Wohin mit dem Elternhaus

Pflegeheim und Haus

Eltern ziehen in Berlin ins Pflegeheim: Was wird aus dem Haus?

Herausgegeben von Wohin mit dem Elternhaus

Ein Umzug ins Pflegeheim zwingt nicht sofort zum Verkauf. Solange Rente, Pflegekasse und Ersparnisse den Eigenanteil decken, bleibt das Haus unberührt. Oft reicht die Rente allein für den Eigenanteil nicht aus. Erst wenn das Sozialamt Hilfe zur Pflege zahlen soll, wird das Haus geprüft. Wohnt der Ehepartner weiter darin, ist es in der Regel geschützt.

Wo fangen Sie an, wenn der Heimplatz plötzlich frei wird?

Ein Heimplatz wird oft kurzfristig frei, und dann muss vieles gleichzeitig passieren: Umzug, Verträge, Kündigungen, Abschied vom Zuhause der Eltern. Das Haus selbst hat Zeit. Sie müssen in den ersten Wochen nichts über einen Verkauf entscheiden. Zeitkritisch sind nur der Heimvertrag, der Antrag auf einen Pflegegrad bei der Pflegekasse und die Frage, wer die Rechnungen bezahlt.

Das Ausräumen ist für viele Familien der schwerste Teil. Gehen Sie Zimmer für Zimmer vor, fotografieren Sie, was niemand mitnehmen kann, und fragen Sie, wem ein Stück noch Freude macht. Wer weit weg wohnt, kann Räumung und Schlüsselübergabe auch ohne eigene Anwesenheit organisieren lassen.

Steht das Haus danach leer, kostet es weiter Grundsteuer, Versicherung, Strom und im Winter Heizung. Die Gebäudeversicherung muss unverzüglich erfahren, dass niemand mehr dort wohnt (§ 23 VVG). In Berlin gilt zudem das Zweckentfremdungsverbot: ein Leerstand von über drei Monaten (beziehungsweise über zwölf Monaten bei Sanierungsarbeiten) ist nach dem Berliner Zweckentfremdungsverbot-Gesetz genehmigungspflichtig; Verstöße können nach § 7 Abs. 4 ZwVbG mit einem Bußgeld bis zu 500.000 € geahndet werden1. Ein paar Monate Leerstand während der Klärung sind normal, auf Dauer braucht das Haus eine Entscheidung.

Was kostet ein Pflegeheim in Berlin?

Das Seniorenbüro der Stadt führt eine Kostenübersicht für 272 vollstationäre Pflegeheime (Einrichtungstyp PVOLL) mit insgesamt 30.431 gemeldeten Plätzen, davon 268 Einrichtungen mit vollständig ausgewiesenen Vergütungs- und Investitionssätzen2 in Berlin. Der monatliche Eigenanteil, den Bewohner selbst tragen, reicht dort von 2.128 € bis 5.676 € im Monat vor Leistungszuschlag (bzw. 1.921 € bis 4.988 € im ersten Aufenthaltsjahr nach Abzug von 15 Prozent Zuschuss nach § 43c SGB XI; in regulären Altenpflegeheimen mit Tarif 2026 bei 2.341 € bis 5.278 € vor Zuschuss bzw. 2.087 € bis 4.761 € im ersten Jahr)3, vor Abzug des Leistungszuschlags der Pflegekasse. Die Spanne entsteht durch unterschiedliche Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen.

Im Landesdurchschnitt von Berlin beträgt der Eigenanteil im ersten Heimjahr 3.388 € im Monat4. Danach sinkt er, weil die Pflegekasse einen wachsenden Zuschlag zahlt (§ 43c SGB XI): 3.026 € ab dem 13. Monat, 2.544 € ab dem 25. Monat und 1.942 € ab dem 37. Monat4.

Aufenthalt im HeimZuschlag der Pflegekasse auf den pflegebedingten AnteilWirkung für die Familie
1. bis 12. Monat15 Prozenthöchste Belastung, Rücklagen werden schnell verbraucht
13. bis 24. Monat30 Prozentspürbar geringerer Eigenanteil
25. bis 36. Monat50 ProzentLücke zur Rente wird kleiner
ab dem 37. Monat75 ProzentUnterkunft, Verpflegung und Investitionskosten bleiben voll

Die Pflegekasse rechnet den Zuschlag direkt mit dem Heim ab, die Rechnung zeigt nur den verbleibenden Betrag.

