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Was kosten Notar und Grundbuch in Stuttgart?

Herausgegeben von Wohin mit dem Elternhaus

Seit der baden-württembergischen Notariatsreform zum 1. Januar 2018 wurden die früheren staatlichen Notariate in Stuttgart aufgelöst; Beurkundungen und Unterschriftsbeglaubigungen werden seither von freiberuflichen Notarinnen und Notaren durchgeführt. Zuständige Berufskammer für die Oberlandesgerichtsbezirke Stuttgart und Karlsruhe ist die Notarkammer Baden-Württemberg mit Sitz in Stuttgart (Friedrichstraße 9a, 70174 Stuttgart, Telefon +49 711 305877-0), der sowohl hauptberufliche Nur-Notare als auch im württembergischen Rechtsgebiet fortbestehende Anwaltsnotare im Nebenberuf angehören; die amtliche Notarsuche erfolgt über www.notar.de.

Was gilt in Stuttgart im Einzelnen?

Alle Notarinnen und Notare sind nach § 17 Abs. 1 Satz 1 BNotO streng an das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) gebunden, sodass die Wahl des Notariats in Stuttgart keine Kostenfrage ist; Gebührenvereinbarungen sind gesetzlich unzulässig, und bei Einwendungen gegen eine Notarkostenberechnung entscheidet kostenfrei das Landgericht Stuttgart (§ 127 Abs. 1, § 130 Abs. 3 GNotKG). Für den Verkauf eines durchschnittlichen Stuttgarter Einfamilienhauses zum Durchschnittskaufpreis 2025 von 973.859,00 Euro (234,7 Millionen Euro Umsatz bei 241 Verkäufen laut Grundstücksmarktbericht 2026; einfache 1,0-Gebühr nach Tabelle B GNotKG = 1.735,00 Euro) betragen die Notargebühren für Beurkundung (2,0), Vollzug (0,5) und Betreuung (0,5) zusammen 5.205,00 Euro netto bzw. 6.193,95 Euro inklusive 19 Prozent Umsatzsteuer (zuzüglich Auslagen), während beim Grundbuchamt Böblingen oder Waiblingen für Auflassungsvormerkung (0,5 = 867,50 Euro) und Eigentumsumschreibung (1,0 = 1.735,00 Euro) weitere 2.602,50 Euro umsatzsteuerfrei anfallen.

Für einen Erbschein bei 973.859,00 Euro Reinnachlass fallen 3.470,00 Euro beim Nachlassgericht (bzw. 3.799,65 Euro über den Notar) an, und eine notarielle Erbauseinandersetzung kostet bei Beurkundung binnen zwei Jahren nach dem Erbfall dank Gerichtsgebührenbefreiung (KV 14110 Anm. 1 GNotKG) keine Grundbuchumschreibungsgebühr.

Welche Zahlen und Regeln gelten in Stuttgart?

Alle Angaben stammen aus amtlichen Quellen. Der Link führt jeweils zur Fundstelle.

