Wohin mit dem Elternhaus

Ämter und Gerichte

Wer ist in Nürnberg zuständig? Gerichte und Ämter bei Erbfall und Pflegefall

Herausgegeben von Wohin mit dem Elternhaus

Nach einem Erbfall oder beim Umzug ins Pflegeheim haben Familien in Nürnberg mit mehreren Stellen zu tun. Das Nachlassgericht eröffnet Testamente und erteilt Erbscheine, das Grundbuchamt trägt neue Eigentümer ein, das Betreuungsgericht genehmigt Verkäufe durch Betreuer. Der Pflegestützpunkt berät zu Pflege und Heim, das Sozialamt entscheidet über Hilfe zur Pflege, der Gutachterausschuss ermittelt Verkehrswerte.

Welche Stelle ist wofür zuständig?

Die Tabelle nennt alle Stellen, die bei einem Elternhaus im Erbfall oder Pflegefall in Nürnberg eine Rolle spielen. Nicht jede Familie braucht alle. Welche Sie brauchen, hängt davon ab, ob ein Erbfall eingetreten ist, ob es eine Vollmacht gibt und ob verkauft werden soll.

Zuständig fürStelleAdresse
NachlassgerichtAmtsgericht Nürnberg, Nachlassgericht1Flaschenhofstraße 35, 90402 Nürnberg
GrundbuchamtAmtsgericht Nürnberg, Grundbuchamt2Flaschenhofstraße 35, 90402 Nürnberg
BetreuungsgerichtAmtsgericht Nürnberg, Betreuungsgericht8Flaschenhofstraße 35, 90402 Nürnberg
ZwangsversteigerungAmtsgericht Nürnberg, Vollstreckungsgericht (Zwangsversteigerung)7Flaschenhofstraße 35, 90402 Nürnberg
GutachterausschussGutachterausschuss für Grundstückswerte im Bereich der kreisfreien Stadt Nürnberg5Bauhof 5, 90402 Nürnberg
PflegestützpunktPflegestützpunkt Nürnberg9Hans-Sachs-Platz 2 (Heilig-Geist-Haus), 90403 Nürnberg
Hilfe zur PflegeBezirk Mittelfranken, Außenstelle ServiceZentrum Nürnberg (SZN) und Sozialreferat Arbeitsbereich 2510Wallensteinstraße 61 bis 63, 90431 Nürnberg (Zentrale Sachbearbeitung: Danziger Straße 5, 91522 Ansbach)
BetreuungsbehördeStadt Nürnberg, Sozialamt, Betreuungsstelle für Erwachsene11Dietzstraße 4, 90443 Nürnberg
ErbbaurechteStadt Nürnberg, Liegenschaftsamt, Abteilung Immobilienmanagement12Hallplatz 2, 90402 Nürnberg

Sie müssen nicht alle Wege auf einmal gehen. Für die meisten Familien beginnt es mit einer einzigen Stelle: beim Erbfall mit dem Nachlassgericht, beim Heimeinzug mit dem Pflegestützpunkt.

Ihre LageErste StelleDanach oft
Ein Elternteil ist verstorbenNachlassgerichtGrundbuchamt, Finanzamt
Ein Elternteil zieht ins HeimPflegestützpunktSozialamt (Hilfe zur Pflege)
Niemand kann mehr für die Eltern unterschreibenBetreuungsbehörde oder BetreuungsgerichtBetreuungsgericht für die Genehmigung eines Verkaufs
Die Erben streiten über den WertGutachterausschussNotar
Das Haus steht auf einem ErbbaugrundstückErbbaurechtsgeberGrundbuchamt

Wofür brauchen Sie das Nachlassgericht?

Das Nachlassgericht eröffnet Testamente, nimmt Erbausschlagungen entgegen und erteilt den Erbschein. Für Nürnberg gilt: Nachlassgericht für die kreisfreie Stadt Nürnberg ist das Amtsgericht Nürnberg. Die Nachlassabteilung befindet sich im Dienstgebäude Flaschenhofstraße 35, 90402 Nürnberg1. Kontakt: Telefon 0911 321-01, Telefax 09621 96241-4931, Sprechzeiten Montag bis Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr. Für Erbschaftsausschlagungen ist eine Terminvereinbarung erforderlich, telefonische Auskünfte erfolgen im Regelfall nicht1.

Die Ausschlagung muss binnen sechs Wochen erklärt werden, gegenüber dem Nachlassgericht oder in öffentlich beglaubigter Form beim Notar (§§ 1944, 1945 BGB). Einen Erbschein brauchen Sie für das Grundbuch, wenn kein notarielles Testament vorliegt (§ 35 GBO). Mehr dazu unter Nachlassgericht und Erbschein.

Wofür brauchen Sie das Grundbuchamt?

Nach dem Erbfall ist das Grundbuch unrichtig, weil noch die Verstorbenen als Eigentümer eingetragen sind. Die Erben beantragen die Berichtigung. Geht der Antrag binnen zwei Jahren nach dem Erbfall ein, kostet die Eintragung der Erben keine Gebühr (KV 14110 GNotKG).

