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Vorsorge

Vorsorgevollmacht in Berlin beglaubigen: Wo geht das?

Herausgegeben von Wohin mit dem Elternhaus

Um eine gerichtlich angeordnete rechtliche Betreuung zu vermeiden und auch für Immobiliengeschäfte am Berliner Elternhaus (Verkauf, Grundschuldbestellung oder Grundbuchanträge nach § 29 GBO) handlungsfähig zu bleiben, können Vollmachtgeber ihre Unterschrift auf einer Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung in Berlin bei der Betreuungsbehörde ihres Wohnbezirks öffentlich beglaubigen lassen.

Was gilt in Berlin im Einzelnen?

Zuständig sind die 12 Betreuungsbehörden in den Ämtern für Soziales der 12 Berliner Bezirksämter. Die bundesgesetzliche Festgebühr für die Unterschriftsbeglaubigung beträgt nach § 7 Abs. 1 Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) in Verbindung mit dem Berliner Ausführungsgesetz (AGBtOG Bln) einheitlich 10,00 Euro je Beglaubigung.

Voraussetzung ist die persönliche Anwesenheit der Vollmachtgeberin oder des Vollmachtgebers mit der Originalvollmacht und einem gültigen Personaldokument nach vorheriger Terminvereinbarung (telefonisch über das Berliner Behördentelefon 030 115 oder die Direktdurchwahl der jeweiligen Betreuungsbehörde). Eine kostenlose Beratung zur Gestaltung von Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen leisten neben den Betreuungsbehörden die 13 anerkannten Berliner Betreuungsvereine in 11 Bezirken (in Spandau berät seit Schließung des dortigen Vereinsstandorts zum 01.06.2025 direkt die Betreuungsbehörde Spandau).

Damit Berliner Betreuungsgerichte und Krankenhäuser im Notfall sofort von der Vollmacht erfahren, kann diese beim Zentralen Vorsorgeregister (ZVR) der Bundesnotarkammer in Berlin (vorsorgeregister.de, Postfach 08 01 51, 10001 Berlin) registriert werden: Die einmalige Gebühr beträgt für Privatpersonen bei Online-Anmeldung 24,00 Euro per Lastschrift bzw. 26,50 Euro per Überweisung (per Post 27,00 Euro bzw. 29,50 Euro) zuzüglich 3,50 Euro (online) bzw. 4,00 Euro (Post) für jede weitere benannte Vertrauensperson.

Welche Zahlen und Regeln gelten in Berlin?

Alle Angaben stammen aus amtlichen Quellen. Der Link führt jeweils zur Fundstelle.

AngabeWertStandQuelle
Zuständige Behörde für die Beglaubigung in BerlinBetreuungsbehörde im Amt für Soziales des jeweiligen Wohnbezirks (12 Berliner Bezirksämter)2026-11-01Quelle
Gesetzliche Gebühr für die Beglaubigung bei der Betreuungsbehörde10,00 Euro je Beglaubigung einer Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung2026-11-01Quelle
Rechtsgrundlagen der behördlichen Beglaubigung in Berlin§ 7 Abs. 1 Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG), Berliner Gesetz zur Ausführung des Betreuungsorganisationsgesetzes (AGBtOG Bln), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)2026-11-01Quelle
Voraussetzungen und erforderliche Unterlagen beim TerminPersönliche Anwesenheit des Vollmachtgebers oder der Vollmachtgeberin, Vorsorgevollmacht bzw. Betreuungsverfügung im Original sowie gültige Personaldokumente2026-11-01Quelle
Kostenlose Beratung durch anerkannte Berliner Betreuungsvereine13 anerkannte Betreuungsvereine in 11 Berliner Bezirken beraten kostenlos zu Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen (in Spandau Beratung direkt durch die Betreuungsbehörde Spandau, Klosterstraße 36)2024-12Quelle, S. 2,
Bedeutung der Vorsorgevollmacht im Vergleich zum EhegattennotvertretungsrechtOhne Vollmacht dürfen Ehepartner nach § 1358 BGB nur in Ausnahmefällen maximal 6 Monate Entscheidungen zur Gesundheitssorge treffen, jedoch keine Vermögens- oder Grundstücksangelegenheiten regeln2026-11-01Quelle
Zentrales Vorsorgeregister (ZVR) der Bundesnotarkammer mit Sitz in BerlinGesetzliches Register für Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen zur Abfrage durch Betreuungsgerichte und behandelnde Ärzte (vorsorgeregister.de)2026-11-01Quelle
Gebührenfreiheit von Änderungen, Widerruf und Löschung im ZVREinmalige Gebühr ohne Jahreskosten; spätere Datenänderungen, Widerrufe und Löschungen sind gebührenfrei2026-10-01Quelle
ZVR-Sonderfall isolierte Patientenverfügung bzw. EhegattenwiderspruchOnline per Lastschrift 20,50 Euro (24,00 € Grundgebühr abzüglich 3,50 € Ermäßigung, wenn keine Vertrauensperson eingetragen wird)2026-10-01Quelle
Widerruf einer Vorsorgevollmacht durch einen gerichtlich bestellten Betreuer (§ 1820 Abs. 5 BGB)Nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Betreuungsgerichts zulässig, sofern die Vollmacht Personensorge oder wesentliche Bereiche der Vermögenssorge umfasst2026-11-01Quelle, S. 1

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Welche Stellen sind in Berlin zuständig?

