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Todesfall

Todesfall in Hannover: Was ist in den ersten Tagen zu tun?

Herausgegeben von Wohin mit dem Elternhaus

Ein Sterbefall im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Hannover ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim Standesamt Hannover (Fachbereich Öffentliche Ordnung, 32.3 Standesamt und Staatsangehörigkeit, Am Schützenplatz 1, 30169 Hannover) anzuzeigen (§ 28 PStG). Die Ausstellung einer Sterbeurkunde kostet nach der niedersächsischen Allgemeinen Gebührenordnung (AllGO) 20,00 € für das erste Exemplar und 10,00 € für jedes gleichzeitig beantragte weitere Exemplar.

Was gilt in Hannover im Einzelnen?

Urkunden für die gesetzliche Kranken- und Rentenversicherung werden bei der Erstbeurkundung einmalig gebührenfrei ausgestellt. Im Standesamt Hannover können Sterbeurkunden sowohl persönlich als auch online mit elektronischer Bezahlung bestellt werden.

Das Niedersächsische Bestattungsgesetz (BestattG) schreibt in § 9 Abs. 1 und 2 vor, dass Leichen frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes bestattet werden dürfen, innerhalb von acht Tagen seit Todeseintritt bestattet oder eingeäschert sein sollen und Urnen innerhalb eines Monats nach der Einäscherung beizusetzen sind. Bestattungspflichtig sind nach § 8 Abs. 3 BestattG in gesetzlicher Rangfolge Ehegatten bzw. eingetragene Lebenspartner, Kinder, Enkelkinder, Eltern, Großeltern und Geschwister.

Sorgt niemand für die Bestattung, veranlasst die Landeshauptstadt Hannover als zuständige Gemeinde des Sterbe- oder Auffindungsortes nach § 8 Abs. 4 BestattG die ordnungsbehördliche Bestattung und nimmt die Bestattungspflichtigen als Gesamtschuldner in Regress; ein pauschaler Kostensatz hierfür ist nicht amtlich veröffentlicht (OFFEN). Bei Unzumutbarkeit der Kostentragung übernimmt der Fachbereich Soziales (Hamburger Allee 25) die erforderlichen Bestattungskosten nach § 74 SGB XII.

Welche Zahlen und Regeln gelten in Hannover?

Alle Angaben stammen aus amtlichen Quellen. Der Link führt jeweils zur Fundstelle.

