Wohin mit dem Elternhaus

Kostenloser Leitfaden für Bergisch Gladbach

Die Elternhaus-Checkliste für Bergisch Gladbach

Herausgegeben von Wohin mit dem Elternhaus

Diese Checkliste fasst zusammen, was nach einem Erbfall rund um ein Elternhaus in Bergisch Gladbach ansteht: die ersten Tage, die Fristen, die Unterlagen und die Stellen in der Stadt, an die Sie sich wenden. Amtsgericht Bergisch Gladbach (zuständig für das Stadtgebiet Bergisch Gladbach sowie Kürten, Odenthal, Overath und Rösrath)1. Drucken Sie die Liste aus und haken Sie ab, Schritt für Schritt.

Was ist in den ersten Tagen zu tun?

  • Sterbeurkunde beim Standesamt besorgen, mehrere Ausfertigungen
  • Haus sichern: Türen und Fenster schließen, Wertsachen und Unterlagen an sich nehmen
  • Heizung frostsicher einstellen, verderbliche Lebensmittel entfernen
  • Gebäudeversicherung über den Todesfall und einen möglichen Leerstand informieren
  • Post umleiten oder regelmäßig abholen

Welche Fristen laufen?

FristDauerErledigt
Erbe ausschlagen, falls Schulden drohensechs Wochen ab Kenntnis vom Erbfall (§ 1944 BGB)☐
Erbfall dem Finanzamt anzeigen, bei einem Haus im Nachlass auch mit notariellem Testamentdrei Monate ab Kenntnis (§ 30 ErbStG)☐
Grundbuch berichtigen, gebührenfreiinnerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall☐
Spekulationsfrist prüfenzehn Jahre ab Kauf durch die Eltern (§ 23 EStG)☐

Welche Stellen sind in Bergisch Gladbach zuständig?

Zuständig fürStelleAdresse
NachlassgerichtAmtsgericht Bergisch Gladbach2Schloßstraße 21, 51429 Bergisch Gladbach
GrundbuchamtAmtsgericht Bergisch Gladbach (Grundbuchamt)4Schloßstraße 21, 51429 Bergisch Gladbach
GutachterausschussGutachterausschuss für Grundstückswerte der Stadt Bergisch Gladbach3Technisches Rathaus Bensberg, Zimmer E25, 51429 Bergisch Gladbach
PflegestützpunktPflegeberatung im Rheinisch-Bergischen Kreis5Kreishaus Heidkamp (Block A), Am Rübezahlwald 7, 51469 Bergisch Gladbach
BetreuungsbehördeBetreuungsbehörde der Stadt Bergisch Gladbach6Stadthaus Konrad-Adenauer-Platz, Konrad-Adenauer-Platz 9, 51465 Bergisch Gladbach
  • Nachlassgericht: Amtsgericht Bergisch Gladbach, Schloßstraße 21, 51429 Bergisch Gladbach (Bensberg), Tel. 02204 9529-0, Fax 02204 9529-1802.
  • Grundbuchamt: Amtsgericht Bergisch Gladbach, Schloßstraße 21, 51429 Bergisch Gladbach, Tel. 02204 9529-0, Fax 02204 9529-1802.
  • Gutachterausschuss: Gutachterausschuss für Grundstückswerte der Stadt Bergisch Gladbach, Technisches Rathaus Bensberg, Zimmer E25, Tel. 02202 14-1255, gutachterausschuss@stadt-gl.de3.

Welche Unterlagen brauchen Sie?

  • Testament oder Erbvertrag, falls vorhanden, und das Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts
  • Erbschein, wenn kein notarielles Testament vorliegt
  • Aktueller Grundbuchauszug vom Grundbuchamt
  • Kaufvertrag der Eltern (für die Spekulationsfrist)
  • Energieausweis, Baupläne, Wohnflächenberechnung
  • Versicherungspolicen, Grundsteuerbescheid, Verträge für Strom, Gas, Wasser

Wie fällt die Entscheidung über das Haus?

  1. Mit allen Erben klären, wer was möchte: einziehen, vermieten, verkaufen.
  2. Den Wert seriös ermitteln, damit alle von derselben Zahl ausgehen.
  3. Laufende Kosten aufschreiben und vereinbaren, wer sie bis zur Entscheidung trägt.
  4. Haushalt auflösen, mit Zeit für Erinnerungsstücke.
  5. Erst dann entscheiden: behalten, vermieten oder verkaufen.

Ihren persönlichen Fahrplan, der die Fristen mit Ihrem Datum ausrechnet und die Preise in Bergisch Gladbach einsetzt, finden Sie auf der Seite Elternhaus in Bergisch Gladbach.

Quellen

  1. Amtsgericht Bergisch Gladbach: Gerichtsbezirk
  2. Amtsgericht Bergisch Gladbach: Kontakt
  3. Stadt Bergisch Gladbach: Gutachterausschuss
  4. Amtsgericht Bergisch Gladbach: Abteilungen
  5. Rheinisch-Bergischer Kreis: Pflegeberatung
  6. Stadt Bergisch Gladbach: Betreuungsbehörde

Elternhaus-Checkliste für Bergisch Gladbach als PDF

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