Vorsorge
Vorsorgevollmacht in Hamburg beglaubigen: Wo geht das?
Herausgegeben von Wohin mit dem Elternhaus
In der Freien und Hansestadt Hamburg können Bürgerinnen und Bürger ihre Unterschrift oder ihr Handzeichen auf einer Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung bei der zentralen Hamburger Betreuungsbehörde (Bezirksamt Altona, Fachamt für Hilfen nach dem Betreuungsgesetz, Beratungsstelle für rechtliche Betreuung und Vorsorgevollmacht, Winterhuder Weg 29, Raum 503, 22085 Hamburg, Telefon 040 42863-6070) öffentlich beglaubigen lassen.
Was gilt in Hamburg im Einzelnen?
Eine herausragende Hamburger Besonderheit gegenüber dem Bundesrecht: Während § 7 Abs. 4 Betreuungssorganisationsgesetz (BtOG) bundesweit eine Gebühr von 10 € vorsieht, ist die öffentliche Unterschriftsbeglaubigung auf Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen bei der Hamburger Beratungsstelle komplett kostenlos (0 €). Für die Beglaubigung müssen Vollmachtgeberinnen und Vollmachtgeber volljährig und geschäftsfähig sein, vorab telefonisch oder per E-Mail einen Termin vereinbaren, persönlich erscheinen und ihren gültigen Personalausweis sowie die Vorsorgevollmacht mitbringen.
Kostenlose Beratung zur Erstellung von Vorsorgevollmachten leisten neben der Beratungsstelle im Winterhuder Weg auch die anerkannten Hamburger Betreuungsvereine (zentrale Infoline 040 200 14 14). Die anschließende Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister (ZVR) der Bundesnotarkammer kostet für Privatpersonen einmalig 24,00 € (Online-Anmeldung per Lastschrift) bzw. 26,50 € (Online per Überweisung) und bei postalischer Anmeldung 27,00 € (Lastschrift) bzw. 29,50 € (Überweisung), zuzüglich 3,50 € (online) bzw. 4,00 € (per Post) für jede weitere benannte Vertrauensperson.
Welche Zahlen und Regeln gelten in Hamburg?
Alle Angaben stammen aus amtlichen Quellen. Der Link führt jeweils zur Fundstelle.
| Angabe | Wert | Stand | Quelle |
|---|---|---|---|
| Zuständige Stelle für die öffentliche Beglaubigung von Vorsorgevollmachten in Hamburg | Bezirksamt Altona, Fachamt für Hilfen nach dem Betreuungsgesetz, Beratungsstelle für rechtliche Betreuung und Vorsorgevollmacht, Winterhuder Weg 29, Raum 503, 22085 Hamburg | 2026-10-31 | Quelle |
| Gebühr für die Beglaubigung einer Vorsorgevollmacht bei der Hamburger Betreuungsstelle | Kostenlos (0 €, vollständige Gebührenbefreiung in Hamburg abweichend von der 10-€-Regelgebühr des § 7 Abs. 4 BtOG) | 2026-10-31 | Quelle |
| Gebühr für die Beglaubigung einer Betreuungsverfügung bei der Hamburger Betreuungsstelle | Kostenlos (0 €) | 2026-10-31 | Quelle |
| Persönliche Anwesenheitspflicht und Terminpflicht bei der Beglaubigung | Vollmachtgeberin bzw. Vollmachtgeber muss volljährig und geschäftsfähig sein und nach vorheriger Terminvereinbarung zwingend persönlich erscheinen | 2026-10-31 | Quelle |
| Benötigte Unterlagen für die Beglaubigung in Hamburg | Gültiger Personalausweis sowie die schriftlich abgefasste Vorsorgevollmacht bzw. Betreuungsverfügung | 2026-10-31 | Quelle |
| Kontaktdaten und Sprechzeiten der Hamburger Beratungsstelle im Winterhuder Weg | Winterhuder Weg 29 (Raum 503) / Winterhuder Weg 31, 22085 Hamburg, Tel. 040 42863-6070, E-Mail betreuungsstelle@altona.hamburg.de; Sprechzeiten Mo, Di, Do 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr, Fr 9:00 bis 12:00 Uhr (Termine nach Vereinbarung) | 2026-01 | Quelle, S. 68 |
| Bedeutung der öffentlichen Beglaubigung für Grundstücksgeschäfte | Schriftform und öffentliche Beglaubigung bzw. notarielle Form sind erforderlich in Grundbuch-, Handelsregister- und Prozesssachen (insbesondere zum Hausverkauf oder zur Grundschuldbestellung nach § 29 GBO); die Beglaubigung nach § 7 BtOG endet in ihrer Wirkung mit dem Tod des Vollmachtgebers | 2026-10-31 | Quelle |
| Kostenlose Beratung zu Vorsorgevollmachten durch Hamburger Betreuungsvereine | Infoline 040 200 14 14 sowie Sprechstunden der anerkannten Betreuungsvereine in allen sieben Hamburger Bezirken (insel e. V., ZWG e. V., Betreuungsverein Bergedorf e. V., Leben mit Behinderung Hamburg e. V., MiA e. V.) | 2026-10-31 | Quelle |
| Gebührenfreiheit von Änderungen, Widerruf und Löschung im ZVR | Änderung gespeicherter Daten, Registrierung eines Widerrufs sowie Löschung im Zentralen Vorsorgeregister sind gebührenfrei (0 €) | 2026-10-01 | Quelle |
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Fahrplan für Ihre Familie anfordernWelche Stellen sind in Hamburg zuständig?
- Anerkannte Hamburger Betreuungsvereine (kostenlose Beratung zu Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung): Gemeinsame Infoline: Telefon 040 200 14 14, Übersicht aller Bezirksbüros unter Quelle (
- Zentrales Vorsorgeregister (ZVR) der Bundesnotarkammer: Bundesnotarkammer, Körperschaft des öffentlichen Rechts, Zentrales Vorsorgeregister, Postfach 08 01 51, 10001 Berlin, Online-Registrierung und Gebührenübersicht unter Quelle (
Wie gehen Sie in Hamburg am besten vor?
- Die Vollmacht so formulieren, dass sie Grundstücksgeschäfte ausdrücklich umfasst.
- Die Unterschrift beglaubigen lassen, bei der Betreuungsbehörde oder beim Notar.
- Für einen Hausverkauf verlangt das Grundbuchamt mindestens eine öffentliche Beglaubigung.
- Die Vollmacht im Zentralen Vorsorgeregister eintragen lassen.
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