Pflege und Alter
Eltern in Hamburg ist das Haus zu groß: Welche Wege gibt es?
Herausgegeben von Wohin mit dem Elternhaus
Wenn das eigene Haus oder eine große Wohnung im Alter zu beschwerlich wird, hält das kommunale Hamburger Wohnungsunternehmen SAGA Unternehmensgruppe (mit über 134.000 Wohnungen Deutschlands größtes kommunales Wohnungsunternehmen) mehr als 20 eigene Service-Wohnanlagen, klassische barrierearme Seniorenwohnungen (meist 35 bis 50 m² für eine Person, 52 bis 60 m² für zwei Personen) sowie das nach dem Bielefelder Modell entwickelte Quartierskonzept „LeNa (Lebendige Nachbarschaft)“ mit je 40 bis 80 barrierefreien Wohneinheiten, Gemeinschaftsraum, Nachbarschaftsbüro und 24-Stunden-Pflegedienstpräsenz bereit.
Was gilt in Hamburg im Einzelnen?
Für SAGA-Mieterinnen und SAGA-Mieter ab 65 Jahren, die nach dem Auszug der Kinder von einer großen in eine kleinere Wohnung wechseln möchten, betreibt die SAGA eine eigene Wohnungstauschbörse im Bestand. Stadtweit gibt es in Hamburg 192 Servicewohnanlagen mit 13.436 Wohnungen (Stand Rahmenplanung der Sozialbehörde S. 82).
Eine besonders wichtige Hamburger Ausnahmeregel gilt beim Wohnberechtigungsschein (§-5-Schein) für öffentlich geförderte Servicewohnungen: Laut Ratgeber der Sozialbehörde zum Servicewohnen nutzen die Hamburger Bezirksämter ihren Ermessensspielraum so, dass Seniorinnen und Senioren, die durch ihren Umzug eine größere Wohnung oder ein Haus frei machen oder aus gesundheitlichen Gründen auf die Wohnung angewiesen sind, in der Regel auch trotz Überschreitung der regulären Einkommensgrenze einen Wohnberechtigungsschein erhalten. Ein institutionalisiertes Hochschulprogramm „Wohnen für Hilfe“ (Studierende wohnen gegen Alltagshilfe bei Seniorinnen und Senioren) wird vom Studierendenwerk Hamburg derzeit nicht betrieben, obwohl ein entsprechender Bürgerschaftsantrag in Hamburg diskutiert wurde.
Welche Zahlen und Regeln gelten in Hamburg?
Alle Angaben stammen aus amtlichen Quellen. Der Link führt jeweils zur Fundstelle.
| Angabe | Wert | Stand | Quelle |
|---|---|---|---|
| Kommunales Wohnungsunternehmen in Hamburg (Bestandsgröße) | SAGA Unternehmensgruppe (SAGA Siedlungs-Aktiengesellschaft Hamburg) mit mehr als 134.000 Wohnungen Deutschlands größtes kommunales Wohnungsunternehmen; darunter 18.570 schwellenfrei erreichbare, 2.515 barrierearme und 1.465 barrierefreie Wohnungen | 2019-09 | Quelle, S. 4 |
| SAGA Service-Wohnanlagen für Seniorinnen und Senioren | Mehr als 20 eigene Service-Wohnanlagen im SAGA-Bestand (u. a. Neubauquartier Am Weißenberge in Hamburg-Nord mit 114 öffentlich geförderten Seniorenwohnungen) | 2019-09 | Quelle, S. 52 |
| SAGA-Quartiersmodell „LeNa (Lebendige Nachbarschaft)“ | Entwickelt in Anlehnung an das Bielefelder Modell: je Standort 40 bis 80 barrierefreie Wohneinheiten für Ältere, barrierearmes Wohnumfeld, Gemeinschaftsraum als Quartierstreffpunkt, Nachbarschaftsbüro, Quartierskoordination und Quartiersbüro eines Pflegedienstes | 2022-10 | Quelle, S. 66 |
| SAGA Wohnungstauschbörse für die Generation 65+ | Eigene Wohnungstauschbörse der SAGA Unternehmensgruppe speziell für Mieterinnen und Mieter ab 65 Jahren, die nach dem Auszug der Kinder in eine kleinere Wohnung wechseln möchten | 2019-09 | Quelle, S. 33 |
