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Haus und Auflagen

Wärmeplanung in Bremen: Was bedeutet sie für das Elternhaus?

Herausgegeben von Wohin mit dem Elternhaus

Die Stadtgemeinde Bremen verfügt seit April 2026 über einen formell beschlossenen Kommunalen Wärmeplan: Nach der Senatsvorlage vom 7. April 2026 (Drucksache 21/773 S) hat die Bremische Stadtbürgerschaft dem Wärmeplan am 21. April 2026 in ihrer 36. Sitzung zugestimmt (Beschluss Nr. 21/339 S).

Was gilt in Bremen im Einzelnen?

Erstellt wurde der 593 Seiten umfassende Endbericht im Auftrag der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft (Referat 41: Wärmewende) durch die Qoncept Energy GmbH. In der Bestandsanalyse weist der Wärmeplan für die Stadtgemeinde Bremen (ohne Stahlwerk) einen Endenergieverbrauch für Wärme von 6.957 GWh/a aus (davon private Haushalte 3.529 GWh/a), der bislang zu 65 Prozent durch Erdgas (4.492 GWh/a), zu 15 Prozent durch Wärmenetze (1.014 GWh/a) und zu 21 Prozent durch dezentrale Kessel, Heizöl, Wärmepumpen und Biomasse (1.435 GWh/a) gedeckt wird.

Für Erben und Käufer eines Elternhauses enthält der Wärmeplan drei wegweisende Festlegungen bis zum Zieljahr 2038: Erstens ist eine flächenhafte Erschließung von Wohngebieten durch Wasserstoffverteilnetze in Bremen nicht absehbar. Zweitens soll der Anteil der Fern- und Nahwärme bis 2038 auf 1.958 GWh/a (ca. 36 Prozent des Gesamtwärmebedarfs bzw. ca. 44 Prozent ohne erdgasversorgte Industrie; rund 293 Trassenkilometer Ausbau) steigen, getragen durch die Verdichtung des Fernwärmeverbunds West-Mitte-Ost (12,4 Prozent) sowie neue Wärmenetze in Bremen-Nord und Bremen-Süd/Links der Weser (8,3 Prozent).

Drittens sind in den Gebieten für dezentrale Versorgung Wärmepumpen die Haupttechnologie, wobei beim typischen „Altbremer Haus" (Reihenhausbebauung Mitte 19. Jh. bis 1930er Jahre) Schallschutzanforderungen bei Luft-Wasser-Wärmepumpen und kleine Grundstücksflächen bei Erdwärmesonden zu berücksichtigen sind.

Welche Zahlen und Regeln gelten in Bremen?

Alle Angaben stammen aus amtlichen Quellen. Der Link führt jeweils zur Fundstelle.

