Wohin mit dem Elternhaus

Ämter und Gerichte

Wer ist in Stuttgart zuständig? Gerichte und Ämter bei Erbfall und Pflegefall

Herausgegeben von Wohin mit dem Elternhaus

Nach einem Erbfall oder beim Umzug ins Pflegeheim haben Familien in Stuttgart mit mehreren Stellen zu tun. Das Nachlassgericht eröffnet Testamente und erteilt Erbscheine, das Grundbuchamt trägt neue Eigentümer ein, das Betreuungsgericht genehmigt Verkäufe durch Betreuer. Der Pflegestützpunkt berät zu Pflege und Heim, das Sozialamt entscheidet über Hilfe zur Pflege, der Gutachterausschuss ermittelt Verkehrswerte.

Welche Stelle ist wofür zuständig?

Die Tabelle nennt alle Stellen, die bei einem Elternhaus im Erbfall oder Pflegefall in Stuttgart eine Rolle spielen. Nicht jede Familie braucht alle. Welche Sie brauchen, hängt davon ab, ob ein Erbfall eingetreten ist, ob es eine Vollmacht gibt und ob verkauft werden soll.

Zuständig fürStelleAdresse
NachlassgerichtAmtsgericht Stuttgart - Nachlassgericht (für 14 Stadtbezirke: Mitte, Nord, Ost, Süd, West, Birkach, Botnang, Degerloch, Hedelfingen, Möhringen, Plieningen, Sillenbuch, Vaihingen, Wangen)10Hauffstraße 5, 70190 Stuttgart, Telefon 0711 921-3800 (Zentrale 0711 921-0), E-Mail poststelle@agstuttgart.justiz.bwl.de
NachlassgerichtAmtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt - Nachlassabteilung (für 9 Stadtbezirke: Bad Cannstatt, Feuerbach, Mühlhausen, Münster, Obertürkheim, Stammheim, Untertürkheim, Weilimdorf, Zuffenhausen)11Badstraße 23, 70372 Stuttgart, Telefon 0711 5004-0, E-Mail poststelle@agbadcannstatt.justiz.bwl.de
GrundbuchamtAmtsgericht Böblingen - Grundbuchamt (zentrales Grundbuchamt für 14 Stuttgarter Stadtbezirke: Birkach, Botnang, Degerloch, Hedelfingen, Mitte, Möhringen, Nord, Ost, Plieningen, Sillenbuch, Süd, Vaihingen, Wangen, West)12Otto-Lilienthal-Straße 24, 71034 Böblingen, Telefon 07031 6860-0, E-Mail Poststelle@gbaboeblingen.justiz.bwl.de
GrundbuchamtAmtsgericht Waiblingen - Grundbuchamt (zentrales Grundbuchamt für 9 Stuttgarter Stadtbezirke: Bad Cannstatt, Feuerbach, Mühlhausen, Münster, Obertürkheim, Stammheim, Untertürkheim, Weilimdorf, Zuffenhausen)13Winnender Straße 27, 71334 Waiblingen, Telefon 07151 1664-0, E-Mail poststelle@gbawaiblingen.justiz.bwl.de
ZwangsversteigerungAmtsgericht Stuttgart - Zwangsversteigerungsgericht (für 14 Stuttgarter Stadtbezirke sowie Bezirke Böblingen und Leonberg)14Hauffstraße 5, 70190 Stuttgart, Telefon 0711 921-0, E-Mail poststelle@agstuttgart.justiz.bwl.de
ZwangsversteigerungAmtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt - Zwangsversteigerungsabteilung (für 9 Stuttgarter Stadtbezirke sowie Bezirke Schorndorf und Waiblingen)15Badstraße 23, 70372 Stuttgart, Telefon 0711 5004-0, E-Mail poststelle@agbadcannstatt.justiz.bwl.de
GutachterausschussGeschäftsstelle des Gutachterausschusses im Stadtmessungsamt der Landeshauptstadt Stuttgart16Kronenstraße 20, 70173 Stuttgart, Telefon 0711 216-59576, E-Mail wertermittlung@stuttgart.de
PflegestützpunktPflegestützpunkt Stuttgart / Bürgerservice Leben im Alter im Amt für Soziales und Teilhabe17Eberhardstraße 33, 70173 Stuttgart, Telefon 0711 216-59200 (Zentrale) und 0711 216-59069 bis 216-59109, E-Mail pflegestuetzpunkt@stuttgart.de, Sprechzeiten Montag, Mittwoch, Freitag 9:00 bis 12:00 Uhr und Donnerstag 16:00 bis 17:00 Uhr
Hilfe zur PflegeLandeshauptstadt Stuttgart - Amt für Soziales und Teilhabe, Wirtschaftliche Hilfen / Hilfe zur Pflege18Eberhardstraße 33, 70173 Stuttgart, Telefon 0711 216-59200 (Bürgerservice Leben im Alter / Fachdienst Pflege) bzw. 0711 216-0 (Behördennummer 115)
BetreuungsbehördeLandeshauptstadt Stuttgart - Amt für Soziales und Teilhabe, Betreuungsbehörde5Christophstraße 11, 70178 Stuttgart, Telefon 0711 216-0 (Behördennummer 115), Sprechzeiten nach telefonischer Vereinbarung
BetreuungsgerichtAmtsgericht Stuttgart - Betreuungsabteilung (für 14 Stadtbezirke: Mitte, Nord, Ost, Süd, West, Birkach, Botnang, Degerloch, Hedelfingen, Möhringen, Plieningen, Sillenbuch, Vaihingen, Wangen)19Hauffstraße 5, 70190 Stuttgart, Telefon 0711 921-3800 (Zentrale 0711 921-0), Telefax 0711 921-3849, E-Mail poststelle@agstuttgart.justiz.bwl.de, Sprechzeiten Montag bis Freitag 9:00 bis 11:30 Uhr
BetreuungsgerichtAmtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt - Betreuungsabteilung (für 9 Stadtbezirke: Bad Cannstatt, Feuerbach, Mühlhausen, Münster, Obertürkheim, Stammheim, Untertürkheim, Weilimdorf, Zuffenhausen)20Badstraße 23, 70372 Stuttgart, Telefon 0711 5004-0, Telefax 0711 5004-185, E-Mail poststelle@agbadcannstatt.justiz.bwl.de
ErbbaurechteLandeshauptstadt Stuttgart, Liegenschaftsamt (Amt 23)21Heustraße 1, 70173 Stuttgart (Tel. 0711 216-0)
ErbbaurechtePfarreistiftung der Evangelischen Landeskirche in Württemberg22Gerokstraße 21, 70184 Stuttgart
ErbbaurechteHofkammer des Hauses Württemberg / HKEG Hofkammer Erbbaugrundstücksgesellschaft KGaA23Monrepos 9, 71634 Ludwigsburg (Tel. 07141 22106-0)