Muss das Haus verkauft werden, wenn Mutter oder Vater ins Heim zieht?

Nein, nicht automatisch. Das Haus muss erst eingesetzt werden, wenn die eigenen Mittel nicht reichen und das Sozialamt Hilfe zur Pflege zahlen soll. Dann gilt grundsätzlich: Einzusetzen ist das gesamte verwertbare Vermögen (§ 90 Abs. 1 SGB XII).

Geschützt ist ein angemessenes Hausgrundstück, wenn der Pflegebedürftige oder sein Ehepartner es ganz oder teilweise bewohnt (§ 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII). Zieht der einzige Bewohner dauerhaft ins Heim und bleibt niemand aus diesem Kreis im Haus, fällt dieser Schutz weg. Geschützt bleiben dann vor allem kleinere Barbeträge von 10.000 Euro je volljähriger Person.

Zahlt das Sozialamt für das Heim, kann es Elternunterhalt von einem Kind nur verlangen, wenn dessen Gesamteinkommen im Sinne des § 16 SGB IV mehr als 100.000 Euro im Jahr beträgt, je Kind gerechnet (§ 94 Abs. 1a SGB XII). Darunter fordert das Sozialamt keinen Elternunterhalt.

Wir rechnen mit Ihnen durch, wie lange die eigenen Mittel reichen und ob das Haus überhaupt angetastet werden muss. Ein Anruf, ein fester Ansprechpartner, keine Anrufflut.

Klären, ob ein Verkauf nötig ist

Wie lange reicht der Erlös aus dem Haus für das Pflegeheim?

Die Rechnung ist einfach, wenn man die monatliche Lücke kennt: Eigenanteil des Heims minus Rente und andere Einkünfte. Der Nettoerlös aus dem Verkauf geteilt durch diese Lücke ergibt die Zahl der Monate, die das Geld reicht.

Angenommen, nach Abzug von Maklerkosten, Ablösung von Krediten und Räumung bleiben 300.000 Euro. Die Lücke zwischen Eigenanteil und Rente beträgt 2.000 Euro im Monat. Dann reicht der Erlös 150 Monate, also zwölfeinhalb Jahre. Beträgt die Lücke 3.000 Euro, sind es 100 Monate. Die Zahlen sind frei gewählt und keine Werte aus Berlin.

Weil der Zuschlag der Pflegekasse jedes Jahr steigt, wird die Lücke kleiner; die Rechnung mit dem ersten Jahr ist also vorsichtig. Den genauen Eigenanteil des gewählten Heims finden Sie in der Kostenübersicht des Seniorenbüros.

Was bringt Vermieten im Vergleich zum Verkauf?

Vermieten schützt das Haus nicht vor dem Sozialamt, aber die Miete deckt einen Teil der Heimkosten. Die Mieteinnahmen zählen dabei als Einkommen des Elternteils. Ob sich das lohnt, hängt von drei Größen ab: erzielbarer Miete, laufenden Kosten und dem Zustand des Hauses.

Als Anhaltspunkt für die Miete dient der Mietspiegel. Der Durchschnitt aller erhobenen Nettomieten in Berlin liegt bei 7,71 € je m² monatliche Nettokaltmiete im gewichteten Median über alle mietspiegelrelevanten Wohnungen (Berliner Mietspiegel 2026, Stichtag 01.09.2025; ab 90 m² Wohnfläche 8,28 € je m², nicht unmittelbar gültig für Ein- und Zweifamilienhäuser)5. Ältere Häuser mit Sanierungsbedarf liegen oft darunter, gut erhaltene Häuser in gefragten Lagen darüber.

