Wohin mit dem Elternhaus

Erbengemeinschaft

Streit ums Elternhaus in Stuttgart: Wo hilft Mediation?

Herausgegeben von Wohin mit dem Elternhaus

In Baden-Württemberg und damit auch in Stuttgart gibt es seit der Aufhebung des Landesschlichtungsgesetzes zum 1. Mai 2013 kein obligatorisches außergerichtliches Schlichtungsverfahren vor Erhebung einer Zivilklage mehr und anders als etwa in Nordrhein-Westfalen oder Hessen auch keine kommunalen Schiedsämter oder Schiedspersonen für bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten.

Was gilt in Stuttgart im Einzelnen?

Die Gemeinde fungiert als Vergleichsbehörde ausschließlich im strafrechtlichen Sühneverfahren bei Privatklagedelikten (§ 380 StPO, Gebühr 10,00 € bis 50,00 €), nicht jedoch bei Erbstreitigkeiten oder Nachbarschaftskonflikten. Für eine vollstreckbare außergerichtliche Einigung (§ 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO) mit Verjährungshemmung (§ 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB) stehen stattdessen die durch den Präsidenten des Landgerichts nach § 22 AGGVG BW staatlich anerkannten Gütestellen sowie sämtliche Notare in Baden-Württemberg zur Verfügung.

In Stuttgart unterhalten der AnwaltVerein Stuttgart e.V. und die IHK Region Stuttgart gemeinsam die staatlich anerkannte Gütestelle für kaufmännische Streitigkeiten Region Stuttgart GbR (Olgastraße 57 A, Kostenpauschale 100,00 € zuzüglich Umsatzsteuer, Stundenhonorar ab 150,00 € zuzüglich Umsatzsteuer), während das Landgericht Stuttgart online kein Gesamtverzeichnis aller im Bezirk zugelassenen allgemeinen Gütestellen veröffentlicht. Ist ein Erbstreit bereits bei Gericht anhängig, bietet das Landgericht Stuttgart (Urbanstraße 20) das gerichtsinterne Güterichterverfahren nach § 278 Abs. 5 ZPO an, das für die Parteien über die regulären Prozessgebühren hinaus gebührenfrei (kostenneutral) ist.

Für familiäre Konflikte und Mediation außerhalb eines Gerichtsverfahrens stehen in Stuttgart unter anderem die Beratungsstelle RUF UND RAT (Hospitalstraße 26) und die psychologischen Beratungsstellen des Caritasverbands (Fangelsbachstraße 19a) bereit.

Welche Zahlen und Regeln gelten in Stuttgart?

Alle Angaben stammen aus amtlichen Quellen. Der Link führt jeweils zur Fundstelle.

AngabeWertStandQuelle
Obligatorische außergerichtliche Streitschlichtung in Baden-Württembergseit dem 1. Mai 2013 aufgehoben (keine verpflichtende Vorschalt-Schlichtung vor Zivilklagen mehr)2026-11Quelle
Kommunale Vergleichsbehörde in Baden-Württemberg (keine Zivil-Schiedsämter)Bürgermeister der Gemeinde ist Vergleichsbehörde nur für strafrechtliche Sühneverfahren bei Privatklagedelikten (§ 380 StPO); Gebühr 10,00 € bis 50,00 €2026-11Quelle
Staatlich anerkannte Gütestellen in Baden-Württemberg (§ 22 AGGVG BW, § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO)Anerkennung auf Antrag durch den Präsidenten des zuständigen Landgerichts; Vergleiche vor anerkannten Gütestellen sind vollstreckbare Titel2026-11Quelle
Gerichtliches Güterichterverfahren am Landgericht Stuttgart (§ 278 Abs. 5 ZPO): Ablauf und Verbindlichkeitfreiwilliges, nicht öffentliches Verfahren vor einem speziell ausgebildeten Güterichter (unter Einsatz von Mediation) bei anhängigem Rechtsstreit; Vergleich ist verbindlich wie ein Urteil2026-11Quelle, S. 1
Gerichtliches Güterichterverfahren am Landgericht Stuttgart: Kostenkostenneutral (keine zusätzlichen gesetzlichen Gerichtsgebühren neben den Gebühren des streitigen Verfahrens)2026-11Quelle, S. 2
RUF UND RAT Beratungsstelle Stuttgart: Familienberatung und MediationHospitalstraße 26, 70174 Stuttgart, Tel. 0711 226 20 55; Familienberatung und Mediation zur Konfliktlösung bei familiären Veränderungen und Trennung2026-11Quelle
Caritasverband für Stuttgart e.V.: Psychologische und soziale Beratungsstelle Mitte/SüdFangelsbachstraße 19a, 70180 Stuttgart, Tel. 0711 601703-0; kostenfreie Beratung bei familiären Krisen und Generationenkonflikten für Einwohner Stuttgarts2026-11Quelle

