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Todesfall

Todesfall in Aachen: Was ist in den ersten Tagen zu tun?

Herausgegeben von Wohin mit dem Elternhaus

Ein Sterbefall im Stadtgebiet Aachen wird beim Standesamt Aachen (Bereich Sterberegister, Bendelstraße 21, 52062 Aachen, Telefon 0241 432-3430, E-Mail sterbebuch@mail.aachen.de) beurkundet. Während Bestattungsunternehmen zu festen Zeiten einreichen können, benötigen Hinterbliebene, die einen Sterbefall selbst anmelden möchten, vorab eine Terminabsprache per E-Mail an sterbebuch@mail.aachen.de.

Was gilt in Aachen im Einzelnen?

Sterbeurkunden für Sterbefälle im heutigen Stadtgebiet Aachen können online über das Serviceportal (serviceportal.aachen.de/xsta) bestellt werden; wegen der gesetzlichen Registerdigitalisierung beträgt die Bearbeitungszeit derzeit bis zu 2 Wochen (dringende Fälle telefonisch unter 0241 432-3409; für Ereignisse in den Umlandkommunen der Städteregion wie Würselen, Alsdorf oder Stolberg ist Aachen nicht zuständig, eine Fehlanfrage kostet bis zu 20 € Verwaltungsaufwand). Nach dem Bestattungsgesetz NRW (BestG NRW) sind Tote spätestens 36 Stunden nach dem Tod in eine Leichenhalle zu überführen (§ 11 Abs. 2), Erdbestattungen sind frühestens nach 24 Stunden (§ 13 Abs. 2) und Erdbestattungen oder Einäscherungen innerhalb von 10 Tagen durchzuführen, während Totenasche innerhalb von 6 Wochen beizusetzen ist (§ 13 Abs. 3).

Vor einer Feuerbestattung ist zwingend eine zweite ärztliche Leichenschau durch die untere Gesundheitsbehörde vorgeschrieben (§ 15 Abs. 1 BestG NRW); bei Auslandsüberführungen erfolgt die amtsärztliche Leichenschau für den Leichenpass im Krematorium auf der Hüls. Bestattungspflichtig sind nach § 8 Abs. 1 BestG NRW unabhängig von einer Erbausschlagung Ehegatten, Lebenspartner, volljährige Kinder, Eltern, volljährige Geschwister, Großeltern und volljährige Enkelkinder; Verstöße gegen Bestattungsfristen können nach § 19 Abs. 2 BestG NRW mit bis zu 3.000 Euro Geldbuße geahndet werden.

Welche Zahlen und Regeln gelten in Aachen?

Alle Angaben stammen aus amtlichen Quellen. Der Link führt jeweils zur Fundstelle.

AngabeWertStandQuelle
Zuständiges Standesamt und Anschrift in AachenStandesamt Aachen, Bereich Sterberegister (FB 34/003), Bendelstraße 21, 52062 Aachen (barrierefrei im Erdgeschoss R 0.13/0.14), Tel. 0241 432-3430, E-Mail: sterbebuch@mail.aachen.de2026-09-07Quelle
Terminpflicht für Hinterbliebene und Erreichbarkeit für BestatterHinterbliebene benötigen vorab einen Termin per E-Mail an sterbebuch@mail.aachen.de; Bestatter: Mo 10:00-12:15 Uhr, Di-Fr 08:00-12:15 Uhr, Mi auch 14:00-16:15 Uhr2026-09-07Quelle
Online-Bestellung von Sterbeurkunden und BearbeitungszeitOnline-Bestellung über serviceportal.aachen.de/xsta; Bearbeitungszeit derzeit bis zu 2 Wochen (dringende Fälle: Tel. 0241 432-3409)2026-10-08Quelle
Örtliche Zuständigkeit für Sterbeurkunden und Fehlanfrage-GebührNur für Sterbefälle im heutigen Stadtgebiet Aachen (nicht Städteregion wie Roetgen, Stolberg, Alsdorf, Würselen); irrtümlicher Antrag kostet bis zu 20 €2026-10-08Quelle
Leichenpass und Auslandsüberführung in AachenDas Standesamt Aachen stellt keinen Leichenpass aus; die amtsärztliche Leichenschau für den Leichenpass erfolgt im Krematorium auf der Hüls nach vorheriger Sterbefallanmeldung2026-09-07Quelle
Gesetzliche Rangfolge der Bestattungspflichtigen (§ 8 Abs. 1 BestG NRW)1. Ehegatten, 2. Lebenspartner, 3. volljährige Kinder, 4. Eltern, 5. volljährige Geschwister, 6. Großeltern, 7. volljährige Enkelkinder (unabhängig von Erbausschlagung)2022-02-19Quelle
Überführungsfrist in eine Leichenhalle (§ 11 Abs. 2 BestG NRW)Spätestens 36 Stunden nach dem Tode, jedoch nicht vor Ausstellung der ärztlichen Todesbescheinigung2022-02-19Quelle
Mindestfrist vor Erdbestattung (§ 13 Abs. 2 BestG NRW)Frühestens 24 Stunden nach Eintritt des Todes2022-02-19Quelle
Höchstfrist für Erdbestattung, Einäscherung und Urnenbeisetzung (§ 13 Abs. 3 BestG NRW)Erdbestattung oder Einäscherung innerhalb von 10 Tagen nach Eintritt des Todes; Beisetzung der Totenasche innerhalb von 6 Wochen2022-02-19Quelle
Zweite Leichenschau vor Feuerbestattung (§ 15 Abs. 1 BestG NRW)Zwingende weitere ärztliche Leichenschau durch die untere Gesundheitsbehörde (StädteRegion Aachen) vor jeder Einäscherung2022-02-19Quelle
Bußgeldrahmen bei Verstoß gegen Bestattungsfristen (§ 19 Abs. 2 BestG NRW)Geldbuße bis zu 3.000 Euro2022-02-19Quelle

