Kostenloser Leitfaden für Bochum
Die Elternhaus-Checkliste für Bochum
Herausgegeben von Wohin mit dem Elternhaus
Diese Checkliste fasst zusammen, was nach einem Erbfall rund um ein Elternhaus in Bochum ansteht: die ersten Tage, die Fristen, die Unterlagen und die Stellen in der Stadt, an die Sie sich wenden. Amtsgericht Bochum (Nachlassgericht) für Erbschafts- und Nachlassangelegenheiten im Gerichtsbezirk Bochum1. Drucken Sie die Liste aus und haken Sie ab, Schritt für Schritt.
Was ist in den ersten Tagen zu tun?
- Sterbeurkunde beim Standesamt besorgen, mehrere Ausfertigungen
- Haus sichern: Türen und Fenster schließen, Wertsachen und Unterlagen an sich nehmen
- Heizung frostsicher einstellen, verderbliche Lebensmittel entfernen
- Gebäudeversicherung über den Todesfall und einen möglichen Leerstand informieren
- Post umleiten oder regelmäßig abholen
Welche Fristen laufen?
| Frist | Dauer | Erledigt |
|---|---|---|
| Erbe ausschlagen, falls Schulden drohen | sechs Wochen ab Kenntnis vom Erbfall (§ 1944 BGB) | ☐ |
| Erbfall dem Finanzamt anzeigen, bei einem Haus im Nachlass auch mit notariellem Testament | drei Monate ab Kenntnis (§ 30 ErbStG) | ☐ |
| Grundbuch berichtigen, gebührenfrei | innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall | ☐ |
| Spekulationsfrist prüfen | zehn Jahre ab Kauf durch die Eltern (§ 23 EStG) | ☐ |
Welche Stellen sind in Bochum zuständig?
| Zuständig für | Stelle | Adresse |
|---|---|---|
| Nachlassgericht | Amtsgericht Bochum (Nachlassgericht)2 | Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Tel. 0234 967-0 |
| Grundbuchamt | Amtsgericht Bochum (Grundbuchamt)2 | Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Tel. 0234 967-0 |
| Gutachterausschuss | Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Stadt Bochum3 | Technisches Rathaus, Hans-Böckler-Straße 19, 44777 Bochum, Tel. 0234 910-1917 |
| Pflegestützpunkt | Stadt Bochum - Amt für Soziales4 | Viktoriastraße 14c, 44777 Bochum |
| Betreuungsbehörde | Amtsgericht Bochum (Betreuungssachen)2 | Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Tel. 0234 967-0 |
- Nachlassgericht: Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Telefon 0234 967-0, Fax 0234 967-31062.
- Grundbuchamt: Amtsgericht Bochum, Grundbuchamt, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Telefon 0234 967-0, Fax 0234 967-31062.
- Gutachterausschuss: Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Stadt Bochum, Technisches Rathaus, Hans-Böckler-Straße 19, 44777 Bochum, Telefon 0234 910-19173.
Welche Unterlagen brauchen Sie?
- Testament oder Erbvertrag, falls vorhanden, und das Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts
- Erbschein, wenn kein notarielles Testament vorliegt
- Aktueller Grundbuchauszug vom Grundbuchamt
- Kaufvertrag der Eltern (für die Spekulationsfrist)
- Energieausweis, Baupläne, Wohnflächenberechnung
- Versicherungspolicen, Grundsteuerbescheid, Verträge für Strom, Gas, Wasser
Wie fällt die Entscheidung über das Haus?
- Mit allen Erben klären, wer was möchte: einziehen, vermieten, verkaufen.
- Den Wert seriös ermitteln, damit alle von derselben Zahl ausgehen.
- Laufende Kosten aufschreiben und vereinbaren, wer sie bis zur Entscheidung trägt.
- Haushalt auflösen, mit Zeit für Erinnerungsstücke.
- Erst dann entscheiden: behalten, vermieten oder verkaufen.
Ihren persönlichen Fahrplan, der die Fristen mit Ihrem Datum ausrechnet und die Preise in Bochum einsetzt, finden Sie auf der Seite Elternhaus in Bochum.