  • Quelle für alle 12 Betreuungsbehörden: Quelle ### 2. Zentrales Vorsorgeregister und Beratungsstellen
  • Bundesnotarkammer, Zentrales Vorsorgeregister (ZVR): Mohrenstraße 34, 10117 Berlin (Postfach 08 01 51, 10001 Berlin), Servicetelefon 0800 3550500, URL und
  • Anerkannte Berliner Betreuungsvereine (kostenlose Beratung in 11 Bezirken): Vollständige Standortliste im Senatsflyer „Rechtliche Betreuung in Berlin“, URL und S. 4-5

Was ist in Berlin anders als anderswo?

Wohnbezirksprinzip für die 10-Euro-Beglaubigung in Berlin: Anders als bei den Berliner Bürgerämtern, die viele Meldeangelegenheiten bezirksübergreifend bearbeiten, wird die öffentliche Beglaubigung von Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen nach § 7 Abs. 1 BtOG ausschließlich in der Betreuungsbehörde des Amtes für Soziales des eigenen Berliner Wohnbezirks vorgenommen. Zudem ist die Urkunde erst vor Ort im Beisein der Urkundsperson zu unterschreiben bzw. die Unterschrift persönlich anzuerkennen (Quelle).

Wie gehen Sie in Berlin am besten vor?

  1. Die Vollmacht so formulieren, dass sie Grundstücksgeschäfte ausdrücklich umfasst.
  2. Die Unterschrift beglaubigen lassen, bei der Betreuungsbehörde oder beim Notar.
  3. Für einen Hausverkauf verlangt das Grundbuchamt mindestens eine öffentliche Beglaubigung.
  4. Die Vollmacht im Zentralen Vorsorgeregister eintragen lassen.

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Häufige Fragen

Wo kann ich in Berlin meine Vorsorgevollmacht für 10 Euro öffentlich beglaubigen lassen?

-> Antwort in Fakt 21-01 und 21-02 (bei der Betreuungsbehörde im Amt für Soziales des jeweiligen Berliner Wohnbezirks gegen eine Festgebühr von 10,00 Euro nach § 7 Abs. 1 BtOG). Herkunft: ServicePortal Berlin (Quelle).

Kann mein bevollmächtigtes Kind allein mit meinem Ausweis zur Berliner Betreuungsbehörde gehen, um meine Vollmacht beglaubigen zu lassen?

-> Antwort in Fakt 21-04 (nein, die persönliche Anwesenheit der Vollmachtgeberin oder des Vollmachtgebers mit gültigem Personaldokument und Originalvollmacht ist zwingend vorgeschrieben). Herkunft: ServicePortal Berlin (Quelle).

Was kostet die Eintragung der Vorsorgevollmacht im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer in Berlin?

-> Antwort in Fakt 21-09 bis 21-12 (einmalig 24,00 Euro online per Lastschrift bzw. 26,50 Euro per Überweisung; per Post 27,00 Euro bzw. 29,50 Euro; je weitere Vertrauensperson +3,50 Euro online bzw. +4,00 Euro per Post; keine Jahresgebühr). Herkunft: Zentrales Vorsorgeregister (Quelle).

Reicht in Berlin das gesetzliche Ehegattennotvertretungsrecht aus, um im Pflegefall Bankkonten oder das gemeinsame Haus zu verwalten?

-> Antwort in Fakt 21-07 (nein, das Ehegattennotvertretungsrecht gilt nur in Ausnahmefällen für maximal 6 Monate ausschließlich für die Gesundheitssorge, nicht für Vermögens- oder Immobilienangelegenheiten). Herkunft: Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung (Quelle).

Wo bekomme ich in Berlin vor der Unterschrift kostenlose Hilfe beim Formulieren der Vorsorgevollmacht?

-> Antwort in Fakt 21-06 (bei den 13 anerkannten Berliner Betreuungsvereinen in den Bezirken sowie bei den 12 Betreuungsbehörden). Herkunft: Senatsbroschüre „Rechtliche Betreuung in Berlin“ (Quelle).

Kann ein später vom Gericht eingesetzter Betreuer eine wirksame Vorsorgevollmacht einfach widerrufen?

-> Antwort in Fakt 21-14 (nein, der Widerruf einer Vorsorgevollmacht, die Personensorge oder wesentliche Bereiche der Vermögenssorge umfasst, bedarf nach § 1820 Abs. 5 BGB zwingend der Genehmigung des Betreuungsgerichts). Herkunft: Merkblatt für Betreuerinnen und Betreuer der Berliner Gerichte (Quelle).

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