Todesfall
Todesfall in Berlin: Was ist in den ersten Tagen zu tun?
Herausgegeben von Wohin mit dem Elternhaus
Bei einem Sterbefall in Berlin ist die ärztliche Leichenschau nach § 4 Abs. 1 Bestattungsgesetz Berlin (BestattG) unverzüglich zu veranlassen und von der Ärztin oder dem Arzt nach § 6 Abs. 1 BestattG grundsätzlich innerhalb von zwölf Stunden durchzuführen. Die Sterbeurkunde stellt das Standesamt des Berliner Sterbebezirks für 12,00 € (jede weitere gleichzeitig beantragte Ausfertigung 6,00 €) aus; die Bestellung ist auch online möglich.
Was gilt in Berlin im Einzelnen?
Durch das Gesetz zur Änderung des Bestattungsgesetzes vom 14. Februar 2024 (GVBl.
S. 34) wurde § 21 BestattG neu gefasst: Eine starre gesetzliche Mindestwartefrist oder Tageshöchstfrist für Erdbestattungen enthält § 21 Abs. 1 BestattG nicht mehr (die Behörde kann Fristen nach dem Infektionsschutzgesetz anordnen), während Urnenasche nach § 21 Abs. 2 BestattG zwingend innerhalb von sechs Monaten nach der Einäscherung beizusetzen ist. Bestattungspflichtig sind nach § 16 Abs. 1 BestattG in gesetzlicher Rangfolge Ehegatten oder Lebenspartner, volljährige Kinder, Eltern, volljährige Geschwister, volljährige Enkelkinder und Großeltern; eine Erbausschlagung hebt die öffentlich-rechtliche Bestattungspflicht nicht auf, und Verstöße können nach § 24 Abs. 1 Nr. 10 BestattG mit bis zu 10.000,00 € Bußgeld geahndet werden.
Sind keine Bestattungspflichtigen ermittelbar oder tätig, veranlasst in Berlin nicht das allgemeine Ordnungsamt, sondern das Gesundheitsamt des jeweiligen Bezirksamts nach § 16 Abs. 3 BestattG und den Ausführungsvorschriften AV-Ord-Bestattung eine ordnungsbehördliche Bestattung (2022 berlinweit 3.052 Fälle mit 2,75 Millionen € Gesamtkosten, im Schnitt rund 902 € je Fall).
Welche Zahlen und Regeln gelten in Berlin?
Alle Angaben stammen aus amtlichen Quellen. Der Link führt jeweils zur Fundstelle.
| Angabe | Wert | Stand | Quelle |
|---|---|---|---|
| Veranlassung und Frist der ärztlichen Leichenschau | Unverzügliche Veranlassung (§ 4 Abs. 1 BestattG); Durchführung grundsätzlich innerhalb von 12 Stunden nach Aufforderung (§ 6 Abs. 1 BestattG) | 2024-02-28 | Quelle, S. 1 |
| Zuständiges Standesamt und Online-Beantragung der Sterbeurkunde | Standesamt des Berliner Sterbebezirks; Online-Beantragung über Service-Portal Berlin möglich | 2026-03 | Quelle |
| Gebühr für Sterbeurkunden in Berlin | 12,00 € für die erste Urkunde, 6,00 € (Hälfte) ab der zweiten gleichzeitig beantragten Urkunde | 2026-11 | Quelle |
| Suchgebühr bei unbekanntem Berliner Sterbestandort | 20,00 € bis 80,00 € (Bearbeitungsdauer bis zu 8 Monate) | 2026-03 | Quelle |
| Gesetzliche Bestattungsfrist für Erdbestattungen (§ 21 Abs. 1 BestattG) | Keine allgemeine Tagesfrist nach Gesetzänderung vom 14.02.2024; Behörde kann Frist auf Grund des Infektionsschutzgesetzes anordnen | 2024-02-28 | Quelle, S. 3 |
| Gesetzliche Beisetzungsfrist für Urnenasche (§ 21 Abs. 2 BestattG) | Innerhalb von 6 Monaten nach der Einäscherung | 2024-02-28 | Quelle, S. 3 |
| Rangfolge der Bestattungspflichtigen (§ 16 Abs. 1 BestattG Berlin) | 1. Ehegatte oder Lebenspartner, 2. volljährige Kinder, 3. Eltern, 4. volljährige Geschwister, 5. volljährige Enkelkinder, 6. Großeltern | 2026-11 | Quelle |
| Fortbestand der Bestattungspflicht trotz Erbausschlagung | Die Ausschlagung der Erbschaft hebt die öffentlich-rechtliche Bestattungspflicht nach § 16 BestattG nicht auf | 2026-11 | Quelle |
| Bußgeld bei Verweigerung der Bestattungspflicht (§ 24 Abs. 1 Nr. 10 BestattG) | Ordnungswidrigkeit, Geldbuße bis zu 10.000,00 € | 2026-11 | Quelle |
| Regelbestattungsart bei ordnungsbehördlicher Bestattung | Feuerbestattung (mit stillem Abschied in der Kapelle, Blumenschmuck, Gewand, Decke und Kissen nach landesweiter Ausschreibung des Landesverwaltungsamts) | 2023-08-22 | Quelle, S. 6 |
| Fallzahlen und Kosten ordnungsbehördlicher Bestattungen in Berlin | 2022: 3.052 Fälle in den 12 Bezirken (davon 25 in Spandau storniert), Gesamtkosten 2.750.859,84 € (z. B. Charlottenburg-Wilmersdorf 318 Fälle / 286.003,26 € = rund 899 € je Fall) | 2023-08-22 | Quelle, S. 3, |
| Kostenübernahme bei Unzumutbarkeit (§ 74 SGB XII Sozialbestattung) | Antrag beim zuständigen Amt für Soziales des Bezirksamts; 2022 berlinweit 1.150 Bewilligungen mit 2.261.692,52 € Gesamtausgaben | 2023-08-22 | Quelle, S. 3, |
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Fahrplan für Ihre Familie anfordernWelche Stellen sind in Berlin zuständig?
