Todesfall
Todesfall in Düsseldorf: Was ist in den ersten Tagen zu tun?
Herausgegeben von Wohin mit dem Elternhaus
Jeder in Düsseldorf eingetretene Sterbefall ist innerhalb von drei Werktagen (Montag bis Freitag) schriftlich beim Standesamt Düsseldorf an der Inselstraße 17 in 40479 Düsseldorf anzuzeigen. Die Beurkundung des Sterbefalls selbst ist gebührenfrei; eine Sterbeurkunde (DIN A4, Stammbuch DIN A5, für Bestattung oder international) kostet 15 Euro, jede zweite und weitere im selben Arbeitsgang beantragte Urkunde derselben Art 7,50 Euro (bei Vorlage des Düsselpasses jeweils die Hälfte).
Was gilt in Düsseldorf im Einzelnen?
Urkunden für Sterbefälle der letzten 30 Jahre lassen sich rund um die Uhr online über das Serviceportal Düsseldorf bestellen. Nach dem nordrhein-westfälischen Bestattungsgesetz (BestG NRW) müssen Verstorbene gemäß § 11 Absatz 2 spätestens 36 Stunden nach Eintritt des Todes in eine Leichenhalle überführt werden; Erdbestattungen sind nach § 13 Absatz 2 frühestens nach 24 Stunden zulässig, und Erdbestattungen oder Einäscherungen müssen gemäß § 13 Absatz 3 innerhalb von zehn Tagen durchgeführt werden, während die Totenasche innerhalb von sechs Wochen beizusetzen ist.
Vor einer Feuerbestattung schreibt § 15 Absatz 1 BestG NRW zwingend eine zweite ärztliche Leichenschau durch die untere Gesundheitsbehörde vor. Bestattungspflichtig sind nach § 8 Absatz 1 BestG NRW unabhängig von einer Erbausschlagung in fester Rangfolge Ehegatten, Lebenspartner, volljährige Kinder, Eltern, volljährige Geschwister, Großeltern und volljährige Enkelkinder; wird binnen zehn Kalendertagen keine Vorsorge getroffen, veranlasst das Ordnungsamt Düsseldorf (Erkrather Straße 3, Telefon 0211 89-93210) die Bestattung auf Kosten der Pflichtigen.
Welche Zahlen und Regeln gelten in Düsseldorf?
Alle Angaben stammen aus amtlichen Quellen. Der Link führt jeweils zur Fundstelle.
| Angabe | Wert | Stand | Quelle |
|---|---|---|---|
| Zuständiges Standesamt und Anschrift | Amt für Einwohnerwesen, Abteilung Standesamt (33/2), Inselstraße 17, 40479 Düsseldorf (Vorsprache nur mit Termin) | 2026-11 | Quelle |
| Anzeigefrist und Meldepflichtige für Sterbefälle in Düsseldorf | Innerhalb von 3 Werktagen (Montag bis Freitag) schriftlich; bei Tod im Krankenhaus/Heim durch die Einrichtung, sonst Haushaltsangehörige oder Anwesende (meist über beauftragtes Bestattungsunternehmen) | 2026-11 | Quelle |
| Notwendige Originalunterlagen zur Sterbefallbeurkundung | Ärztliche Todesbescheinigung, Personalausweis oder Reisepass der verstorbenen Person, Sterbefallanzeige sowie Personenstandsurkunden (Geburts-, Heiratsurkunde, ggf. Scheidungsurteil) im Original | 2026-11 | Quelle |
| Gebühr für weitere Sterbeurkunden sowie Nebenurkunden | Jede zweite und weitere gleichzeitig beantragte Urkunde derselben Art: 7,50 Euro; vorläufige Beerdigungserlaubnis: 25 Euro; Leichenpass: 25 Euro | 2026-11 | Quelle |
| Online-Bestellung, Bearbeitungsdauer und Ermäßigung | Online-Bestellung im Serviceportal Düsseldorf (Versand ca. 14 Tage nach Zahlungseingang; schriftlich bis zu 6 Wochen); mit Düsselpass 50 Prozent Gebührenermäßigung; Sterberegister älter als 30 Jahre im Stadtarchiv | 2026-11 | Quelle |
| Gesetzliche Rangfolge der Bestattungspflichtigen (§ 8 Abs. 1 BestG NRW) | 1. Ehegatten, 2. Lebenspartner, 3. volljährige Kinder, 4. Eltern, 5. volljährige Geschwister, 6. Großeltern, 7. volljährige Enkelkinder; nachrangig örtliche Ordnungsbehörde | 2022-02-19 | Quelle |
