Pflegeheim und Haus
Eltern ziehen in Stuttgart ins Pflegeheim: Was wird aus dem Haus?
Herausgegeben von Wohin mit dem Elternhaus
Ein Umzug ins Pflegeheim zwingt nicht sofort zum Verkauf. Solange Rente, Pflegekasse und Ersparnisse den Eigenanteil decken, bleibt das Haus unberührt. Oft reicht die Rente allein für den Eigenanteil nicht aus. Erst wenn das Sozialamt Hilfe zur Pflege zahlen soll, wird das Haus geprüft. Wohnt der Ehepartner weiter darin, ist es in der Regel geschützt.
Wo fangen Sie an, wenn der Heimplatz plötzlich frei wird?
Ein Heimplatz wird oft kurzfristig frei, und dann muss vieles gleichzeitig passieren: Umzug, Verträge, Kündigungen, Abschied vom Zuhause der Eltern. Das Haus selbst hat Zeit. Sie müssen in den ersten Wochen nichts über einen Verkauf entscheiden. Zeitkritisch sind nur der Heimvertrag, der Antrag auf einen Pflegegrad bei der Pflegekasse und die Frage, wer die Rechnungen bezahlt.
Das Ausräumen ist für viele Familien der schwerste Teil. Gehen Sie Zimmer für Zimmer vor, fotografieren Sie, was niemand mitnehmen kann, und fragen Sie, wem ein Stück noch Freude macht. Wer weit weg wohnt, kann Räumung und Schlüsselübergabe auch ohne eigene Anwesenheit organisieren lassen.
Steht das Haus danach leer, kostet es weiter Grundsteuer, Versicherung, Strom und im Winter Heizung. Die Gebäudeversicherung muss unverzüglich erfahren, dass niemand mehr dort wohnt (§ 23 VVG). In Stuttgart gilt zudem das Zweckentfremdungsverbot: Nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 der Zweckentfremdungsverbotssatzung (ZwEVS, gültig vom 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2030) darf Wohnraum nicht länger als sechs Monate ununterbrochen leer stehen; keine Zweckentfremdung liegt in der Regel vor bei zügigem Umbau, Instandsetzung, Modernisierung oder alsbaldiger Veräußerung zum ortsüblichen Verkehrswert (§ 3 Abs. 2 Nr. 2) sowie erfolglosen Vermietungsbemühungen zur zulässigen Miete (§ 3 Abs. 2 Nr. 1), bei ungenehmigter Zweckentfremdung droht ein Bußgeld bis zu 100.000 € (§ 12 Abs. 2)1. Ein paar Monate Leerstand während der Klärung sind normal, auf Dauer braucht das Haus eine Entscheidung.
Was kostet ein Pflegeheim in Stuttgart?
Das Seniorenbüro der Stadt führt eine Kostenübersicht für 56 Pflegeheim-Einträge in 19 Stadtbezirken im amtlichen Verzeichnis des Bürgerservice Leben im Alter (für 23 davon veröffentlichen der städtische Eigenbetrieb leben und wohnen sowie freie Träger öffentliche Entgeltübersichten)2 in Stuttgart. Der monatliche Eigenanteil, den Bewohner selbst tragen, reicht dort von 3.430 € bis 4.144 € im Monat im ersten Aufenthaltsjahr in der Seniorenpflege nach Abzug von 15 Prozent Leistungszuschlag gemäß § 43c SGB XI (Spezialbereich Junge Pflege im Generationenhaus Heslach bis 5.036 €; Landesdurchschnitt Baden-Württemberg laut vdek zum 1. Juli 2026: 3.657 € im ersten Jahr)3, vor Abzug des Leistungszuschlags der Pflegekasse. Die Spanne entsteht durch unterschiedliche Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen.
Im Landesdurchschnitt von Baden-Württemberg beträgt der Eigenanteil im ersten Heimjahr 3.657 € im Monat4. Danach sinkt er, weil die Pflegekasse einen wachsenden Zuschlag zahlt (§ 43c SGB XI): 3.297 € ab dem 13. Monat, 2.817 € ab dem 25. Monat und 2.216 € ab dem 37. Monat4.
| Aufenthalt im Heim | Zuschlag der Pflegekasse auf den pflegebedingten Anteil | Wirkung für die Familie |
|---|---|---|
| 1. bis 12. Monat | 15 Prozent | höchste Belastung, Rücklagen werden schnell verbraucht |
| 13. bis 24. Monat | 30 Prozent | spürbar geringerer Eigenanteil |
| 25. bis 36. Monat | 50 Prozent | Lücke zur Rente wird kleiner |
| ab dem 37. Monat | 75 Prozent | Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten bleiben voll |
Die Pflegekasse rechnet den Zuschlag direkt mit dem Heim ab, die Rechnung zeigt nur den verbleibenden Betrag.