Angenommen, ein Haus hat 120 m² Wohnfläche und lässt sich zur Durchschnittsmiete des Mietspiegels vermieten. Dann gilt: Monatliche Kaltmiete = 120 m² × Durchschnittsmiete je m². Davon gehen Rücklagen für Reparaturen, nicht umlegbare Kosten und gegebenenfalls Verwaltung ab. Was übrig bleibt, verkleinert die monatliche Lücke im Heim. Zum Vergleich: Häuser dieser Art erzielen beim Verkauf laut Marktbericht über alle Ein- und Zweifamilienhäuser im Mittel 4.366 € je m² Wohnfläche (Spanne 2.533 € bis 6.307 € je m² Wohnfläche); freistehende Ein- und Zweifamilienhäuser im Durchschnittskaufpreis 670.000 € bzw. 3.838 € je m² wertrelevante Geschossfläche6.

GesichtspunktVermietenVerkaufen
Geld für das Heimlaufend, aber nur ein Teil der Lückeeinmalig, deckt die Lücke über Jahre
Arbeit für die FamilieMietersuche, Abrechnung, Reparatureneinmalig: Räumung, Unterlagen, Notartermin
Haus bleibt in der Familiejanein
SozialamtHaus bleibt verwertbares VermögenErlös ist Vermögen, Heimkosten werden daraus bezahlt
Vor dem Vermieten nötigHaus räumen, oft renovieren, EnergieausweisHaus räumen, Unterlagen sammeln, Energieausweis

Wer später doch verkaufen will, verkauft mit Mieter: Der Mietvertrag geht auf den Käufer über (§ 566 BGB). Mehr dazu unter verkaufen, vermieten oder behalten.

Wer darf das Haus verkaufen, wenn die Eltern es nicht mehr selbst können?

Das hängt davon ab, welche Vollmacht es gibt. Ist der Elternteil noch geschäftsfähig, unterschreibt er selbst beim Notar. Liegt eine Vorsorgevollmacht vor, kann der Bevollmächtigte ohne Gericht verkaufen. Das Grundbuchamt verlangt aber eine notariell beurkundete oder öffentlich beglaubigte Vollmacht (§ 29 GBO). Mehr unter Vorsorgevollmacht und Hausverkauf.

Gibt es keine Vollmacht, bestellt das Betreuungsgericht einen rechtlichen Betreuer. Der Betreuer braucht für den Verkauf die Genehmigung des Betreuungsgerichts (§ 1850 BGB). Einzelheiten stehen unter Betreuer und Hausverkauf.

Wer hilft in Berlin weiter?

Der Pflegestützpunkt berät neutral und trägerunabhängig zu Pflegegrad, Heimplatz und Finanzierung. Den Antrag auf Hilfe zur Pflege stellen Sie beim Sozialamt. Wenn ein Betreuer verkaufen muss, ist das Betreuungsgericht zuständig.

