Wohin mit dem Elternhaus

Für Sozialdienste

Für Sozialdienste in Pflegeheimen und Kliniken in Berlin

Herausgegeben von Wohin mit dem Elternhaus

Wenn ein Bewohner aus seinem Haus in Berlin ins Pflegeheim zieht, fragen Angehörige den Sozialdienst oft, was mit dem Haus passiert. Die Kurzfassung: Ein Verkauf ist nicht sofort nötig, solange Rente und Ersparnisse die Heimkosten decken. Wer handeln darf, hängt von Vollmacht oder Betreuung ab. Erste Beratung gibt der Pflegestützpunkt, beim Haus helfen wir.

Was müssen Angehörige zum Haus wissen, wenn ein Elternteil ins Heim zieht?

Die folgenden Punkte eignen sich als Merkblatt zum Mitgeben. Sie gelten bundesweit, die Zahlen für Berlin stehen weiter unten.

  1. Sie müssen nicht sofort verkaufen. Solange Rente, Pflegeversicherung und Ersparnisse die Heimkosten decken, bleibt das Haus unberührt.
  2. Wer verkaufen darf, ist die erste Frage. Mit einer Vorsorgevollmacht kann der Bevollmächtigte verkaufen, wenn die Vollmacht öffentlich beglaubigt oder beurkundet ist (§ 29 GBO). Ein rechtlicher Betreuer braucht die Genehmigung des Betreuungsgerichts (§ 1850 BGB).
  3. Das Sozialamt prüft erst, wenn Hilfe zur Pflege beantragt wird. Dann zählt verwertbares Vermögen, also auch das Haus, wenn niemand aus dem geschützten Personenkreis darin wohnt (§ 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII).
  4. Ein Darlehen ist möglich. Ist ein sofortiger Verkauf nicht möglich, soll das Sozialamt die Hilfe als Darlehen leisten (§ 91 SGB XII).
  5. Kinder zahlen meist keinen Elternunterhalt. Das Sozialamt kann ihn erst verlangen, wenn das Gesamteinkommen eines Kindes im Sinne des § 16 SGB IV mehr als 100.000 Euro im Jahr beträgt (§ 94 Abs. 1a SGB XII).
  6. Ein leeres Haus braucht Pflege. Versicherung informieren, Heizung, Post, Kontrollgänge. Das Ausräumen ist oft der schwerste Schritt.

Was kostet ein Pflegeheim in Berlin?

Die Heimkosten bestimmen, wie viel Zeit die Familie für die Entscheidung über das Haus hat. In der örtlichen Kostenübersicht für Pflegeheime stehen 272 vollstationäre Pflegeheime (Einrichtungstyp PVOLL) mit insgesamt 30.431 gemeldeten Plätzen, davon 268 Einrichtungen mit vollständig ausgewiesenen Vergütungs- und Investitionssätzen1, die Eigenanteile liegen dort bei 2.128 € bis 5.676 € im Monat vor Leistungszuschlag (bzw. 1.921 € bis 4.988 € im ersten Aufenthaltsjahr nach Abzug von 15 Prozent Zuschuss nach § 43c SGB XI; in regulären Altenpflegeheimen mit Tarif 2026 bei 2.341 € bis 5.278 € vor Zuschuss bzw. 2.087 € bis 4.761 € im ersten Jahr)2.

KennzahlWert
Eigenanteil in Heimen in Berlin2.128 € bis 5.676 € im Monat vor Leistungszuschlag (bzw. 1.921 € bis 4.988 € im ersten Aufenthaltsjahr nach Abzug von 15 Prozent Zuschuss nach § 43c SGB XI; in regulären Altenpflegeheimen mit Tarif 2026 bei 2.341 € bis 5.278 € vor Zuschuss bzw. 2.087 € bis 4.761 € im ersten Jahr)2
Durchschnitt im ersten Heimjahr in Berlin3.388 € im Monat3
Durchschnitt mit wachsendem Leistungszuschlag3.026 € ab dem 13. Monat, 2.544 € ab dem 25. Monat und 1.942 € ab dem 37. Monat3

