist in den ersten Tagen zu tun?
- Sterbeurkunde beim Standesamt besorgen, mehrere Ausfertigungen
- Haus sichern: Türen und Fenster schließen, Wertsachen und Unterlagen an sich nehmen
- Heizung frostsicher einstellen, verderbliche Lebensmittel entfernen
- Gebäudeversicherung über den Todesfall und einen möglichen Leerstand informieren
- Post umleiten oder regelmäßig abholen
Welche Fristen laufen?
| Frist | Dauer | Erledigt |
|---|---|---|
| Erbe ausschlagen, falls Schulden drohen | sechs Wochen ab Kenntnis vom Erbfall (§ 1944 BGB) | ☐ |
| Erbfall dem Finanzamt anzeigen, bei einem Haus im Nachlass auch mit notariellem Testament | drei Monate ab Kenntnis (§ 30 ErbStG) | ☐ |
| Grundbuch berichtigen, gebührenfrei | innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall | ☐ |
| Spekulationsfrist prüfen | zehn Jahre ab Kauf durch die Eltern (§ 23 EStG) | ☐ |
Welche Stellen sind in Chemnitz zuständig?
| Zuständig für | Stelle | Adresse |
|---|---|---|
| Nachlassgericht | Amtsgericht Chemnitz - Nachlassgericht1 | Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz (Postfach 524, 09005 Chemnitz), Tel. +49 371 4530, Fax 0371 453-5558, E-Mail verwaltung@agc.justiz.sachsen.de |
| Grundbuchamt | Amtsgericht Chemnitz - Grundbuchamt3 | Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz (Postfach 524, 09005 Chemnitz), Tel. +49 371 4530, Fax 0371 453-5528, E-Mail verwaltung@agc.justiz.sachsen.de |
| Gutachterausschuss | Stadtverwaltung Chemnitz - Geschäftsstelle Gutachterausschuss (Vermessungsamt)2 | Friedensplatz 1, 09111 Chemnitz (Postanschrift: 09106 Chemnitz), Tel. 0371 488-6206, E-Mail gutachterausschuss@stadt-chemnitz.de |
- Nachlassgericht: Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz (Postanschrift: Postfach 524, 09005 Chemnitz), Tel. +49 371 4530, Fax Nachlassgericht 0371 453-5558, E-Mail verwaltung@agc.justiz.sachsen.de1.
- Grundbuchamt: Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz (Postfach 524, 09005 Chemnitz), Tel. +49 371 4530, Fax Grundbuchamt 0371 453-5528, E-Mail verwaltung@agc.justiz.sachsen.de1.
- Gutachterausschuss: Stadtverwaltung Chemnitz, Geschäftsstelle Gutachterausschuss (angebunden an das Vermessungsamt), Sitz: Friedensplatz 1, 09111 Chemnitz (Postanschrift: 09106 Chemnitz), Tel. 0371 488-6206, E-Mail gutachterausschuss@stadt-chemnitz.de2.
Welche Unterlagen brauchen Sie?
- Testament oder Erbvertrag, falls vorhanden, und das Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts
- Erbschein, wenn kein notarielles Testament vorliegt
- Aktueller Grundbuchauszug vom Grundbuchamt
- Kaufvertrag der Eltern (für die Spekulationsfrist)
- Energieausweis, Baupläne, Wohnflächenberechnung
- Versicherungspolicen, Grundsteuerbescheid, Verträge für Strom, Gas, Wasser
Wie fällt die Entscheidung über das Haus?
- Mit allen Erben klären, wer was möchte: einziehen, vermieten, verkaufen.
- Den Wert seriös ermitteln, damit alle von derselben Zahl ausgehen.
- Laufende Kosten aufschreiben und vereinbaren, wer sie bis zur Entscheidung trägt.
- Haushalt auflösen, mit Zeit für Erinnerungsstücke.
- Erst dann entscheiden: behalten, vermieten oder verkaufen.
Ihren persönlichen Fahrplan, der die Fristen mit Ihrem Datum ausrechnet und die Preise in Chemnitz einsetzt, finden Sie auf der Seite Elternhaus in Chemnitz.