AngabeWertStandQuelle
Zuständiges Standesamt für Sterbefallanzeige und Sterbeurkunden in HannoverLandeshauptstadt Hannover, 32.3 Standesamt und Staatsangehörigkeit, Am Schützenplatz 1, 30169 Hannover (persönlich oder online beantragbar)2026-11Quelle
Gebühr für die erste Sterbeurkunde in Niedersachsen20,00 €2026-11Quelle
Gebühr für jedes weitere gleichzeitig beantragte Exemplar der Sterbeurkunde10,00 €2026-11Quelle
Frühester Bestattungszeitpunkt nach dem Niedersächsischen BestattungsgesetzFrühestens nach Ablauf von 48 Stunden seit Eintritt des Todes (§ 9 Abs. 1 BestattG)2019-01-01Quelle
Gesetzliche Bestattungs- und Einäscherungsfrist in NiedersachsenInnerhalb von acht Tagen seit Eintritt des Todes soll die Leiche bestattet oder eingeäschert sein (§ 9 Abs. 2 Satz 1 BestattG)2019-01-01Quelle
Gesetzliche Frist zur Beisetzung einer Urne in NiedersachsenInnerhalb eines Monats nach der Einäscherung (§ 9 Abs. 2 Satz 2 BestattG)2019-01-01Quelle
Rangfolge der Bestattungspflichtigen nach § 8 Abs. 3 BestattG Niedersachsen1. Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner, 2. Kinder, 3. Enkelkinder, 4. Eltern, 5. Großeltern, 6. Geschwister (Vorrang vertraglich Verpflichteter nach § 8 Abs. 2 BestattG)2006-01-01Quelle
Ordnungsbehördliche Bestattung und GesamtschuldnerhaftungBei fehlender Veranlassung sorgt die für den Sterbe- oder Auffindungsort zuständige Gemeinde für die Bestattung; vorrangig Bestattungspflichtige haften als Gesamtschuldner (§ 8 Abs. 4 BestattG)2006-01-01Quelle
Untere Gesundheitsbehörde für Ausnahmegenehmigungen nach dem BestattG (inkl. Leichenpass, Fristverlängerung, Umbettung)Fachbereich Gesundheit der Region Hannover (zuständig für das gesamte Regionsgebiet einschließlich der Landeshauptstadt Hannover; Gebühr Umbettungsgenehmigung 45,00 € bis 250,00 €)2026-11Quelle
Übernahme erforderlicher Bestattungskosten nach § 74 SGB XII (Sozialbestattung) in HannoverLandeshauptstadt Hannover, Fachbereich Soziales (50.11 bis 50.18 nach Nachnamen), Hamburger Allee 25, 30161 Hannover, Telefon +49 511 168-424722026-11Quelle
Anmeldung einer Bestattung auf den städtischen Friedhöfen HannoversLandeshauptstadt Hannover, Fachbereich Umwelt und Stadtgrün, Bereich Städtische Friedhöfe, Kundendienst 67.40, Osterstraße 46, 30159 Hannover, Telefon +49 511 168-383812026-11Quelle

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Welche Stellen sind in Hannover zuständig?

  • Kundendienst für die städtischen Friedhöfe Hannover Name: Landeshauptstadt Hannover, Fachbereich Umwelt und Stadtgrün, 67.40 Kundendienst für die städtischen Friedhöfe Adresse: Osterstraße 46, 30159 Hannover Telefon: +49 511 168-38381, Fax: +49 511 168-31426 E-Mail: 67.40@hannover-stadt.de Öffnungszeiten: Nach Vereinbarung / telefonische Auskunft URL: Quelle Quelle: Quelle
  • Fachbereich Soziales der Landeshauptstadt Hannover (Bestattungskostenübernahme § 74 SGB XII) Name: Landeshauptstadt Hannover, 50 Fachbereich Soziales, Sachgebiete 50.11 bis 50.18 (Hilfen nach SGB XII außerhalb von Einrichtungen) Adresse: Hamburger Allee 25, 30161 Hannover Telefon: +49 511 168-42472 E-Mail: 50.11@Hannover-Stadt.de bis 50.18@Hannover-Stadt.de (je nach Anfangsbuchstabe des Nachnamens) Öffnungszeiten: Nach Vereinbarung URL: Quelle Quelle: Quelle
  • Untere Gesundheitsbehörde (Ausnahmegenehmigungen nach dem BestattG) Name: Region Hannover, Fachbereich Gesundheit / Gesundheitsmanagement Adresse: Weinstraße 2, 30171 Hannover Telefon: 0511 616-0 (Zentrale Region Hannover) E-Mail: gesundheitsverwaltung@region-hannover.de Öffnungszeiten: Nach Vereinbarung URL: Quelle Quelle: Quelle

Was ist in Hannover anders als anderswo?

Aufgabenteilung zwischen Stadt Hannover und Region Hannover im Bestattungsrecht: Während die Landeshauptstadt Hannover als örtliche Gemeinde für das Standesamt (32.3), die städtischen Friedhöfe (67.40), ordnungsbehördliche Bestattungen nach § 8 Abs. 4 BestattG sowie die Bestattungskostenübernahme nach § 74 SGB XII (50.11 bis 50.18) zuständig ist, nimmt die Region Hannover (Fachbereich Gesundheit) für das gesamte Stadt- und Regionsgebiet die Aufgaben der unteren Gesundheitsbehörde wahr (Überprüfung der Todesbescheinigungen, Ausstellung von Leichenpässen, Ausnahmegenehmigungen von der 48-Stunden-Sperrfrist oder der 8-Tage-Bestattungsfrist sowie Umbettungsgenehmigungen nach § 15 BestattG) (Quelle).