Der Leistungszuschlag der Pflegekasse nach § 43c SGB XI senkt nur den Eigenanteil an den pflegebedingten Kosten, nicht Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten. Er gilt für die Pflegegrade 2 bis 5 und beträgt 15 Prozent bis einschließlich zwölf Monate im Heim, 30 Prozent nach mehr als 12, 50 Prozent nach mehr als 24 und 75 Prozent nach mehr als 36 Monaten. Angefangene Monate zählen mit. Seit 1. Juli 2026 berechnet die Pflegekasse den Zuschlag anhand der Angaben des Heims und zahlt ihn an das Heim, das nur den verbleibenden Eigenanteil in Rechnung stellt.

Sie geben uns die Eckdaten, wir rufen Sie zurück. Die Familie entscheidet selbst, ob sie sich bei uns meldet. Ein Ansprechpartner, keine Anrufflut.

Fall mit Einverständnis schildern

Wann muss das Haus für Hilfe zur Pflege verkauft werden?

Reichen Einkommen und Ersparnisse nicht, kann der Bewohner beim Sozialamt Hilfe zur Pflege beantragen. Das Sozialamt verlangt dann, dass verwertbares Vermögen eingesetzt wird (§ 90 Abs. 1 SGB XII). Geschützt bleibt ein Barbetrag von 10.000 Euro je volljähriger Person.

Geschützt ist auch ein angemessenes Hausgrundstück, das der Bewohner oder sein Ehepartner bewohnt und das nach seinem Tod von Angehörigen bewohnt werden soll (§ 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII). Zieht der Bewohner dauerhaft ins Heim und wohnt niemand aus diesem Kreis mehr im Haus, greift der Schutz nicht mehr. Wurde das Haus verschenkt und sind von der Schenkung bis zum Eintritt der Bedürftigkeit keine zehn Jahre vergangen, kann das Sozialamt einen Rückforderungsanspruch nach § 528 BGB auf sich überleiten (§ 529 BGB, § 93 SGB XII).

Für die genaue Prüfung im Einzelfall ist das Sozialamt zuständig.

