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Vorsorge

Vorsorgevollmacht in Frankfurt beglaubigen: Wo geht das?

Herausgegeben von Wohin mit dem Elternhaus

Damit Bevollmächtigte im Namen ihrer Eltern in Frankfurt am Main auch über das Elternhaus verfügen, einen Immobilienkaufvertrag abschließen oder Grundbucheintragungen vornehmen können, reicht eine privat unterschriebene Vorsorgevollmacht wegen des Formerfordernisses des § 29 Grundbuchordnung (GBO) nicht aus: Die Unterschrift der vollmachtgebenden Person muss mindestens öffentlich beglaubigt oder die Vollmacht notariell beurkundet sein.

Was gilt in Frankfurt im Einzelnen?

In Frankfurt am Main stehen Familien dafür drei amtliche Wege offen: Erstens die öffentliche Beglaubigung bei der Betreuungsbehörde der Stadt Frankfurt am Main im Rathaus für Senioren (Hansaallee 150, 60320 Frankfurt am Main, Hotline 069 212-49966) gegen eine Festgebühr von 10,00 € nach § 7 Abs. 1 und Abs. 4 Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG), wobei die Beglaubigungswirkung der Betreuungsbehörde seit dem 1. Januar 2023 gemäß § 7 Abs. 1 Satz 2 BtOG mit dem Tod des Vollmachtgebers endet, sodass nach dem Tod keine Grundbuchgeschäfte mehr damit vollzogen werden können.

Zweitens, als besondere Einrichtung des Landes Hessen nach dem Hessischen Ortsgerichtsgesetz, die öffentliche Unterschriftsbeglaubigung bei einem der 14 Frankfurter Ortsgerichte (unter anderem Ortsgericht Frankfurt am Main I / Mitte im Rathaus Südbau, Bethmannstraße 3) für eine Gebühr von 7,50 €. Drittens die Unterschriftsbeglaubigung oder vollständige Beurkundung durch eine Notarin oder einen Notar in Frankfurt am Main (mit rechtlicher Beratung, dokumentierter Prüfung der Geschäftsfähigkeit und voller Wirkung über den Tod hinaus).

Ergänzend kann die Vorsorgevollmacht beim Zentralen Vorsorgeregister (ZVR) der Bundesnotarkammer ab 24,00 € (Online-Meldung mit Lastschrift) registriert werden; kostenfreie Beratung im Vorfeld bieten die drei anerkannten Frankfurter Betreuungsvereine.

Welche Zahlen und Regeln gelten in Frankfurt?

Alle Angaben stammen aus amtlichen Quellen. Der Link führt jeweils zur Fundstelle.

