Wohin mit dem Elternhaus

Pflege und Alter

Wohnberatung in Frankfurt: Können die Eltern zu Hause bleiben?

Herausgegeben von Wohin mit dem Elternhaus

Damit Eltern in Frankfurt am Main trotz körperlicher Einschränkungen möglichst lange sicher und selbstbestimmt im eigenen Einfamilienhaus oder in der vertrauten Wohnung bleiben können, bietet die Stadt Frankfurt am Main über die Wohnberatung der Leitstelle Älterwerden im Rathaus für Senioren (Hansaallee 150, 60320 Frankfurt am Main, Telefon 069 212-70676, E-Mail wohnberatung@stadt-frankfurt.de) eine kostenfreie, trägerneutrale Beratung an, die auf Wunsch auch als Hausbesuch direkt vor Ort stattfindet.

Was gilt in Frankfurt im Einzelnen?

Ergänzend können Familien in Frankfurt die barrierefreie Musterausstellung „Hallo Freiheit! Zusammen über Barrieren“ (Kooperation von Frankfurt University of Applied Sciences, Sozialverband VdK Hessen-Thüringen e. V. und Frankfurter Stiftung für Gehörlose und Schwerhörige) besichtigen.

Für die Finanzierung stehen in Frankfurt am Main drei zentrale Säulen bereit, die zwingend vor Baubeginn beantragt werden müssen: Erstens der Zuschuss der Pflegekasse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nach § 40 Abs. 4 SGB XI (schon ab Pflegegrad 1 bis zu 4.180 € je pflegebedürftiger Person beziehungsweise 8.360 € für ein pflegebedürftiges Ehepaar und bis zu 16.720 € bei vier Pflegebedürftigen). Zweitens, als attraktive hessische Landesförderung ohne Einkommensgrenze, das Zuschussprogramm „Behindertengerechter Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum“ der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss von bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten (maximal 15.000 € je Wohneinheit bei bis zu 30.000 € förderfähigen Ausgaben, Voraussetzung: Grad der Behinderung ab 50 oder Pflegegrad ab 2; Antragstellung in Frankfurt über das Stadtplanungsamt / Wohnungsbauförderung, Kurt-Schumacher-Straße 10, Telefon 069 212-30761, E-Mail wohnungsbaufoerderung.amt61@stadt-frankfurt.de).

Drittens steht bundesweit der zinsverbilligte KfW-Förderkredit „Altersgerecht Umbauen, Kredit (159)“ bis zu 50.000 € zur Verfügung, während die Haushaltsmittel des Bundes für den KfW-Investitionszuschuss 455-B aktuell ausgeschöpft sind.

Welche Zahlen und Regeln gelten in Frankfurt?

Alle Angaben stammen aus amtlichen Quellen. Der Link führt jeweils zur Fundstelle.

AngabeWertStandQuelle
Zuschuss der Pflegekasse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (§ 40 Abs. 4 SGB XI)Bis zu 4.180 € je Maßnahme für Pflegebedürftige der Pflegegrade 1 bis 5; beim Zusammenleben mehrerer Anspruchsberechtigter bis zu viermal 4.180 € = 16.720 € (bei einem pflegebedürftigen Ehepaar bis zu 8.360 €)2026-09-14Quelle
Förderfähige Maßnahmen und gesetzliche Entscheidungsfrist der Pflegekasse (§ 40 Abs. 4 SGB XI, § 18c SGB XI)Förderfähig sind u. a. Türverbreiterungen, fest installierte Rampen, Treppenlifte und pflegegerechter Badumbau (auch erneuter Zuschuss bei veränderter Pflegesituation möglich); Entscheidungsfrist der Pflegekasse: 3 Wochen ab Antragseingang bzw. 5 Wochen bei medizinischem Gutachten2026-09-14Quelle
Hessisches Landesförderprogramm (WIBank): „Behindertengerechter Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum“ (Förderhöhe)Nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bei maximal 30.000 € förderfähigen Ausgaben je Wohneinheit = maximal 15.000 € Zuschuss je Wohneinheit (Bagatellgrenze: mindestens 1.500 € Ausgaben)2026-11-01Quelle, S. 6
Teilhöchstbeträge für Einzelmaßnahmen im hessischen WIBank-ZuschussprogrammBad Um-/Einbau: maximal 5.500 € Zuschuss; Küche Um-/Einbau: maximal 5.500 € Zuschuss; Lift-/Aufzugeinbau (z. B. Treppenschrägaufzug, Plattformlift): maximal 6.500 € Zuschuss2026-11-01Quelle, S. 5 bis 6
Persönliche Voraussetzungen für den hessischen WIBank-Zuschuss (keine Einkommensgrenze)Eigentümer/Erbbauberechtigte von selbstgenutztem Wohneigentum in Hessen (auch bei Nutzung durch Ehegatten oder Verwandte in gerader Linie), sofern im Haushalt eine Person mit einem Grad der Behinderung (GdB) ab 50 Prozent oder mit Pflegegrad 2 oder höher lebt2026-11-01Quelle, S. 5
Anrechnung von Pflegekassen-Zuschüssen und Verbot des vorzeitigen Baubeginns beim WIBank-ZuschussZuschüsse anderer Stellen (z. B. Pflegekasse nach § 40 Abs. 4 SGB XI) werden auf die zuwendungsfähigen Ausgaben angerechnet; Baumaßnahmen, mit denen vor Bewilligung durch die WIBank begonnen wurde, sind von der Förderung ausgeschlossen2026-11-01Quelle, S. 6 bis 7
Örtliche Wohnungsbauförderstelle zur Einreichung des WIBank-Antrags in Frankfurt am MainMagistrat der Stadt Frankfurt am Main, Stadtplanungsamt (Amt 61, Sachgebiet 61.34 Wohnungsbauförderung), Kurt-Schumacher-Straße 10, 60311 Frankfurt am Main, Telefon 069 212-30761 (Allgemein), E-Mail wohnungsbaufoerderung.amt61@stadt-frankfurt.de2026-11-01Quelle, S. 1
Bearbeitungsentgelt der WIBank nach § 13 HWoFGEinmaliges Bearbeitungsentgelt von 1 Prozent des bewilligten Zuschusses, mindestens jedoch 25 €; Auszahlung in einer Summe nach Abschluss der Maßnahmen und Vorlage der Schlussabrechnung2026-11-01Quelle, S. 7
Aktueller Status des KfW-Investitionszuschusses 455-B („Barrierereduzierung, Investitionszuschuss“)Bundesmittel für das Zuschussprogramm 455-B sind aktuell ausgeschöpft, sodass derzeit keine neuen Anträge in 455-B gestellt werden können; bereits bestätigte Anträge werden ausgezahlt2026-11-01Quelle
Durchgehend verfügbares KfW-Kreditprogramm „Altersgerecht Umbauen, Kredit (159)“Zinsverbilligter Förderkredit bis zu 50.000 € je Wohneinheit unabhängig vom Alter und ohne Pflegegrad für Eigentümer, Mieter und Wohnungseigentümergemeinschaften2026-09-14Quelle