Muss das Haus verkauft werden, wenn Mutter oder Vater ins Heim zieht?
Nein, nicht automatisch. Das Haus muss erst eingesetzt werden, wenn die eigenen Mittel nicht reichen und das Sozialamt Hilfe zur Pflege zahlen soll. Dann gilt grundsätzlich: Einzusetzen ist das gesamte verwertbare Vermögen (§ 90 Abs. 1 SGB XII).
Geschützt ist ein angemessenes Hausgrundstück, wenn der Pflegebedürftige oder sein Ehepartner es ganz oder teilweise bewohnt (§ 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII). Zieht der einzige Bewohner dauerhaft ins Heim und bleibt niemand aus diesem Kreis im Haus, fällt dieser Schutz weg. Geschützt bleiben dann vor allem kleinere Barbeträge von 10.000 Euro je volljähriger Person.
Zahlt das Sozialamt für das Heim, kann es Elternunterhalt von einem Kind nur verlangen, wenn dessen Gesamteinkommen im Sinne des § 16 SGB IV mehr als 100.000 Euro im Jahr beträgt, je Kind gerechnet (§ 94 Abs. 1a SGB XII). Darunter fordert das Sozialamt keinen Elternunterhalt.
Wir rechnen mit Ihnen durch, wie lange die eigenen Mittel reichen und ob das Haus überhaupt angetastet werden muss. Ein Anruf, ein fester Ansprechpartner, keine Anrufflut.
Klären, ob ein Verkauf nötig istWie lange reicht der Erlös aus dem Haus für das Pflegeheim?
Die Rechnung ist einfach, wenn man die monatliche Lücke kennt: Eigenanteil des Heims minus Rente und andere Einkünfte. Der Nettoerlös aus dem Verkauf geteilt durch diese Lücke ergibt die Zahl der Monate, die das Geld reicht.
Angenommen, nach Abzug von Maklerkosten, Ablösung von Krediten und Räumung bleiben 300.000 Euro. Die Lücke zwischen Eigenanteil und Rente beträgt 2.000 Euro im Monat. Dann reicht der Erlös 150 Monate, also zwölfeinhalb Jahre. Beträgt die Lücke 3.000 Euro, sind es 100 Monate. Die Zahlen sind frei gewählt und keine Werte aus Stuttgart.
Weil der Zuschlag der Pflegekasse jedes Jahr steigt, wird die Lücke kleiner; die Rechnung mit dem ersten Jahr ist also vorsichtig. Den genauen Eigenanteil des gewählten Heims finden Sie in der Kostenübersicht des Seniorenbüros.
Was bringt Vermieten im Vergleich zum Verkauf?
Vermieten schützt das Haus nicht vor dem Sozialamt, aber die Miete deckt einen Teil der Heimkosten. Die Mieteinnahmen zählen dabei als Einkommen des Elternteils. Ob sich das lohnt, hängt von drei Größen ab: erzielbarer Miete, laufenden Kosten und dem Zustand des Hauses.
Angenommen, ein Haus hat 120 m² Wohnfläche und lässt sich zur Durchschnittsmiete des Mietspiegels vermieten. Dann gilt: Monatliche Kaltmiete = 120 m² × Durchschnittsmiete je m². Davon gehen Rücklagen für Reparaturen, nicht umlegbare Kosten und gegebenenfalls Verwaltung ab. Was übrig bleibt, verkleinert die monatliche Lücke im Heim. Zum Vergleich: Häuser dieser Art erzielen beim Verkauf laut Marktbericht 3.050 € bis 8.170 € je m² Wohnfläche als Spanne der Stadtbezirks-Durchschnittspreise für bebaute Wohngrundstücke (Ein- bis Dreifamilienhäuser) im Jahr 2025 (bei 241 verkauften Einfamilienhäusern betrug die Kaufpreissumme insgesamt 234,7 Millionen Euro, rechnerisch im Schnitt rund 973.859 € je Haus)5.
| Gesichtspunkt | Vermieten | Verkaufen |
|---|---|---|
| Geld für das Heim | laufend, aber nur ein Teil der Lücke | einmalig, deckt die Lücke über Jahre |
| Arbeit für die Familie | Mietersuche, Abrechnung, Reparaturen | einmalig: Räumung, Unterlagen, Notartermin |
| Haus bleibt in der Familie | ja | nein |
| Sozialamt | Haus bleibt verwertbares Vermögen | Erlös ist Vermögen, Heimkosten werden daraus bezahlt |
| Vor dem Vermieten nötig | Haus räumen, oft renovieren, Energieausweis | Haus räumen, Unterlagen sammeln, Energieausweis |
Wer später doch verkaufen will, verkauft mit Mieter: Der Mietvertrag geht auf den Käufer über (§ 566 BGB). Mehr dazu unter verkaufen, vermieten oder behalten.
