Wohin mit dem Elternhaus

Leerstand

Darf das Elternhaus in Köln leer stehen?

Herausgegeben von Wohin mit dem Elternhaus

In Köln gilt seit dem 1. Juli 2026 die neu erlassene Satzung zum Schutz und Erhalt von Wohnraum (Wohnraumschutzsatzung vom 29. Juni 2026, Ratsbeschluss vom 12. Mai 2026, gültig bis 30. Juni 2031), die im gesamten Stadtgebiet auch freistehende Einfamilienhäuser, Eigenheime mit oder ohne Einliegerwohnung sowie Eigentumswohnungen erfasst (§ 3 Absatz 1).

Was gilt in Köln im Einzelnen?

Wird ein geerbtes Haus oder eine Wohnung ab Beginn des Leerstehenlassens nicht innerhalb von sechs Monaten wieder zu Wohnzwecken genutzt, müssen Eigentümer oder Erben dies dem Amt für Wohnungswesen der Stadt Köln unverzüglich anzeigen; ein längerer Leerstand bedarf einer ausdrücklichen Zweckentfremdungsgenehmigung. Über vollständige Genehmigungsanträge entscheidet das Amt für Wohnungswesen innerhalb von sechs Monaten (danach greift eine Genehmigungsfiktion nach § 8 Absatz 1); bei geplanten Umbau- oder Neubaumaßnahmen verlangt die Satzung regelmäßig eine Zwischenvermietung etwa per Zeitmietvertrag (§ 7 Absatz 4).

Verstöße gegen das Zweckentfremdungsverbot oder die Anzeigepflichten können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 500.000 € geahndet werden. Wird das geerbte Haus als Zweitwohnsitz behalten, erhebt die Stadt Köln eine Zweitwohnungsteuer von 10 Prozent der jährlichen Nettokaltmiete (bei eigengenutzten oder ungenutzten Wohnungen nach der ortsüblichen Vergleichsmiete laut Kölner Mietspiegel), und auf den angrenzenden Gehwegen gilt weiterhin die volle Straßenreinigungs- und Winterdienstpflicht (Räumung auf 1,50 Meter Breite werktags bis 7:00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9:00 Uhr).

Welche Zahlen und Regeln gelten in Köln?

Alle Angaben stammen aus amtlichen Quellen. Der Link führt jeweils zur Fundstelle.

AngabeWertStandQuelle
Einbeziehung von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen (§ 3 Abs. 1)Geschützt sind Miet- und Genossenschaftswohnungen, Einfamilienhäuser, Eigenheime mit/ohne Einliegerwohnung sowie Eigentumswohnungen2026-06-29Quelle, S. 3
Leerstands-Anzeigepflicht nach sechs Monaten (§ 15 i. V. m. § 17 WohnStG NRW)Unverzügliche Anzeigepflicht beim Amt für Wohnungswesen, wenn Wohnraum nicht innerhalb von sechs Monaten zu Wohnzwecken genutzt wird2026-07Quelle
Entscheidungsfrist und Genehmigungsfiktion der Behörde (§ 8 Abs. 1)Entscheidung innerhalb von 6 Monaten nach Vorlage vollständiger Unterlagen; danach gilt die Genehmigung als erteilt2026-06-29Quelle, S. 6
Ausgleichszahlung bei genehmigtem Leerstand oder Zweckentfremdung (§ 10 Abs. 3 und 4)Laufende monatliche Ausgleichszahlung in Höhe der Bewilligungsmiete der sozialen Wohnraumförderung (Einkommensgruppe A); bei Abriss nach Neubaukosten/qm2026-06-29Quelle, S. 8
Bußgeldrahmen bei Verstoß gegen die Kölner Wohnraumschutzsatzungbis zu 500.000 € Bußgeld je Ordnungswidrigkeit2026-07Quelle
Online-Leerstandsmelder der Stadt KölnÖffentliches Online-Meldeformular zur Meldung von vermutetem Wohnraumleerstand oder Zweckentfremdung beim Amt für Wohnungswesen2026-07Quelle
Zweitwohnungsteuer in Köln: Steuersatz und Bemessungsgrundlage10 Prozent der jährlichen Nettokaltmiete; bei eigengenutzten oder ungenutzten Wohnungen nach der ortsüblichen Miete laut gültigem Kölner Mietspiegel2022-12-01Quelle, S. 3
Zweitwohnungsteuer: Ausnahmen (§ 2 Abs. 5 und 6 Zweitwohnungssteuersatzung)Keine Zweitwohnung u. a. bei Wohnungen in Pflegeheimen sowie bei berufsbedingter Nebenwohnung nicht dauernd getrennt lebender Verheirateter/Lebenspartner mit Hauptwohnung außerhalb Kölns2022-12-01Quelle, S. 2

Sie bekommen einen Ablauf für Ihr Elternhaus in Köln, mit den zuständigen Stellen und ohne Anrufflut.

