Wohin mit dem Elternhaus

Pflege und Geld

Hilfe zur Pflege in Berlin: Wann zahlt das Sozialamt das Heim?

Herausgegeben von Wohin mit dem Elternhaus

Reichen die Leistungen der Pflegekasse (SGB XI), das laufende Einkommen und das einsetzbare Vermögen einer pflegebedürftigen Person in Berlin nicht aus, um die ambulanten Pflegekosten oder den vollstationären Eigenanteil im Pflegeheim (im Berliner vdek-Landesdurchschnitt 3.388 Euro monatlich im ersten Jahr ab 1.

Was gilt in Berlin im Einzelnen?

Juli 2026) zu decken, gewährt das Land Berlin Hilfe zur Pflege nach §§ 61 bis 66a SGB XII. Zuständig sind innerhalb Berlins die 12 Ämter für Soziales der Berliner Bezirksämter (jeweils nach dem Wohnbezirk vor Heimaufnahme) sowie bei einem Umzug in ein Pflegeheim oder eine Pflege-Wohngemeinschaft außerhalb Berlins (etwa nach Brandenburg) das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGESO, Referat II D 2, Turmstraße 21, 10559 Berlin).

Ambulante Anträge können online über das Berliner Service-Portal gestellt werden; stationäre Anträge erfolgen schriftlich per Formular Soz III B 1 nebst Anlage 1 (Unterhalt) und Anlage 3 (Grundvermögen), wobei nach § 18 Abs. 1 SGB XII keine rückwirkende Bewilligung für Zeiten vor dem Bekanntwerden beim Sozialamt erfolgt. Nach § 90 SGB XII und den Berliner Ausführungsvorschriften über den Einsatz des Vermögens (AV-VSH) gelten ein Bar-Schonbetrag von 10.000 Euro je Alleinstehendem (20.000 Euro für Ehepaare), bis zu 25.000 Euro Zusatzfreibetrag aus Erwerbstätigkeit (§ 66a SGB XII / Nr. 25 AV-VSH), bis zu 8.700 Euro für Bestattungsvorsorge (Nr. 22 Abs. 6 AV-VSH) sowie der Schutz eines selbst oder vom Ehepartner bewohnten angemessenen Hausgrundstücks (Nr. 20 AV-VSH).

Ist ein nicht mehr geschütztes Hausgrundstück nicht binnen rund 12 Monaten verwertbar, gewährt das Berliner Bezirksamt die Hilfe zur Pflege nach § 91 SGB XII (Nr. 32 bis 34 AV-VSH) als zinsloses Darlehen gegen Grundpfandrecht. Kinder werden nach § 94 Abs. 1a SGB XII erst ab einem individuellen Jahresbruttoeinkommen von über 100.000 Euro zum Elternunterhalt herangezogen.

Welche Zahlen und Regeln gelten in Berlin?

Alle Angaben stammen aus amtlichen Quellen. Der Link führt jeweils zur Fundstelle.

