Haus und Auflagen
Wärmeplanung in Düsseldorf: Was bedeutet sie für das Elternhaus?
Herausgegeben von Wohin mit dem Elternhaus
Die Landeshauptstadt Düsseldorf hat ihre kommunale Wärmeplanung fristgerecht vor dem gesetzlichen Stichtag für Großstädte über 100.000 Einwohner (30. Juni 2026) abgeschlossen: Nach der öffentlichen Offenlage vom 19. Dezember 2025 bis zum 30. Januar 2026 hat der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf den Kommunalen Wärmeplan am Donnerstag, 18.
Was gilt in Düsseldorf im Einzelnen?
Juni 2026, offiziell beschlossen (Beschlussvorlage AUS/008/2026). Die Bestandsanalyse zeigt, dass auf die Wärmeversorgung in Düsseldorf 56 Prozent des gesamten Energieverbrauchs und bei privaten Haushalten 81 Prozent entfallen; rund 92 Prozent des jährlichen Endenergieverbrauchs für Wärme stammen noch aus fossilen Quellen (vor allem Erdgas), und etwa 63 Prozent des beheizten Gebäudebestands wurden 1970 oder früher errichtet.
Dem aktuellen Wärmebedarf von 7,8 Terawattstunden pro Jahr steht ein technisch erschließbares klimaneutrales Potenzial (oberflächennahe Geothermie, Rheinwasser-Großwärmepumpe, industrielle und abwasserbasierte Abwärme sowie Effizienzpotenziale) von 11,5 bis 13,3 Terawattstunden pro Jahr gegenüber. Im veröffentlichten „Zielszenario 2045“ (maps.duesseldorf.de) weist die Stadt hochverdichtete Gebiete als Fernwärme-Eignungsgebiete und geringer verdichtete Bereiche als Gebiete für dezentrale Versorgung (insbesondere Wärmepumpen) aus; für sieben Stadtteile (Angermund, Himmelgeist, Hubbelrath, Itter, Kalkum, Unterbach und Volmerswerth) wurde bereits in der Eignungsprüfung festgestellt, dass sie sich mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht für ein Wärmenetz oder Wasserstoffnetz eignen.
Die Stadt stellt ausdrücklich klar, dass ein Anschluss- und Benutzungszwang an die Fernwärme ausgeschlossen ist, funktionierende Öl- und Gasheizungen weiterbetrieben und repariert werden dürfen, vom Neueinbau von Gasheizungen (auch H2-Ready) jedoch wegen fehlender lokaler Wasserstoff- und Biomasseverfügbarkeit sowie der ab Juli 2026 greifenden Pflichtquoten für klimafreundliche Brennstoffe abgeraten wird.
Welche Zahlen und Regeln gelten in Düsseldorf?
Alle Angaben stammen aus amtlichen Quellen. Der Link führt jeweils zur Fundstelle.
| Angabe | Wert | Stand | Quelle |
|---|---|---|---|
| Ratsbeschluss zum Kommunalen Wärmeplan der Landeshauptstadt Düsseldorf | beschlossen am Donnerstag, 18. Juni 2026 (vor Ablauf der gesetzlichen Großstadt-Frist 30.06.2026; Fortschreibung mindestens alle 5 Jahre) | 2026-06-18 | Quelle |
| Gesetzlicher Rahmen und Zeitraum der öffentlichen Offenlage in Düsseldorf | Wärmeplanungsgesetz (Bund, 01.01.2024) und Landeswärmeplanungsgesetz NRW (20.12.2024); Offenlage vom 19.12.2025 bis 30.01.2026 | 2026-06-18 | Quelle |
| Anteil der Wärmeversorgung am Energieverbrauch in Düsseldorf | 56 Prozent des gesamten Energieverbrauchs, bei privaten Haushalten 81 Prozent | 2026-06-18 | Quelle |
