Todesfall
Was kosten Bestattung und Grab in Berlin?
Herausgegeben von Wohin mit dem Elternhaus
Auf den landeseigenen Friedhöfen Berlins gilt nach dem Berliner Friedhofsgesetz vom 1. November 1995 für alle Grabarten und für Erd- wie Urnenbestattungen eine einheitliche Ruhezeit von 20 Jahren. Während Reihen- und Gemeinschaftsgrabstätten nach Ablauf der 20 Jahre nicht verlängert werden können, sind Wahl-, Familien- und Baumfeldgrabstätten verlängerbar.
Was gilt in Berlin im Einzelnen?
Die Gebühren richten sich nach der Friedhofsgebührenordnung (FriedGebO) vom 17. November 2003 (GVBl.
S. 546), zuletzt geändert am 11. Januar 2011 (GVBl.
S. 9), sowie der am 11. August 2026 vom Senat beschlossenen Vierten Änderungsverordnung (Abgeordnetenhaus-Vorlage 19/353), die am 1.
Januar 2027 in Kraft tritt. Das Berliner Gebührensystem setzt sich modular aus Verwaltungsgebühr (aktuell 52,00 €, ab 2027: 78,00 €), Friedhofsgrundgebühr für 20 Jahre Unterhaltung (aktuell 496,00 € für Reihen-/Gemeinschaftsgrab bzw. 520,00 € für Wahl-/Familiengrab, ab 2027 einheitlich 575,00 €) und Bestattungsgebühr zusammen.
Dadurch kostet eine Erdbestattung im Wahlgrab (Grundgebührenblock für 20 Jahre ohne Feierhalle) aktuell 857,00 € (ab 2027: 1.081,00 €), im Erdreihengrab 780,00 € (ab 2027: 1.001,00 €), im Urnenwahlgrab 669,00 € (ab 2027: 824,00 €) und im Urnenreihengrab 639,00 € (ab 2027: 824,00 €). Das Abräumen der Bepflanzung sowie die spätere Beräumung genehmigter Grabmale bei Grabauflösung sind in Berlin bereits in den Bestattungs- beziehungsweise Grabmalgenehmigungsgebühren enthalten.
Welche Zahlen und Regeln gelten in Berlin?
Alle Angaben stammen aus amtlichen Quellen. Der Link führt jeweils zur Fundstelle.
| Angabe | Wert | Stand | Quelle |
|---|---|---|---|
| Rechtsgrundlage und Satzungsfassungen für landeseigene Friedhöfe | FriedGebO vom 17.11.2003 (GVBl. S. 546), geändert am 11.01.2011 (GVBl. S. 9), sowie Vierte Änderungsverordnung vom 11.08.2026 (Inkrafttreten 01.01.2027) | 2026-08-11 | Quelle, S. 1, |
| Einheitliche Ruhezeit und Nutzungsdauer in Berlin | 20 Jahre für alle Grabstättenarten nach dem Friedhofsgesetz vom 01.11.1995 | 2026-11 | Quelle |
| Verlängerbarkeit nach Grabart | Wahl-, Familien- und Baumfeldgrabstätten verlängerbar; Reihen- und Gemeinschaftsgrabstätten nicht verlängerbar; Urnenwandgrabstätte im Einzelfall | 2026-11 | Quelle |
| Verwaltungsgebühr Überlassung Nutzungsrecht (Tarifstelle 1.1) | Bis 31.12.2026: 52,00 €; ab 01.01.2027: 78,00 € | 2026-08-11 | Quelle, S. 3, |
| Friedhofsgrundgebühr für 20 Jahre Unterhaltung je Bestattung (Tarifstelle 2.1) | Bis 31.12.2026: 496,00 € (Reihen-/Gemeinschaftsgrab) bzw. 520,00 € (Wahl-/Familien-/Urnenwandgrab); ab 01.01.2027: einheitlich 575,00 € | 2026-08-11 | Quelle, S. 3, |
