Wohin mit dem Elternhaus

Haus und Auflagen

Geerbtes Haus in Bremen sanieren: Pflichten und Förderung

Herausgegeben von Wohin mit dem Elternhaus

Beim Übergang eines älteren Ein- oder Zweifamilienhauses in der Stadtgemeinde Bremen - unabhängig davon, ob das Elternhaus durch Erbgang von den Kindern übernommen oder an Dritte verkauft wird - endet das Altbesitzer-Privileg des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), sofern die Eltern das Haus bereits am 1.

Was gilt in Bremen im Einzelnen?

Februar 2002 selbst bewohnt hatten. Nach § 47 Absatz 3 sowie § 73 Absatz 1 und 2 GEG hat der neue Eigentümer ab dem ersten Eigentumsübergang nach dem 1.

Februar 2002 zwei Jahre Zeit, ungedämmte oberste Geschossdecken zu dämmen (§ 47 Abs. 1 GEG), ungedämmte Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen in unbeheizten Räumen zu isolieren (§ 71 GEG) sowie über 30 Jahre alte Konstanttemperatur-Heizkessel außer Betrieb zu nehmen (§ 72 GEG). Beim Hausverkauf muss dem potenziellen Käufer nach § 80 Absatz 4 GEG spätestens bei der Besichtigung ein gültiger Energieausweis vorgelegt und nach Abschluss des Kaufvertrags unverzüglich übergeben werden; ausgenommen sind nach § 79 Absatz 4 Satz 2 GEG lediglich Baudenkmäler.

Vor Ort bietet die Verbraucherzentrale Bremen (Altenweg 4, 28195 Bremen, Tel. 0421 160777) eine unabhängige aufsuchende Energieberatung für 40 € Eigenanteil an, die im Land Bremen beim Thema Photovoltaik durch Kostenübernahme der Umweltbehörde sowie für einkommensschwache Haushalte vollständig kostenfrei (0 €) ist. Für die Finanzierung bündelt die Bremer Aufbau-Bank GmbH (BAB) im Landesprogramm „Rund ums Haus" Annuitätendarlehen bis zu 50.000 € (bis 100 Prozent der förderfähigen Kosten, Laufzeit bis 10 Jahre) ohne Grundschuldeintrag, ergänzt um Tilgungszuschüsse beim KfW-Effizienzhaus, die Bausteine „Energie nach Plan" (Fernwärmeanschluss und Zählerschrank-Austausch) und „Wasser nach Plan" sowie die Durchleitung der Bundesförderkredite KfW 261 und KfW 358/359.

Welche Zahlen und Regeln gelten in Bremen?

Alle Angaben stammen aus amtlichen Quellen. Der Link führt jeweils zur Fundstelle.

AngabeWertStandQuelle
GEG-Nachrüstpflicht bei Eigentümerwechsel (Oberste Geschossdecke)Pflicht zur Dämmung ungedämmter oberster Geschossdecken (oder des Daches) innerhalb von 2 Jahren ab dem ersten Eigentumsübergang nach dem 01.02.2002 bei Wohngebäuden mit bis zu 2 Wohnungen2020-08-13Quelle
GEG-Nachrüstpflicht bei Eigentümerwechsel (Alte Heizkessel und Rohrleitungsdämmung)Pflicht zur Dämmung von Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen (§ 71 GEG) sowie zur Außerbetriebnahme über 30 Jahre alter Konstanttemperatur-Heizkessel (§ 72 Abs. 1 und 2 GEG) binnen 2 Jahren ab Eigentumsübergang2020-08-13Quelle
Energieausweis-Vorlage- und Übergabepflicht beim Verkauf (sowie Baudenkmal-Ausnahme)Vorlage spätestens bei Besichtigung, Übergabe unverzüglich nach Kaufvertrag (§ 80 Abs. 4 GEG); Baudenkmäler sind von § 80 Abs. 3 bis 7 GEG ausgenommen (§ 79 Abs. 4 Satz 2 GEG)2020-08-13Quelle
Kosten der aufsuchenden Energieberatung der Verbraucherzentrale Bremen40 € Eigenanteil (inkl. schriftlichem Kurzbericht binnen 4 Wochen); im Land Bremen 0 € (kostenfrei) beim Thema Photovoltaik durch Kostenübernahme der Umweltbehörde sowie 0 € für einkommensschwache Haushalte2026-11-01Quelle
Landesförderprogramm „Rund ums Haus" der Bremer Aufbau-Bank (BAB) · KonditionenAnnuitätendarlehen bis zu 50.000 € (bis 100 % der förderfähigen Kosten, Laufzeit bis 10 Jahre) für selbstgenutzte oder vermietete Wohngebäude/Eigentumswohnungen im Land Bremen; Verzicht auf Grundschuldeintrag sowie Tilgungszuschüsse bei Sanierung zum KfW-Effizienzhaus2026-11-01Quelle
Förderbausteine in „Rund ums Haus" (BAB) und Bundesförderungs-Durchleitung6 Programmbereiche („Energieeffizient Sanieren", „PV nach Plan", „Wasser nach Plan", „Energie nach Plan" inkl. Fernwärmeanschluss und Zählerschrank-Austausch, Barrierefreiheit, Einbruchschutz) sowie Zugang zu KfW 261 und Ergänzungskredit KfW 358/3592026-11-01Quelle