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Welche Stellen sind in Stuttgart zuständig?

  • Caritasverband für Stuttgart e.V., Psychologische und soziale Beratungsstelle Mitte/Süd: Fangelsbachstraße 19a, 70180 Stuttgart, Telefon 0711 601703-0, offene Sprechstunde Mittwoch 14:00 bis 16:00 Uhr, URL und

Was ist in Stuttgart anders als anderswo?

Kein Schiedsamtswesen für Zivil- und Erbstreitigkeiten in Baden-Württemberg: Im Gegensatz zu Bundesländern mit ehrenamtlichen Schiedsämtern (etwa Nordrhein-Westfalen, Hessen oder Sachsen) existiert in Stuttgart keine kommunale Schiedsstelle für zivilrechtliche Vermögens- oder Erbstreitigkeiten; das frühere baden-württembergische Schlichtungsgesetz ist seit dem 1. Mai 2013 ersatzlos aufgehoben (Quelle).

Vollstreckbare Vergleiche über Notare oder staatlich anerkannte Gütestellen nach § 22 AGGVG BW: Wollen Miterben in Stuttgart ohne Gerichtsprozess eine vollstreckbare Einigung über das Elternhaus erzielen oder die Verjährung von Pflichtteilsansprüchen hemmen, nutzen sie entweder die notarielle Beurkundung oder eine vom Präsidenten des Landgerichts Stuttgart nach § 22 AGGVG BW anerkannte Gütestelle (Quelle).

Wie gehen Sie in Stuttgart am besten vor?

  1. Den Streit benennen: Geht es um den Wert, um Arbeit oder um Erinnerungen?
  2. Eine Mediation vorschlagen, bevor jemand einen Anwalt beauftragt.
  3. Eine Wertspanne als gemeinsame Grundlage einholen.
  4. Ergebnisse schriftlich festhalten und notariell umsetzen.

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Häufige Fragen

Gibt es in Stuttgart ein städtisches Schiedsamt, das man bei einem Streit in der Erbengemeinschaft anrufen kann?

Nein, in Baden-Württemberg ist das Schlichtungsgesetz seit dem 1. Mai 2013 aufgehoben und die Kommune ist als Vergleichsbehörde nur für strafrechtliche Privatklagedelikte zuständig.

Wie können zerstrittene Erben in Stuttgart außergerichtlich einen vollstreckbaren Vergleich schließen?

Vor einem Notar oder vor einer durch den Präsidenten des Landgerichts nach § 22 AGGVG BW staatlich anerkannten Gütestelle im Sinne des § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO.

Wo finden Familien in Stuttgart psychologische Familienberatung oder Mediation, wenn der Übergang des Elternhauses zu familiären Spannungen führt?

Unter anderem bei der Beratungsstelle RUF UND RAT (Hospitalstraße 26, Tel. 0711 226 20 55) sowie kostenfrei bei der Psychologischen und sozialen Beratungsstelle des Caritasverbands für Stuttgart e.V. (Fangelsbachstraße 19a, Tel. 0711 601703-0).

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Nils Puhlmann Ihr Ansprechpartner

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