Leerstand
Was kostet das leerstehende Elternhaus in Köln im Monat?
Herausgegeben von Wohin mit dem Elternhaus
Auch wenn ein geerbtes Einfamilienhaus in Köln während der Nachlassabwicklung oder vor dem Verkauf unbewohnt leer steht, laufen die städtischen Grundbesitzabgaben (Grundsteuer B, Abfallgebühren, Niederschlagswassergebühren und Straßenreinigungsgebühren) weiter und werden jeweils zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15.
Was gilt in Köln im Einzelnen?
November fällig. Für das Kalenderjahr 2026 hat der Rat der Stadt Köln den Hebesatz der Grundsteuer B mit Satzung vom 17.
Dezember 2025 von zuvor 475 Prozent (2025) auf einheitlich 550 Prozent angehoben (Grundsteuer A: 165 Prozent). Bei der Abfallentsorgung fällt auch für die kleinste auf Antrag erhältliche Restmüll-Einheit (40-Liter-Tonne im Teilservice, durch Einsatz reduziert auf 20 Liter Volumen, inklusive einer Biotonne) im Jahr 2026 eine Mindestgebühr von 285,80 € jährlich an (reguläre 40-Liter-Tonne Teilservice: 356,11 €; 60-Liter-Tonne Teilservice: 428,76 €; Abschlag bei Eigenkompostierung bei 20 Liter: 23,87 €).
Für die Grundstücksentwässerung erheben die Stadtentwässerungsbetriebe Köln (StEB Köln) 2026 eine Niederschlagswassergebühr von 1,39 € je Quadratmeter befestigter, kanalisationsangeschlossener Fläche im Jahr (Schmutzwasser nach Frischwasserverbrauch: 1,76 € je m³). Hinzu kommen die Straßenreinigungsgebühren 2026 je Frontmeter Grundstücksbreite (Anliegerstraße Fahrbahn 5,66 € im Jahr, Hauptstraße Fahrbahn 3,51 € im Jahr, Gehwegreinigung sofern städtisch 8,57 € im Jahr).
Welche Zahlen und Regeln gelten in Köln?
Alle Angaben stammen aus amtlichen Quellen. Der Link führt jeweils zur Fundstelle.
| Angabe | Wert | Stand | Quelle |
|---|---|---|---|
| Hebesatz Grundsteuer B in Köln 2026 (einheitlich für Wohn- und Nichtwohngrundstücke) | 550 Prozent (550 v. H.) | 2025-12-18 | Quelle, S. 1 |
| Hebesatz Grundsteuer B in Köln im Vorjahr 2025 und Grundsteuer A 2025/2026 | Grundsteuer B 2025: 475 Prozent; Grundsteuer A 2025 und 2026: 165 Prozent | 2024-12-18 | Quelle, S. 1 |
| Abfallgebühr 2026: Kleinste Einheit (40-Liter-Restmülltonne reduziert auf 20 Liter, wöchentliche Leerung, inkl. Biotonne) | 285,80 € im Jahr im Teilservice (Vollservice: 329,35 € im Jahr; 2025: 267,94 € bzw. 310,17 €) | 2026-01 | Quelle |
| Abfallgebühr 2026: 40-Liter-Restmülltonne regulär und 60-Liter-Restmülltonne reduziert auf 30 Liter | 40 l Teilservice: 356,11 € (Vollservice: 415,42 €); 60 l reduziert auf 30 l Teilservice: 333,22 € (Vollservice: 385,55 €) | 2026-01 | Quelle |
| Abfallgebühr 2026: 60-Liter-, 80-Liter- und 120-Liter-Restmülltonne (inkl. Biotonne) | 60 l TS: 428,76 € (VS: 499,54 €); 80 l TS: 502,62 € (VS: 585,34 €); 120 l TS: 645,98 € (VS: 755,71 €) | 2026-01 | Quelle |
| Gebührenabschlag bei vollständiger Eigenkompostierung 2026 (Verzicht auf Biotonne) | -23,87 € im Jahr bei 40 l reduziert auf 20 l TS (-37,97 € bei 40 l TS, -50,73 € bei 60 l TS, -64,92 € bei 80 l TS) | 2026-01 | Quelle |
| Straßenreinigungsgebühr 2026: Anliegerstraße und Hauptstraße (Fahrbahnreinigung) | Anliegerstraße (Fahrbahn): 5,66 € je Frontmeter im Jahr (2025: 5,49 €); Hauptstraße (Fahrbahn): 3,51 € je Frontmeter im Jahr (2025: 3,40 €) | 2026-01 | Quelle |
| Straßenreinigungsgebühr 2026: Gehwege und niveaugleicher Ausbau | Gehwege: 8,57 € je Frontmeter im Jahr (2025: 8,26 €); Anliegerstraße mit niveaugleichem Gehwegausbau: 13,49 € je Frontmeter | 2026-01 | Quelle |
| Grundsteuer-Erlass bei wesentlicher Ertragsminderung / unverschuldetem Leerstand (§ 34 GrStG) | Antrag bis 31. März des Folgejahres beim Steueramt der Stadt Köln möglich (nur bei Vermietungsabsicht, nicht bei selbstgenutztem Leerstand vor Verkauf) | 2026-11 | Quelle |
| Fortgeltung der Grundsteuerpflicht bis zur Zurechnungsfortschreibung nach Verkauf | Bisherige Eigentümer oder Erben bleiben nach § 10 GrStG öffentlich-rechtlich zahlungspflichtig, bis das Finanzamt den Grundsteuermessbescheid auf den Erwerber umschreibt | 2026-11 | Quelle |
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Fahrplan für Ihre Familie anfordernWelche Stellen sind in Köln zuständig?
