Für Sozialdienste
Für Sozialdienste in Pflegeheimen und Kliniken in Bremen
Herausgegeben von Wohin mit dem Elternhaus
Wenn ein Bewohner aus seinem Haus in Bremen ins Pflegeheim zieht, fragen Angehörige den Sozialdienst oft, was mit dem Haus passiert. Die Kurzfassung: Ein Verkauf ist nicht sofort nötig, solange Rente und Ersparnisse die Heimkosten decken. Wer handeln darf, hängt von Vollmacht oder Betreuung ab. Erste Beratung gibt der Pflegestützpunkt, beim Haus helfen wir.
Was müssen Angehörige zum Haus wissen, wenn ein Elternteil ins Heim zieht?
Die folgenden Punkte eignen sich als Merkblatt zum Mitgeben. Sie gelten bundesweit, die Zahlen für Bremen stehen weiter unten.
- Sie müssen nicht sofort verkaufen. Solange Rente, Pflegeversicherung und Ersparnisse die Heimkosten decken, bleibt das Haus unberührt.
- Wer verkaufen darf, ist die erste Frage. Mit einer Vorsorgevollmacht kann der Bevollmächtigte verkaufen, wenn die Vollmacht öffentlich beglaubigt oder beurkundet ist (§ 29 GBO). Ein rechtlicher Betreuer braucht die Genehmigung des Betreuungsgerichts (§ 1850 BGB).
- Das Sozialamt prüft erst, wenn Hilfe zur Pflege beantragt wird. Dann zählt verwertbares Vermögen, also auch das Haus, wenn niemand aus dem geschützten Personenkreis darin wohnt (§ 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII).
- Ein Darlehen ist möglich. Ist ein sofortiger Verkauf nicht möglich, soll das Sozialamt die Hilfe als Darlehen leisten (§ 91 SGB XII).
- Kinder zahlen meist keinen Elternunterhalt. Das Sozialamt kann ihn erst verlangen, wenn das Gesamteinkommen eines Kindes im Sinne des § 16 SGB IV mehr als 100.000 Euro im Jahr beträgt (§ 94 Abs. 1a SGB XII).
- Ein leeres Haus braucht Pflege. Versicherung informieren, Heizung, Post, Kontrollgänge. Das Ausräumen ist oft der schwerste Schritt.
Was kostet ein Pflegeheim in Bremen?
| Kennzahl | Wert |
|---|---|
| Durchschnitt im ersten Heimjahr in Bremen | 3.761 € im Monat1 |
| Durchschnitt mit wachsendem Leistungszuschlag | 3.416 € ab dem 13. Monat, 2.957 € ab dem 25. Monat und 2.383 € ab dem 37. Monat1 |
Der Leistungszuschlag der Pflegekasse nach § 43c SGB XI senkt nur den Eigenanteil an den pflegebedingten Kosten, nicht Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten. Er gilt für die Pflegegrade 2 bis 5 und beträgt 15 Prozent bis einschließlich zwölf Monate im Heim, 30 Prozent nach mehr als 12, 50 Prozent nach mehr als 24 und 75 Prozent nach mehr als 36 Monaten. Angefangene Monate zählen mit. Seit 1. Juli 2026 berechnet die Pflegekasse den Zuschlag anhand der Angaben des Heims und zahlt ihn an das Heim, das nur den verbleibenden Eigenanteil in Rechnung stellt.
Sie geben uns die Eckdaten, wir rufen Sie zurück. Die Familie entscheidet selbst, ob sie sich bei uns meldet. Ein Ansprechpartner, keine Anrufflut.
Fall mit Einverständnis schildernWann muss das Haus für Hilfe zur Pflege verkauft werden?
Reichen Einkommen und Ersparnisse nicht, kann der Bewohner beim Sozialamt Hilfe zur Pflege beantragen. Das Sozialamt verlangt dann, dass verwertbares Vermögen eingesetzt wird (§ 90 Abs. 1 SGB XII). Geschützt bleibt ein Barbetrag von 10.000 Euro je volljähriger Person.
