Leerstand
Darf das Elternhaus in Bremen leer stehen?
Herausgegeben von Wohin mit dem Elternhaus
In der Stadtgemeinde Bremen unterliegt Wohnraum einem strengen gesetzlichen Zweckentfremdungsverbot nach dem Bremischen Wohnraumschutzgesetz (BremWoSchG) in Verbindung mit dem Ortsgesetz über die Feststellung eines Wohnraummangels (WoSchOG). Die Stadtbürgerschaft hat das WoSchOG am 19. Mai 2026 (Drucksache 21/794 S) erneut beschlossen; es trat am 1.
Was gilt in Bremen im Einzelnen?
Juni 2026 in Kraft und gilt bis zum 31. Mai 2030 im gesamten Gebiet der Stadtgemeinde Bremen.
Nach § 2 Absatz 1 Nummer 4 BremWoSchG liegt eine genehmigungspflichtige Zweckentfremdung insbesondere dann vor, wenn Wohnraum länger als sechs Monate ununterbrochen leer steht. Für Erben besonders wichtig ist die gesetzliche Ausnahmeregelung in § 2 Absatz 2 Nummer 3 BremWoSchG: Keine Zweckentfremdung liegt vor, solange Wohnraum umgebaut, instand gesetzt oder modernisiert wird und deshalb bis zu 18 Monate unbewohnbar ist oder leer steht, oder wenn er aus anderen vom Verfügungsberechtigten nicht zu vertretenden Gründen (etwa nachgewiesenen, aber erfolglosen Vermietungsbemühungen zu ortsüblichen Konditionen) nicht vermietet werden kann.
Neben dem Leerstand gelten auch die gewerbliche oder berufliche Nutzung auf mehr als 50 Prozent der Gesamtfläche, der Abriss (Beseitigung) sowie die Ferienwohnungsvermietung an mehr als 90 Tagen im Kalenderjahr als Zweckentfremdung. Verstöße gegen das Zweckentfremdungsverbot können nach § 7 Absatz 3 BremWoSchG mit einer Geldbuße von bis zu 100.000 € geahndet werden (Verstöße gegen Anzeige- und Auskunftspflichten bis zu 10.000 €).
Zwischen dem Inkrafttreten 2020 und dem 31. Juli 2025 gingen bei der Behörde bereits 212 Anzeigen zu vermuteter Zweckentfremdung (Leerstand, Ferienwohnungen, gewerbliche Nutzung) ein.
Wird das geerbte Haus hingegen von einem Miterben oder Angehörigen als Nebenwohnsitz angemeldet, erhebt das Finanzamt Bremen eine Zweitwohnungsteuer in Höhe von 12 Prozent der jährlichen Nettokaltmiete.
Welche Zahlen und Regeln gelten in Bremen?
Alle Angaben stammen aus amtlichen Quellen. Der Link führt jeweils zur Fundstelle.
| Angabe | Wert | Stand | Quelle |
|---|---|---|---|
| Geltungsbereich und Laufzeit des Wohnraumschutzortsgesetzes (WoSchOG) | Gesamtes Gebiet der Stadtgemeinde Bremen; in Kraft seit 01.06.2026, gültig bis 31.05.2030 | 2026-06-01 | Quelle |
| Parlamentsbeschluss zur Verlängerung des WoSchOG | Beschluss der Stadtbürgerschaft in der 37. Sitzung am 19.05.2026 zu Drucksache 21/794 S | 2026-05-19 | Quelle |
| Gesetzliche Leerstandsfrist (Zweckentfremdungstatbestand) | Mehr als 6 Monate ununterbrochener Leerstand (§ 2 Abs. 1 Nr. 4 BremWoSchG) | 2021-02-23 | Quelle |
| Gesetzliche Ausnahme bei Umbau, Instandsetzung oder Modernisierung | Bis zu 18 Monate Leerstand bzw. Unbewohnbarkeit ohne Zweckentfremdungsgenehmigung (§ 2 Abs. 2 Nr. 3 BremWoSchG) | 2021-02-23 | Quelle |
| Weitere Zweckentfremdungstatbestände (Gewerbe, Ferienwohnung, Abriss) | Gewerbliche/berufliche Nutzung über 50 Prozent der Gesamtfläche, Ferienwohnungsvermietung über 90 Tage im Kalenderjahr, bauliche Unbrauchbarmachung oder Beseitigung (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 BremWoSchG) | 2021-02-23 | Quelle |
| Genehmigungsvorbehalt, Ersatzwohnraum und Ausgleichszahlung | Zweckentfremdung nach § 2 Abs. 1 Nr. 1, 2, 4 und 5 bedarf der vorherigen Genehmigung; kann mit Ersatzwohnraumauflage oder einmaliger/laufender Ausgleichszahlung verbunden werden (§ 3 Abs. 1, § 4 Abs. 2 bis 4 BremWoSchG) | 2021-02-23 | Quelle |
| Bußgeldrahmen bei Ordnungswidrigkeiten | Bis zu 100.000 € bei ungenehmigter Zweckentfremdung oder Verstoß gegen ein Wohnnutzungsgebot; bis zu 10.000 € bei Verstoß gegen Anzeige-/Auskunftspflichten (§ 7 Abs. 3 BremWoSchG) | 2021-02-23 | Quelle |
| Wohnungsleerstand nach Zensus 2022 und Taskforce Problemimmobilien | 9.827 leerstehende Wohnungen in der Stadtgemeinde Bremen (3,3 Prozent von 300.020 Wohnungen, davon 3.247 länger als 1 Jahr); 183 von 327 Verdachtsfällen (10/2021 bis 03/2026) dem Wohnungsmarkt rückgeführt | 2026-09-25 | Quelle |
| Zweitwohnungsteuer bei Anmeldung als Nebenwohnung | 12 Prozent der jährlichen Nettokaltmiete; jährliche Selbstberechnung und Steueranmeldung bis zum 1. März des Folgejahres | 2016-01-01 | Quelle |
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Fahrplan für Ihre Familie anfordernWelche Stellen sind in Bremen zuständig?