Sie müssen nicht alle Wege auf einmal gehen. Für die meisten Familien beginnt es mit einer einzigen Stelle: beim Erbfall mit dem Nachlassgericht, beim Heimeinzug mit dem Pflegestützpunkt.

Ihre LageErste StelleDanach oft
Ein Elternteil ist verstorbenNachlassgerichtGrundbuchamt, Finanzamt
Ein Elternteil zieht ins HeimPflegestützpunktSozialamt (Hilfe zur Pflege)
Niemand kann mehr für die Eltern unterschreibenBetreuungsbehörde oder BetreuungsgerichtBetreuungsgericht für die Genehmigung eines Verkaufs
Die Erben streiten über den WertGutachterausschussNotar
Das Haus steht auf einem ErbbaugrundstückErbbaurechtsgeberGrundbuchamt

Wofür brauchen Sie das Nachlassgericht?

Das Nachlassgericht eröffnet Testamente, nimmt Erbausschlagungen entgegen und erteilt den Erbschein. Für Stuttgart gilt: Nachlassgerichte für die Landeshauptstadt Stuttgart sind nach Stadtbezirken getrennt das Amtsgericht Stuttgart (zuständig für die 14 Stadtbezirke Stuttgart-Mitte, Stuttgart-Nord, Stuttgart-Ost, Stuttgart-Süd, Stuttgart-West, Birkach, Botnang, Degerloch, Hedelfingen, Möhringen, Plieningen, Sillenbuch, Vaihingen und Wangen) sowie das Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt (zuständig für die 9 Stadtbezirke Bad Cannstatt, Feuerbach, Mühlhausen, Münster, Obertürkheim, Stammheim, Untertürkheim, Weilimdorf und Zuffenhausen)1. Kontakt: Amtsgericht Stuttgart (Nachlassgericht), Hauffstraße 5, 70190 Stuttgart, Telefon 0711 921-3800 (Zentrale 0711 921-0), E-Mail poststelle@agstuttgart.justiz.bwl.de, Termine in laufenden Verfahren nur nach vorheriger Terminabsprache; Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt (Nachlassabteilung), Badstraße 23, 70372 Stuttgart, Telefon 0711 5004-0, E-Mail poststelle@agbadcannstatt.justiz.bwl.de, Telefonzeiten Nachlassabteilung Montag, Dienstag und Donnerstag 9:00 bis 11:30 Uhr2.