Wer darf das Haus verkaufen, wenn die Eltern es nicht mehr selbst können?
Das hängt davon ab, welche Vollmacht es gibt. Ist der Elternteil noch geschäftsfähig, unterschreibt er selbst beim Notar. Liegt eine Vorsorgevollmacht vor, kann der Bevollmächtigte ohne Gericht verkaufen. Das Grundbuchamt verlangt aber eine notariell beurkundete oder öffentlich beglaubigte Vollmacht (§ 29 GBO). Mehr unter Vorsorgevollmacht und Hausverkauf.
Gibt es keine Vollmacht, bestellt das Betreuungsgericht einen rechtlichen Betreuer. Der Betreuer braucht für den Verkauf die Genehmigung des Betreuungsgerichts (§ 1850 BGB). Einzelheiten stehen unter Betreuer und Hausverkauf.
Wer hilft in Stuttgart weiter?
Der Pflegestützpunkt berät neutral und trägerunabhängig zu Pflegegrad, Heimplatz und Finanzierung. Den Antrag auf Hilfe zur Pflege stellen Sie beim Sozialamt. Wenn ein Betreuer verkaufen muss, ist das Betreuungsgericht zuständig.
| Zuständig für | Stelle | Adresse |
|---|---|---|
| Pflegestützpunkt | Pflegestützpunkt Stuttgart / Bürgerservice Leben im Alter im Amt für Soziales und Teilhabe6 | Eberhardstraße 33, 70173 Stuttgart, Telefon 0711 216-59200 (Zentrale) und 0711 216-59069 bis 216-59109, E-Mail pflegestuetzpunkt@stuttgart.de, Sprechzeiten Montag, Mittwoch, Freitag 9:00 bis 12:00 Uhr und Donnerstag 16:00 bis 17:00 Uhr |
| Hilfe zur Pflege | Landeshauptstadt Stuttgart - Amt für Soziales und Teilhabe, Wirtschaftliche Hilfen / Hilfe zur Pflege7 | Eberhardstraße 33, 70173 Stuttgart, Telefon 0711 216-59200 (Bürgerservice Leben im Alter / Fachdienst Pflege) bzw. 0711 216-0 (Behördennummer 115) |
| Betreuungsbehörde | Landeshauptstadt Stuttgart - Amt für Soziales und Teilhabe, Betreuungsbehörde8 | Christophstraße 11, 70178 Stuttgart, Telefon 0711 216-0 (Behördennummer 115), Sprechzeiten nach telefonischer Vereinbarung |
| Betreuungsgericht | Amtsgericht Stuttgart - Betreuungsabteilung (für 14 Stadtbezirke: Mitte, Nord, Ost, Süd, West, Birkach, Botnang, Degerloch, Hedelfingen, Möhringen, Plieningen, Sillenbuch, Vaihingen, Wangen)9 | Hauffstraße 5, 70190 Stuttgart, Telefon 0711 921-3800 (Zentrale 0711 921-0), Telefax 0711 921-3849, E-Mail poststelle@agstuttgart.justiz.bwl.de, Sprechzeiten Montag bis Freitag 9:00 bis 11:30 Uhr |
| Betreuungsgericht | Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt - Betreuungsabteilung (für 9 Stadtbezirke: Bad Cannstatt, Feuerbach, Mühlhausen, Münster, Obertürkheim, Stammheim, Untertürkheim, Weilimdorf, Zuffenhausen)10 | Badstraße 23, 70372 Stuttgart, Telefon 0711 5004-0, Telefax 0711 5004-185, E-Mail poststelle@agbadcannstatt.justiz.bwl.de |
Alle Stellen mit Kontaktdaten finden Sie unter Zuständige Stellen.
Wie läuft es vom Heimeinzug bis zum Notartermin?
- Heimplatz und Pflegegrad klären. Der Pflegestützpunkt hilft bei der Auswahl und beim Antrag auf den Pflegegrad, der den Zuschuss der Pflegekasse bestimmt.
- Lücke berechnen. Eigenanteil des Heims minus Rente und Einkünfte. Daraus ergibt sich, wie lange Ersparnisse reichen.
- Vollmacht prüfen. Liegt eine Vorsorgevollmacht in der richtigen Form vor? Wenn nicht, beim Betreuungsgericht eine Betreuung anregen.