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Welche Stellen sind in Aachen zuständig?

  • Standesamt Aachen, Bereich Sterberegister (FB 34/003) Adresse: Bendelstraße 21, 52062 Aachen Telefon: 0241 432-3430 (Urkundenstelle in dringenden Fällen: 0241 432-3409) E-Mail: sterbebuch@mail.aachen.de Online-Urkundenbestellung: Quelle

Was ist in Aachen anders als anderswo?

Umzug des Standesamts Aachen in die Bendelstraße 21: Das Sterberegister und die Urkundenstelle befinden sich nicht mehr am alten Standort, sondern in der Bendelstraße 21 in 52062 Aachen (barrierefrei im Erdgeschoss, Räume R 0.13 und R 0.14); Hinterbliebene müssen vorab per E-Mail einen Termin vereinbaren (Quelle).

Abgrenzung Stadt Aachen vs. Städteregion Aachen: Das Standesamt Aachen beurkundet nur Sterbefälle im heutigen Stadtgebiet Aachen; für Sterbefälle in den Nachbarkommunen der Städteregion (z. B. Würselen, Alsdorf, Stolberg, Roetgen) ist das jeweilige örtliche Standesamt zuständig, und ein irrtümlicher Online-Antrag in Aachen löst bis zu 20 € Verwaltungsgebühr aus (Quelle).

Leichenpass und amtsärztliche Leichenschau auf der Hüls: Für Überführungen ins Ausland stellt das Standesamt Aachen keinen Leichenpass aus; die erforderliche amtsärztliche Leichenschau findet im Krematorium auf der Hüls statt, nachdem der Sterbefall zuvor beim Standesamt angemeldet wurde (Quelle).

Wie gehen Sie in Aachen am besten vor?

  1. Ärztin oder Arzt für die Leichenschau rufen und den Totenschein ausstellen lassen.
  2. Den Sterbefall beim Standesamt beurkunden lassen und gleich mehrere Sterbeurkunden bestellen.
  3. Klären, wer bestattungspflichtig ist, und ein Bestattungsunternehmen beauftragen.
  4. Ein gefundenes Testament beim Nachlassgericht abliefern.
  5. Das Haus sichern: Versicherung informieren, Heizung im Winter nicht abstellen, Post umleiten.

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Häufige Fragen

Wo melde ich in Aachen einen Sterbefall an und brauche ich als Angehöriger einen Termin?

Beim Standesamt Aachen in der Bendelstraße 21, 52062 Aachen (Tel. 0241 432-3430); Hinterbliebene benötigen vorab eine Terminabsprache per E-Mail an sterbebuch@mail.aachen.de (Quelle).

Wie lange dauert aktuell die Ausstellung einer Sterbeurkunde in Aachen?

Wegen der gesetzlichen Registerdigitalisierung beträgt die Bearbeitungszeit bei Online-Bestellungen derzeit bis zu 2 Wochen; in dringenden Fällen ist die Urkundenstelle unter 0241 432-3409 erreichbar (Quelle).

Welche Fristen gelten in Aachen für Überführung, Erdbestattung, Einäscherung und Urnenbeisetzung?

Nach §§ 11 und 13 BestG NRW muss die Überführung in eine Leichenhalle binnen 36 Stunden erfolgen, Erdbestattung oder Einäscherung binnen 10 Tagen und die Beisetzung der Urne binnen 6 Wochen (Quelle).

Wer ist in Aachen bestattungspflichtig, wenn das Erbe ausgeschlagen wird?

Die öffentlich-rechtliche Bestattungspflicht nach § 8 Abs. 1 BestG NRW trifft unabhängig vom Erbrecht Ehegatten, Lebenspartner, volljährige Kinder, Eltern, volljährige Geschwister, Großeltern und volljährige Enkelkinder (Quelle).

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Nils Puhlmann Ihr Ansprechpartner

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