Zuständig fürStelleAdresse
PflegestützpunktPflegestützpunkte Berlin, Zentrale Servicenummer und Koordinierungsstelle (36 Standorte in 12 Bezirken)6Tucholskystraße 2, 10117 Berlin (Telefon 0800 59 500 59, kostenfrei Mo bis Fr 9 bis 18 Uhr)
PflegestützpunktPflegestützpunkt Charlottenburg-Wilmersdorf, Standort Bundesallee (mit spezialisierter Wohnberatung)6Bundesallee 50, 10715 Berlin (Telefon 030 8931231, E-Mail wilmersdorf@pspberlin.de)
PflegestützpunktPflegestützpunkt Friedrichshain-Kreuzberg, Standort Prinzenstraße (mit spezialisierter Wohnberatung)6Prinzenstraße 23, 10969 Berlin (Telefon 030 25700673, E-Mail kreuzbergost@pspberlin.de)
PflegestützpunktPflegestützpunkt Lichtenberg, Standort Einbecker Straße (mit spezialisierter Wohnberatung)6Einbecker Straße 85, 10315 Berlin (Telefon 030 403661160, E-Mail friedrichsfeldenord@pspberlin.de)
PflegestützpunktPflegestützpunkt Marzahn-Hellersdorf, Standort Marzahner Promenade (mit spezialisierter Wohnberatung)6Marzahner Promenade 49, 12679 Berlin (Telefon 030 5143093, E-Mail marzahn@pspberlin.de)
PflegestützpunktPflegestützpunkt Mitte, Standort Reinickendorfer Straße (mit spezialisierter Wohnberatung)6Reinickendorfer Straße 61, 13347 Berlin (Telefon 030 45941103, E-Mail wedding@pspberlin.de)
PflegestützpunktPflegestützpunkt Neukölln, Standort Rollbergstraße (mit spezialisierter Wohnberatung)6Rollbergstraße 30, 12053 Berlin (Telefon 030 6897700, E-Mail neukoellnnord@pspberlin.de)
PflegestützpunktPflegestützpunkt Pankow, Standort Mühlenstraße (mit spezialisierter Wohnberatung)6Mühlenstraße 48, 13187 Berlin (Telefon 030 47531719, E-Mail pankow@pspberlin.de)
PflegestützpunktPflegestützpunkt Reinickendorf, Standort Wilhelmsruher Damm (mit spezialisierter Wohnberatung)6Wilhelmsruher Damm 116, 13439 Berlin (Telefon 030 49872404, E-Mail maerkischesviertel@pspberlin.de)
PflegestützpunktPflegestützpunkt Spandau, Standort Galenstraße (mit spezialisierter Wohnberatung)6Galenstraße 14, 13597 Berlin (Telefon 030 902792026, E-Mail spandau@pspberlin.de)
PflegestützpunktPflegestützpunkt Steglitz-Zehlendorf, Standort Albrechtstraße (mit spezialisierter Wohnberatung)6Albrechtstraße 81A, 12167 Berlin (Telefon 030 76902600, E-Mail steglitz@pspberlin.de)
PflegestützpunktPflegestützpunkt Tempelhof-Schöneberg, Standort Ottokarstraße (mit spezialisierter Wohnberatung)6Ottokarstraße 1, 12105 Berlin (Telefon 030 7550703, E-Mail tempelhof@pspberlin.de)
PflegestützpunktPflegestützpunkt Treptow-Köpenick, Standort Spreestraße (mit spezialisierter Wohnberatung)6Spreestraße 6, 12439 Berlin (Telefon 030 47474702, E-Mail treptow@pspberlin.de)
Hilfe zur PflegeBezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf, Amt für Soziales, Materielle Hilfen (Hilfe zur Pflege)7Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin (Telefon 030 9029-14321, E-Mail soz-materiellehilfe@charlottenburg-wilmersdorf.de)
Hilfe zur PflegeBezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg, Amt für Soziales (Hilfe zur Pflege)7Yorckstraße 4-11, 10965 Berlin (Telefon 030 115, Fax 030 90298-2685, E-Mail sozialamt@ba-fk.berlin.de)
Hilfe zur PflegeBezirksamt Lichtenberg, Amt für Soziales Lichtenberg (Hilfe zur Pflege)7Alt-Friedrichsfelde 60, 10315 Berlin (Telefon 030 90296-8335, E-Mail info.sozialamt@lichtenberg.berlin.de)
Hilfe zur PflegeBezirksamt Marzahn-Hellersdorf, Amt für Soziales (Hilfe zur Pflege)7Riesaer Straße 94, 12627 Berlin (Telefon 030 90293-0, E-Mail TeamIII.Sozialamt@ba-mh.berlin.de)
Hilfe zur PflegeBezirksamt Mitte, Amt für Soziales, Standort Müllerstraße (Ambulante und vollstationäre Hilfe zur Pflege)7Müllerstraße 146, 13353 Berlin (Telefon 030 9018-42309, -43693, -42433, E-Mail Sozialamt@ba-mitte.berlin.de)
Hilfe zur PflegeBezirksamt Neukölln, Amt für Soziales, Hilfe zur Pflege (ambulant und stationär)7Karl-Marx-Straße 83, 12043 Berlin (Telefon 030 115, E-Mail soziales@bezirksamt-neukoelln.de)
Hilfe zur PflegeBezirksamt Pankow, Amt für Soziales, Hilfe zur Pflege7Fröbelstraße 17, Haus 2, 3 und 7, 10405 Berlin (Telefon 030 90295-5658, E-Mail post.sozialamt@ba-pankow.berlin.de)
Hilfe zur PflegeBezirksamt Reinickendorf, Amt für Soziales, Hilfe zur Pflege7Eichborndamm 215, 13437 Berlin (Telefon 030 115, Fax 030 90294-4226, E-Mail post.sozialamt@reinickendorf.berlin.de)
Hilfe zur PflegeBezirksamt Spandau, Amt für Soziales (Hilfe zur Pflege)7Galenstraße 14, 13597 Berlin (Telefon 030 115, Fax 030 90279-3377, E-Mail sozialamt@ba-spandau.berlin.de)
Hilfe zur PflegeBezirksamt Steglitz-Zehlendorf, Amt für Soziales (Hilfe zur Pflege)7Hanna-Renate-Laurien-Platz 1, 12247 Berlin (Telefon 030 90299-0, E-Mail soz.info@ba-sz.berlin.de)
Hilfe zur PflegeBezirksamt Tempelhof-Schöneberg, Amt für Soziales (Hilfe zur Pflege)7Tempelhofer Damm 165, 12099 Berlin (Telefon 030 115, E-Mail sozialwesen@ba-ts.berlin.de)
Hilfe zur PflegeBezirksamt Treptow-Köpenick, Amt für Soziales, Ambulante und stationäre Hilfe zur Pflege7Hans-Schmidt-Straße 18, 12489 Berlin (Telefon ambulant 030 90297-6072, stationär 030 90297-6117, E-Mail sozialamt.poststelle@ba-tk.berlin.de)
Hilfe zur PflegeLandesamt für Gesundheit und Soziales Berlin (LAGESO), Referat II D 2 (Hilfe zur Pflege außerhalb des Landes Berlin)7Turmstraße 21, Haus A, 10559 Berlin (Telefon 030 90229-3110, E-Mail Referat_II_D@lageso.berlin.de)