Geschützt ist auch ein angemessenes Hausgrundstück, das der Bewohner oder sein Ehepartner bewohnt und das nach seinem Tod von Angehörigen bewohnt werden soll (§ 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII). Zieht der Bewohner dauerhaft ins Heim und wohnt niemand aus diesem Kreis mehr im Haus, greift der Schutz nicht mehr. Wurde das Haus verschenkt und sind von der Schenkung bis zum Eintritt der Bedürftigkeit keine zehn Jahre vergangen, kann das Sozialamt einen Rückforderungsanspruch nach § 528 BGB auf sich überleiten (§ 529 BGB, § 93 SGB XII).
Für die genaue Prüfung im Einzelfall ist das Sozialamt zuständig.
| Zuständig für | Stelle | Adresse |
|---|---|---|
| Pflegestützpunkt | Pflegestützpunkte Stadt Bremen - Zentrale & Standort Vahr4 | Bertha-von-Suttner-Straße 17, 28207 Bremen, Telefon 0421 696 241-0, E-Mail vahr@bremen-pflegestuetzpunkt.de (Sprechzeiten Mo, Mi, Fr 9 bis 12 Uhr, Di, Do 14 bis 17 Uhr) |
| Pflegestützpunkt | Pflegestützpunkte Stadt Bremen - Standort Bremen-Nord (Vegesack)4 | Reeder-Bischoff-Straße 26, 28757 Bremen, Telefon 0421 696 242-0, E-Mail nord@bremen-pflegestuetzpunkt.de |
| Pflegestützpunkt | Pflegestützpunkte Stadt Bremen - Standort Neustadt (im Quartierszentrum Huckelriede)4 | Niedersachsendamm 20a, 28201 Bremen, Telefon 0421 696 241-60, E-Mail neustadt@bremen-pflegestuetzpunkt.de |
| Pflegestützpunkt | Pflegestützpunkte Stadt Bremen - Standort Huchting (im Bürger- und Sozialzentrum Huchting)4 | Amersfoorter Straße 8, 28259 Bremen, Telefon 0421 696 241-55, E-Mail huchting@bremen-pflegestuetzpunkt.de |
| Pflegestützpunkt | Pflegestützpunkte Stadt Bremen - Standort Gröpelingen4 | Gröpelinger Heerstraße 248, 28239 Bremen, Telefon 0421 696 241-66, E-Mail groepelingen@bremen-pflegestuetzpunkt.de |
| Hilfe zur Pflege | Amt für Soziale Dienste Bremen (AfSD) - Fachdienst Soziales / Wirtschaftliche Hilfe Stationäre Pflege & Fachdienst Unterhalt Forderungen5 | Zentrale Hansator 11, 28217 Bremen; Fachdienst Unterhalt Forderungen (Elternunterhalt/Hilfe zur Pflege): Sozialzentrum Vahr/Schwachhausen/Horn-Lehe, Wilhelm-Leuschner-Straße 27, 28329 Bremen, Telefon 0421 361-19500 (sowie in den 6 Sozialzentren nach Wohnort) |
Den Pflegestützpunkt erreichen Angehörige unter Telefon 0421 696 241-0 (Zentrale und Standort Vahr, Bertha-von-Suttner-Straße 17, 28207 Bremen, E-Mail vahr@bremen-pflegestuetzpunkt.de) sowie an vier weiteren Standorten in Bremen-Nord/Vegesack (Reeder-Bischoff-Straße 26, 28757 Bremen, Telefon 0421 696 242-0), Neustadt/Huckelriede (Niedersachsendamm 20a, 28201 Bremen, Telefon 0421 696 241-60), Huchting (Amersfoorter Straße 8, 28259 Bremen, Telefon 0421 696 241-55) und Gröpelingen (Gröpelinger Heerstraße 248, 28239 Bremen, Telefon 0421 696 241-66), jeweils Montag, Mittwoch und Freitag 9 bis 12 Uhr sowie Dienstag und Donnerstag 14 bis 17 Uhr2.
Was müssen Angehörige bei einem leeren Haus in Bremen beachten?
