Wohin mit dem Elternhaus

Für Sozialdienste

Für Sozialdienste in Pflegeheimen und Kliniken in Stuttgart

Herausgegeben von Wohin mit dem Elternhaus

Wenn ein Bewohner aus seinem Haus in Stuttgart ins Pflegeheim zieht, fragen Angehörige den Sozialdienst oft, was mit dem Haus passiert. Die Kurzfassung: Ein Verkauf ist nicht sofort nötig, solange Rente und Ersparnisse die Heimkosten decken. Wer handeln darf, hängt von Vollmacht oder Betreuung ab. Erste Beratung gibt der Pflegestützpunkt, beim Haus helfen wir.

Was müssen Angehörige zum Haus wissen, wenn ein Elternteil ins Heim zieht?

Die folgenden Punkte eignen sich als Merkblatt zum Mitgeben. Sie gelten bundesweit, die Zahlen für Stuttgart stehen weiter unten.

  1. Sie müssen nicht sofort verkaufen. Solange Rente, Pflegeversicherung und Ersparnisse die Heimkosten decken, bleibt das Haus unberührt.
  2. Wer verkaufen darf, ist die erste Frage. Mit einer Vorsorgevollmacht kann der Bevollmächtigte verkaufen, wenn die Vollmacht öffentlich beglaubigt oder beurkundet ist (§ 29 GBO). Ein rechtlicher Betreuer braucht die Genehmigung des Betreuungsgerichts (§ 1850 BGB).
  3. Das Sozialamt prüft erst, wenn Hilfe zur Pflege beantragt wird. Dann zählt verwertbares Vermögen, also auch das Haus, wenn niemand aus dem geschützten Personenkreis darin wohnt (§ 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII).
  4. Ein Darlehen ist möglich. Ist ein sofortiger Verkauf nicht möglich, soll das Sozialamt die Hilfe als Darlehen leisten (§ 91 SGB XII).
  5. Kinder zahlen meist keinen Elternunterhalt. Das Sozialamt kann ihn erst verlangen, wenn das Gesamteinkommen eines Kindes im Sinne des § 16 SGB IV mehr als 100.000 Euro im Jahr beträgt (§ 94 Abs. 1a SGB XII).
  6. Ein leeres Haus braucht Pflege. Versicherung informieren, Heizung, Post, Kontrollgänge. Das Ausräumen ist oft der schwerste Schritt.

Was kostet ein Pflegeheim in Stuttgart?

Die Heimkosten bestimmen, wie viel Zeit die Familie für die Entscheidung über das Haus hat. In der örtlichen Kostenübersicht für Pflegeheime stehen 56 Pflegeheim-Einträge in 19 Stadtbezirken im amtlichen Verzeichnis des Bürgerservice Leben im Alter (für 23 davon veröffentlichen der städtische Eigenbetrieb leben und wohnen sowie freie Träger öffentliche Entgeltübersichten)1, die Eigenanteile liegen dort bei 3.430 € bis 4.144 € im Monat im ersten Aufenthaltsjahr in der Seniorenpflege nach Abzug von 15 Prozent Leistungszuschlag gemäß § 43c SGB XI (Spezialbereich Junge Pflege im Generationenhaus Heslach bis 5.036 €; Landesdurchschnitt Baden-Württemberg laut vdek zum 1. Juli 2026: 3.657 € im ersten Jahr)2.

KennzahlWert
Eigenanteil in Heimen in Stuttgart3.430 € bis 4.144 € im Monat im ersten Aufenthaltsjahr in der Seniorenpflege nach Abzug von 15 Prozent Leistungszuschlag gemäß § 43c SGB XI (Spezialbereich Junge Pflege im Generationenhaus Heslach bis 5.036 €; Landesdurchschnitt Baden-Württemberg laut vdek zum 1. Juli 2026: 3.657 € im ersten Jahr)2
Durchschnitt im ersten Heimjahr in Baden-Württemberg3.657 € im Monat3
Durchschnitt mit wachsendem Leistungszuschlag3.297 € ab dem 13. Monat, 2.817 € ab dem 25. Monat und 2.216 € ab dem 37. Monat3

Der Leistungszuschlag der Pflegekasse nach § 43c SGB XI senkt nur den Eigenanteil an den pflegebedingten Kosten, nicht Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten. Er gilt für die Pflegegrade 2 bis 5 und beträgt 15 Prozent bis einschließlich zwölf Monate im Heim, 30 Prozent nach mehr als 12, 50 Prozent nach mehr als 24 und 75 Prozent nach mehr als 36 Monaten. Angefangene Monate zählen mit. Seit 1. Juli 2026 berechnet die Pflegekasse den Zuschlag anhand der Angaben des Heims und zahlt ihn an das Heim, das nur den verbleibenden Eigenanteil in Rechnung stellt.

