Wohin mit dem Elternhaus

Todesfall

Was kosten Bestattung und Grab in Hannover?

Herausgegeben von Wohin mit dem Elternhaus

Die Friedhofsgebühren und Nutzungsregeln für die städtischen Friedhöfe der Landeshauptstadt Hannover richten sich nach der vom Rat am 30. Januar 2025 beschlossenen Neufassung der Gebührensatzung (in Kraft seit 1. April 2025, Abl. Hann. Nr. 07 vom 27. Februar 2025, S. 47) sowie der Neufassung der Friedhofssatzung vom 30.

Was gilt in Hannover im Einzelnen?

Januar 2025 (Abl. Hann.

Nr. 07, S. 25). Auf allen städtischen Friedhöfen Hannovers beträgt die gesetzliche Ruhezeit für Leichen und Aschen einheitlich 20 Jahre (§ 11 Friedhofssatzung).

Für die 20-jährige Überlassung eines Reihengrabes mit Angehörigenpflege fallen 1.513,00 € (Erdreihengrab) bzw. 1.059,00 € (Urnenreihengrab) an; pflegefreie Rasenreihengräber kosten 1.639,00 € (Erde) bzw. 1.135,00 € (Urne). Das 20-jährige Nutzungsrecht an einem Wahlgrab mit Angehörigenpflege kostet je Stelle im Erdwahlgrab 2.522,00 € (Standard) bzw. 3.152,00 € (besondere Lage) und im Urnenwahlgrab 1.538,00 € (1,0 m² Standard) bis 3.732,00 € (2,0 m² besondere Lage); pflegefreie Baumgräber für bis zu zwei Urnen kosten 2.900,00 € und Waldgräber auf dem Stadtfriedhof Seelhorst 2.093,00 €.

Hinzu kommen die Beisetzungsgebühren nach § 4 von 521,00 € (Erdreihengrab), 748,00 € (Erdwahlgrab Normaltiefe 1,80 m), 1.012,00 € (Erdwahlgrab Tiefenbelegung 2,40 m) bzw. 333,00 € je Urnenbeisetzung. Eine Verlängerung des Nutzungsrechts kostet pro angefangenem Jahr ein Zwanzigstel (1/20) der jeweiligen Grabgebühr nach § 2; beim Wiedererwerb nach Ablauf der Nutzungszeit sind grundsätzlich mindestens fünf Jahre (5/20) zu entrichten.

Ein Verzicht auf das Nutzungsrecht gegenüber der Stadt ist nach § 18 Abs. 7 Friedhofssatzung nur bei einer nicht belegten Wahlgrabstätte vorgesehen (Verwaltungsgebühr 21,00 €); nach Ablauf von Nutzungs- und Ruhezeit räumt ausschließlich die Stadt die Grabstätte im Folgejahr ohne gesonderte Abräumgebühr ab (§ 20a Friedhofssatzung).

Welche Zahlen und Regeln gelten in Hannover?

Alle Angaben stammen aus amtlichen Quellen. Der Link führt jeweils zur Fundstelle.