AngabeWertStandQuelle
Örtlich zuständige Stellen für Hilfe zur Pflege innerhalb BerlinsDie 12 Ämter für Soziales der Berliner Bezirksämter; maßgeblich ist der Wohnbezirk vor der Aufnahme in die stationäre Einrichtung2026-11-01Quelle
Zuständige Behörde bei Pflegeheim oder Pflege-WG außerhalb des Landes BerlinLandesamt für Gesundheit und Soziales Berlin (LAGESO), Referat II D 2, Turmstraße 21 (Haus A), 10559 Berlin, Telefon (030) 90229-3306 (A bis K) und (030) 90229-3316 (L bis Z), Sprechzeiten Di und Do 09:00 bis 12:00 Uhr, E-Mail hzp@lageso.berlin.de2026-11-01Quelle
Antragsweg ambulant (Online-Antrag) vs. stationär (schriftlicher Antrag) und GebührenfreiheitAmbulante Hilfe zur Pflege online über service.berlin.de beantragbar (Dateigröße max. 85 MB gesamt, max. 3 MB je Einzeldatei, Scan 100 bis 150 dpi); stationäre Hilfe zur Pflege schriftlich per Post beim zuständigen Amt für Soziales; Verfahren ist gebührenfrei2026-11-01Quelle
Amtliche Berliner Antragsformulare für Hilfe zur PflegeHauptformular Antrag auf Sozialhilfe (Soz III B 1), Anlage 1 über Unterhalt (zu Soz III B 1) sowie Anlage 3 über Grundvermögen (zu Soz III B 1)2026-11-01Quelle
Vermögensschonbetrag (kleinerer Barbetrag nach § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII)10.000 Euro für eine alleinstehende leistungsberechtigte Person, 20.000 Euro für Ehepaare / eingetragene Lebenspartner (10.000 Euro + 10.000 Euro) zuzüglich 500 Euro für jede überwiegend unterhaltene Person2026-11-01Quelle
Zusätzlicher Vermögensfreibetrag in der Hilfe zur Pflege (§ 66a SGB XII / Nr. 25 AV-VSH)Bis zu 25.000 Euro zusätzlich für Vermögen, das die leistungsberechtigte Person während des Bezugs von Hilfe zur Pflege überwiegend aus eigener Erwerbstätigkeit erzielt hat2026-11-01Quelle
Freibetrag für Bestattungsvorsorge und Sterbegeldversicherung in Berlin (Nr. 22 Abs. 6 AV-VSH)Bis zu 8.700 Euro bei zweckgebundenem Bestattungsvorsorgevertrag oder Sterbegeldversicherung als angemessene Vorsorge anerkannt (4.200 Euro Bestattung + 3.000 Euro Grabpflege + 1.500 Euro Grabstein)2026-11-01Quelle
Angemessenheitsgrenzen für ein geschütztes Berliner Hausgrundstück (§ 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII / Nr. 20 AV-VSH)Wohnfläche Familienheim bis 130 m² (bei 4 Bewohnern; Abzug 20 m² je Minderperson, bei 1 oder 2 Personen mindestens 80 m²; +20 Prozent = 156 m² bei Pflegebedürftigen im Haushalt; +10 Prozent Toleranzspielraum); Grundstücksfläche in Berlin bis 250 m² (Reihenhaus), 350 m² (Doppelhaushälfte/Reihenendhaus), 500 m² (freistehendes Einfamilienhaus)2026-11-01Quelle
Zinsloses Darlehen auf das Hausgrundstück nach § 91 SGB XII (Nr. 32 bis 34 AV-VSH)Ist ein nicht mehr nach § 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII geschütztes Hausgrundstück nicht sofort (Richtwert binnen ca. 12 Monaten) verwertbar, wird Hilfe zur Pflege als zinsloses Darlehen (Nr. 34 AV-VSH) gegen dingliche Sicherung im Grundbuch durch Hypothek oder Grundschuld (Nr. 33 AV-VSH) geleistet2026-11-01Quelle

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Welche Stellen sind in Berlin zuständig?

  • Mitte: Bezirksamt Mitte von Berlin, Amt für Soziales, Müllerstraße 146, 13353 Berlin, Telefon 030 9018-20 / 115, [Website] (Quelle)
  • Friedrichshain-Kreuzberg: Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin, Amt für Soziales, Petersburger Straße 86-90, 10247 Berlin, Telefon 030 90298-0 / 115, [Website] (Quelle)
  • Pankow: Bezirksamt Pankow von Berlin, Amt für Soziales, Fröbelstraße 17, 10405 Berlin, Telefon 030 90295-0 / 115, [Website] (Quelle)
  • Charlottenburg-Wilmersdorf: Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin, Amt für Soziales, Fehrbelliner Platz 4, 10707 Berlin, Telefon 030 9029-10 / 115, [Website] (Quelle)
  • Spandau: Bezirksamt Spandau von Berlin, Amt für Soziales, Galenstraße 14, 13597 Berlin, Telefon 030 90279-0 / 115, [Website] (Quelle)
  • Steglitz-Zehlendorf: Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin, Amt für Soziales, Schloßstraße 37, 12163 Berlin, Telefon 030 90299-0 / 115, [Website] (Quelle)
  • Tempelhof-Schöneberg: Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin, Amt für Soziales, Tempelhofer Damm 165, 12099 Berlin, Telefon 030 90277-0 / 115, [Website] (Quelle)
  • Neukölln: Bezirksamt Neukölln von Berlin, Amt für Soziales, Donaustraße 29, 12043 Berlin, Telefon 030 90239-0 / 115, [Website] (Quelle)

Was ist in Berlin anders als anderswo?

