Pflege und Alter
Wohnberatung in Hamburg: Können die Eltern zu Hause bleiben?
Herausgegeben von Wohin mit dem Elternhaus
Für Hamburger Bürgerinnen und Bürger bietet das durch die Sozialbehörde geförderte Beratungszentrum für Technische Hilfen und Wohnraumanpassung des gemeinnützigen Vereins Barrierefrei Leben e. V. im „Haus für Barrierefreiheit“ (Alsterdorfer Markt 7, 22297 Hamburg, Telefon 040 299956-0) kostenlose und firmenunabhängige Beratung zu Wohnraumanpassung, Hilfsmitteln, Smart Home (Ambient Assisted Living) und Finanzierung inklusive einer rund 600 m² großen Musterausstellung und Hausbesuchen bei Bedarf an.
Was gilt in Hamburg im Einzelnen?
Finanziell unterstützt die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) den erstmaligen barrierefreien Umbau von selbstgenutzten Eigenheimen und Eigentumswohnungen nach der ab 1. Januar 2026 gültigen Förderrichtlinie mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen zwischen 3.000 € (Mindestbetrag) und 20.000 € (Höchstbetrag je Wohnung) über kombinierbare Maßnahmenmodule.
Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen, Eigentümer und Erbbauberechtigte, deren Haushaltseinkommen die Einkommensgrenze nach § 8 HmbWoFG um höchstens 70 Prozent (1. Förderstufe: 100 Prozent der Modulzuschüsse) bzw. um mehr als 70 bis maximal 100 Prozent (2.
Förderstufe: 70 Prozent der Modulzuschüsse) überschreitet. Einzelne Förderbausteine der IFB Hamburg umfassen unter anderem bis zu 6.230 € für einen Treppenlift an einer geraden Innentreppe, bis zu 16.480 € für einen Treppenlift an einer gewendelten Innentreppe, bis zu 5.130 € für einen elektrischen Drehtürantrieb, 1.190 € bis 3.100 € je Türverbreiterung und 2.370 € (barrierefrei) bzw. 7.320 € (rollstuhlgerecht) für den Küchenumbau.
Ergänzend gewährt die Pflegekasse ab Pflegegrad 1 bis zu 4.180 € Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (§ 40 Abs. 4 SGB XI), wobei Kostenerstattungen der Pflegekasse bei der IFB Hamburg anzugeben sind und die anrechenbaren Modulkosten mindern.
Welche Zahlen und Regeln gelten in Hamburg?
Alle Angaben stammen aus amtlichen Quellen. Der Link führt jeweils zur Fundstelle.
| Angabe | Wert | Stand | Quelle |
|---|---|---|---|
| Ausstellungsfläche und Hausbesuche des Beratungszentrums | Rund 600 m² Ausstellungsfläche am Alsterdorfer Markt zum Ausprobieren von Hilfsmitteln, kostenlose Beratung durch Fachleute sowie Hausbesuche bei Bedarf | 2022-10 | Quelle, S. 51 |
| Sprechzeiten zur Terminvereinbarung bei Barrierefrei Leben e. V. | Montag 11:00 bis 17:00 Uhr, Dienstag 11:00 bis 17:00 Uhr, Donnerstag 10:00 bis 18:00 Uhr unter Tel. 040 299956-0 | 2026-10-31 | Quelle |
| Landesförderung IFB Hamburg: Barrierefreier Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum (Zuschussrahmen) | Nicht rückzahlbare Pauschalzuschüsse zwischen mindestens 3.000 € (Bagatellgrenze) und höchstens 20.000 € je Wohnung (auch bei Folgeumbauten innerhalb von 9 Jahren bis zum Gesamtrahmen von 20.000 €) | 2026-01-01 | Quelle, S. 3 |
| Einkommensgrenzen bei der IFB-Eigenheimförderung (1. und 2. Förderstufe) | Haushaltseinkommen darf Einkommensgrenze nach § 8 HmbWoFG um bis zu 70 % überschreiten (1. Stufe: 100 % Fördersatz) oder um mehr als 70 % bis maximal 100 % überschreiten (2. Stufe: 70 % der Förderhöhen der 1. Stufe) | 2026-01-01 | Quelle, S. 3 |