| Jährliche Grundgebühr bei Grabverlängerung ohne Bestattung (Tarifstelle 2.2) | Bis 31.12.2026: 26,00 € je Grabstätte und Jahr; ab 01.01.2027: 28,75 € je Grabstätte und Jahr | 2026-08-11 | Quelle, S. 3, |
| Zusatzgebühr für 20-jährige Pflege in Gemeinschafts-, Reihenpflege-, Wand- und Baumgräbern (Tarifstelle 4.1 / 7.1) | Erdreihengrab mit Pflege: 1.008,00 € (ab 2027: 1.490,00 €); Erdgemeinschaftsgrab: 1.027,00 € (1.500,00 €); Urnengemeinschaftsgrab: 69,00 € (115,00 €); Urnenwand freistehend: 161,00 € (177,00 €); Baumfeld-Familiengrab: 675,00 € (743,00 €) | 2026-08-11 | Quelle, S. 7, |
| Gebühr Feierhalle für Trauerfeier bis 30 Minuten (Tarifstelle 4.1 neu) | Ab 01.01.2027: 187,00 € (Friedhof Rudow ermäßigt 145,00 €); stille Abschiednahme bis 15 Min.: 75,00 € | 2026-08-11 | Quelle, S. 5 |
| Grabmalgenehmigung inklusive späterer Beräumung bei Grabauflösung (Tarifstelle 3.3 / 5) | Stehendes Grabmal bis 0,05 m³: ab 2027 155,00 €; liegendes Grabmal bis 0,02 m³: 32,00 € (ab 2027: 57,00 €); Grabeinfassung bis 0,05 m³: 45,00 € (ab 2027: 50,00 €); jährliche Standsicherheitsprüfung 4,00 € (ab 2027: 5,00 €) | 2026-08-11 | Quelle, S. 6, |
| Gebührenerstattung bei eigener Grabmalentfernung nach Ablauf der Ruhezeit | Auf Antrag Erstattung von 14 % (stehendes Grabmal/Fundament) bzw. 55 % (liegendes Grabmal/ohne Fundament) der Grabmalgenehmigungsgebühr bei Eigenberäumung (§ 29 Abs. 1 Friedhofsordnung) | 2026-08-11 | Quelle, S. 6, |
| Anteilige Verlängerung bei Zweitbestattung zur Wahrung der 20-jährigen Mindestruhezeit | Für jedes angefangene Jahr der zur Wahrung der Mindestruhezeit notwendigen Verlängerung wird 1/20 der 20-Jahres-Gebühr erhoben | 2026-08-11 | Quelle, S. 22 |
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Fahrplan für Ihre Familie anfordernWelche Stellen sind in Berlin zuständig?
- Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (Abteilung III C, Friedhofswesen): Am Köllnischen Park 3, 10179 Berlin, [Website] (Quelle)
Was ist in Berlin anders als anderswo?
Landeseinheitlicher Gebührentarif für alle 12 Berliner Bezirke mit Tarifwechsel zum 01.01.2027: Alle landeseigenen Berliner Friedhöfe rechnen nach derselben Friedhofsgebührenordnung ab. Nach fünfzehn Jahren unveränderter Sätze (Tarif vom 11. Januar 2011) hat der Senat am 11. August 2026 die Vierte Änderungsverordnung (Vorlage 19/353) erlassen, die zum 1. Januar 2027 in Kraft tritt und unter anderem die bisher getrennte Friedhofsgrundgebühr (496,00 € / 520,00 €) auf einheitlich 575,00 € zusammenführt.
