Wohin mit dem Elternhaus

Haus und Auflagen

Wärmeplanung in Frankfurt: Was bedeutet sie für das Elternhaus?

Herausgegeben von Wohin mit dem Elternhaus

Die Stadt Frankfurt am Main hat ihre kommunale Wärmeplanung (KWP) gemäß Wärmeplanungsgesetz (WPG) und Hessischem Energiegesetz (HEG) im Sommer 2026 abgeschlossen und im digitalen Wärmeportal Frankfurt veröffentlicht (Endbericht Juni/August 2026, erstellt im Auftrag des Klimareferats durch Mainova AG, Fraunhofer IFAM, e-think und IREES).

Was gilt in Frankfurt im Einzelnen?

Die Bestandsanalyse zeigt die Ausgangslage für Frankfurter Wohngebäude: Von den jährlich rund 10.000 Gigawattstunden (GWh) Gesamtwärmeenergie entfallen 6.600 GWh auf Raumwärme und Warmwasser (40 Prozent Wohnsektor); bislang werden 59 Prozent durch Erdgas (1.347 Kilometer Gasnetz), 30 Prozent durch Fern- und Nahwärme (310 Kilometer Fernwärmenetz), 10 Prozent durch Heizöl und unter 1 Prozent durch Strom gedeckt. Für das im digitalen Wärmeportal hinterlegte Zielbild 2045 (Szenario 2 mit 14 Prozent Wärmebedarfsreduktion) teilt die Stadt das Stadtgebiet baublockscharf in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete ein: Während sich für die dicht bebauten Gründerzeit- und Innenstadtquartiere der Ausbau und die Verdichtung der Fern- und Nahwärmenetze eignen, sind für die aufgelockert bebauten Ein- und Zweifamilienhausgebiete in den Außenbezirken dezentrale Lösungen (insbesondere Luft-Wasser- und Sole-Wasser-Wärmepumpen) vorgesehen.

Insgesamt müssen rund drei Viertel aller Frankfurter Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer bis 2045 einen Technologiewechsel vollziehen. Rechtlich gilt dabei: Der Frankfurter Wärmeplan ist eine unverbindliche Orientierungshilfe und begründet weder einen Anspruch auf Fernwärmeanschluss noch einen Anschluss- und Benutzungszwang; eine satzungsmäßige Fernwärme-Anschlusspflicht besteht ausschließlich in den beiden bestehenden Fernwärmesatzungsgebieten „Preungesheim-Ost“ und „Riedberg“.

Welche Zahlen und Regeln gelten in Frankfurt?

Alle Angaben stammen aus amtlichen Quellen. Der Link führt jeweils zur Fundstelle.

AngabeWertStandQuelle
Stand der kommunalen Wärmeplanung in Frankfurt am MainEndbericht der kommunalen Wärmeplanung (Juni/August 2026) veröffentlicht; interaktive Gebietskarte im digitalen Wärmeportal Frankfurt abrufbar2026-08Quelle
Gesamtwärmebedarf und Sektoranteile in Frankfurt am MainRund 10.000 GWh/Jahr Gesamtwärmeenergie, davon 6.600 GWh/Jahr für Raumwärme und Warmwasser und 3.400 GWh/Jahr für industrielle Prozesswärme; Anteil Wohnsektor: 40 %2026-08Quelle, S. 3
Bisheriger Energieträgermix und Netzlängen59 % Erdgas (1.347 km Gasnetz), 30 % Fern- bzw. Nahwärme (310 km Fernwärmenetz), 10 % Heizöl und unter 1 % Strom bei Raumwärme und Warmwasser2026-08Quelle, S. 3
Zielbild 2045 nach Siedlungsstruktur (Wärmenetz vs. Wärmepumpe)Dicht bebaute Gründerzeitquartiere mit hohem Wärmebedarf: Eignung für Fern- und Nahwärmenetze; Außenbezirke mit aufgelockerter Bebauung: Eignung für dezentrale Lösungen (Wärmepumpen); 3/4 aller Gebäudeeigentümer benötigen Technologiewechsel2026-08Quelle, S. 5
Gewähltes Zielszenario (Szenario 2) im Frankfurter WärmeplanSzenario 2 als Grundlage des Zielbilds 2045 (14 % Reduktion des Wärmeverbrauchs bis 2045, keine neuen Fernwärme-Anschlusszwang-Satzungsgebiete, niedrigste Gesamtkosten und geringste Umsetzungsrisiken)2026-08Quelle, S. 4
Rechtliche Verbindlichkeit und bestehende FernwärmesatzungsgebieteUnverbindliche Orientierungshilfe ohne Versorgungsanspruch und ohne allgemeine Anschlusspflicht; satzungsmäßige Fernwärme-Anschlusspflicht gilt nur in den Gebieten „Preungesheim-Ost“ und „Riedberg“2026-08Quelle
Dekarbonisierung der Frankfurter Fernwärme und Maßnahmenkatalog29 Maßnahmenvorschläge (davon 9 hoch priorisiert), u. a. Abwärmenutzung (Industriepark Höchst, Rechenzentren, Klärwasser), 4-Linien-Betrieb Müllheizkraftwerk (MHKW), Umbau HKW-West und Biomasse-KW Fechenheim, Wärmespeicher, Tiefengeothermie und Transformationsplan Gasnetz2026-08Quelle, S. 3
Verzahnung mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG, 65-%-Erneuerbare-Energien-Vorgabe)In Großstädten über 100.000 Einwohner greift nach dem 30.06.2026 beim Einbau einer neuen Heizung im Bestand die 65-%-Erneuerbare-Energien-Pflicht nach § 71 GEG (sofern nicht bis zur formellen Gebietsausweisung nach § 26 WPG Übergangsfristen genutzt werden)2026Quelle

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Wie gehen Sie in Frankfurt am besten vor?

  1. Im Wärmeplan der Stadt nachsehen, ob die Straße für ein Wärmenetz vorgesehen ist.
  2. Den Zustand der vorhandenen Heizung prüfen lassen.
  3. Vor einem Heizungstausch die Förderung klären.
  4. Käufern die Lage im Wärmeplan nennen, sie fragen danach.

Sie müssen heute nichts entscheiden. Wichtig ist nur, dass keine Frist verstreicht und das Haus gesichert ist.

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Nils Puhlmann Ihr Ansprechpartner

Ich kaufe und vermiete selbst Wohnungen in Freiburg und München und kenne die Fragen rund um Wert, Mieter und Verkauf aus eigener Erfahrung. Mit diesem Angebot möchte ich Familien helfen, in Ruhe die passende Entscheidung zu treffen, statt sie zu einem schnellen Verkauf zu drängen.