Pflege und Geld
Hilfe zur Pflege in Frankfurt: Wann zahlt das Sozialamt das Heim?
Herausgegeben von Wohin mit dem Elternhaus
Reichen Altersrente, sonstiges Einkommen, verwertbares Vermögen und die Leistungen der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung (SGB XI) nicht aus, um die ambulanten, teilstationären oder vollstationären Pflegekosten in Frankfurt am Main zu decken, besteht Anspruch auf Hilfe zur Pflege nach dem 7.
Was gilt in Frankfurt im Einzelnen?
Kapitel SGB XII (§§ 61 bis 66a SGB XII). Seit dem 1.
Januar 2020 ist für reguläre Pflegeeinrichtungen und die häusliche Pflege in Frankfurt am Main der örtliche Sozialhilfeträger zuständig: Für die vollstationäre Hilfe zur Pflege und die Beratung zur Heimkostenfinanzierung ist der Besondere Dienst 2 des Jugend- und Sozialamts im Rathaus für Senioren (Hansaallee 150, 60320 Frankfurt am Main, Telefon 069 212-49922 / 069 212-49911) zuständig; für wohnortnahe wirtschaftliche Hilfen im Stadtgebiet bestehen zudem acht dezentrale Sozialrathäuser in sieben Sozialrathausbezirken. Der Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV Hessen, Regionalverwaltung Darmstadt, Steubenplatz 16) ist als überörtlicher Träger nur noch in speziellen Wohnpflegeeinrichtungen für Menschen mit Behinderungen zuständig, sofern bereits vor Erreichen der Regelaltersgrenze Leistungen bezogen oder beantragt wurden.
Die Vermögensfreigrenze (Schonvermögen nach § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII) liegt seit dem 1. Januar 2023 bei 10.000 € für die leistungsberechtigte Person zuzüglich 10.000 € für den nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartner (20.000 € für Ehepaare) sowie 500 € je weiterer überwiegend unterhaltener Person; ein selbst bewohntes angemessenes Hausgrundstück bleibt nach § 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII im Rahmen einer Einzelfallprüfung geschützt, und volljährige Kinder werden nach § 94 Abs. 1a SGB XII erst ab einem jährlichen Bruttogesamteinkommen von mehr als 100.000 € zum Elternunterhalt herangezogen.
Ein gesondertes subjektives Pflegewohngeld des Landes existiert in Hessen nicht; nicht geförderte Investitionskosten (Landesschnitt Hessen 528 € monatlich) werden bei Bedürftigkeit direkt im Rahmen der Hilfe zur Pflege übernommen.
Welche Zahlen und Regeln gelten in Frankfurt?
Alle Angaben stammen aus amtlichen Quellen. Der Link führt jeweils zur Fundstelle.
| Angabe | Wert | Stand | Quelle |
|---|---|---|---|
| Dezentrale Organisation des Jugend- und Sozialamts Frankfurt am Main (8 Sozialrathäuser in 7 Bezirken) | 1. Gallus (Rebstöcker Straße 8), 2. Bockenheim (Rödelheimer Straße 45), 3. Ost/Bergen-Enkheim (Voltenseestraße 2), 4. Ost/Bornheim (Eulengasse 64), 5. Sachsenhausen (Paradiesgasse 8), 6. Höchst (Palleskestraße 14), 7. Nord (Emil-von-Behring-Straße 14), 8. Dornbusch (Am Grünhof 10) | 2024-04 | Quelle, S. 28 |
| Zuständigkeitsabgrenzung zum überörtlichen Träger (LWV Hessen) seit 01.01.2020 | Seit dem 01.01.2020 sind in regulären Pflegeeinrichtungen die örtlichen Träger der Sozialhilfe zuständig; der LWV Hessen gewährt Hilfe zur Pflege nur in speziellen Wohnpflegeeinrichtungen für Menschen mit Behinderungen (bei Leistungsbezug/Antrag vor Regelaltersgrenze) | 2026-11-01 | Quelle |