AngabeWertStandQuelle
Gebühr der Betreuungsbehörde für die Beglaubigung einer Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung (§ 7 Abs. 4 BtOG)10,00 € je Beglaubigung2024-01Quelle, S. 15
Gesetzliche Beschränkung der behördlichen Beglaubigung durch die Betreuungsbehörde auf die Lebenszeit seit 01.01.2023 (§ 7 Abs. 1 Satz 2 BtOG)Wird eine Vorsorgevollmacht von der Betreuungsbehörde beglaubigt, gilt die Beglaubigungswirkung seit dem 01.01.2023 nur bis zum Tod des Vollmachtgebers; nach dessen Tod können damit keine Rechtsgeschäfte (z. B. beim Grundbuchamt) mehr vorgenommen werden, die eine Vollmacht in beglaubigter Form erfordern2024-01Quelle, S. 16
Öffentliche Beglaubigung durch die 14 hessischen Ortsgerichte in Frankfurt am Main und GebührIn Hessen sind die Ortsgerichte gesetzlich zur öffentlichen Beglaubigung von Unterschriften und Abschriften ermächtigt; die Gebühr für die Unterschriftsbeglaubigung unter einer Vorsorgevollmacht beim Ortsgericht in Hessen beträgt 7,50 €2024-01Quelle, S. 15
Organisation und Aufgaben der 14 Frankfurter Ortsgerichtsbezirke14 Ortsgerichtsbezirke in Frankfurt am Main (Ortsgericht 1-5B / Mitte im Rathaus Südbau, Bethmannstraße 3, Zimmer 27, 60311 Frankfurt am Main, Telefon 069 282106, sowie Ortsgerichte VI a, VI b, VI c und VII bis XVI) unter Dienstaufsicht des Amtsgerichts Frankfurt am Main2024-04Quelle, S. 26
Unterschied zwischen öffentlicher Beglaubigung und notarieller BeurkundungDie öffentliche Beglaubigung bestätigt die Echtheit der Unterschrift der vollmachtgebenden Person; die notarielle Beurkundung umfasst darüber hinaus die rechtliche Beratung, die rechtssichere Formulierung des gesamten Urkundeninhalts sowie die Prüfung und Dokumentation der Geschäftsfähigkeit durch das Notariat2024-01Quelle, S. 15 bis 16
Voraussetzung der Geschäftsfähigkeit für Vollmachtserteilung und nachträgliche BeglaubigungEine Vorsorgevollmacht kann nur im Zustand der Geschäftsfähigkeit erteilt oder nachträglich öffentlich beglaubigt werden; nach Eintritt der Geschäftsunfähigkeit ist weder eine Neuerteilung noch eine nachträgliche Beglaubigung mehr möglich2024-01Quelle, S. 16
Besonderheit bei Bank- und Sparkassenkonten trotz beglaubigter VorsorgevollmachtGeldinstitute verlangen für die laufende Kontoverfügung häufig zusätzlich eine institutseigene Konto- oder Depotvollmacht, die in Anwesenheit der vollmachtgebenden Person unterzeichnet wird2024-01Quelle, S. 17
Gebühren für die Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister (ZVR) der Bundesnotarkammer für Privatpersonen (ab 01.10.2026)Einmalige Grundgebühr inklusive 1 Vertrauensperson: Online mit Lastschrift 24,00 € (Überweisung 26,50 €, je weitere Vertrauensperson +3,50 €); per Post mit Lastschrift 27,00 € (Überweisung 29,50 €, je weitere Vertrauensperson +4,00 €)2026-10-01Quelle
Ermäßigte ZVR-Gebühren bei Übermittlung über Notare oder Betreuungsbehörden/Betreuungsvereine (ZVR-GebS Stand 01.10.2026)Wird der Antrag über einen Notar oder sonstigen institutionellen Nutzer (§ 2 Abs. 1 VRegV) elektronisch übermittelt, ermäßigt sich die Registergebühr nach der Vorsorgeregister-Gebührensatzung (ZVR-GebS)2026-10-01Quelle, S. 1 bis 2
Kostenfreie Beratung zu Vorsorgevollmachten durch Betreuungsverein 1: Paritätischer Betreuungsverein Frankfurt am Main e. V.Fischerfeldstraße 7 bis 11, 60311 Frankfurt am Main, Telefon 069 92039992 und 069 92101991, E-Mail betreuung@pbv-frankfurt.de2024-01Quelle, S. 50
Kostenfreie Beratung zu Vorsorgevollmachten durch Betreuungsverein 2: Bürgerinstitut e. V.Oberlindau 20, 60323 Frankfurt am Main, Telefon 069 972017-60, E-Mail vorsorge@buergerinstitut.de2024-01Quelle, S. 50

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Welche Stellen sind in Frankfurt zuständig?

  • Zentrales Vorsorgeregister (ZVR) der Bundesnotarkammer: Postfach 08 01 51, 10001 Berlin, Service-Telefon 0800 3550500 (gebührenfrei), Online-Registrierung und Gebührenübersicht; URL und

Wie gehen Sie in Frankfurt am besten vor?

  1. Die Vollmacht so formulieren, dass sie Grundstücksgeschäfte ausdrücklich umfasst.
  2. Die Unterschrift beglaubigen lassen, bei der Betreuungsbehörde oder beim Notar.
  3. Für einen Hausverkauf verlangt das Grundbuchamt mindestens eine öffentliche Beglaubigung.
  4. Die Vollmacht im Zentralen Vorsorgeregister eintragen lassen.

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Häufige Fragen

Wo kann ich eine Vorsorgevollmacht in Frankfurt am Main kostengünstig öffentlich beglaubigen lassen?

