Haus und Auflagen
Hochwasser und Naturgefahren in Frankfurt: Was Erben prüfen sollten
Herausgegeben von Wohin mit dem Elternhaus
Vor dem Verkauf, der Übergabe oder der Sanierung eines Elternhauses in Frankfurt am Main sollten Eigentümer und Erbengemeinschaften drei amtliche Naturgefahren-Datensätze prüfen: Flusshochwasser (Main, Nidda und Nebengewässer), Starkregenüberflutung und Radon. Für Flusshochwasser stellt das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) die amtlichen Hochwassergefahrenkarten (Blattschnitte Main G-01 bis G-32 für häufiges, hundertjährliches und extremes Hochwasser) bereit.
Was gilt in Frankfurt im Einzelnen?
Während das Regierungspräsidium Darmstadt (Obere Wasserbehörde, Servicestelle Frankfurt in der Gutleutstraße 114, Telefon +49 69 2714 5954) auf Basis des Retentionskatasters Hessen (RKH) die gesetzlichen Überschwemmungsgebiete (HQ100) festsetzt. Liegt ein Elternhaus (etwa in Höchst, Nied, Schwanheim, Griesheim, Fechenheim, Sachsenhausen oder entlang der Nidda in Rödelheim, Hausen, Praunheim, Eschersheim, Bonames, Berkersheim und Harheim) in einem festgesetzten Überschwemmungsgebiet oder Risikogebiet, gelten strenge Beschränkungen für bauliche Erweiterungen und vor allem für private Heizöltanks (Verbot neuer Ölheizungen und Nachrüstpflicht zur Auftriebssicherheit nach § 78c WHG).
Unabhängig von Flussläufen zeigt die interaktive Starkregengefahrenkarte im Geoportal Frankfurt (geoportal.frankfurt.de/starkregen) in den Maßstäben 1:1.000 und 1:2.500 für drei Starkregenszenarien (Szenario I bis III) grundstücksscharf die berechneten Überflutungstiefen und Fließgeschwindigkeiten. Beim Strahlenschutz gibt es dagegen Entwarnung: Der gesetzliche Referenzwert nach §§ 124, 126 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) beträgt 300 Becquerel pro Kubikmeter (Bq/m³), und in ganz Hessen (einschließlich Frankfurt am Main) sind laut Hessischem Radonzentrum (HeRaZ), HLNUG und Bundesamt für Strahlenschutz keine Radonvorsorgegebiete nach § 121 StrlSchG ausgewiesen.
Welche Zahlen und Regeln gelten in Frankfurt?
Alle Angaben stammen aus amtlichen Quellen. Der Link führt jeweils zur Fundstelle.
| Angabe | Wert | Stand | Quelle |
|---|---|---|---|
| Amtliche Hochwassergefahrenkarten für Frankfurt am Main (Main) | Hochwassergefahrenkarten Main des HLNUG (Blattschnitte HWGK_Main_G-01 bis HWGK_Main_G-32 sowie Superpositionierungskarte Rhein/Main-Mündung) | 2026 | Quelle |
| Festgesetzte Überschwemmungsgebiete (HQ100) und Heizöltank-Restriktionen | Ermittlung im Retentionskataster Hessen (RKH) für Flächen mit statistisch mindestens 100-jährlichem Hochwasser (HQ100); strenge Einschränkungen für bauliche Anlagen und den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (private Heizöltanks) | 2026 | Quelle |
| Zuständige Obere Wasserbehörde am Standort Frankfurt am Main | Regierungspräsidium Darmstadt - Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Frankfurt (Servicestelle Frankfurt Gewässer- und Bodenschutz), Gutleutstraße 114, 60327 Frankfurt am Main, Tel. +49 69 2714 5954 | 2026 | Quelle |
| Gesetzlicher Referenzwert für Radon in Aufenthaltsräumen | 300 Becquerel pro Kubikmeter (Bq/m³) im Jahresmittel der Raumluft für Aufenthaltsräume und Arbeitsplätze gemäß §§ 124 und 126 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) | 2026 | Quelle |
| Ausweisung von Radonvorsorgegebieten in Frankfurt am Main und Hessen | Keine Radonvorsorgegebiete nach § 121 StrlSchG in Frankfurt am Main und im gesamten Land Hessen ausgewiesen | 2026 | Quelle |
| Bundesübersicht Radonvorsorgegebiete (BfS) | Hessen gehört laut Zusammenstellung des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) zu den Bundesländern ohne ausgewiesene Radonvorsorgegebiete | 2026 | Quelle |
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- In den Gefahrenkarten nachsehen, ob das Haus in einem Risikogebiet liegt.
- Prüfen, ob die Gebäudeversicherung Elementarschäden abdeckt.
- Bei Leerstand Keller und Abflüsse regelmäßig kontrollieren lassen.
- Käufer auf bekannte Risiken hinweisen.
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