| Technische Mindestanforderungen im IFB-Programm für Eigenheime | Stufenlos begehbarer Duschplatz (max. 5 cm Aufbauhöhe, im begründeten Ausnahmefall 12 cm) sowie lichte Durchgangsbreite der Innentüren von mindestens 80 cm (Ausnahme: Gäste-WC) | 2026-01-01 | Quelle, S. 4 |
| IFB-Modulzuschüsse für Treppenlifte und Hebebühnen (Bausteine 2 und 9) | Treppenlift im Innenbereich (1 Geschoss mit Sitz): bis 6.230 € bei gerader Treppe, bis 16.480 € bei gewendelter Treppe (jedes weitere Geschoss 3.100 € bzw. 6.110 €); Außen-Hebebühne: bis 8.220 € (<100 cm) bzw. 12.050 € (ab 100 cm), Plattform-Treppenlift außen bis 12.360 € | 2026-01-01 | Quelle, S. 8 |
| IFB-Modulzuschüsse für Rampen, Türen, Küche und Grundrissänderung (Bausteine 3, 8, 10, 15, 16, 18) | Außenrampe mit Geländer: 2.120 € je 20-cm-Stufe; elektrischer Drehtürantrieb: 5.130 €; Türverbreiterung innen: 1.190 € (Drehflügeltür), 1.650 € (Schiebetür), 3.100 € (Spezial-Raumspartür); Küche barrierefrei: 2.370 €, Küche rollstuhlgerecht: 7.320 €; Grundrissänderung: 2.210 € bzw. 4.460 € | 2026-01-01 | Quelle, S. 8 bis 10 |
| Vorab-Antragspflicht vor Baubeginn bei der IFB Hamburg | Antrag muss zwingend vor Beginn des Bauvorhabens bei der IFB Hamburg gestellt und bewilligt werden (Planung und Beratung gelten noch nicht als Baubeginn) | 2026-01-01 | Quelle |
| Kombinierbarkeit und Anrechnung von Pflegekassen-Zuschüssen und KfW-Mitteln | Kombination mit Pflegekassen-Zuschuss und KfW-Förderung (auch über IFB beantragbar) zulässig; Kostenerstattungen Dritter (z. B. Pflegekasse) für dasselbe Modul mindern die bei der IFB nachzuweisenden Modulkosten | 2026-01-01 | Quelle, S. 4 |
| IFB-Förderprogramm „Barrierefreier Umbau von Mietwohnungen“ | Pauschale Modulzuschüsse ab 3.000 € Mindestbetrag für Eigentümer/Erbbauberechtigte gegen 10-jährige Mietpreis- und Belegungsbindung (voller Zuschuss) oder 10-jährige Mietpreisbindung (halber Zuschuss) | 2026-10-31 | Quelle |
| Zuschuss der Pflegekasse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (§ 40 Abs. 4 SGB XI) | Bis zu 4.180 € je Maßnahme ab Pflegegrad 1 (z. B. für bodengleiche Dusche, Treppenlift oder Schwellenabbau) | 2026-01-01 | Quelle |
| Bundesweite Online-Wohnberatung aus Hamburg | Portal www.online-wohn-beratung.de des Hamburger Vereins Barrierefrei Leben e. V. mit Produkt- und Umbauinformationen | 2026-10-31 | Quelle |
| KfW-Förderung für Barrierereduzierung (bundesweit, kombinierbar) | Förderung von Maßnahmen an Wegen/Wohnumfeld, Sanitärräumen, Raumzuschnitt/Schwellenabbau sowie Bedien-, Stütz- und Kommunikationssystemen | 2026-10-31 | Quelle |
Sie bekommen einen Ablauf für Ihr Elternhaus in Hamburg, mit den zuständigen Stellen und ohne Anrufflut.
Fahrplan für Ihre Familie anfordernWelche Stellen sind in Hamburg zuständig?
- Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg): Besenbinderhof 31, 20097 Hamburg, Telefon 040 24846-0, E-Mail info@ifbhh.de, Förderprogramm Eigenheime unter Quelle, Förderprogramm Mietwohnungen unter Quelle (Quelle: IFB-Richtlinie S. 6).
Wie gehen Sie in Hamburg am besten vor?
- Eine kostenlose Wohnberatung vor Ort vereinbaren.
- Bei der Pflegekasse den Zuschuss für Umbauten beantragen, bevor gebaut wird.
- Kleine Maßnahmen zuerst: Haltegriffe, Treppenlift, ebenerdige Dusche.
- Abwägen, ob ein Umbau oder ein Umzug langfristig besser passt.
Sie müssen heute nichts entscheiden. Wichtig ist nur, dass keine Frist verstreicht und das Haus gesichert ist.
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