Zuständig fürStelleAdresse
PflegestützpunktPflegestützpunkte Berlin, Zentrale Servicenummer und Koordinierungsstelle (36 Standorte in 12 Bezirken)7Tucholskystraße 2, 10117 Berlin (Telefon 0800 59 500 59, kostenfrei Mo bis Fr 9 bis 18 Uhr)
PflegestützpunktPflegestützpunkt Charlottenburg-Wilmersdorf, Standort Bundesallee (mit spezialisierter Wohnberatung)7Bundesallee 50, 10715 Berlin (Telefon 030 8931231, E-Mail wilmersdorf@pspberlin.de)
PflegestützpunktPflegestützpunkt Friedrichshain-Kreuzberg, Standort Prinzenstraße (mit spezialisierter Wohnberatung)7Prinzenstraße 23, 10969 Berlin (Telefon 030 25700673, E-Mail kreuzbergost@pspberlin.de)
PflegestützpunktPflegestützpunkt Lichtenberg, Standort Einbecker Straße (mit spezialisierter Wohnberatung)7Einbecker Straße 85, 10315 Berlin (Telefon 030 403661160, E-Mail friedrichsfeldenord@pspberlin.de)
PflegestützpunktPflegestützpunkt Marzahn-Hellersdorf, Standort Marzahner Promenade (mit spezialisierter Wohnberatung)7Marzahner Promenade 49, 12679 Berlin (Telefon 030 5143093, E-Mail marzahn@pspberlin.de)
PflegestützpunktPflegestützpunkt Mitte, Standort Reinickendorfer Straße (mit spezialisierter Wohnberatung)7Reinickendorfer Straße 61, 13347 Berlin (Telefon 030 45941103, E-Mail wedding@pspberlin.de)
PflegestützpunktPflegestützpunkt Neukölln, Standort Rollbergstraße (mit spezialisierter Wohnberatung)7Rollbergstraße 30, 12053 Berlin (Telefon 030 6897700, E-Mail neukoellnnord@pspberlin.de)
PflegestützpunktPflegestützpunkt Pankow, Standort Mühlenstraße (mit spezialisierter Wohnberatung)7Mühlenstraße 48, 13187 Berlin (Telefon 030 47531719, E-Mail pankow@pspberlin.de)
PflegestützpunktPflegestützpunkt Reinickendorf, Standort Wilhelmsruher Damm (mit spezialisierter Wohnberatung)7Wilhelmsruher Damm 116, 13439 Berlin (Telefon 030 49872404, E-Mail maerkischesviertel@pspberlin.de)
PflegestützpunktPflegestützpunkt Spandau, Standort Galenstraße (mit spezialisierter Wohnberatung)7Galenstraße 14, 13597 Berlin (Telefon 030 902792026, E-Mail spandau@pspberlin.de)
PflegestützpunktPflegestützpunkt Steglitz-Zehlendorf, Standort Albrechtstraße (mit spezialisierter Wohnberatung)7Albrechtstraße 81A, 12167 Berlin (Telefon 030 76902600, E-Mail steglitz@pspberlin.de)
PflegestützpunktPflegestützpunkt Tempelhof-Schöneberg, Standort Ottokarstraße (mit spezialisierter Wohnberatung)7Ottokarstraße 1, 12105 Berlin (Telefon 030 7550703, E-Mail tempelhof@pspberlin.de)
PflegestützpunktPflegestützpunkt Treptow-Köpenick, Standort Spreestraße (mit spezialisierter Wohnberatung)7Spreestraße 6, 12439 Berlin (Telefon 030 47474702, E-Mail treptow@pspberlin.de)
Hilfe zur PflegeBezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf, Amt für Soziales, Materielle Hilfen (Hilfe zur Pflege)8Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin (Telefon 030 9029-14321, E-Mail soz-materiellehilfe@charlottenburg-wilmersdorf.de)
Hilfe zur PflegeBezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg, Amt für Soziales (Hilfe zur Pflege)8Yorckstraße 4-11, 10965 Berlin (Telefon 030 115, Fax 030 90298-2685, E-Mail sozialamt@ba-fk.berlin.de)