- Finanzamt Bremen · Stelle für Zweitwohnungsteuer Adresse: Rudolf-Hilferding-Platz 1, 28195 Bremen Rolle: Entgegennahme der jährlichen Steueranmeldung (bis 1. März) und Festsetzung der Zweitwohnungsteuer in Höhe von 12 Prozent der Jahreskaltmiete (PDF-Seite 68)
Was ist in Bremen anders als anderswo?
Sonderregelung in Bremen gegenüber Bremerhaven: Das Bremische Wohnraumschutzgesetz (BremWoSchG) ist zwar ein Landesgesetz, greift nach § 1 Satz 2 BremWoSchG jedoch nur in Gemeinden, für die durch Ortsgesetz ein Wohnraummangel festgestellt wurde. Dieses Ortsgesetz (WoSchOG) wurde ausschließlich für die Stadtgemeinde Bremen erlassen und im Mai 2026 bis zum 31. Mai 2030 verlängert (Quelle).
18-Monats-Privileg bei Sanierung nach Erbfall (§ 2 Abs. 2 Nr. 3 BremWoSchG): Müssen Erben ein überaltertes Elternhaus in Bremen vor einer Neuvermietung oder Eigennutzung erst energetisch sanieren, umbauen oder instand setzen, fällt ein dadurch bedingter Leerstand von bis zu 18 Monaten kraft Gesetzes nicht unter den Begriff der Zweckentfremdung (Quelle). Handwerkerangebote, Bauzeitenpläne und Rechnungen sollten als Nachweis lückenlos aufbewahrt werden.
Ferienwohnungs-Novelle 2021 (Anzeigepflicht statt Genehmigungsvorbehalt): Seit der Gesetzesnovelle vom Februar 2021 (Drucksache 20/841) unterliegt die Kurzzeitvermietung als Ferienwohnung an mehr als 90 Tagen im Kalenderjahr nach § 3 Absatz 2 BremWoSchG einer Pflicht zur vorherigen Anzeige mit Registrierungs- und Aufzeichnungspflichten, während Leerstand über sechs Monate, Abriss und gewerbliche Umnutzung weiterhin einer ausdrücklichen vorherigen Genehmigung nach § 3 Absatz 1 BremWoSchG bedürfen (Quelle).
Kombination mit dem Bremischen Wohnungsaufsichtsgesetz (BremWAG): Bei sichtbarer Verwahrlosung leerstehender Immobilien prüft die Bremer „Taskforce Problemimmobilien" (GVBP) parallel Maßnahmen nach dem BremWoSchG und dem BremWAG (Quelle).
Wie gehen Sie in Bremen am besten vor?
- Prüfen, ob die Stadt eine Satzung gegen Zweckentfremdung hat und ab wann Leerstand meldepflichtig ist.
- Gründe für den Leerstand festhalten: Nachlassabwicklung, Sanierung, Verkaufsbemühungen.
- Bei Zweifeln eine Bestätigung der Behörde beantragen.
- Klären, ob als Zweitwohnung genutzter Wohnraum Zweitwohnungsteuer auslöst.
Sie müssen heute nichts entscheiden. Wichtig ist nur, dass keine Frist verstreicht und das Haus gesichert ist.
Ein Ansprechpartner, ein Anruf, keine Weitergabe Ihrer Daten ohne Ihr Ja.
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