AngabeWertStandQuelle
Satzungsfassung und Inkrafttreten der Friedhofsgebührensatzung HannoverNeufassung durch Ratsbeschluss vom 30.01.2025 (Abl. Hann. 27.02.2025, Nr. 07, S. 47), in Kraft getreten am 01.04.20252025-04-01Quelle, S. 6
Ruhezeit für Leichen und Aschen auf den städtischen Friedhöfen Hannovers20 Jahre auf allen städtischen Friedhöfen (§ 11 Friedhofssatzung vom 30.01.2025)2025-02-27Quelle, S. 10
Gebühr für Reihengrabstätten mit Pflege durch Angehörige (20 Jahre)Erdreihengrab: 1.513,00 €; Urnenreihengrab: 1.059,00 € (§ 2 Abs. 1 Nr. 1.1 Gebührensatzung)2025-04-01Quelle, S. 1
Gebühr für pflegefreie und anonyme Reihengrabstätten (20 Jahre, Pflege durch die Stadt)Erdreihengrab Rasen pflegefrei: 1.639,00 €; Erdreihengrab anonym: 1.740,00 €; Urnenreihengrab Rasen pflegefrei: 1.135,00 €; Urnengemeinschaftsanlage anonym: 807,00 € zzgl. USt (§ 2 Abs. 1 Nr. 1.2)2025-04-01Quelle, S. 2
Nutzungsrecht Erdwahlgrabstätte mit Angehörigenpflege (20 Jahre, je Grabstelle)Standard: 2.522,00 € je Grabstelle; Besondere Lage: 3.152,00 € je Grabstelle; Kindergrab: 378,00 € (§ 2 Abs. 2 Nr. 2.1.1)2025-04-01Quelle, S. 2
Nutzungsrecht Urnenwahlgrabstätte mit Angehörigenpflege (20 Jahre)Standard 1,0 m²: 1.538,00 €; Standard 1,5 m²: 2.144,00 €; besondere Lage 1,0 m²: 2.043,00 €; besondere Lage 1,5 m²: 2.900,00 €; besondere Lage 2,0 m²: 3.732,00 € (§ 2 Abs. 2 Nr. 2.1.2)2025-04-01Quelle, S. 2
Nutzungsrecht pflegefreie Wahlgrabstätten (20 Jahre, Pflege durch die Stadt)Erdwahlgrab pflegefrei besondere Lage einstellig: 8.031,00 €; Baumgrab (max. 2 Urnen): 2.900,00 €; Wald Stadtfriedhof Seelhorst: 2.093,00 €; Urnenhain Engesohde (1 Urne): 1.538,00 €, (max. 2 Urnen): 2.035,00 € (§ 2 Abs. 2 Nr. 2.2)2025-04-01Quelle, S. 2
Beisetzungsgebühren für Erdbeisetzungen (Aushub und Verfüllen)Erdreihengrabstätte: 521,00 €; Erdwahlgrabstätte Normaltiefe (1,80 m): 748,00 €; Erdwahlgrabstätte Tiefenbelegung (2,40 m): 1.012,00 € (§ 4 Abs. 1)2025-04-01Quelle, S. 3
Beisetzungsgebühren für Urnenbeisetzungen333,00 € je Urne in Reihen-, Wahlgrabstätte oder Urnenkammer; 333,00 € zzgl. USt in anonymer Urnengemeinschaftsanlage (§ 4 Abs. 2)2025-04-01Quelle, S. 4
Gebühren für Friedhofseinrichtungen (Sargaufbewahrung und Trauerfeierraum)Aufbewahrung Sarg (Leichenhalle/Tiefkühlzelle): 67,00 €; Nutzung Raum für Trauerfeiern inkl. Grunddekoration je angefangene 30 Minuten: 296,00 € (§ 6)2025-04-01Quelle, S. 5
Gebühr für die Verlängerung von Nutzungsrechten bei Nachbelegung (§ 3 Abs. 1)Je angefangenes Verlängerungsjahr 1/20 der unter § 2 geltenden Grabgebühr (z. B. 126,10 € pro Jahr für eine Standard-Erdwahlgrabstelle)2025-04-01Quelle, S. 3
Wiedererwerb des Nutzungsrechts nach Ablauf der Nutzungszeit (§ 20 Abs. 1 Friedhofssatzung, § 3 Abs. 2 Gebührensatzung)Erwerb in vollen Jahren, grundsätzlich für mindestens 5 Jahre (mindestens 5/20 der Gebühr nach § 2) und nur für die gesamte Grabstätte2025-02-27Quelle, S. 17
Ausschluss der Verlängerung bei ReihengrabstättenKeine Nachbelegung und keine Verlängerung über die 20-jährige Ruhezeit hinaus möglich (§ 16 Abs. 1 Friedhofssatzung)2025-02-27Quelle, S. 14
Verzicht auf Nutzungsrecht und Grabauflösung / AbräumenVerzicht gegenüber der Stadt nach § 18 Abs. 7 Friedhofssatzung bei nicht belegter Wahlgrabstätte möglich (Verwaltungsgebühr 21,00 € nach § 7 Nr. 2 Gebührensatzung); Abräumen nach Ablauf der Ruhe- und Nutzungszeit erfolgt im Folgejahr ausschließlich durch die Stadt (§ 20a Friedhofssatzung)2025-02-27Quelle, S. 18
Verwaltungsgebühren für Grabmale, Inschriften und VerzichtAntrag Grabmal/Gedenkband: 96,00 €; Veränderung Grabmal/Inschriftenergänzung: 16,00 €; Verzicht: 21,00 €; Urnenversand: 21,00 € zzgl. USt (§ 7 Gebührensatzung)2025-04-01Quelle, S. 5
Gebühren für Ausbettungen (Umbettungen)Ausbettung Sarg innerhalb Ruhefrist Normaltiefe: 2.244,00 € (nach Ablauf Ruhefrist: 1.496,00 €); Ausbettung einer Urne innerhalb und außerhalb der Ruhefrist: 215,00 € (§ 5 Gebührensatzung)2025-04-01Quelle, S. 4

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Was ist in Hannover anders als anderswo?