Die Ausschlagung muss binnen sechs Wochen erklärt werden, gegenüber dem Nachlassgericht oder in öffentlich beglaubigter Form beim Notar (§§ 1944, 1945 BGB). Einen Erbschein brauchen Sie für das Grundbuch, wenn kein notarielles Testament vorliegt (§ 35 GBO). Mehr dazu unter Nachlassgericht und Erbschein.

Wofür brauchen Sie das Grundbuchamt?

Nach dem Erbfall ist das Grundbuch unrichtig, weil noch die Verstorbenen als Eigentümer eingetragen sind. Die Erben beantragen die Berichtigung. Geht der Antrag binnen zwei Jahren nach dem Erbfall ein, kostet die Eintragung der Erben keine Gebühr (KV 14110 GNotKG).

In Baden-Württemberg sind die Grundbuchämter bei 13 Amtsgerichten zentralisiert: Für Stuttgart ist das Amtsgericht Böblingen (Grundbuchamt) für die 14 Stadtbezirke Birkach, Botnang, Degerloch, Hedelfingen, Mitte, Möhringen, Nord, Ost, Plieningen, Sillenbuch, Süd, Vaihingen, Wangen und West zuständig, während das Amtsgericht Waiblingen (Grundbuchamt) die 9 Stadtbezirke Bad Cannstatt, Feuerbach, Mühlhausen, Münster, Obertürkheim, Stammheim, Untertürkheim, Weilimdorf und Zuffenhausen führt3. Kontakt: Amtsgericht Böblingen (Grundbuchamt), Otto-Lilienthal-Straße 24, 71034 Böblingen, Telefon 07031 6860-0, E-Mail Poststelle@gbaboeblingen.justiz.bwl.de, Öffnungszeiten Montag bis Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr (nur nach Terminvereinbarung); Amtsgericht Waiblingen (Grundbuchamt), Winnender Straße 27, 71334 Waiblingen, Telefon 07151 1664-0, E-Mail poststelle@gbawaiblingen.justiz.bwl.de, Infothek Montag bis Freitag 8:30 bis 12:00 Uhr4. Einzelheiten stehen unter Grundbuch nach dem Erbfall.

Wir sortieren mit Ihnen, welche Stelle Sie wann brauchen und welche Unterlagen fehlen. Ein Anruf, ein fester Ansprechpartner, keine Anrufflut.

Fahrplan mit Fristen

Wofür brauchen Sie das Betreuungsgericht und die Betreuungsbehörde?

Das Betreuungsgericht bestellt einen rechtlichen Betreuer, wenn ein Elternteil seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann und keine Vorsorgevollmacht besteht. Will der Betreuer das Haus verkaufen, braucht er die Genehmigung des Gerichts (§ 1850 BGB). Erst mit Rechtskraft des Beschlusses wird sie wirksam (§ 40 Abs. 2 FamFG).

Die Betreuungsbehörde der Stadt berät zu Vorsorgevollmacht und Betreuung und kann Vorsorgevollmachten beglaubigen. Diese Beglaubigung endet aber mit dem Tod des Vollmachtgebers (§ 7 BtOG); für Grundstücksgeschäfte danach braucht es einen Notar. Kontakt Betreuungsbehörde: Amt für Soziales und Teilhabe, Betreuungsbehörde, Christophstraße 11, 70178 Stuttgart, Telefon 0711 216-0 (Behördennummer 115), Sprechzeiten nach telefonischer Vereinbarung5. Mehr unter Betreuer und Hausverkauf.

Wofür brauchen Sie den Pflegestützpunkt und das Sozialamt?

Der Pflegestützpunkt berät neutral zu Pflegegrad, Heimplätzen, Kosten und Entlastung. Kontakt: Amt für Soziales und Teilhabe, Bürgerservice Leben im Alter, Eberhardstraße 33, 70173 Stuttgart, Telefon 0711 216-59200 (Zentrale Bürgerservice) sowie regionalisierte Durchwahlen 0711 216-59069 bis 216-59109, E-Mail pflegestuetzpunkt@stuttgart.de, Sprechzeiten Montag, Mittwoch, Freitag 9 bis 12 Uhr und Donnerstag 16 bis 17 Uhr6. Ein Gespräch dort lohnt sich, bevor ein Heimvertrag unterschrieben wird.