Steht das Haus nach dem Heimeinzug leer, gilt in Bremen: ein ununterbrochener Leerstand von mehr als sechs Monaten gilt nach § 2 Absatz 1 Nummer 4 BremWoSchG in Verbindung mit dem bis 31. Mai 2030 gültigen Wohnraumschutzortsgesetz (WoSchOG) als genehmigungspflichtige Zweckentfremdung (Ausnahme bis zu 18 Monate bei Umbau, Instandsetzung oder Modernisierung, Geldbuße bis zu 100.000 €)3. Angehörige sollten deshalb früh klären, ob sie vermieten, verkaufen oder das Haus für eine Rückkehr freihalten, und das dokumentieren.
Die Gebäudeversicherung muss über den Leerstand informiert werden. Im Winter braucht das Haus Frostschutz. Wer weit weg wohnt, braucht jemanden vor Ort, der regelmäßig nach dem Rechten sieht.
Wie funktioniert die Übergabe an uns?
Sozialdienste sollen keinen Verkauf vermitteln, sondern Angehörigen einen Weg zeigen. Dafür gibt es zwei Wege, beide ohne Aufwand für den Sozialdienst.
| Weg | Was passiert | Für wen |
|---|---|---|
| Angehörige füllen den Fahrplan aus | Ein paar kurze Fragen online, danach der Fahrplan und ein Rückruf, der ihn erklärt | Angehörige, die selbst aktiv werden wollen |
| Sozialdienst schildert den Fall | Mit Einverständnis der Familie über das Formular unten, wir rufen den Sozialdienst zurück | Angehörige, die überfordert sind oder weit weg wohnen |
Der Fahrplan ist kostenlos und unverbindlich. Wir versprechen den Familien keine Anrufflut: ein Anruf, ein fester Ansprechpartner, keine Weitergabe an Partner ohne ihr Ja.
Sie haben eine Frage zu einem konkreten Haus? Schildern Sie den Fall mit Einverständnis der Familie, wir rufen Sie zurück.
Rückruf anfordernHäufige Fragen
Wen können wir Angehörigen empfehlen, wenn das Haus leer steht?
Für allgemeine Fragen zu Pflege und Kosten den Pflegestützpunkt. Für Fragen zum Haus, zur Räumung und zum Wert können Sie auf uns verweisen. Die Familie entscheidet selbst, ob sie Kontakt aufnimmt.
Was ist, wenn es keine Vorsorgevollmacht gibt?
Dann kann niemand für den Bewohner das Haus verkaufen, solange er nicht selbst geschäftsfähig handeln kann. Nötig ist dann eine rechtliche Betreuung durch das Betreuungsgericht, für den Verkauf mit gerichtlicher Genehmigung. Die Betreuungsbehörde berät dazu.
Reicht eine privatschriftliche Vollmacht für den Hausverkauf?
Nein. Das Grundbuchamt verlangt eine öffentlich beglaubigte oder beurkundete Vollmacht (§ 29 GBO). Eine Beglaubigung durch die Betreuungsbehörde ist möglich, wirkt aber nur bis zum Tod des Vollmachtgebers (§ 7 BtOG).
Müssen die Kinder für das Heim zahlen?
In den meisten Fällen nicht. Unterhalt für Eltern wird vom Sozialamt nur zurückgefordert, wenn ein Kind ein Gesamteinkommen von mehr als 100.000 Euro im Jahr hat (§ 94 Abs. 1a SGB XII).
Welche Daten brauchen Sie vom Sozialdienst?
Nur so viel, wie die Familie freigibt: Ort des Hauses, ob eine Vollmacht oder Betreuung besteht, und wie wir die Angehörigen erreichen. Bitte geben Sie keine Gesundheitsdaten an.
Quellen
- vdek, Eigenanteile im Pflegeheim nach Bundesländern (Bremen)
- Pflegestützpunkte Stadt Bremen, Standortübersicht
- Bremische Bürgerschaft (Landtag), Drucksache 20/841 vom 23.02.2021: Bremisches Wohnraumschutzgesetz (BremWoSchG), S. 4 und 9
- Pflegestützpunkte Stadt Bremen, Standorte
- Familiennetz Bremen, Amt für Soziale Dienste (AfSD) - Hilfe zur Pflege und Elternunterhalt