Sie geben uns die Eckdaten, wir rufen Sie zurück. Die Familie entscheidet selbst, ob sie sich bei uns meldet. Ein Ansprechpartner, keine Anrufflut.

Fall mit Einverständnis schildern

Wann muss das Haus für Hilfe zur Pflege verkauft werden?

Reichen Einkommen und Ersparnisse nicht, kann der Bewohner beim Sozialamt Hilfe zur Pflege beantragen. Das Sozialamt verlangt dann, dass verwertbares Vermögen eingesetzt wird (§ 90 Abs. 1 SGB XII). Geschützt bleibt ein Barbetrag von 10.000 Euro je volljähriger Person.

Geschützt ist auch ein angemessenes Hausgrundstück, das der Bewohner oder sein Ehepartner bewohnt und das nach seinem Tod von Angehörigen bewohnt werden soll (§ 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII). Zieht der Bewohner dauerhaft ins Heim und wohnt niemand aus diesem Kreis mehr im Haus, greift der Schutz nicht mehr. Wurde das Haus verschenkt und sind von der Schenkung bis zum Eintritt der Bedürftigkeit keine zehn Jahre vergangen, kann das Sozialamt einen Rückforderungsanspruch nach § 528 BGB auf sich überleiten (§ 529 BGB, § 93 SGB XII).

Für die genaue Prüfung im Einzelfall ist das Sozialamt zuständig.

Zuständig fürStelleAdresse
PflegestützpunktPflegestützpunkt Stuttgart / Bürgerservice Leben im Alter im Amt für Soziales und Teilhabe6Eberhardstraße 33, 70173 Stuttgart, Telefon 0711 216-59200 (Zentrale) und 0711 216-59069 bis 216-59109, E-Mail pflegestuetzpunkt@stuttgart.de, Sprechzeiten Montag, Mittwoch, Freitag 9:00 bis 12:00 Uhr und Donnerstag 16:00 bis 17:00 Uhr
Hilfe zur PflegeLandeshauptstadt Stuttgart - Amt für Soziales und Teilhabe, Wirtschaftliche Hilfen / Hilfe zur Pflege7Eberhardstraße 33, 70173 Stuttgart, Telefon 0711 216-59200 (Bürgerservice Leben im Alter / Fachdienst Pflege) bzw. 0711 216-0 (Behördennummer 115)

Den Pflegestützpunkt erreichen Angehörige unter Amt für Soziales und Teilhabe, Bürgerservice Leben im Alter, Eberhardstraße 33, 70173 Stuttgart, Telefon 0711 216-59200 (Zentrale Bürgerservice) sowie regionalisierte Durchwahlen 0711 216-59069 bis 216-59109, E-Mail pflegestuetzpunkt@stuttgart.de, Sprechzeiten Montag, Mittwoch, Freitag 9 bis 12 Uhr und Donnerstag 16 bis 17 Uhr4.

Was müssen Angehörige bei einem leeren Haus in Stuttgart beachten?

Steht das Haus nach dem Heimeinzug leer, gilt in Stuttgart: Nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 der Zweckentfremdungsverbotssatzung (ZwEVS, gültig vom 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2030) darf Wohnraum nicht länger als sechs Monate ununterbrochen leer stehen; keine Zweckentfremdung liegt in der Regel vor bei zügigem Umbau, Instandsetzung, Modernisierung oder alsbaldiger Veräußerung zum ortsüblichen Verkehrswert (§ 3 Abs. 2 Nr. 2) sowie erfolglosen Vermietungsbemühungen zur zulässigen Miete (§ 3 Abs. 2 Nr. 1), bei ungenehmigter Zweckentfremdung droht ein Bußgeld bis zu 100.000 € (§ 12 Abs. 2)5. Angehörige sollten deshalb früh klären, ob sie vermieten, verkaufen oder das Haus für eine Rückkehr freihalten, und das dokumentieren.

Die Gebäudeversicherung muss über den Leerstand informiert werden. Im Winter braucht das Haus Frostschutz. Wer weit weg wohnt, braucht jemanden vor Ort, der regelmäßig nach dem Rechten sieht.