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Welche Stellen sind in Bremen zuständig?

  • Bremer Aufbau-Bank GmbH (BAB) · Wohnraumförderung „Rund ums Haus" Adresse: Domshof 14/15, 28195 Bremen [Website] (Quelle) Rolle: Förderbank des Landes Bremen für Modernisierungsdarlehen bis 50.000 € ohne Grundschuldeintrag, Tilgungszuschüsse sowie Durchleitung von KfW 261 und KfW 358/359
  • energiekonsens · Gemeinnützige Klimaschutzagentur für das Land Bremen Rolle: Kooperationspartner der Bremer Aufbau-Bank für Modernisierungs- und Sanierungsberatung im Land Bremen

Was ist in Bremen anders als anderswo?

Finanzierung bis 50.000 € ohne Grundschuldeintrag über die BAB: Im Bremer Landesprogramm „Rund ums Haus" verzichtet die Bremer Aufbau-Bank bei Annuitätendarlehen bis 50.000 € auf einen Grundschuldeintrag (Quelle). Für Erben und Erbengemeinschaften spart dies nicht nur Notar- und Grundbuchgebühren, sondern ermöglicht auch kleinere energetische Maßnahmen (z. B. Dachbodendämmung im Altbremer Haus oder Zählerschrank-Erneuerung) ohne komplizierte dingliche Belastung des Nachlassgrundstücks.

Spezialbaustein „Energie nach Plan" für Fernwärmeanschluss und Zählerschränke: In älteren Bremer Reihenhäusern scheitert die Umstellung auf Fernwärme, Wärmepumpe oder Photovoltaik häufig an veralteten Elektro-Zählerschränken oder nicht durch Bundesprogramme abgedeckten Nebenkosten des Fernwärmeanschlusses. Genau diese Lücke schließt der BAB-Baustein „Energie nach Plan" (Quelle).

Kostenfreie Vor-Ort-Beratung zu Photovoltaik in Bremen: Während der Hausbesuch der Verbraucherzentrale regulär 40 € Eigenanteil kostet, übernimmt die Umweltbehörde des Landes Bremen bei der aufsuchenden Photovoltaik-Beratung den vollen Eigenanteil, sodass der Vor-Ort-Check samt schriftlichem Bericht nach vier Wochen kostenfrei ist (Quelle).

Wie gehen Sie in Bremen am besten vor?

  1. Pflichten nach dem Erbfall prüfen, etwa die Dämmung der obersten Geschossdecke (§ 35 GModG).
  2. Eine Energieberatung in Anspruch nehmen, sie wird gefördert.
  3. Förderprogramme von Bund, Land und Stadt vergleichen.
  4. Abwägen, ob sich die Sanierung vor einem Verkauf lohnt oder der Käufer saniert.

Sie müssen heute nichts entscheiden. Wichtig ist nur, dass keine Frist verstreicht und das Haus gesichert ist.

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Sie müssen heute nichts entscheiden.

Was ist passiert?
Wo steht das Haus?

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Um welche Immobilie geht es?
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Haben Sie allein geerbt oder mit Geschwistern?
Wann ist der Erbfall eingetreten?

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Wer entscheidet heute über das Haus?
Wann haben die Eltern das Haus gekauft oder gebaut?

Wichtig für die Spekulationsfrist.

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Nils Puhlmann Ihr Ansprechpartner

Ich kaufe und vermiete selbst Wohnungen in Freiburg und München und kenne die Fragen rund um Wert, Mieter und Verkauf aus eigener Erfahrung. Mit diesem Angebot möchte ich Familien helfen, in Ruhe die passende Entscheidung zu treffen, statt sie zu einem schnellen Verkauf zu drängen.