Fahrplan für Ihre Familie anfordern

Welche Stellen sind in Köln zuständig?

  • Stadt Köln, Dezernat für Soziales, Gesundheit und Wohnen, Amt für Wohnungswesen (Wohnraumschutz und Zweckentfremdungsverbot): Kalk Karree, Ottmar-Pohl-Platz 1, 51103 Köln, Telefon Zentrale: 0221 / 221-0 (Behördennummer 115), Online-Meldeformular und Antragsinformationen: Quelle

Was ist in Köln anders als anderswo?

Explizite Einbeziehung von Einfamilienhäusern und Eigenheimen in die neue Wohnraumschutzsatzung 2026: Anders als Kommunen, die nur Mietwohnungen im Geschosswohnungsbau schützen, nennt § 3 Absatz 1 der neuen Kölner Wohnraumschutzsatzung vom 29. Juni 2026 (in Kraft seit 1. Juli 2026) ausdrücklich auch Einfamilienhäuser, Eigenheime mit und ohne Einliegerwohnung sowie Eigentumswohnungen. Damit unterliegt auch das nach einem Todesfall oder Umzug ins Pflegeheim leerstehende Kölner Elternhaus der Sechs-Monats-Frist und der gesetzlichen Anzeigepflicht.

Zweitwohnungsteuer nach Mietspiegel auch für ungenutzte Wohnungen: Wird ein geerbtes Haus in Köln als Zweitwohnung vorgehalten (also nicht vermietet, sondern für gelegentliche Aufenthalte oder als Zweitwohnsitz behalten), bemisst die Stadt Köln die 10-prozentige Zweitwohnungsteuer nach § 5 Absatz 4 der Zweitwohnungssteuersatzung anhand der ortsüblichen Vergleichsmiete gemäß dem jeweils zu Beginn des Ermittlungszeitraums gültigen Kölner Mietspiegel.

Wie gehen Sie in Köln am besten vor?

  1. Prüfen, ob die Stadt eine Satzung gegen Zweckentfremdung hat und ab wann Leerstand meldepflichtig ist.
  2. Gründe für den Leerstand festhalten: Nachlassabwicklung, Sanierung, Verkaufsbemühungen.
  3. Bei Zweifeln eine Bestätigung der Behörde beantragen.
  4. Klären, ob als Zweitwohnung genutzter Wohnraum Zweitwohnungsteuer auslöst.

Sie müssen heute nichts entscheiden. Wichtig ist nur, dass keine Frist verstreicht und das Haus gesichert ist.

Ein Ansprechpartner, ein Anruf, keine Weitergabe Ihrer Daten ohne Ihr Ja.

Kostenlose Ersteinschätzung

Ihr Elternhaus-Fahrplan

Beantworten Sie ein paar kurze Fragen, ganz ohne Kontaktdaten. Ihr Fahrplan erscheint sofort: welche Fristen laufen, was als Nächstes zu tun ist und welche Wege Ihnen offenstehen, mit groben Zahlen.

Sie müssen heute nichts entscheiden.

Was ist passiert?
Wo steht das Haus?

Damit wir die Preise und Zuständigkeiten vor Ort einsetzen können.

Um welche Immobilie geht es?
Wie groß ist die Wohnfläche ungefähr?
Haben Sie allein geerbt oder mit Geschwistern?
Wann ist der Erbfall eingetreten?

Daraus berechnen wir Ihre Fristen. Ein ungefähres Datum reicht.

Wer entscheidet heute über das Haus?
Wann haben die Eltern das Haus gekauft oder gebaut?

Wichtig für die Spekulationsfrist.

Wohnt noch jemand im Haus?
Ohne Anmeldung, ohne Kontaktdaten.

Nils Puhlmann Ihr Ansprechpartner

Ich kaufe und vermiete selbst Wohnungen in Freiburg und München und kenne die Fragen rund um Wert, Mieter und Verkauf aus eigener Erfahrung. Mit diesem Angebot möchte ich Familien helfen, in Ruhe die passende Entscheidung zu treffen, statt sie zu einem schnellen Verkauf zu drängen.