| Fossiler Anteil am Endenergieverbrauch für Wärme und Gebäudealtersstruktur | rund 92 Prozent fossile Energieträger (insbesondere Erdgas); ca. 63 Prozent des beheizten Gebäudebestands Baujahr 1970 oder früher | 2026-06-18 | Quelle |
| Aktueller Wärmebedarf vs. technisch erschließbares klimaneutrales Wärmepotenzial in Düsseldorf | 7,8 TWh/Jahr aktueller Wärmebedarf gegenüber 11,5 bis 13,3 TWh/Jahr erschließbarem Potenzial (Geothermie, Rheinwasser, Abwärme, Effizienz) | 2026-06-18 | Quelle |
| Stadtteile ohne Eignung für ein Wärmenetz oder Wasserstoffnetz (Eignungsprüfung) | 7 Stadtteile: Angermund, Himmelgeist, Hubbelrath, Itter, Kalkum, Unterbach und Volmerswerth (Fokus auf dezentrale Lösungen wie Wärmepumpen) | 2026-06-18 | Quelle |
| Ausschluss eines Anschluss- und Benutzungszwangs an die Fernwärme | kein Anschluss- und Benutzungszwang an die Fernwärme vorgesehen bzw. ausgeschlossen | 2026-04 | Quelle, S. 15 |
| Einstufung von Wasserstoff (H2-Ready) und Biogas für private Wohngebäude in Düsseldorf | nicht als realistische klimaneutrale Lösung für die dezentrale Wärmeversorgung privater Gebäude angesehen (nur punktuelle Ausnahmefälle/Industrie) | 2026-06-18 | Quelle |
| Weiterbetrieb und Reparatur bestehender Öl- und Gasheizungen | funktionierende Heizungsanlagen (Gasthermen, Ölheizungen) dürfen weiter genutzt und solange sie reparabel sind auch repariert werden | 2026-06 | Quelle |
| Gesetzliche Pflichtquoten beim Neueinbau einer Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizung im Bestand nach dem 29.07.2026 | mindestens 10 Prozent klimafreundliche Brennstoffe ab 01.01.2029, 15 Prozent ab 01.01.2030, 30 Prozent ab 01.01.2035 und 60 Prozent ab 01.01.2040 | 2026-06 | Quelle |
| Erzeugungsstruktur und Dekarbonisierungsfahrplan der Düsseldorfer Fernwärme | Heizkraftwerk Lausward, Biomasseheizkraftwerk Garath, Kraftwerk Flingern (Müllverbrennungsdampf); Ausbau durch Großwärmepumpe am Rhein und Geothermie in Flughafennähe | 2026-06 | Quelle |
| Adressgenaue Online-Prüfung für Zielszenario 2045 und Fernwärmeausbau | Zielszenario-Karte auf duesseldorf.de/waermeplanung sowie adressscharfes Fernwärmetool der Stadtwerke Düsseldorf unter swd-ag.de/pk/heizen-waerme/fernwaerme/ | 2026-04 | Quelle, S. 15 |
Sie bekommen einen Ablauf für Ihr Elternhaus in Düsseldorf, mit den zuständigen Stellen und ohne Anrufflut.
Fahrplan für Ihre Familie anfordernWelche Stellen sind in Düsseldorf zuständig?
- Landeshauptstadt Düsseldorf, Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz (Amt 19), Koordinierungsstelle Wärmewende: Brinckmannstraße 7, 40225 Düsseldorf, Telefon 0211 89-92300, [Website] (Quelle) ( S. 16).
Was ist in Düsseldorf anders als anderswo?
Ratsbeschluss am 18. Juni 2026 und klare Absage an private Wasserstoffheizungen: Mit dem Ratsbeschluss vom 18. Juni 2026 liegt für das gesamte Düsseldorfer Stadtgebiet ein fertiger Kommunaler Wärmeplan vor. Eine zentrale lokale Aussage des Wärmeplans lautet, dass weder grüner Wasserstoff noch Biomasse in Düsseldorf in ausreichender Menge für die Beheizung privater Wohngebäude verfügbar sein werden; der Einbau neuer „H2-Ready“-Gasheizungen birgt daher laut Stadt erhebliche wirtschaftliche Risiken (Quelle).