| Einkommenseinsatz bei stationärer, teilstationärer und ambulanter Hilfe zur Pflege (§§ 82 ff. SGB XII) | Bei stationären Maßnahmen müssen Alleinstehende ihr gesamtes anrechenbares Einkommen einsetzen; bei Verheirateten wird ein Ehegattenkostenbeitrag unter Berücksichtigung eines Garantiebetrags (Regelbedarfsstufen plus angemessene Unterkunfts- und Heizkosten) berechnet | 2026-11-01 | Quelle |
| Vermögensfreigrenze (Schonvermögen) in der Hilfe zur Pflege seit 01.01.2023 (§ 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII) | 10.000 € für die leistungsberechtigte Person plus 10.000 € für den nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Partner (zusammen 20.000 €) plus 500 € für jede weitere überwiegend unterhaltene Person | 2026-11-01 | Quelle |
| Zusätzlicher Vermögensfreibetrag für Erwerbseinkommen während des Leistungsbezugs (§ 66a SGB XII) | Bis zu 25.000 € zusätzlicher Freibetrag in der Hilfe zur Pflege, sofern das Vermögen ganz oder überwiegend als Einkommen aus selbständiger oder nichtselbständiger Tätigkeit während des Leistungsbezugs erworben wurde | 2026-11-01 | Quelle |
| Bestattungsvorsorgevertrag und Sterbegeldversicherung als Härtefall-Schonvermögen (§ 90 Abs. 3 SGB XII) | Bestattungsvorsorgeverträge und angemessene Sterbegeldversicherungen werden im Rahmen der sozialhilferechtlichen Härtefallregelung (§ 90 Abs. 3 SGB XII) verschont, sofern sie zweckgebunden vor Eintritt der Leistungsberechtigung abgeschlossen wurden | 2026-10 | Quelle, S. 1 |
| Selbst bewohntes Hausgrundstück und Sozialhilfedarlehen (§ 90 Abs. 2 Nr. 8, § 91 SGB XII) | Ein angemessenes selbst bewohntes Hausgrundstück ist nach § 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII geschützt (Einzelfallprüfung); ist ein nicht geschütztes Grundstück nicht sofort verwertbar, soll die Hilfe zur Pflege nach § 91 SGB XII als Darlehen gewährt werden | 2026-11-01 | Quelle |
| Elternunterhalt erst ab mehr als 100.000 € Jahreseinkommen (§ 94 Abs. 1a SGB XII) | Unterhaltsansprüche gegenüber volljährigen Kindern werden nur berücksichtigt, wenn deren jährliches Gesamteinkommen jeweils mehr als 100.000 € beträgt | 2026-11-01 | Quelle |
| Unterhaltsübergang bei getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten (§ 94 Abs. 1 SGB XII) | Besteht ein bürgerlich-rechtlicher Unterhaltsanspruch gegen getrennt lebende oder geschiedene Ehegatten, geht dieser bei Überschreiten des unterhaltsrechtlichen Selbstbehalts (nach den Unterhaltsgrundsätzen des OLG Frankfurt am Main) auf den Sozialhilfeträger über | 2026-11-01 | Quelle |
| Regelung der Investitionskosten in Hessen (kein subjektives Pflegewohngeld) | In Hessen betragen die durchschnittlichen Investitionskosten vollstationärer Heime 528 € monatlich (Frankfurt Spanne: 122,28 € bis 1.045,42 €); ein subjektives Landes-Pflegewohngeld wie in NRW oder SH existiert in Hessen nicht, ungedeckte Investitionskosten werden bei Bedürftigkeit über die Hilfe zur Pflege nach dem 7. Kapitel SGB XII gedeckt | 2026-07-01 | Quelle, S. 1 |
| Erhöhung der angemessenen Wohnfläche bei häuslicher Pflege (§ 61 SGB XII i. V. m. § 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII) | Bedarf die nachfragende Person der häuslichen Pflege im Sinne des § 61 SGB XII, erhöht sich die maßgebliche Wohnflächen-Bezugsgröße bei der Angemessenheitsprüfung des Hausgrundstücks um 20 Prozent | 2018-09-01 | Quelle, S. 21 |
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Fahrplan für Ihre Familie anfordernWelche Stellen sind in Frankfurt zuständig?
- Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV Hessen), Regionalverwaltung Darmstadt: Steubenplatz 16, 64293 Darmstadt, Telefon 06151 801-0, Telefax 06151 801-234 (Hauptverwaltung Kassel: Ständeplatz 6 bis 10, 34117 Kassel, Telefon 0561 1004-0), E-Mail info@lwv-hessen.de; überörtlicher Träger der Sozialhilfe für spezielle Wohnpflegeeinrichtungen für Menschen mit Behinderungen; URL und
Wie gehen Sie in Frankfurt am besten vor?
- Den Antrag rechtzeitig stellen: Leistungen gibt es erst ab Bekanntwerden des Bedarfs.
- Einkommen und Vermögen der Eltern offenlegen, das Haus zählt dazu.
- Kinder zahlen Elternunterhalt erst ab 100.000 Euro Jahreseinkommen.
- Klären, ob das Sozialamt einen Verkauf des Hauses verlangt oder ein Darlehen gewährt.
Sie müssen heute nichts entscheiden. Wichtig ist nur, dass keine Frist verstreicht und das Haus gesichert ist.
Ein Ansprechpartner, ein Anruf, keine Weitergabe Ihrer Daten ohne Ihr Ja.
Kostenlose ErsteinschätzungHäufige Fragen
Wer ist in Frankfurt am Main für den Antrag auf Hilfe zur Pflege zuständig: die Stadt Frankfurt oder der LWV Hessen?
Beantwortet durch: Fakt 41-01, 41-02, 41-04 (seit dem 1. Januar 2020 ist für alle regulären Pflegeheime und die ambulante Pflege die Stadt Frankfurt am Main, Jugend- und Sozialamt, zuständig; der LWV Hessen ist nur noch für spezielle Wohnpflegeeinrichtungen für Menschen mit Behinderungen zuständig). Herkunft der Frage: LWV Hessen Informationen zum Wohnpflegeheim (Quelle).
Ab welchem Zeitpunkt zahlt das Sozialamt Frankfurt am Main Hilfe zur Pflege, und gibt es rückwirkende Zahlungen?
Beantwortet durch: Fakt 41-13 (nach § 18 SGB XII setzt die Sozialhilfe erst ab dem Tag ein, an dem dem Sozialhilfeträger der Bedarf bekannt wird; für Zeiten vor der Meldung oder Antragstellung wird grundsätzlich keine Hilfe zur Pflege geleistet). Herkunft der Frage: Hinweise für Leistungsberechtigte nach dem SGB XII Kapitel 7 bis 9 (Quelle).
Wie hoch ist das geschützte Barvermögen (Schonvermögen) bei Hilfe zur Pflege für Alleinstehende und Ehepaare?
Beantwortet durch: Fakt 41-06, 41-07 (10.000 € für die leistungsberechtigte Person plus 10.000 € für den nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Partner, also 20.000 € für Ehepaare, zuzüglich 500 € je weiterer unterhaltener Person sowie bis zu 25.000 € aus Erwerbseinkommen während des Leistungsbezugs). Herkunft der Frage: LWV Hessen Kostenbeteiligung bei Sozialhilfe (Quelle).
Wie viel Einkommen bleibt dem zu Hause wohnenden Ehepartner, wenn der andere Ehepartner im Pflegeheim Hilfe zur Pflege bezieht?
Beantwortet durch: Fakt 41-05 (dem im eigenen Haushalt verbleibenden Ehegatten wird ein sozialhilferechtlicher Garantiebetrag belassen, der sich aus den Regelbedarfsstufen für die Haushaltsangehörigen sowie den angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung zusammensetzt; nur aus einem darüber liegenden bereinigten Einkommen wird ein anteiliger Ehegattenkostenbeitrag gefordert). Herkunft der Frage: LWV Hessen Kostenbeteiligung bei Sozialhilfe (Quelle).
Gibt es in Hessen Pflegewohngeld für die Investitionskosten des Pflegeheims?
Beantwortet durch: Fakt 41-12 (Nein, Hessen gewährt kein gesondertes Pflegewohngeld; ungedeckte Investitionskosten werden bei Einkommens- und Vermögensbedürftigkeit im Rahmen der Hilfe zur Pflege nach dem 7. Kapitel SGB XII übernommen). Herkunft der Frage: vdek-Bundesländervergleich zum 1. Juli 2026 (Quelle).