Vorab-Einpreisung der Grabauflösung (Abräumen und Grabmalberäumung): In Berlin fällt am Ende der 20-jährigen Ruhezeit keine gesonderte Grabauflösungsgebühr an, weil das Abräumen der Bepflanzung bereits in der Bestattungsgebühr (Tarifstelle 3.1 / 3.2) und die Beräumung des Grabsteins bereits in der Grabmalgenehmigungsgebühr (Tarifstelle 3.3 / 5) einkalkuliert sind; wer den Grabstein nach Ablauf selbst abbaut und entsorgt, erhält sogar 14 beziehungsweise 55 Prozent der Genehmigungsgebühr zurück.
Sonderregelung Feierhalle Friedhof Rudow: Als einzige standortspezifische Ausnahme im gesamten Berliner Gebührentarif gilt für die Feierhalle auf dem Friedhof Rudow (Köpenicker Straße 131, 12355 Berlin-Neukölln) wegen geringerer Größe und Ausstattung ein ermäßigter Satz von 145,00 € statt 187,00 € für 30 Minuten.
Wie gehen Sie in Berlin am besten vor?
- Wunsch der verstorbenen Person klären: Erd- oder Feuerbestattung, Grabart, Friedhof.
- Die Gebührenordnung des Friedhofsträgers ansehen und ein Angebot des Bestatters einholen.
- Klären, wer die Kosten trägt: in der Regel die Erben aus dem Nachlass.
- Reicht das Geld nicht, beim Sozialamt die Übernahme der Bestattungskosten beantragen.
Sie müssen heute nichts entscheiden. Wichtig ist nur, dass keine Frist verstreicht und das Haus gesichert ist.
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Kostenlose ErsteinschätzungHäufige Fragen
Wie lange läuft die Ruhefrist auf Berliner Friedhöfen für Sarg- und Urnengräber?
Einheitlich 20 Jahre für alle Grabstättenarten nach dem Berliner Friedhofsgesetz (Quelle).
Kann ich in Berlin ein Reihengrab oder Gemeinschaftsgrab nach 20 Jahren verlängern?
Nein, das Nutzungsrecht an Reihen- und Gemeinschaftsgrabstätten erlischt nach 20 Jahren; verlängerbar sind Wahl-, Familien- und Baumfeldgrabstätten (Quelle).
Was kostet ein Urnenwahlgrab oder Erdwahlgrab auf einem landeseigenen Friedhof in Berlin?
Für 20 Jahre Ruhezeit (Verwaltungs-, Friedhofsgrund- und Bestattungsgebühr ohne Feierhalle) kostet ein Urnenwahlgrab bis Ende 2026 insgesamt 669,00 € (ab 1. Januar 2027: 824,00 €) und ein Erdwahlgrab 857,00 € (ab 1. Januar 2027: 1.081,00 €) (Quelle).
Was kostet die Verlängerung eines Berliner Wahlgrabs ohne neuen Sterbefall?
Bis Ende 2026 fällt eine Verwaltungsgebühr von 14,00 € zuzüglich 26,00 € Friedhofsgrundgebühr je Verlängerungsjahr an; ab 1. Januar 2027 sind es 39,00 € Verwaltungsgebühr zuzüglich 28,75 € je Jahr (bei Baumfeld- und Urnenwandgräbern zuzüglich jährlicher Pflegegebühr nach Tarifstelle 7.2) (Quelle).
Welche Kosten entstehen bei der späteren Grabauflösung auf landeseigenen Berliner Friedhöfen?
Das Abräumen der Pflanzung ist bereits in der Bestattungsgebühr und die Beräumung des Grabmals bereits in der Grabmalgenehmigungsgebühr enthalten; entfernen Nutzungsberechtigte das Grabmal nach Zustimmung der Friedhofsverwaltung selbst, erhalten sie auf Antrag 14 Prozent (stehendes Grabmal) beziehungsweise 55 Prozent (liegendes Grabmal) der Genehmigungsgebühr erstattet (Quelle).
Ab wann gelten die neuen Berliner Friedhofsgebühren?
Die Vierte Verordnung zur Änderung der Friedhofsgebührenordnung vom 11. August 2026 tritt am 1. Januar 2027 in Kraft (Quelle).