Sieben Außenstadtteile ausdrücklich als dezentrale Gebiete identifiziert: Für Ein- und Zweifamilienhäuser in den ländlicher bzw. aufgelockert geprägten Stadtteilen Angermund, Himmelgeist, Hubbelrath, Itter, Kalkum, Unterbach und Volmerswerth schließt die Eignungsprüfung eine Versorgung über ein zentrales Wärme- oder Wasserstoffnetz mit hoher Wahrscheinlichkeit aus, sodass Erben und Käufer dort unmittelbar mit dezentralen Lösungen (insbesondere Wärmepumpen) planen können (Quelle).
Wie gehen Sie in Düsseldorf am besten vor?
- Im Wärmeplan der Stadt nachsehen, ob die Straße für ein Wärmenetz vorgesehen ist.
- Den Zustand der vorhandenen Heizung prüfen lassen.
- Vor einem Heizungstausch die Förderung klären.
- Käufern die Lage im Wärmeplan nennen, sie fragen danach.
Sie müssen heute nichts entscheiden. Wichtig ist nur, dass keine Frist verstreicht und das Haus gesichert ist.
Ein Ansprechpartner, ein Anruf, keine Weitergabe Ihrer Daten ohne Ihr Ja.
Kostenlose ErsteinschätzungHäufige Fragen
Wo kann ich für die konkrete Adresse des Elternhauses in Düsseldorf prüfen, ob Fernwärme geplant ist?
In der interaktiven Karte „Zielszenario 2045“ unter duesseldorf.de/waermeplanung sowie für den konkreten Netzausbau im Fernwärmetool der Stadtwerke Düsseldorf unter swd-ag.de/pk/heizen-waerme/fernwaerme/, telefonisch ergänzt durch die Koordinierungsstelle Wärmewende unter 0211 89-92300 (Quelle: Broschüre Kommunaler Wärmeplan S. 15 bis 16).
Liegt für die Landeshauptstadt Düsseldorf bereits ein beschlossener Kommunaler Wärmeplan vor?
Ja, der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf hat den Kommunalen Wärmeplan am Donnerstag, 18. Juni 2026, beschlossen (Quelle).
In welchen Düsseldorfer Stadtteilen wird es laut Wärmeplanung voraussichtlich kein Fernwärme- oder Wasserstoffnetz geben?
In den sieben Stadtteilen Angermund, Himmelgeist, Hubbelrath, Itter, Kalkum, Unterbach und Volmerswerth kommen laut Eignungsprüfung mit hoher Wahrscheinlichkeit keine Wärme- oder Wasserstoffnetze, sondern dezentrale Lösungen wie Wärmepumpen in Betracht (Quelle).
Muss das geerbte Elternhaus zwangsweise an die Fernwärme angeschlossen werden, wenn es laut Düsseldorfer Wärmeplan in einem Fernwärmegebiet liegt?
Nein, der Kommunale Wärmeplan hat keine unmittelbare rechtliche Außenwirkung für Gebäudeeigentümer, und ein Anschluss- und Benutzungszwang an die Fernwärme ist in Düsseldorf ausdrücklich ausgeschlossen (Quelle).
Darf die bestehende Gas- oder Ölheizung im Elternhaus nach dem Beschluss des Düsseldorfer Wärmeplans weiterlaufen und repariert werden?
Ja, funktionierende Heizungsanlagen dürfen weiterbetrieben und bei Defekten auch repariert werden (sofern es sich nicht um einen nach § 72 GEG austauschpflichtigen über 30 Jahre alten Konstanttemperaturkessel handelt) (Quelle).
Lohnt es sich in Düsseldorf noch, eine neue „H2-Ready“-Gasheizung einzubauen?
Die Stadt Düsseldorf rät im Wärmeplan und in den FAQ davon ab: Weder grüner Wasserstoff noch Biomasse werden in Düsseldorf in ausreichendem Maße für private Wohngebäude verfügbar sein, während für nach dem 29. Juli 2026 neu eingebaute Gas- und Ölheizungen ab 2029 verpflichtende Beimischungsquoten (10 % ab 2029, 15 % ab 2030, 30 % ab 2035, 60 % ab 2040) gelten (Quelle).