AngabeWertStandQuelle
Beschlussstatus Kommunaler Wärmeplan Stadtgemeinde BremenSenatsvorlage am 07.04.2026 (Drs. 21/773 S); Zustimmungsbeschluss der Bremischen Stadtbürgerschaft am 21.04.2026 (Beschluss Nr. 21/339 S)2026-04-21Quelle
Zuständige Stelle und Fachgutachter der Kommunalen Wärmeplanung BremenDie Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft, Referat 41 (Wärmewende); Gutachterin Qoncept Energy GmbH (Endbericht vom 27.03.2026, 593 Seiten)2026-03-27Quelle
Bestandsanalyse Wärmebedarf und Energieträgermix in der Stadtgemeinde BremenGesamtwärmebedarf (ohne Stahlwerk) 6.957 GWh/a, davon private Haushalte 3.529 GWh/a; Anteile: 65 % Erdgas (4.492 GWh/a), 15 % Wärmenetze (1.014 GWh/a, bei Haushalten 491 GWh/a), 21 % dezentrale Erzeuger/Heizöl/Wärmepumpen/Holz (1.435 GWh/a)2026-03-27Quelle
Schwellenwert der Eignungsprüfung für Wärmenetze nach § 14 WPGBestandsgebiete mit einer Wärmedichte unter 175 MWh/(ha*a) und Neubaugebiete unter 70 MWh/(ha*a) gelten als mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht für ein Wärmenetz geeignet2026-03-27Quelle
Ausschluss von Wasserstoffverteilnetzen im Gebäudebereich und Wärmebedarfsrückgang bis 2038Keine flächenhafte Erschließung durch Wasserstoffverteilnetze in Bremen absehbar; Rückgang des Wärmebedarfs bis zum Zieljahr 2038 um ca. 21 % bei Wohngebäuden und ca. 17 % bei Nichtwohngebäuden2026-03-27Quelle
Wärmenetze im Zielszenario 2038 (Fernwärme-Ausbaugebiete)Potenzial 1.958 GWh/a im Zieljahr 2038 (ca. 36 % des Gesamtwärmebedarfs bzw. ca. 44 % ohne erdgasversorgte Industrie; ca. 293 Trassenkilometer Ausbau): 15,2 % Bestandsnetze, 12,4 % Verdichtung/Ausbau Fernwärmeverbund West-Mitte-Ost, 8,3 % neue Wärmenetze in Bremen-Nord und Bremen-Süd (Links der Weser)2026-03-27Quelle
Dezentrale Wärmeversorgung und Besonderheiten des „Altbremer Hauses"In dezentralen Gebieten sind Wärmepumpen die Haupttechnologie; wegen dichter Reihenhausbebauung („Altbremer Haus", Mitte 19. Jh. bis 1930er Jahre) sind bei Luft-Wasser-Wärmepumpen Schallschutzanforderungen (Schallschutzhauben) und bei Sole-Wasser-Wärmepumpen kleine Grundstücksgrößen begrenzend2026-03-27Quelle
Transformationspfad bis 2038 und Ausweisung von PrüfgebietenFür THG-Neutralität bis 2038 muss der Wärmenetzausbau von 10 km/a auf 16 km/a und die Heizungsaustauschrate bei dezentralen Wärmeerzeugern von 3 %/a auf 4,9 %/a steigen; Baublöcke mit hoher Wärmedichte ohne bereits nachgewiesenen wirtschaftlichen Netzausbau sind als Prüfgebiete ausgewiesen2026-03-27Quelle

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Was ist in Bremen anders als anderswo?

Wärmeplan vor Ablauf der Bundesfrist verabschiedet, Zieljahr 2038: Mit dem Beschluss der Stadtbürgerschaft vom 21. April 2026 (Nr. 21/339 S) hat Bremen die für Großstädte über 100.000 Einwohner geltende Frist des Wärmeplanungsgesetzes (30. Juni 2026) eingehalten und das Zieljahr der Klimaneutralität im Wärmesektor auf 2038 (statt bundesweit 2045) festgelegt (Quelle, Quelle).

Klare Absage an Wasserstoff im Wohngebäudebestand: Obwohl Bremen bis 2032 an das überregionale Wasserstoff-Kernnetz für Industrie und Kraftwerke angeschlossen werden soll, schließt der Wärmeplan eine flächenhafte Erschließung von Wohngebieten durch Wasserstoffverteilnetze ausdrücklich aus (Quelle). Erben und Käufer eines mit Erdgas beheizten Elternhauses müssen sich daher langfristig zwischen Wärmenetzanschluss (in Ausbaugebieten) und dezentraler Wärmepumpe/Biomasse entscheiden.

Spezifische Analyse für das „Altbremer Haus": Der Wärmeplan berücksichtigt ausdrücklich die typische Bremer Reihenhausbauweise („Altbremer Haus", errichtet zwischen Mitte des 19. Jahrhunderts und den 1930er Jahren). In dezentralen Versorgungsgebieten sind bei Luft-Wasser-Wärmepumpen wegen der geringen Grenzabstände Schallschutzmaßnahmen (z. B. Schallschutzhauben mit 5 bzw. 10 Prozent Schallreduktion) und bei Sole-Wasser-Wärmepumpen die kleinen Grundstücksflächen für Erdwärmesonden einzuplanen (Quelle).

Wie gehen Sie in Bremen am besten vor?

  1. Im Wärmeplan der Stadt nachsehen, ob die Straße für ein Wärmenetz vorgesehen ist.
  2. Den Zustand der vorhandenen Heizung prüfen lassen.
  3. Vor einem Heizungstausch die Förderung klären.
  4. Käufern die Lage im Wärmeplan nennen, sie fragen danach.

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