Kulturhistorische Patenschaftsgräber und Sondergrabformen auf Engesohde und Seelhorst: Die Gebührensatzung Hannover enthält spezifische Tarife für die historischen Stadtfriedhöfe, darunter den Urnenhain auf dem Stadtfriedhof Engesohde (Urnenkammer ab 1.538,00 €, Grabstätte Körting 4.323,00 €) sowie das Waldgrab (2.093,00 €), die Anlage „Am Wasserbecken“ (3.152,00 € bis 4.350,00 €) und die Urnenwand (2.035,00 € bis 2.900,00 €) auf dem Stadtfriedhof Seelhorst (Quelle).

Wie gehen Sie in Hannover am besten vor?

  1. Wunsch der verstorbenen Person klären: Erd- oder Feuerbestattung, Grabart, Friedhof.
  2. Die Gebührenordnung des Friedhofsträgers ansehen und ein Angebot des Bestatters einholen.
  3. Klären, wer die Kosten trägt: in der Regel die Erben aus dem Nachlass.
  4. Reicht das Geld nicht, beim Sozialamt die Übernahme der Bestattungskosten beantragen.

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Häufige Fragen

Seit wann gilt in Hannover die aktuelle Friedhofsgebührensatzung und wie lange ist die Ruhezeit auf allen städtischen Friedhöfen?

Beantwortet durch Fakt 17-01, 17-02. Herkunft: Gebührensatzung und Friedhofssatzung der Landeshauptstadt Hannover vom 30.01.2025 (Quelle).

Was kostet in Hannover ein einfaches Erdreihengrab oder Urnenreihengrab im Vergleich zu einem pflegefreien Rasengrab?

Beantwortet durch Fakt 17-03, 17-04. Herkunft: § 2 Abs. 1 Friedhofsgebührensatzung Hannover S. 1 bis 2 (Quelle).

Wie hoch sind die Gebühren für ein Familien-Wahlgrab (Erde oder Urne) und ein Baumgrab oder Waldgrab auf dem Stadtfriedhof Seelhorst?

Beantwortet durch Fakt 17-05, 17-06, 17-07. Herkunft: § 2 Abs. 2 Friedhofsgebührensatzung Hannover S. 2 bis 3 (Quelle).

Welche Gebühren berechnet die Stadt Hannover zusätzlich zum Grabkauf für das Ausheben des Grabes und die Nutzung der Trauerhalle?

Beantwortet durch Fakt 17-08, 17-09, 17-10. Herkunft: §§ 4 und 6 Friedhofsgebührensatzung Hannover S. 3 bis 5 (Quelle).

Was kostet in Hannover die Verlängerung eines bestehenden Wahlgrabs, wenn der zweite Elternteil Jahre später dort beigesetzt wird?

Beantwortet durch Fakt 17-11, 17-12 sowie Beispielrechnung 2. Herkunft: § 3 Friedhofsgebührensatzung S. 3 und §§ 18, 20 Friedhofssatzung S. 16 bis 17 (Quelle).

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Wo steht das Haus?

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Um welche Immobilie geht es?
Wie groß ist die Wohnfläche ungefähr?
Haben Sie allein geerbt oder mit Geschwistern?
Wann ist der Erbfall eingetreten?

Daraus berechnen wir Ihre Fristen. Ein ungefähres Datum reicht.

Wer entscheidet heute über das Haus?
Wann haben die Eltern das Haus gekauft oder gebaut?

Wichtig für die Spekulationsfrist.

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Nils Puhlmann Ihr Ansprechpartner

Ich kaufe und vermiete selbst Wohnungen in Freiburg und München und kenne die Fragen rund um Wert, Mieter und Verkauf aus eigener Erfahrung. Mit diesem Angebot möchte ich Familien helfen, in Ruhe die passende Entscheidung zu treffen, statt sie zu einem schnellen Verkauf zu drängen.