Hilfe zur PflegeBezirksamt Lichtenberg, Amt für Soziales Lichtenberg (Hilfe zur Pflege)8Alt-Friedrichsfelde 60, 10315 Berlin (Telefon 030 90296-8335, E-Mail info.sozialamt@lichtenberg.berlin.de)
Hilfe zur PflegeBezirksamt Marzahn-Hellersdorf, Amt für Soziales (Hilfe zur Pflege)8Riesaer Straße 94, 12627 Berlin (Telefon 030 90293-0, E-Mail TeamIII.Sozialamt@ba-mh.berlin.de)
Hilfe zur PflegeBezirksamt Mitte, Amt für Soziales, Standort Müllerstraße (Ambulante und vollstationäre Hilfe zur Pflege)8Müllerstraße 146, 13353 Berlin (Telefon 030 9018-42309, -43693, -42433, E-Mail Sozialamt@ba-mitte.berlin.de)
Hilfe zur PflegeBezirksamt Neukölln, Amt für Soziales, Hilfe zur Pflege (ambulant und stationär)8Karl-Marx-Straße 83, 12043 Berlin (Telefon 030 115, E-Mail soziales@bezirksamt-neukoelln.de)
Hilfe zur PflegeBezirksamt Pankow, Amt für Soziales, Hilfe zur Pflege8Fröbelstraße 17, Haus 2, 3 und 7, 10405 Berlin (Telefon 030 90295-5658, E-Mail post.sozialamt@ba-pankow.berlin.de)
Hilfe zur PflegeBezirksamt Reinickendorf, Amt für Soziales, Hilfe zur Pflege8Eichborndamm 215, 13437 Berlin (Telefon 030 115, Fax 030 90294-4226, E-Mail post.sozialamt@reinickendorf.berlin.de)
Hilfe zur PflegeBezirksamt Spandau, Amt für Soziales (Hilfe zur Pflege)8Galenstraße 14, 13597 Berlin (Telefon 030 115, Fax 030 90279-3377, E-Mail sozialamt@ba-spandau.berlin.de)
Hilfe zur PflegeBezirksamt Steglitz-Zehlendorf, Amt für Soziales (Hilfe zur Pflege)8Hanna-Renate-Laurien-Platz 1, 12247 Berlin (Telefon 030 90299-0, E-Mail soz.info@ba-sz.berlin.de)
Hilfe zur PflegeBezirksamt Tempelhof-Schöneberg, Amt für Soziales (Hilfe zur Pflege)8Tempelhofer Damm 165, 12099 Berlin (Telefon 030 115, E-Mail sozialwesen@ba-ts.berlin.de)
Hilfe zur PflegeBezirksamt Treptow-Köpenick, Amt für Soziales, Ambulante und stationäre Hilfe zur Pflege8Hans-Schmidt-Straße 18, 12489 Berlin (Telefon ambulant 030 90297-6072, stationär 030 90297-6117, E-Mail sozialamt.poststelle@ba-tk.berlin.de)
Hilfe zur PflegeLandesamt für Gesundheit und Soziales Berlin (LAGESO), Referat II D 2 (Hilfe zur Pflege außerhalb des Landes Berlin)8Turmstraße 21, Haus A, 10559 Berlin (Telefon 030 90229-3110, E-Mail Referat_II_D@lageso.berlin.de)
BetreuungsbehördeBezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf, Amt für Soziales, Betreuungsbehörde9Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin (Telefon 030 9029-14237, E-Mail betreuungsbehoerde@charlottenburg-wilmersdorf.de)
BetreuungsbehördeBezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg, Amt für Soziales, Betreuungsbehörde9Yorckstraße 4-11, 10965 Berlin (Telefon 030 115, E-Mail sozialamt@ba-fk.berlin.de)
BetreuungsbehördeBezirksamt Lichtenberg, Amt für Soziales, Betreuungsbehörde9Alt-Friedrichsfelde 60, 10315 Berlin (Telefon 030 90296-3980, E-Mail info.betreuungsbehoerde@lichtenberg.berlin.de)
BetreuungsbehördeBezirksamt Marzahn-Hellersdorf, Amt für Soziales, Betreuungsbehörde9Riesaer Straße 94, 12627 Berlin (Telefon 030 90293-0, E-Mail Betreuungsbehoerde.Sozialamt@ba-mh.berlin.de)
