Wohin mit dem Elternhaus

Kostenloser Leitfaden für Bochum

Die Elternhaus-Checkliste für Bochum

Herausgegeben von Wohin mit dem Elternhaus

Diese Checkliste fasst zusammen, was nach einem Erbfall rund um ein Elternhaus in Bochum ansteht: die ersten Tage, die Fristen, die Unterlagen und die Stellen in der Stadt, an die Sie sich wenden. Amtsgericht Bochum (Nachlassgericht) für Erbschafts- und Nachlassangelegenheiten im Gerichtsbezirk Bochum1. Drucken Sie die Liste aus und haken Sie ab, Schritt für Schritt.

Was ist in den ersten Tagen zu tun?

  • Sterbeurkunde beim Standesamt besorgen, mehrere Ausfertigungen
  • Haus sichern: Türen und Fenster schließen, Wertsachen und Unterlagen an sich nehmen
  • Heizung frostsicher einstellen, verderbliche Lebensmittel entfernen
  • Gebäudeversicherung über den Todesfall und einen möglichen Leerstand informieren
  • Post umleiten oder regelmäßig abholen

Welche Fristen laufen?

FristDauerErledigt
Erbe ausschlagen, falls Schulden drohensechs Wochen ab Kenntnis vom Erbfall (§ 1944 BGB)☐
Erbfall dem Finanzamt anzeigen, bei einem Haus im Nachlass auch mit notariellem Testamentdrei Monate ab Kenntnis (§ 30 ErbStG)☐
Grundbuch berichtigen, gebührenfreiinnerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall☐
Spekulationsfrist prüfenzehn Jahre ab Kauf durch die Eltern (§ 23 EStG)☐

Welche Stellen sind in Bochum zuständig?

Zuständig fürStelleAdresse
NachlassgerichtAmtsgericht Bochum (Nachlassgericht)2Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Tel. 0234 967-0
GrundbuchamtAmtsgericht Bochum (Grundbuchamt)2Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Tel. 0234 967-0
GutachterausschussGeschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Stadt Bochum3Technisches Rathaus, Hans-Böckler-Straße 19, 44777 Bochum, Tel. 0234 910-1917
PflegestützpunktStadt Bochum - Amt für Soziales4Viktoriastraße 14c, 44777 Bochum
BetreuungsbehördeAmtsgericht Bochum (Betreuungssachen)2Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Tel. 0234 967-0
  • Nachlassgericht: Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Telefon 0234 967-0, Fax 0234 967-31062.
  • Grundbuchamt: Amtsgericht Bochum, Grundbuchamt, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Telefon 0234 967-0, Fax 0234 967-31062.
  • Gutachterausschuss: Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Stadt Bochum, Technisches Rathaus, Hans-Böckler-Straße 19, 44777 Bochum, Telefon 0234 910-19173.

Welche Unterlagen brauchen Sie?

  • Testament oder Erbvertrag, falls vorhanden, und das Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts
  • Erbschein, wenn kein notarielles Testament vorliegt
  • Aktueller Grundbuchauszug vom Grundbuchamt
  • Kaufvertrag der Eltern (für die Spekulationsfrist)
  • Energieausweis, Baupläne, Wohnflächenberechnung
  • Versicherungspolicen, Grundsteuerbescheid, Verträge für Strom, Gas, Wasser

Wie fällt die Entscheidung über das Haus?

  1. Mit allen Erben klären, wer was möchte: einziehen, vermieten, verkaufen.
  2. Den Wert seriös ermitteln, damit alle von derselben Zahl ausgehen.
  3. Laufende Kosten aufschreiben und vereinbaren, wer sie bis zur Entscheidung trägt.
  4. Haushalt auflösen, mit Zeit für Erinnerungsstücke.
  5. Erst dann entscheiden: behalten, vermieten oder verkaufen.

Ihren persönlichen Fahrplan, der die Fristen mit Ihrem Datum ausrechnet und die Preise in Bochum einsetzt, finden Sie auf der Seite Elternhaus in Bochum.

Quellen

  1. Amtsgericht Bochum: Aufgaben
  2. Amtsgericht Bochum: Kontakt
  3. Stadt Bochum: Bodenrichtwerte und Gutachterausschuss
  4. Stadt Bochum: Amt für Soziales

Elternhaus-Checkliste für Bochum als PDF

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