Den Pflegestützpunkt erreichen Angehörige unter der kostenfreien zentralen Servicenummer 0800 59 500 59 (Montag bis Freitag 9 bis 18 Uhr) sowie persönlich an 36 Standorten in allen 12 Berliner Bezirken (offene Sprechzeiten Dienstag 9 bis 15 Uhr und Donnerstag 12 bis 18 Uhr, Übersicht unter pflegestuetzpunkteberlin.de)4.

Was müssen Angehörige bei einem leeren Haus in Berlin beachten?

Steht das Haus nach dem Heimeinzug leer, gilt in Berlin: ein Leerstand von über drei Monaten (beziehungsweise über zwölf Monaten bei Sanierungsarbeiten) ist nach dem Berliner Zweckentfremdungsverbot-Gesetz genehmigungspflichtig; Verstöße können nach § 7 Abs. 4 ZwVbG mit einem Bußgeld bis zu 500.000 € geahndet werden5. Angehörige sollten deshalb früh klären, ob sie vermieten, verkaufen oder das Haus für eine Rückkehr freihalten, und das dokumentieren.

Die Gebäudeversicherung muss über den Leerstand informiert werden. Im Winter braucht das Haus Frostschutz. Wer weit weg wohnt, braucht jemanden vor Ort, der regelmäßig nach dem Rechten sieht.

Wie funktioniert die Übergabe an uns?

Sozialdienste sollen keinen Verkauf vermitteln, sondern Angehörigen einen Weg zeigen. Dafür gibt es zwei Wege, beide ohne Aufwand für den Sozialdienst.

WegWas passiertFür wen
Angehörige füllen den Fahrplan ausEin paar kurze Fragen online, danach der Fahrplan und ein Rückruf, der ihn erklärtAngehörige, die selbst aktiv werden wollen
Sozialdienst schildert den FallMit Einverständnis der Familie über das Formular unten, wir rufen den Sozialdienst zurückAngehörige, die überfordert sind oder weit weg wohnen

Der Fahrplan ist kostenlos und unverbindlich. Wir versprechen den Familien keine Anrufflut: ein Anruf, ein fester Ansprechpartner, keine Weitergabe an Partner ohne ihr Ja.

Sie haben eine Frage zu einem konkreten Haus? Schildern Sie den Fall mit Einverständnis der Familie, wir rufen Sie zurück.