BetreuungsbehördeBezirksamt Mitte, Amt für Soziales, Betreuungsstelle (Standort Kapweg)9Kapweg 3, 13405 Berlin (Telefon 030 9018-45150, E-Mail soz-betreuungsstelle@ba-mitte.berlin.de)
BetreuungsbehördeBezirksamt Neukölln, Amt für Soziales, Betreuungsbehörde9Donaustraße 89-90, 12043 Berlin (Telefon 030 115, Fax 030 90239-2766, E-Mail soziales@bezirksamt-neukoelln.de)
BetreuungsbehördeBezirksamt Pankow, Amt für Soziales, Betreuungsbehörde9Fröbelstraße 17, Haus 2, 3 und 7, 10405 Berlin (Telefon 030 90295-5335, E-Mail post.sozialamt@ba-pankow.berlin.de)
BetreuungsbehördeBezirksamt Reinickendorf, Amt für Soziales, Betreuung9Eichborndamm 215, 13437 Berlin (Telefon 030 115, Fax 030 90294-4199, E-Mail post.sozialamt@reinickendorf.berlin.de)
BetreuungsbehördeBezirksamt Spandau, Amt für Soziales, Betreuungsbehörde9Klosterstraße 36, 13581 Berlin (Telefon 030 90279-0, E-Mail soz5@ba-spandau.berlin.de)
BetreuungsbehördeBezirksamt Steglitz-Zehlendorf, Amt für Soziales, Betreuungsbehörde9Hanna-Renate-Laurien-Platz 1, 12247 Berlin (Telefon 030 115, Fax 030 90299-5162, E-Mail soz.betreuung@ba-sz.berlin.de)
BetreuungsbehördeBezirksamt Tempelhof-Schöneberg, Amt für Soziales, Betreuungsbehörde9Tempelhofer Damm 165, 12099 Berlin (Telefon 030 115, Fax 030 90277-7559, E-Mail sozialwesen@ba-ts.berlin.de)
BetreuungsbehördeBezirksamt Treptow-Köpenick, Amt für Soziales, Betreuungsbehörde9Hans-Schmidt-Straße 16, 12489 Berlin (Telefon 030 90297-6308, E-Mail betreuungsbehoerde.soz@ba-tk.berlin.de)
BetreuungsgerichtAmtsgericht Charlottenburg, Betreuungsgericht (Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf)10Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin (Telefon 030 90177-0)
BetreuungsgerichtAmtsgericht Köpenick, Betreuungsgericht (Bezirk Treptow-Köpenick)10Mandrellaplatz 6, 12555 Berlin (Telefon 030 90247-0)
BetreuungsgerichtAmtsgericht Kreuzberg, Betreuungsgericht (Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg und Altbezirk Tempelhof)10Möckernstraße 130, 10963 Berlin (Telefon 030 90175-0)
BetreuungsgerichtAmtsgericht Lichtenberg, Betreuungsgericht (Bezirke Lichtenberg und Marzahn-Hellersdorf)10Roedeliusplatz 1, 10365 Berlin (Telefon 030 90253-0)
BetreuungsgerichtAmtsgericht Mitte, Betreuungsgericht (Ortsteile Mitte, Moabit, Hansaviertel, Tiergarten und Prenzlauer Berg)10Littenstraße 12-17, 10179 Berlin (Telefon 030 9023-0)
BetreuungsgerichtAmtsgericht Neukölln, Betreuungsgericht (Bezirk Neukölln)10Karl-Marx-Straße 77/79, 12043 Berlin (Telefon 030 90191-0)
BetreuungsgerichtAmtsgericht Pankow, Betreuungsgericht (Bezirk Pankow außer Ortsteil Prenzlauer Berg)10Parkstraße 71, 13086 Berlin (Telefon 030 90245-0)
BetreuungsgerichtAmtsgericht Schöneberg, Betreuungsgericht (Bezirk Steglitz-Zehlendorf sowie Ortsteile Schöneberg und Friedenau)10Grunewaldstraße 66/67, 10823 Berlin (Telefon 030 90159-0)
BetreuungsgerichtAmtsgericht Spandau, Betreuungsgericht (Bezirk Spandau)10Altstädter Ring 7, 13597 Berlin (Telefon 030 90157-0)
BetreuungsgerichtAmtsgericht Wedding, Betreuungsgericht (Bezirk Reinickendorf sowie Ortsteile Wedding und Gesundbrunnen)10Brunnenplatz 1, 13357 Berlin (Telefon 030 90156-0)