- Berliner Standesämter (12 Bezirksstandesämter, Sterberegister): Zentrale Online-Beantragung und Standortauswahl für alle 12 Berliner Bezirke, [Website] (Quelle), Gebührenübersicht: Quelle
- Ämter für Soziales der 12 Berliner Bezirksämter (Kostenübernahme nach § 74 SGB XII): Beispielhaft Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg, Amt für Soziales, Telefon: 030 90277-4726, Fax: 030 90277-4121, [Website] (Quelle)
Was ist in Berlin anders als anderswo?
Novelle des Bestattungsgesetzes vom 14. Februar 2024: Mit dem Änderungsgesetz vom 14. Februar 2024 (GVBl. S. 34) wurde § 21 BestattG Berlin gestrafft; eine starre gesetzliche Mindestwartefrist (früher 48 Stunden) oder feste Tagesfrist für die Erdbestattung ist im Gesetzestext nicht mehr enthalten, während für Urnenaschen nach § 21 Abs. 2 BestattG eine Sechsmonatsfrist ab Einäscherung gilt.
Zentrale Rahmenausschreibung durch das Landesverwaltungsamt: Das Landesverwaltungsamt Berlin schreibt die Leistungen für ordnungsbehördliche Bestattungen berlinweit nach DIN EN 15017 aus, wodurch die kassenwirksamen Durchschnittskosten für die Bezirke (2022 im Mittel rund 900 € je ordnungsbehördlichem Fall) deutlich unter den durchschnittlichen Kosten einer Sozialbestattung nach § 74 SGB XII (2022 im Mittel rund 1.967 € je Fall) liegen.
Wie gehen Sie in Berlin am besten vor?
- Ärztin oder Arzt für die Leichenschau rufen und den Totenschein ausstellen lassen.
- Den Sterbefall beim Standesamt beurkunden lassen und gleich mehrere Sterbeurkunden bestellen.
- Klären, wer bestattungspflichtig ist, und ein Bestattungsunternehmen beauftragen.
- Ein gefundenes Testament beim Nachlassgericht abliefern.
- Das Haus sichern: Versicherung informieren, Heizung im Winter nicht abstellen, Post umleiten.
Sie müssen heute nichts entscheiden. Wichtig ist nur, dass keine Frist verstreicht und das Haus gesichert ist.
Ein Ansprechpartner, ein Anruf, keine Weitergabe Ihrer Daten ohne Ihr Ja.
Kostenlose ErsteinschätzungHäufige Fragen
Innerhalb welcher Frist muss eine Ärztin oder ein Arzt in Berlin die Leichenschau vornehmen?
Nach § 6 Abs. 1 BestattG Berlin grundsätzlich innerhalb von zwölf Stunden nach der Aufforderung (Quelle).
Wo beantrage ich in Berlin die Sterbeurkunde und was kostet sie?
Beim Standesamt des Bezirks, in dem der Tod eingetreten ist (auch online über das Service-Portal); die erste Urkunde kostet 12,00 €, jede weitere gleichzeitig bestellte Ausfertigung 6,00 € (Quelle, Quelle).
Welche gesetzlichen Bestattungsfristen gelten nach dem Berliner Bestattungsgesetz?
Nach der Neufassung von § 21 BestattG zum Februar 2024 kann die Behörde bei Erdbestattungen Fristen auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes anordnen; nach einer Einäscherung ist die Asche zwingend innerhalb von sechs Monaten beizusetzen (§ 21 Abs. 2 BestattG) (Quelle).
Wer muss in Berlin die Bestattung veranlassen, und entfällt diese Pflicht, wenn ich das Erbe ausschlage?
Verpflichtet sind nach § 16 Abs. 1 BestattG nacheinander Ehegatte/Lebenspartner, volljährige Kinder, Eltern, volljährige Geschwister, volljährige Enkelkinder und Großeltern; die Ausschlagung der Erbschaft beseitigt die Bestattungspflicht nicht (Quelle).
Wie hoch sind die Kosten einer ordnungsbehördlichen Bestattung in Berlin und wer hilft bei Mittellosigkeit?
Im Jahr 2022 lagen die bezirklichen Ausgaben bei 3.052 Fällen bei insgesamt 2,75 Millionen € (im Schnitt rund 900 € je Fall im Rahmenvertrag des Landesverwaltungsamts); sind Bestattungspflichtige selbst bedürftig, können sie beim bezirklichen Amt für Soziales die Kostenübernahme nach § 74 SGB XII beantragen (Quelle).