AngabeWertStandQuelle
Notariatsform in Stuttgart und Baden-Württemberg (Hauptberufliches Notariat & Anwaltsnotariat)Mitglieder der Notarkammer Baden-Württemberg sind zur hauptberuflichen Amtsausübung bestellte Notarinnen und Notare (Nur-Notare) sowie im Nebenberuf bestellte Anwaltsnotarinnen und Anwaltsnotare (altrechtliche Bestandsnotare im württembergischen Rechtsgebiet)2026-11-01Quelle
Übergang auf freiberufliche Notare durch die Notariatsreform zum 01.01.2018Seit 1. Januar 2018 sind in Stuttgart für Beurkundungen und Unterschriftsbeglaubigungen ausschließlich freiberufliche Notare zuständig; Mitarbeiter der Amtsgerichte dürfen keine Beurkundungen oder Unterschriftsbeglaubigungen durchführen; Notarsuche über www.notar.de2026-11-01Quelle
Zuständige Notarkammer für Stuttgart (Adresse und Kontakt)Notarkammer Baden-Württemberg (Körperschaft des öffentlichen Rechts für die OLG-Bezirke Stuttgart und Karlsruhe), Friedrichstraße 9a, 70174 Stuttgart, Telefon +49 711 305877-0, Telefax +49 711 305877-69, E-Mail post@nkbw.de2026-11-01Quelle
Rechtsaufsicht über die Notarkammer Baden-WürttembergMinisterium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg, Schillerplatz 4, 70173 Stuttgart2026-11-01Quelle
Strenge gesetzliche Gebührenbindung nach § 17 Abs. 1 BNotO und GNotKGGesetzlich festgelegte Gebühren nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) anhand des Geschäftswerts in gleicher Weise für hauptberufliche Notare und Anwaltsnotare; Gebührenvereinbarungen jeder Art sind unzulässig2026-11-01Quelle
Kostenfreie Überprüfung von Notarkostenrechnungen beim Landgericht Stuttgart (§ 127 GNotKG)Bei Unstimmigkeiten über eine Notarkostenberechnung kann Beschwerde beim Landgericht am Amtssitz des Notars (in Stuttgart: Landgericht Stuttgart, Urbanstraße 20) ohne Rechtsanwaltszwang eingelegt werden; das Verfahren vor dem Landgericht ist kostenfrei (§ 127 Abs. 1, § 130 Abs. 3 GNotKG)2026-11-01Quelle
Zweijährige Gerichtsgebührenbefreiung bei Grundbuchberichtigung und Erbauseinandersetzung (KV 14110 Anm. 1 GNotKG)Gebührenfreie Eintragung der Erben sowie einer Erbauseinandersetzung im Grundbuch innerhalb von zwei Jahren ab dem Erbfall (gilt nur einmalig innerhalb von zwei Jahren)2026-11-01Quelle, S. 5

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Was ist in Stuttgart anders als anderswo?

Nebeneinander von hauptberuflichen Nur-Notaren und altrechtlichen Anwaltsnotaren in Stuttgart: Seit der Notariatsreform zum 1. Januar 2018 gilt in ganz Baden-Württemberg das hauptberufliche Freiberufler-Notariat (Nur-Notariat, § 3 Abs. 1 BNotO), bei dem neu bestellte Notare ausschließlich das Notaramt ausüben. Daneben praktizieren in Stuttgart (württembergisches Rechtsgebiet) im Rahmen des Bestandsschutzes weiterhin bereits vor der Reform zugelassene Anwaltsnotarinnen und Anwaltsnotare im Nebenberuf. Beide Gruppen gehören der Notarkammer Baden-Württemberg in der Friedrichstraße 9a an und rechnen exakt nach denselben GNotKG-Sätzen ab (Quelle, Quelle).

Aufbewahrung alter Urkunden der aufgelösten staatlichen Notariate Stuttgart und Bad Cannstatt: Wurde ein Testament, Ehevertrag oder Übergabevertrag vor dem 1. Januar 2018 bei einem früheren staatlichen Notariat in Stuttgart (z. B. Notariat Stuttgart, Bad Cannstatt, Feuerbach, Vaihingen, Möhringen, Degerloch oder Zuffenhausen) beurkundet, sind für Nachlasssachen seit 2018 die beiden Amtsgerichte Stuttgart und Stuttgart-Bad Cannstatt und für historische Grundakten das Grundbuchzentralarchiv Kornwestheim zuständig (Quelle).

Wie gehen Sie in Stuttgart am besten vor?

  1. Klären, welche Schritte einen Notar brauchen: Kaufvertrag, Erbauseinandersetzung, Beglaubigungen.
  2. Die Gebühren richten sich nach dem Wert und dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG).
  3. Die Grundbuchberichtigung binnen zwei Jahren nach dem Erbfall ist gebührenfrei.
  4. Beim Verkauf trägt in der Regel der Käufer Notar und Grundbuch.

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