Kostenloser Leitfaden für Augsburg
Die Elternhaus-Checkliste für Augsburg
Herausgegeben von Wohin mit dem Elternhaus
Diese Checkliste fasst zusammen, was nach einem Erbfall rund um ein Elternhaus in Augsburg ansteht: die ersten Tage, die Fristen, die Unterlagen und die Stellen in der Stadt, an die Sie sich wenden. Amtsgericht Augsburg (Nachlassgericht), Justizgebäude Am Alten Einlaß 1, 86150 Augsburg (Postanschrift: 86142 Augsburg)1. Drucken Sie die Liste aus und haken Sie ab, Schritt für Schritt.
Was ist in den ersten Tagen zu tun?
- Sterbeurkunde beim Standesamt besorgen, mehrere Ausfertigungen
- Haus sichern: Türen und Fenster schließen, Wertsachen und Unterlagen an sich nehmen
- Heizung frostsicher einstellen, verderbliche Lebensmittel entfernen
- Gebäudeversicherung über den Todesfall und einen möglichen Leerstand informieren
- Post umleiten oder regelmäßig abholen
Welche Fristen laufen?
| Frist | Dauer | Erledigt |
|---|---|---|
| Erbe ausschlagen, falls Schulden drohen | sechs Wochen ab Kenntnis vom Erbfall (§ 1944 BGB) | ☐ |
| Erbfall dem Finanzamt anzeigen, bei einem Haus im Nachlass auch mit notariellem Testament | drei Monate ab Kenntnis (§ 30 ErbStG) | ☐ |
| Grundbuch berichtigen, gebührenfrei | innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall | ☐ |
| Spekulationsfrist prüfen | zehn Jahre ab Kauf durch die Eltern (§ 23 EStG) | ☐ |
Welche Stellen sind in Augsburg zuständig?
| Zuständig für | Stelle | Adresse |
|---|---|---|
| Nachlassgericht | Amtsgericht Augsburg (Nachlassgericht)1 | Am Alten Einlaß 1, 86150 Augsburg |
| Grundbuchamt | Amtsgericht Augsburg (Grundbuchamt)2 | Am Alten Einlaß 1, 86150 Augsburg (Zimmer 015 und 016) |
| Gutachterausschuss | Gutachterausschuss der kreisfreien Stadt Augsburg beim Geodatenamt3 | Maximilianstraße 6a (Welserpassage), 86150 Augsburg |
| Pflegestützpunkt | Pflegestützpunkt Augsburg4 | Mittlerer Lech 5, 86150 Augsburg |
| Betreuungsbehörde | Betreuungsstelle der Stadt Augsburg (Amt für Kinder, Jugend und Familie)5 | Augsburger Straße 7, 86157 Augsburg |
- Nachlassgericht: Justizgebäude Am Alten Einlaß 1, 86150 Augsburg, Bürgerservice Nachlasssachen Telefon 0821 3105-2443, Telefax 09621 9624-14377, E-Mail Nachlasssachen@ag-a.bayern.de1.
- Grundbuchamt: Justizgebäude Am Alten Einlaß 1, 86150 Augsburg, Zimmer 015 und 016, Telefon 0821 3105-2132, -2966, -2193, -2197 bzw. -2214, Telefax 09621 9624-14761, E-Mail Poststelle.gba@ag-a.bayern.de2.
- Gutachterausschuss: Gutachterausschuss der kreisfreien Stadt Augsburg beim Geodatenamt, Maximilianstraße 6a (Welserpassage), 86150 Augsburg, Telefon 0821 324-9363, -9366 (Bodenrichtwerte: -9365, -9364), Fax 0821 324-9342, E-Mail gutachterausschuss@augsburg.de3.
Welche Unterlagen brauchen Sie?
- Testament oder Erbvertrag, falls vorhanden, und das Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts
- Erbschein, wenn kein notarielles Testament vorliegt
- Aktueller Grundbuchauszug vom Grundbuchamt
- Kaufvertrag der Eltern (für die Spekulationsfrist)
- Energieausweis, Baupläne, Wohnflächenberechnung
- Versicherungspolicen, Grundsteuerbescheid, Verträge für Strom, Gas, Wasser
Wie fällt die Entscheidung über das Haus?
- Mit allen Erben klären, wer was möchte: einziehen, vermieten, verkaufen.
- Den Wert seriös ermitteln, damit alle von derselben Zahl ausgehen.
- Laufende Kosten aufschreiben und vereinbaren, wer sie bis zur Entscheidung trägt.
- Haushalt auflösen, mit Zeit für Erinnerungsstücke.
- Erst dann entscheiden: behalten, vermieten oder verkaufen.
Ihren persönlichen Fahrplan, der die Fristen mit Ihrem Datum ausrechnet und die Preise in Augsburg einsetzt, finden Sie auf der Seite Elternhaus in Augsburg.
Quellen
- Bayerisches Staatsministerium der Justiz: Amtsgericht Augsburg - Nachlassverfahren
- Bayerisches Staatsministerium der Justiz: Amtsgericht Augsburg - Grundbuchamt
- Stadt Augsburg: Gutachterausschuss der kreisfreien Stadt Augsburg
- Stadt Augsburg: Pflegestützpunkt Augsburg
- Stadt Augsburg: Betreuungsstelle der Stadt Augsburg