| Stadtweiter Bestand an Servicewohnanlagen in Hamburg (alle Träger) | 192 Servicewohnanlagen mit insgesamt 13.436 Wohnungen in den sieben Hamburger Bezirken sowie 15 weitere Anlagen mit ca. 1.600 Wohnungen in Planung | 2022-10 | Quelle, S. 61 |
| Hamburger WBS-Ausnahmeregel (§-5-Schein) beim Freimachen einer größeren Wohnung | Für öffentlich geförderte Servicewohnungen ist ein Wohnberechtigungsschein (§-5-Schein) nötig; die Hamburger Bezirksämter erteilen ihn im Ermessenswege in der Regel auch trotz „zu hohen Einkommens“, wenn durch den Umzug eine größere Wohnung frei gemacht wird oder besondere gesundheitliche Gründe vorliegen | 2026-10-31 | Quelle |
| Zugangsvoraussetzungen für das Hamburger Servicewohnen | In der Regel Mindestalter 60 Jahre und Aufgabe der Berufstätigkeit; Koppelung von Mietvertrag und Betreuungsvertrag nach § 6 HmbWBG | 2026-10-31 | Quelle |
| Haus-Pflege-Gemeinschaften als Alternative zum Umzug ins Heim | Zusammenschluss von in der Regel 12 Personen mit eigenen Wohnungen innerhalb eines Hauses oder einer Wohnanlage mit gemeinsamem Gemeinschaftsraum/Wohnküche und geteiltem Betreuungsdienst (u. a. Mesterkamp in Barmbek-Süd, Schlicksweg in Barmbek-Nord) | 2022-10 | Quelle, S. 65 |
| Umbau-Förderung statt Auszug: IFB-Zuschuss für das eigene Haus (bis 20.000 €) | Möchten Eltern im Haus bleiben, fördert die IFB Hamburg den barrierefreien Umbau (z. B. Verlegung des Wohnungseingangs über Terrassentür 4.130 €, Treppenlift bis 16.480 €, Grundrissänderung bis 4.460 €) mit bis zu 20.000 € Zuschuss | 2026-01-01 | Quelle, S. 3, |
| Zuschuss der Pflegekasse für Umzugskosten bzw. Wohnumfeldanpassung in der neuen Wohnung (§ 40 Abs. 4 SGB XI) | Bis zu 4.180 € ab Pflegegrad 1 für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfelds (auch bei Anpassungsmaßnahmen in einer neuen, kleineren Senioren- oder Servicewohnung einsetzbar) | 2026-10-31 | Quelle |
| Status von „Wohnen für Hilfe“ (Studierende unterstützen Senioren gegen Wohnraum) beim Deutschen Studierendenwerk | Bundesweit beteiligen sich 11 Studierendenwerke an „Wohnen für Hilfe“ (Faustregel: 1 Stunde Alltagshilfe im Monat je m² Zimmerfläche, ohne Pflegeleistungen); das Studierendenwerk Hamburg gehört nicht zu den teilnehmenden Studierendenwerken | 2026-10-31 | Quelle |
| Parlamentarische Initiative zu „Wohnen für Hilfe“ in der Hamburgischen Bürgerschaft | Bürgerschaftsantrag zur Einführung von „Wohnen für Hilfe“ in Hamburg nach dem Vorbild von Bremen, Köln, München, Stuttgart und Kiel; keine dauerhafte zentrale städtische Vermittlungsstelle etabliert | 2018-04-12 | Quelle |
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- Bezirksämter Hamburg: Fachämter Grundsicherung und Soziales / Wohnungsabteilungen (Wohnberechtigungsschein / §-5-Schein für Servicewohnen): Ratgeber Servicewohnen und Antrag auf Wohnberechtigungsschein über die Sozialbehörde Hamburg: Quelle (
Wie gehen Sie in Hamburg am besten vor?
- In Ruhe mit den Eltern besprechen, was ihnen wichtig ist.
- Wohnberatung und Umbau als ersten Schritt prüfen.
- Alternativen vergleichen: kleinere Wohnung, betreutes Wohnen, Verkauf mit Wohnrecht.
- Vor jedem Verkauf eine Wertspanne einholen und Vollmachten klären.
Sie müssen heute nichts entscheiden. Wichtig ist nur, dass keine Frist verstreicht und das Haus gesichert ist.
Ein Ansprechpartner, ein Anruf, keine Weitergabe Ihrer Daten ohne Ihr Ja.
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