Rückruf anfordern

Häufige Fragen

Wen können wir Angehörigen empfehlen, wenn das Haus leer steht?

Für allgemeine Fragen zu Pflege und Kosten den Pflegestützpunkt. Für Fragen zum Haus, zur Räumung und zum Wert können Sie auf uns verweisen. Die Familie entscheidet selbst, ob sie Kontakt aufnimmt.

Was ist, wenn es keine Vorsorgevollmacht gibt?

Dann kann niemand für den Bewohner das Haus verkaufen, solange er nicht selbst geschäftsfähig handeln kann. Nötig ist dann eine rechtliche Betreuung durch das Betreuungsgericht, für den Verkauf mit gerichtlicher Genehmigung. Die Betreuungsbehörde berät dazu.

Reicht eine privatschriftliche Vollmacht für den Hausverkauf?

Nein. Das Grundbuchamt verlangt eine öffentlich beglaubigte oder beurkundete Vollmacht (§ 29 GBO). Eine Beglaubigung durch die Betreuungsbehörde ist möglich, wirkt aber nur bis zum Tod des Vollmachtgebers (§ 7 BtOG).

Müssen die Kinder für das Heim zahlen?

In den meisten Fällen nicht. Unterhalt für Eltern wird vom Sozialamt nur zurückgefordert, wenn ein Kind ein Gesamteinkommen von mehr als 100.000 Euro im Jahr hat (§ 94 Abs. 1a SGB XII).

Welche Daten brauchen Sie vom Sozialdienst?

Nur so viel, wie die Familie freigibt: Ort des Hauses, ob eine Vollmacht oder Betreuung besteht, und wie wir die Angehörigen erreichen. Bitte geben Sie keine Gesundheitsdaten an.

Quellen

  1. Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege Berlin, Datenbank für Qualitätsberichte und Vergütungen (Typ PVOLL)
  2. Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege Berlin, Datenbank für Qualitätsberichte und Vergütungen (268 vollstationäre Pflegeheime mit Entgeltausweis)
  3. vdek, Eigenanteile im Pflegeheim nach Bundesländern (Berlin)
  4. Pflegestützpunkte Berlin, Projektgesellschaft Poliklinik gGmbH im Auftrag des Landes Berlin und der Pflege- und Krankenkassen
  5. Bezirksamt Mitte von Berlin, Wohnungsamt, Zweckentfremdung von Wohnraum
  6. Pflegestützpunkte Berlin, Standortübersicht
  7. ServicePortal Berlin, Dienstleistung Hilfe zur Pflege beantragen

Objekt aus einem Mandat oder einer Betreuung verkaufen

Für Betreuer, Testamentsvollstrecker, Nachlasspfleger, Anwälte, Steuerberater und Hausverwaltungen. Ein Ansprechpartner für Wertbegründung, Verwertungsoptionen und, falls gewünscht, ein schriftliches Kaufangebot zur Vorlage beim Gericht.

In welcher Funktion schreiben Sie?
Braucht der Verkauf eine gerichtliche Genehmigung?
Um welche Immobilie geht es?
Was brauchen Sie?
Wie erreichen wir Sie?
Kostenlos und unverbindlich. Keine Anrufflut, Anruf nur auf Ihren Wunsch.

Warum kostenlos? Wenn Sie später einen Makler, Entrümpler oder Käufer brauchen und wir einen passenden Partner vermitteln, zahlt dieser uns eine Provision. Für Sie ändert sich am Preis nichts. Ob Sie das wollen, entscheiden nur Sie.

Rückruf innerhalb von zwei Werktagen. Kein Newsletter. Weitergabe an Partner nur mit Ihrem Häkchen.

Nils Puhlmann Ihr Ansprechpartner

Ich kaufe und vermiete selbst Wohnungen in Freiburg und München und kenne die Fragen rund um Wert, Mieter und Verkauf aus eigener Erfahrung. Mit diesem Angebot möchte ich Familien helfen, in Ruhe die passende Entscheidung zu treffen, statt sie zu einem schnellen Verkauf zu drängen.