Zweigeteilte Behördenzuständigkeit zwischen Berliner Bezirksämtern und dem LAGESO bei Heimplätzen im Brandenburger Umland: Weil viele Berliner Familien aus Kosten- oder Nähegründen einen Pflegeheimplatz oder eine Pflege-WG im direkt angrenzenden Land Brandenburg wählen, hat das Land Berlin diese Fälle aus den 12 Bezirksämtern herausgelöst und zentral beim LAGESO Referat II D 2 in Berlin-Moabit (Turmstraße 21) gebündelt (Quelle).

Klare Berliner Ausführungsvorschriften (AV-VSH) mit zinslosem §-91-Darlehen und festen Quadratmetergrenzen: Die Berliner AV-VSH legen exakt fest, bis zu welcher Größe ein Berliner Familienheim geschützt ist (mindestens 80 m² für 1 bis 2 Personen bis 130 m² für 4 Personen plus 20 Prozent Pflegezuschlag und 10 Prozent Toleranz; Grundstück bis 500 m² beim freistehenden EFH) und bestimmen in Nr. 34 AV-VSH verbindlich, dass ein Sozialhilfedarlehen nach § 91 SGB XII auf ein zu verwertendes Hausgrundstück während der gesamten Laufzeit zinslos gestellt wird (Quelle).

Wie gehen Sie in Berlin am besten vor?

  1. Den Antrag rechtzeitig stellen: Leistungen gibt es erst ab Bekanntwerden des Bedarfs.
  2. Einkommen und Vermögen der Eltern offenlegen, das Haus zählt dazu.
  3. Kinder zahlen Elternunterhalt erst ab 100.000 Euro Jahreseinkommen.
  4. Klären, ob das Sozialamt einen Verkauf des Hauses verlangt oder ein Darlehen gewährt.

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Häufige Fragen

Welches Sozialamt in Berlin ist zuständig, wenn meine Mutter aus Steglitz-Zehlendorf in ein Pflegeheim nach Charlottenburg oder nach Brandenburg zieht?

-> Antwort in Fakt 41-01 und 41-02 (zieht sie innerhalb Berlins in ein Pflegeheim, bleibt das Amt für Soziales des bisherigen Wohnbezirks Steglitz-Zehlendorf zuständig; zieht sie in ein Pflegeheim oder eine Pflege-WG außerhalb Berlins nach Brandenburg, ist das LAGESO Referat II D 2 in der Turmstraße 21, 10559 Berlin zuständig). Herkunft: Service-Portal Berlin und LAGESO (Quelle, Quelle).

Wie viel Erspartes dürfen Pflegebedürftige und ihre Ehepartner in Berlin behalten, bevor Hilfe zur Pflege gezahlt wird?

-> Antwort in Fakt 41-08, 41-09 und 41-10 (10.000 Euro für Alleinstehende bzw. 20.000 Euro für Ehepaare nach § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII, zusätzlich bis zu 8.700 Euro für einen zweckgebundenen Bestattungsvorsorgevertrag oder eine Sterbegeldversicherung nach Nr. 22 Abs. 6 AV-VSH sowie ggf. bis zu 25.000 Euro nach § 66a SGB XII). Herkunft: Berliner Ausführungsvorschriften AV-VSH (Quelle).

Wann ist das Berliner Einfamilienhaus vor dem Zugriff des Sozialamts geschützt und was passiert, wenn der letzte Elternteil ins Heim zieht?

-> Antwort in Fakt 41-11 und 41-12 (solange die pflegebedürftige Person oder ihr Ehepartner in dem nach Nr. 20 AV-VSH angemessenen Haus wohnt, ist es nach § 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII geschützt; entfällt der Schutz beim Heimumzug der alleinstehenden Person und lässt sich das Haus nicht sofort verwerten, gewährt das Bezirksamt die Hilfe zur Pflege nach § 91 SGB XII und Nr. 34 AV-VSH als zinsloses Darlehen gegen Grundschuld oder Hypothek). Herkunft: Berliner Ausführungsvorschriften AV-VSH (Quelle).

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