Wie funktioniert die Übergabe an uns?

Sozialdienste sollen keinen Verkauf vermitteln, sondern Angehörigen einen Weg zeigen. Dafür gibt es zwei Wege, beide ohne Aufwand für den Sozialdienst.

WegWas passiertFür wen
Angehörige füllen den Fahrplan ausEin paar kurze Fragen online, danach der Fahrplan und ein Rückruf, der ihn erklärtAngehörige, die selbst aktiv werden wollen
Sozialdienst schildert den FallMit Einverständnis der Familie über das Formular unten, wir rufen den Sozialdienst zurückAngehörige, die überfordert sind oder weit weg wohnen

Der Fahrplan ist kostenlos und unverbindlich. Wir versprechen den Familien keine Anrufflut: ein Anruf, ein fester Ansprechpartner, keine Weitergabe an Partner ohne ihr Ja.

Sie haben eine Frage zu einem konkreten Haus? Schildern Sie den Fall mit Einverständnis der Familie, wir rufen Sie zurück.

Rückruf anfordern

Häufige Fragen

Wen können wir Angehörigen empfehlen, wenn das Haus leer steht?

Für allgemeine Fragen zu Pflege und Kosten den Pflegestützpunkt. Für Fragen zum Haus, zur Räumung und zum Wert können Sie auf uns verweisen. Die Familie entscheidet selbst, ob sie Kontakt aufnimmt.

Was ist, wenn es keine Vorsorgevollmacht gibt?

Dann kann niemand für den Bewohner das Haus verkaufen, solange er nicht selbst geschäftsfähig handeln kann. Nötig ist dann eine rechtliche Betreuung durch das Betreuungsgericht, für den Verkauf mit gerichtlicher Genehmigung. Die Betreuungsbehörde berät dazu.

Reicht eine privatschriftliche Vollmacht für den Hausverkauf?

Nein. Das Grundbuchamt verlangt eine öffentlich beglaubigte oder beurkundete Vollmacht (§ 29 GBO). Eine Beglaubigung durch die Betreuungsbehörde ist möglich, wirkt aber nur bis zum Tod des Vollmachtgebers (§ 7 BtOG).

Müssen die Kinder für das Heim zahlen?

In den meisten Fällen nicht. Unterhalt für Eltern wird vom Sozialamt nur zurückgefordert, wenn ein Kind ein Gesamteinkommen von mehr als 100.000 Euro im Jahr hat (§ 94 Abs. 1a SGB XII).

Welche Daten brauchen Sie vom Sozialdienst?

Nur so viel, wie die Familie freigibt: Ort des Hauses, ob eine Vollmacht oder Betreuung besteht, und wie wir die Angehörigen erreichen. Bitte geben Sie keine Gesundheitsdaten an.

Quellen

  1. Landeshauptstadt Stuttgart, Bürgerservice Leben im Alter: Dauerpflege - Pflegeheime, Angebote in Stuttgart (S. 1 bis 7)
  2. Öffentliche Entgeltübersichten der Stuttgarter Pflegeheimträger (Eigenbetrieb leben und wohnen, Paritätische Sozialdienste, Evangelische Heimstiftung, Wohlfahrtswerk, Stiftung Evangelische PflegeHeimat)
  3. vdek, Eigenanteile im Pflegeheim nach Bundesländern (Baden-Württemberg)
  4. Landeshauptstadt Stuttgart, Amt für Soziales und Teilhabe: Flyer Pflegestützpunkt Stuttgart (S. 1 bis 2)
  5. Landeshauptstadt Stuttgart, Zweckentfremdungsverbotssatzung ZwEVS (Stadtrecht 6/17), S. 2 bis 7
  6. Landeshauptstadt Stuttgart, Flyer Pflegestützpunkt Stuttgart (S. 1 bis 2)
  7. Landeshauptstadt Stuttgart, Bürgerservice: Pflegeheime - Sozialhilfeantrag stellen

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Nils Puhlmann Ihr Ansprechpartner

Ich kaufe und vermiete selbst Wohnungen in Freiburg und München und kenne die Fragen rund um Wert, Mieter und Verkauf aus eigener Erfahrung. Mit diesem Angebot möchte ich Familien helfen, in Ruhe die passende Entscheidung zu treffen, statt sie zu einem schnellen Verkauf zu drängen.