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Welche Stellen sind in Frankfurt zuständig?

  • Stadtplanungsamt Frankfurt am Main (Amt 61, Sachgebiet 61.34 Wohnungsbauförderung - örtliche Vorprüfstelle für das WIBank-Zuschussprogramm): Kurt-Schumacher-Straße 10, 60311 Frankfurt am Main, Telefon 069 212-30761 (allgemeine Auskunft), E-Mail wohnungsbaufoerderung.amt61@stadt-frankfurt.de; Annahme und Vorprüfung der Anträge auf den hessischen Landeszuschuss „Behindertengerechter Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum“; URL und

Wie gehen Sie in Frankfurt am besten vor?

  1. Eine kostenlose Wohnberatung vor Ort vereinbaren.
  2. Bei der Pflegekasse den Zuschuss für Umbauten beantragen, bevor gebaut wird.
  3. Kleine Maßnahmen zuerst: Haltegriffe, Treppenlift, ebenerdige Dusche.
  4. Abwägen, ob ein Umbau oder ein Umzug langfristig besser passt.

Sie müssen heute nichts entscheiden. Wichtig ist nur, dass keine Frist verstreicht und das Haus gesichert ist.

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Häufige Fragen

Wie hoch ist der Zuschuss der Pflegekasse für den Badumbau oder einen Treppenlift im Elternhaus?

Beantwortet durch: Fakt 39-04, 39-05 (bereits ab Pflegegrad 1 gewährt die Pflegekasse nach § 40 Abs. 4 SGB XI bis zu 4.180 € je Maßnahme; leben zwei pflegebedürftige Ehepartner im Haus zusammen, verdoppelt sich der Höchstbetrag auf bis zu 8.360 €, bei bis zu vier Pflegebedürftigen auf maximal 16.720 €). Herkunft der Frage: Bundesgesundheitsministerium Zuschüsse zur Wohnungsanpassung (Quelle).

Welche zusätzliche Förderung gibt es in Hessen, wenn der KfW-Zuschuss 455-B ausgeschöpft ist?

Beantwortet durch: Fakt 39-06 bis 39-10 (das Land Hessen gewährt über die WIBank im Programm „Behindertengerechter Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum“ ohne Einkommensgrenze einen nicht rückzahlbaren Zuschuss von bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 15.000 € je Wohneinheit, sofern eine Person im Haushalt mindestens Pflegegrad 2 oder einen GdB ab 50 hat). Herkunft der Frage: Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung des behindertengerechten Umbaus von selbstgenutztem Wohneigentum (Quelle).

Wo muss der Antrag auf den hessischen WIBank-Zuschuss in Frankfurt am Main eingereicht werden?

Beantwortet durch: Fakt 39-09, 39-10 (zwingend vor Beginn der Baumaßnahme beim Magistrat der Stadt Frankfurt am Main, Stadtplanungsamt, Sachgebiet 61.34 Wohnungsbauförderung, Kurt-Schumacher-Straße 10, 60311 Frankfurt am Main, Telefon 069 212-30761, E-Mail wohnungsbaufoerderung.amt61@stadt-frankfurt.de). Herkunft der Frage: Verzeichnis der Wohnungsbauförderstellen der WIBank (Quelle).

Gilt der hessische WIBank-Zuschuss auch dann, wenn das Elternhaus bereits auf die Kinder überschrieben wurde und die Eltern weiter darin wohnen?

Beantwortet durch: Fakt 39-08 (Ja; nach Teil I Nr. 3 der hessischen Förderrichtlinie gilt eine Wohnung auch dann als selbstgenutzt, wenn sie von Angehörigen in gerader Linie, also etwa den Eltern der im Grundbuch eingetragenen Kinder, bewohnt wird). Herkunft der Frage: Förderrichtlinie WIBank Teil I Nr. 3 S. 5 (Quelle).

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