Beantwortet durch: Fakt 21-01, 21-02, 21-04, 21-05 (entweder bei der Betreuungsbehörde der Stadt Frankfurt am Main im Rathaus für Senioren, Hansaallee 150, Hotline 069 212-49966, für 10,00 € oder bei einem der 14 Frankfurter Ortsgerichte für 7,50 €). Herkunft der Frage: Praxisleitfaden für Vorsorgebevollmächtigte des Landes Hessen S. 15 und S. 50 (Quelle).

Reicht die 10-Euro-Beglaubigung der Betreuungsbehörde Frankfurt aus, um das Elternhaus später zu verkaufen?

Beantwortet durch: Fakt 21-03, 21-07 (zu Lebzeiten des Vollmachtgebers ja, sofern die Vollmacht Grundstücksgeschäfte ausdrücklich umfasst; seit dem 1. Januar 2023 gilt die Beglaubigung der Betreuungsbehörde nach § 7 Abs. 1 Satz 2 BtOG jedoch nur bis zum Tod des Vollmachtgebers, sodass nach dessen Tod damit keine Grundbuchgeschäfte mehr vorgenommen werden können). Herkunft der Frage: Praxisleitfaden für Vorsorgebevollmächtigte des Landes Hessen S. 16 (Quelle).

Kann ich eine bereits unterschriebene Vorsorgevollmacht meiner Eltern nachträglich beglaubigen lassen, wenn mein Elternteil inzwischen an fortgeschrittener Demenz leidet?

Beantwortet durch: Fakt 21-04, 21-08 (Nein; nur die vollmachtgebende Person selbst kann ihre Unterschrift beglaubigen lassen, und dies setzt zwingend voraus, dass sie im Zeitpunkt der Beglaubigung noch geschäftsfähig ist). Herkunft der Frage: Praxisleitfaden für Vorsorgebevollmächtigte des Landes Hessen S. 15 bis 16 (Quelle).

Was kostet die Eintragung der Vorsorgevollmacht im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer?

Beantwortet durch: Fakt 21-10, 21-11 (bei Online-Anmeldung durch Privatpersonen mit Lastschrift einmalig 24,00 € inklusive einer Vertrauensperson, bei Zahlung per Überweisung 26,50 €, für jede weitere Vertrauensperson +3,50 €; bei Anmeldung per Post 27,00 € bzw. 29,50 € und +4,00 € je weiterer Vertrauensperson). Herkunft der Frage: Kostenübersicht des Zentralen Vorsorgeregisters (Quelle).

Wo erhalte ich in Frankfurt am Main vorab eine kostenfreie persönliche Beratung zur Formulierung einer Vorsorgevollmacht?

Beantwortet durch: Fakt 21-01, 21-12 bis 21-14 (bei der Betreuungsbehörde in der Hansaallee 150 sowie bei den drei anerkannten Frankfurter Betreuungsvereinen: Paritätischer Betreuungsverein in der Fischerfeldstraße 7-11, Bürgerinstitut e. V. in der Oberlindau 20 und VdK-Betreuungsverein in der Gelastraße 48). Herkunft der Frage: Praxisleitfaden für Vorsorgebevollmächtigte des Landes Hessen S. 50 (Quelle).

Akzeptieren Banken und Sparkassen eine durch die Betreuungsbehörde beglaubigte Vorsorgevollmacht automatisch?

Beantwortet durch: Fakt 21-09 (rechtlich ist eine wirksame Vorsorgevollmacht zwar verbindlich, in der Praxis verlangen Geldinstitute jedoch häufig zusätzlich die Unterzeichnung eines institutseigenen Konto- oder Depotvollmachtsformulars in Anwesenheit der vollmachtgebenden Person). Herkunft der Frage: Praxisleitfaden für Vorsorgebevollmächtigte des Landes Hessen S. 17 (Quelle).

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Nils Puhlmann Ihr Ansprechpartner

Ich kaufe und vermiete selbst Wohnungen in Freiburg und München und kenne die Fragen rund um Wert, Mieter und Verkauf aus eigener Erfahrung. Mit diesem Angebot möchte ich Familien helfen, in Ruhe die passende Entscheidung zu treffen, statt sie zu einem schnellen Verkauf zu drängen.