- Wert ermitteln. Eine Wertspanne genügt für die Entscheidung. Für Gericht oder Sozialamt kann ein Gutachten sinnvoll sein. Siehe Immobilienwert in Stuttgart.
- Entscheiden. Behalten, vermieten oder verkaufen, gemeinsam mit den Geschwistern.
- Haus räumen. Erinnerungsstücke verteilen, den Rest auflösen lassen. Leerstand der Versicherung melden.
- Unterlagen sammeln. Grundbuchauszug, Energieausweis (§ 80 GModG), Baupläne, Wohnflächenberechnung, Vollmacht oder Betreuerausweis.
- Käufer finden und Kaufvertrag entwerfen. Der Notar schickt den Entwurf an beide Seiten.
- Notartermin. Bei einem Betreuer folgt danach die Genehmigung des Betreuungsgerichts, erst mit Rechtskraft ist der Vertrag wirksam.
- Kaufpreis erhalten. Der Erlös fließt auf das Konto des Elternteils und finanziert die Heimkosten.
Zwischen Schritt 1 und Schritt 9 liegen oft viele Monate. Das ist in Ordnung: Wichtig ist, dass die Heimkosten in dieser Zeit bezahlt sind, nicht dass schnell verkauft wird.
Wir schicken Ihnen eine Übersicht mit Wertspanne, Heimkosten und den nächsten Schritten, die Sie an Ihre Geschwister weitergeben können. Keine Anrufflut, keine Weitergabe ohne Ihr Ja.
Fahrplan für Ihre FamilieHäufige Fragen
Wer zahlt das Pflegeheim, bis das Haus verkauft ist?
Zunächst zahlt der Pflegebedürftige aus Rente und Ersparnissen. Reicht das nicht und ist der Verkauf nicht sofort möglich, soll das Sozialamt Hilfe zur Pflege als Darlehen leisten (§ 91 SGB XII). Es kann dafür eine Sicherung verlangen, etwa eine Grundschuld auf dem Haus.
Darf ein Elternteil im Haus bleiben, wenn der andere ins Heim zieht?
Ja. Bewohnt der Ehepartner das Haus weiter, ist ein angemessenes Hausgrundstück geschütztes Vermögen (§ 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII). Das Sozialamt kann dann nicht verlangen, dass es verkauft wird, solange Größe und Wert angemessen sind.
Kann das Sozialamt ein verschenktes Haus zurückfordern?
Wenn die Schenkung weniger als zehn Jahre vor der Bedürftigkeit lag, kann der verarmte Schenker das Geschenk zurückfordern (§§ 528, 529 BGB). Das Sozialamt kann diesen Anspruch auf sich überleiten (§ 93 SGB XII). Der Beschenkte kann die Rückgabe abwenden, indem er den Unterhaltsbedarf zahlt.
Müssen wir Kinder für das Pflegeheim zahlen?
Das Sozialamt kann Elternunterhalt nur verlangen, wenn das eigene Gesamteinkommen im Sinne des § 16 SGB IV im Jahr mehr als 100.000 Euro beträgt (§ 94 Abs. 1a SGB XII). Die Grenze gilt für jedes Kind einzeln. Das Sozialamt geht davon aus, dass sie nicht überschritten ist, und fragt nur bei Anhaltspunkten nach.
Quellen
- Landeshauptstadt Stuttgart, Zweckentfremdungsverbotssatzung ZwEVS (Stadtrecht 6/17), S. 2 bis 7
- Landeshauptstadt Stuttgart, Bürgerservice Leben im Alter: Dauerpflege - Pflegeheime, Angebote in Stuttgart (S. 1 bis 7)
- Öffentliche Entgeltübersichten der Stuttgarter Pflegeheimträger (Eigenbetrieb leben und wohnen, Paritätische Sozialdienste, Evangelische Heimstiftung, Wohlfahrtswerk, Stiftung Evangelische PflegeHeimat)
- vdek, Eigenanteile im Pflegeheim nach Bundesländern (Baden-Württemberg)
- Gutachterausschuss Stuttgart, Informationen zum Stuttgarter Grundstücksmarkt 4. Quartal 2025 (S. 14) und Grundstücksmarktbericht 2026 (S. 24)
- Landeshauptstadt Stuttgart, Flyer Pflegestützpunkt Stuttgart (S. 1 bis 2)
- Landeshauptstadt Stuttgart, Bürgerservice: Pflegeheime - Sozialhilfeantrag stellen
- Landeshauptstadt Stuttgart, Organigramm Betreuungsbehörde
- Amtsgericht Stuttgart, Kontaktliste Nachlass und Betreuung (S. 4)
- Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt, Betreuungsabteilung und Gerichtsbezirk