Bestattungspflicht bleibt trotz Erbausschlagung bestehen: Die öffentlich-rechtliche Bestattungspflicht nach § 8 Abs. 3 BestattG NI knüpft an das Angehörigenverhältnis und nicht an die Erbenstellung an. Auch wer das Erbe beim Amtsgericht Hannover ausschlägt, bleibt nach § 8 Abs. 3 und 4 BestattG NI bestattungspflichtig und kann bei unzumutbarer Kostenbelastung lediglich einen Antrag nach § 74 SGB XII beim Fachbereich Soziales in der Hamburger Allee 25 stellen (Quelle).

Wie gehen Sie in Hannover am besten vor?

  1. Ärztin oder Arzt für die Leichenschau rufen und den Totenschein ausstellen lassen.
  2. Den Sterbefall beim Standesamt beurkunden lassen und gleich mehrere Sterbeurkunden bestellen.
  3. Klären, wer bestattungspflichtig ist, und ein Bestattungsunternehmen beauftragen.
  4. Ein gefundenes Testament beim Nachlassgericht abliefern.
  5. Das Haus sichern: Versicherung informieren, Heizung im Winter nicht abstellen, Post umleiten.

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Häufige Fragen

Welche gesetzlichen Fristen gelten in Hannover und Niedersachsen für die Erdbestattung, Einäscherung und Urnenbeisetzung?

Beantwortet durch Fakt 16-06, 16-07, 16-08. Herkunft: § 9 Niedersächsisches Bestattungsgesetz (BestattG) im NI-VORIS (Quelle).

Wer ist in Niedersachsen gesetzlich in welcher Reihenfolge zur Bestattung verpflichtet?

Beantwortet durch Fakt 16-09. Herkunft: § 8 Abs. 3 BestattG im NI-VORIS (Quelle).

Was passiert in Hannover, wenn keine Angehörigen bekannt sind oder niemand die Bestattung beauftragt?

Beantwortet durch Fakt 16-10. Herkunft: § 8 Abs. 4 BestattG im NI-VORIS (Quelle).

Wo beantrage ich in Hannover eine Übernahme der Bestattungskosten (Sozialbestattung), wenn der Nachlass überschuldet ist und ich die Bestattung nicht bezahlen kann?

Beantwortet durch Fakt 16-12. Herkunft: Bürgerservice „Bestattungskosten Übernahme“ der Landeshauptstadt Hannover (Quelle).

Welche Behörde in Hannover erteilt einen Leichenpass oder eine Ausnahmegenehmigung von der 8-Tage-Bestattungsfrist?

Beantwortet durch Fakt 16-11. Herkunft: Informationsseite „Ausnahmen nach dem Bestattungsgesetz“ auf hannover.de (Quelle).

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Was ist passiert?
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Um welche Immobilie geht es?
Wie groß ist die Wohnfläche ungefähr?
Haben Sie allein geerbt oder mit Geschwistern?
Wann ist der Erbfall eingetreten?

Daraus berechnen wir Ihre Fristen. Ein ungefähres Datum reicht.

Wer entscheidet heute über das Haus?
Wann haben die Eltern das Haus gekauft oder gebaut?

Wichtig für die Spekulationsfrist.

Wohnt noch jemand im Haus?
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Nils Puhlmann Ihr Ansprechpartner

Ich kaufe und vermiete selbst Wohnungen in Freiburg und München und kenne die Fragen rund um Wert, Mieter und Verkauf aus eigener Erfahrung. Mit diesem Angebot möchte ich Familien helfen, in Ruhe die passende Entscheidung zu treffen, statt sie zu einem schnellen Verkauf zu drängen.