| Überführungsfrist in eine Leichenhalle (§ 11 Abs. 2 BestG NRW) | Spätestens 36 Stunden nach dem Tode, jedoch nicht vor Ausstellung der ärztlichen Todesbescheinigung | 2022-02-19 | Quelle |
| Mindestfrist vor Erdbestattung (§ 13 Abs. 2 BestG NRW) | Frühestens 24 Stunden nach Eintritt des Todes | 2022-02-19 | Quelle |
| Höchstfrist für Erdbestattung, Einäscherung und Urnenbeisetzung (§ 13 Abs. 3 BestG NRW) | Erdbestattung oder Einäscherung innerhalb von 10 Tagen; Beisetzung der Totenasche innerhalb von 6 Wochen | 2022-02-19 | Quelle |
| Pflicht zur zweiten Leichenschau vor Feuerbestattung (§ 15 Abs. 1 BestG NRW) | Weitere ärztliche Leichenschau durch die untere Gesundheitsbehörde mit Unbedenklichkeitsbescheinigung | 2022-02-19 | Quelle |
| Bußgeldrahmen bei Verstoß gegen Bestattungsfristen (§ 19 Abs. 2 BestG NRW) | Geldbuße bis zu 3.000 Euro | 2022-02-19 | Quelle |
| Ordnungsbehördliche Bestattung in Düsseldorf bei Untätigkeit | Ordnungsamt veranlasst Bestattung nach Ablauf von 10 Kalendertagen (§ 13 Abs. 3 BestG NRW) im Rahmen der Gefahrenabwehr; Angehörige bleiben kostenpflichtig | 2026-11 | Quelle |
| Kostenübernahme bei Mittellosigkeit (Sozialbestattung) | Übernahme der Bestattungskosten auf Antrag durch das Amt für Soziales und Jugend der Landeshauptstadt Düsseldorf | 2026-11 | Quelle |
Sie bekommen einen Ablauf für Ihr Elternhaus in Düsseldorf, mit den zuständigen Stellen und ohne Anrufflut.
Fahrplan für Ihre Familie anfordernWas ist in Düsseldorf anders als anderswo?
Automatische Urkundenbeschaffung durch das Standesamt Düsseldorf bei deutschen Personenstandsfällen: Wurde die verstorbene Person in Deutschland geboren oder hat sie vor einem deutschen Standesamt geheiratet, beschafft das Standesamt Düsseldorf die fehlende Geburts- oder Heiratsurkunde zur Sterbefallbeurkundung selbst (Quelle).
Kombination aus 10-Tages-Bestattungsfrist und 6-Wochen-Urnenfrist in NRW: Im Unterschied zu Bundesländern mit kürzeren Erdbestattungsfristen gewährt § 13 Absatz 3 BestG NRW zehn Kalendertage für Erdbestattung oder Einäscherung und anschließend sechs Wochen für die Beisetzung der Totenasche (Quelle).
Strikte Trennung zwischen Erbausschlagung und Bestattungspflicht beim Ordnungsamt Düsseldorf: Das Düsseldorfer Ordnungsamt greift nach zehn Kalendertagen ohne Bestattungsvorsorge im Wege der Gefahrenabwehr ein und stellt die Kosten den nach § 8 Absatz 1 BestG NRW öffentlich-rechtlich Bestattungspflichtigen in Rechnung; wer die Kosten wirtschaftlich nicht tragen kann, muss beim Amt für Soziales und Jugend die Kostenübernahme beantragen (Quelle).
Wie gehen Sie in Düsseldorf am besten vor?
- Ärztin oder Arzt für die Leichenschau rufen und den Totenschein ausstellen lassen.
- Den Sterbefall beim Standesamt beurkunden lassen und gleich mehrere Sterbeurkunden bestellen.
- Klären, wer bestattungspflichtig ist, und ein Bestattungsunternehmen beauftragen.
- Ein gefundenes Testament beim Nachlassgericht abliefern.
- Das Haus sichern: Versicherung informieren, Heizung im Winter nicht abstellen, Post umleiten.
Sie müssen heute nichts entscheiden. Wichtig ist nur, dass keine Frist verstreicht und das Haus gesichert ist.
Ein Ansprechpartner, ein Anruf, keine Weitergabe Ihrer Daten ohne Ihr Ja.
Kostenlose Ersteinschätzung