Alle Stellen mit Kontaktdaten finden Sie unter Zuständige Stellen.

Wie läuft es vom Heimeinzug bis zum Notartermin?

  1. Heimplatz und Pflegegrad klären. Der Pflegestützpunkt hilft bei der Auswahl und beim Antrag auf den Pflegegrad, der den Zuschuss der Pflegekasse bestimmt.
  2. Lücke berechnen. Eigenanteil des Heims minus Rente und Einkünfte. Daraus ergibt sich, wie lange Ersparnisse reichen.
  3. Vollmacht prüfen. Liegt eine Vorsorgevollmacht in der richtigen Form vor? Wenn nicht, beim Betreuungsgericht eine Betreuung anregen.
  4. Wert ermitteln. Eine Wertspanne genügt für die Entscheidung. Für Gericht oder Sozialamt kann ein Gutachten sinnvoll sein. Siehe Immobilienwert in Berlin.
  5. Entscheiden. Behalten, vermieten oder verkaufen, gemeinsam mit den Geschwistern.
  6. Haus räumen. Erinnerungsstücke verteilen, den Rest auflösen lassen. Leerstand der Versicherung melden.
  7. Unterlagen sammeln. Grundbuchauszug, Energieausweis (§ 80 GModG), Baupläne, Wohnflächenberechnung, Vollmacht oder Betreuerausweis.
  8. Käufer finden und Kaufvertrag entwerfen. Der Notar schickt den Entwurf an beide Seiten.
  9. Notartermin. Bei einem Betreuer folgt danach die Genehmigung des Betreuungsgerichts, erst mit Rechtskraft ist der Vertrag wirksam.
  10. Kaufpreis erhalten. Der Erlös fließt auf das Konto des Elternteils und finanziert die Heimkosten.

Zwischen Schritt 1 und Schritt 9 liegen oft viele Monate. Das ist in Ordnung: Wichtig ist, dass die Heimkosten in dieser Zeit bezahlt sind, nicht dass schnell verkauft wird.

Wir schicken Ihnen eine Übersicht mit Wertspanne, Heimkosten und den nächsten Schritten, die Sie an Ihre Geschwister weitergeben können. Keine Anrufflut, keine Weitergabe ohne Ihr Ja.

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Häufige Fragen

Wer zahlt das Pflegeheim, bis das Haus verkauft ist?

Zunächst zahlt der Pflegebedürftige aus Rente und Ersparnissen. Reicht das nicht und ist der Verkauf nicht sofort möglich, soll das Sozialamt Hilfe zur Pflege als Darlehen leisten (§ 91 SGB XII). Es kann dafür eine Sicherung verlangen, etwa eine Grundschuld auf dem Haus.

Darf ein Elternteil im Haus bleiben, wenn der andere ins Heim zieht?

Ja. Bewohnt der Ehepartner das Haus weiter, ist ein angemessenes Hausgrundstück geschütztes Vermögen (§ 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII). Das Sozialamt kann dann nicht verlangen, dass es verkauft wird, solange Größe und Wert angemessen sind.

Kann das Sozialamt ein verschenktes Haus zurückfordern?

Wenn die Schenkung weniger als zehn Jahre vor der Bedürftigkeit lag, kann der verarmte Schenker das Geschenk zurückfordern (§§ 528, 529 BGB). Das Sozialamt kann diesen Anspruch auf sich überleiten (§ 93 SGB XII). Der Beschenkte kann die Rückgabe abwenden, indem er den Unterhaltsbedarf zahlt.

Müssen wir Kinder für das Pflegeheim zahlen?

Das Sozialamt kann Elternunterhalt nur verlangen, wenn das eigene Gesamteinkommen im Sinne des § 16 SGB IV im Jahr mehr als 100.000 Euro beträgt (§ 94 Abs. 1a SGB XII). Die Grenze gilt für jedes Kind einzeln. Das Sozialamt geht davon aus, dass sie nicht überschritten ist, und fragt nur bei Anhaltspunkten nach.

Quellen

  1. Bezirksamt Mitte von Berlin, Wohnungsamt, Zweckentfremdung von Wohnraum
  2. Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege Berlin, Datenbank für Qualitätsberichte und Vergütungen (Typ PVOLL)
  3. Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege Berlin, Datenbank für Qualitätsberichte und Vergütungen (268 vollstationäre Pflegeheime mit Entgeltausweis)
  4. vdek, Eigenanteile im Pflegeheim nach Bundesländern (Berlin)
  5. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Dokumentation zum Berliner Mietspiegel 2026
  6. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Berlin, Immobilienmarktbericht Berlin 2025/2026
  7. Pflegestützpunkte Berlin, Standortübersicht
  8. ServicePortal Berlin, Dienstleistung Hilfe zur Pflege beantragen
  9. ServicePortal Berlin, Dienstleistung Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen beglaubigen
  10. Berliner Gerichte, Betreuung und Pflegschaft sowie Gerichtsverzeichnis

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