Reichen Rente, Pflegekasse und Ersparnisse nicht für den Eigenanteil im Heim, stellen Sie beim Sozialamt einen Antrag auf Hilfe zur Pflege. Das Amt prüft dann das Vermögen, auch das Haus (§ 90 SGB XII). Was das bedeutet, steht unter Pflegeheim und Elternhaus in Stuttgart.

Wofür brauchen Sie den Gutachterausschuss?

Der Gutachterausschuss erstellt Verkehrswertgutachten, veröffentlicht den Immobilienmarktbericht und die Bodenrichtwerte. Ein Gutachten hilft, wenn Erben sich über den Wert nicht einig sind, wenn das Finanzamt einen zu hohen Wert ansetzt (§ 198 BewG) oder wenn ein Betreuer den Kaufpreis gegenüber dem Gericht begründen muss. Kontakt: Geschäftsstelle Kronenstraße 20, 70173 Stuttgart, Telefon 0711 216-59576, E-Mail wertermittlung@stuttgart.de (Kundenzentrum Stadtmessungsamt Telefon 0711 216-59601, E-Mail stadtmessungsamt@stuttgart.de, Öffnungszeiten Montag bis Donnerstag 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 16:00 Uhr, Freitag 9:00 bis 12:00 Uhr)7.

Die Gebühr richtet sich nach dem Verkehrswert. Beispiele aus der Gebührensatzung: 2.420 € Grundbetrag plus 3,16 Promille des Mehrwerts über 250.000 € bei einem Verkehrswert von über 250.000 € bis 500.000 € (amtliches Rechenbeispiel bei 450.000 € Verkehrswert: 3.052 € netto bzw. 3.631,88 € inklusive 19 Prozent Umsatzsteuer) sowie 3.210 € Grundbetrag plus 1,88 Promille des Mehrwerts über 500.000 € bei über 500.000 € bis 1.000.000 € (bei 950.000 € ohne besondere Merkmale: 4.056 € netto bzw. 4.826,64 € brutto)8. Was Häuser in Stuttgart im Durchschnitt kosten, steht unter Immobilienwert.

Wofür brauchen Sie die Zwangsversteigerungsabteilung?

Mit der Zwangsversteigerungsabteilung haben Familien selten zu tun, aber in einem Fall ist sie wichtig: Wenn sich eine Erbengemeinschaft nicht einigt, kann jeder Miterbe die Teilungsversteigerung beantragen (§ 180 ZVG). Zuständig ist in Stuttgart die Abteilung des Amtsgerichts Amtsgericht Stuttgart (für seinen Amtsgerichtsbezirk mit 14 Stuttgarter Stadtbezirken sowie die Amtsgerichtsbezirke Böblingen und Leonberg) und Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt (zentralisiert für die Amtsgerichtsbezirke Stuttgart-Bad Cannstatt mit 9 Stuttgarter Stadtbezirken, Schorndorf und Waiblingen)9. Eine Versteigerung bringt meist weniger als ein gemeinsamer Verkauf, deshalb lohnt sich eine Einigung vorher.

Ein Fahrplan mit Wertspanne, den Sie an alle Miterben schicken können. Keine Weitergabe ohne Ihr Ja.

Gemeinsame Grundlage anfordern

In welcher Reihenfolge gehen Sie vor?

  1. Lage klären. Erbfall, Pflegefall oder beides? Gibt es eine Vorsorgevollmacht?
  2. Erste Stelle ansprechen. Nachlassgericht beim Erbfall, Pflegestützpunkt beim Heimeinzug.
  3. Nachweise beschaffen. Erbschein oder eröffnetes notarielles Testament, Vollmacht oder Betreuerausweis.
  4. Grundbuch berichtigen. Innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall gebührenfrei.
  5. Wert klären. Wertspanne für die Familie, bei Bedarf Gutachten des Gutachterausschusses.
  6. Entscheiden. Behalten, vermieten oder verkaufen, in Ihrem Tempo.

Häufige Fragen

Muss ich persönlich zum Nachlassgericht?

Für die Hinterlegung oder Herausgabe eines Testaments brauchen Sie in der Regel einen Termin. Fragen zu einem laufenden Verfahren stellen Sie am besten schriftlich und mit Aktenzeichen. Den Erbscheinsantrag mit eidesstattlicher Versicherung können Sie auch bei einem Notar in Ihrer Nähe stellen, wenn Sie weit weg wohnen.