- Stadt Köln, Steueramt (Grundbesitzabgaben: Grundsteuer, Abfall-, Abwasser- und Straßenreinigungsgebühren): Athener Ring 4, 50765 Köln (Köln-Chorweiler), Telefon Zentrale: 0221 / 221-0, Service-Hotline Grundbesitzabgaben: 0221 / 221-21691, Fax: 0221 / 221-21689, Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag 9:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 15:00 Uhr, Freitag 9:00 bis 12:00 Uhr, [Website] (Quelle)
- AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (Behälterservice / Tonnenummeldung): Maarweg 271, 50825 Köln, [Website] (Quelle)
Was ist in Köln anders als anderswo?
Einheitlicher Grundsteuer-B-Hebesatz 2026 ohne Differenzierung: Obwohl Nordrhein-Westfalen den Kommunen ab 2025 per Landesgesetz eine Differenzierung zwischen Wohn- und Nichtwohngrundstücken erlaubt, hat der Rat der Stadt Köln mit Satzung vom 17. Dezember 2025 für 2026 einen einheitlichen Hebesatz der Grundsteuer B von 550 Prozent für alle Grundstücksarten beschlossen, nachdem der Hebesatz 2025 bei 475 Prozent gelegen hatte.
Kölner Rosenmontags-Regel bei Fälligkeitsterminen: Fällt einer der vier Quartalsfälligkeitstage (15.02., 15.05., 15.08., 15.11.) auf einen Sonntag, gesetzlichen Feiertag oder Samstag, verschiebt sich die Fälligkeit auf den nächsten Werktag; die Stadt Köln weist ausdrücklich darauf hin, dass dies nicht für Rosenmontage gilt (Quelle).
Gebündelter Grundbesitzabgabenbescheid: In Köln werden Grundsteuer B, Abfallgebühren, Schmutz- und Niederschlagswassergebühren sowie Straßenreinigungsgebühren zusammen in einem gemeinsamen Jahresbescheid des Steueramtes (Athener Ring 4, 50765 Köln) festgesetzt (Quelle).
Reduzierung der Restmülltonne auf 20 Liter Mindestvolumen: Bei längerem Leerstand oder Abmeldung aller Bewohner kann die Restmülltonne in Köln auf die kleinste satzungsmäßige Einheit (40-Liter-Gefäß reduziert durch Einsatz auf 20 Liter im Teilservice für 285,80 € im Jahr 2026; bei Eigenkompostierung abzüglich 23,87 € = 261,93 € im Jahr) umgestellt werden (Quelle).
Wie gehen Sie in Köln am besten vor?
- Gebäudeversicherung sofort über den Leerstand informieren (§ 23 VVG).
- Grundsteuer, Abfall, Wasser und Strom auf die Erben umschreiben.
- Heizung im Winter frostsicher betreiben oder fachgerecht entleeren lassen.
- Regelmäßige Kontrollgänge vereinbaren, wenn niemand aus der Familie vor Ort ist.
Sie müssen heute nichts entscheiden. Wichtig ist nur, dass keine Frist verstreicht und das Haus gesichert ist.
Ein Ansprechpartner, ein Anruf, keine Weitergabe Ihrer Daten ohne Ihr Ja.
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