Warum ist das Grundbuchamt nicht in Stuttgart?

In Baden-Württemberg werden die Grundbücher zentral bei wenigen Amtsgerichten geführt. Für Grundstücke in Stuttgart ist deshalb ein Grundbuchamt außerhalb der Stadt zuständig. Den Antrag auf Berichtigung können Sie schriftlich stellen.

Wer hilft, wenn die Eltern keine Vorsorgevollmacht haben?

Die Betreuungsbehörde berät und kann beim Betreuungsgericht eine Betreuung anregen. Das Gericht bestellt dann einen Betreuer, oft ein Familienmitglied. Für einen Hausverkauf braucht dieser die Genehmigung des Gerichts.

Muss ich für den Pflegestützpunkt ins Rathaus kommen?

Nicht unbedingt. Neben der Beratung in der Hauptstelle gibt es Außensprechstunden in mehreren Stadtteilen. Die Kontaktdaten: Amt für Soziales und Teilhabe, Bürgerservice Leben im Alter, Eberhardstraße 33, 70173 Stuttgart, Telefon 0711 216-59200 (Zentrale Bürgerservice) sowie regionalisierte Durchwahlen 0711 216-59069 bis 216-59109, E-Mail pflegestuetzpunkt@stuttgart.de, Sprechzeiten Montag, Mittwoch, Freitag 9 bis 12 Uhr und Donnerstag 16 bis 17 Uhr6. Für Angehörige, die weit weg wohnen, ist ein erstes Gespräch am Telefon oft der einfachste Weg.

Welche Stelle ermittelt den Wert für das Finanzamt?

Das Finanzamt ermittelt den Wert für die Erbschaftsteuer selbst. Halten Sie ihn für zu hoch, können Sie mit einem Gutachten des Gutachterausschusses oder eines Sachverständigen einen niedrigeren Wert nachweisen (§ 198 BewG).

Quellen

  1. Amtsgericht Stuttgart und Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt, Örtliche Zuständigkeit in Nachlasssachen
  2. Amtsgericht Stuttgart, Flyer Nachlassgericht (S. 1) und Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt, Nachlassabteilung
  3. Justizportal Baden-Württemberg, Übersicht der 13 Grundbuchämter und ihrer jeweiligen Bezirke
  4. Amtsgericht Böblingen und Amtsgericht Waiblingen, Kontakt und Sprechzeiten Grundbuchamt
  5. Landeshauptstadt Stuttgart, Organigramm Betreuungsbehörde
  6. Landeshauptstadt Stuttgart, Amt für Soziales und Teilhabe: Flyer Pflegestützpunkt Stuttgart (S. 1 bis 2)
  7. Gutachterausschuss Stuttgart, Grundstücksmarktbericht 2026 (S. 2, S. 42, S. 46)
  8. Gutachterausschussgebührensatzung vom 4. Dezember 2025, § 3 Abs. 4 (S. 1) und Grundstücksmarktbericht 2026 (S. 44)
  9. Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt, Zwangsversteigerung sowie Amtsgericht Stuttgart, Zuständigkeit
  10. Amtsgericht Stuttgart, Flyer Nachlassgericht (S. 1) und Örtliche Zuständigkeit
  11. Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt, Nachlasssachen und Impressum
  12. Justizportal Baden-Württemberg, Übersicht der 13 Grundbuchämter und Amtsgericht Böblingen
  13. Justizportal Baden-Württemberg, Übersicht der 13 Grundbuchämter und Amtsgericht Waiblingen
  14. Amtsgericht Stuttgart, Zuständigkeit
  15. Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt, Zwangsversteigerung
  16. Gutachterausschuss Stuttgart, Grundstücksmarktbericht 2026 (S. 2, S. 46)
  17. Landeshauptstadt Stuttgart, Flyer Pflegestützpunkt Stuttgart (S. 1 bis 2)
  18. Landeshauptstadt Stuttgart, Bürgerservice: Pflegeheime - Sozialhilfeantrag stellen
  19. Amtsgericht Stuttgart, Kontaktliste Nachlass und Betreuung (S. 4)
  20. Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt, Betreuungsabteilung und Gerichtsbezirk
  21. Landeshauptstadt Stuttgart, GRDrs 146/2021 Neuausrichtung Bodenpolitik, S. 1 bis 3
  22. Pfarreistiftung der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, Informationen zum Erbbaurecht
  23. Hofkammer des Hauses Württemberg, Geschäftsbereich Immobilien und Erbbaurechte

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