Grundbuchamt für die kreisfreie Stadt Nürnberg ist das Amtsgericht Nürnberg, da das Grundbuchamt in Bayern eine Abteilung des Amtsgerichts ist. Es befindet sich im Dienstgebäude Flaschenhofstraße 35, 90402 Nürnberg2. Kontakt: Telefon 0911 321-01, Telefax 09621 96241-4789, Sprechzeiten Montag bis Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr2. Einzelheiten stehen unter Grundbuch nach dem Erbfall.

Wir sortieren mit Ihnen, welche Stelle Sie wann brauchen und welche Unterlagen fehlen. Ein Anruf, ein fester Ansprechpartner, keine Anrufflut.

Fahrplan mit Fristen

Wofür brauchen Sie das Betreuungsgericht und die Betreuungsbehörde?

Das Betreuungsgericht bestellt einen rechtlichen Betreuer, wenn ein Elternteil seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann und keine Vorsorgevollmacht besteht. Will der Betreuer das Haus verkaufen, braucht er die Genehmigung des Gerichts (§ 1850 BGB). Erst mit Rechtskraft des Beschlusses wird sie wirksam (§ 40 Abs. 2 FamFG).

Die Betreuungsbehörde der Stadt berät zu Vorsorgevollmacht und Betreuung und kann Vorsorgevollmachten beglaubigen. Diese Beglaubigung endet aber mit dem Tod des Vollmachtgebers (§ 7 BtOG); für Grundstücksgeschäfte danach braucht es einen Notar. Kontakt Betreuungsbehörde: Telefon 0911 231-23778, E-Mail sha-betreuungsstelle@stadt.nuernberg.de sowie in der Betreuungsstelle der Stadt Nürnberg, Dietzstraße 4, 90443 Nürnberg (Montag bis Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr, persönliche Vorsprache nach Terminvereinbarung)3. Mehr unter Betreuer und Hausverkauf.

Wofür brauchen Sie den Pflegestützpunkt und das Sozialamt?

Der Pflegestützpunkt berät neutral zu Pflegegrad, Heimplätzen, Kosten und Entlastung. Kontakt: Telefon 0911 231-87878, E-Mail info@pflegestuetzpunkt.nuernberg.de sowie im Heilig-Geist-Haus, Hans-Sachs-Platz 2, 90403 Nürnberg (Montag, Dienstag, Donnerstag 8:30 bis 15:30 Uhr, Mittwoch 8:30 bis 18:00 Uhr, Freitag 8:30 bis 12:30 Uhr)4. Ein Gespräch dort lohnt sich, bevor ein Heimvertrag unterschrieben wird.

Reichen Rente, Pflegekasse und Ersparnisse nicht für den Eigenanteil im Heim, stellen Sie beim Sozialamt einen Antrag auf Hilfe zur Pflege. Das Amt prüft dann das Vermögen, auch das Haus (§ 90 SGB XII). Was das bedeutet, steht unter Pflegeheim und Elternhaus in Nürnberg.

Wofür brauchen Sie den Gutachterausschuss?

Der Gutachterausschuss erstellt Verkehrswertgutachten, veröffentlicht den Immobilienmarktbericht und die Bodenrichtwerte. Ein Gutachten hilft, wenn Erben sich über den Wert nicht einig sind, wenn das Finanzamt einen zu hohen Wert ansetzt (§ 198 BewG) oder wenn ein Betreuer den Kaufpreis gegenüber dem Gericht begründen muss. Kontakt: Geschäftsstelle Bauhof 5, 90402 Nürnberg, Telefon 0911 231-4455, Telefax 0911 231-7301, E-Mail gutachterausschuss@stadt.nuernberg.de, Sprechzeiten Montag bis Donnerstag 8:30 bis 15:30 Uhr und Freitag 8:30 bis 13:00 Uhr5.

Die Gebühr richtet sich nach dem Verkehrswert. Beispiele aus der Gebührensatzung: 2.450 € netto bei einem Wert bis 200.000 €, 2.700 € bis 400.000 €, 2.800 € bis 500.000 €, 3.000 € bei 600.000 € und 3.800 € bei 1.000.000 €, jeweils zuzüglich Auslagen und Umsatzsteuer nach § 15 BayGaV6. Was Häuser in Nürnberg im Durchschnitt kosten, steht unter Immobilienwert.

Wofür brauchen Sie die Zwangsversteigerungsabteilung?

Mit der Zwangsversteigerungsabteilung haben Familien selten zu tun, aber in einem Fall ist sie wichtig: Wenn sich eine Erbengemeinschaft nicht einigt, kann jeder Miterbe die Teilungsversteigerung beantragen (§ 180 ZVG). Zuständig ist in Nürnberg die Abteilung des Amtsgerichts Amtsgericht Nürnberg, zentral zuständig für Immobilien in den Grundbuchamtsbezirken der Amtsgerichte Nürnberg, Schwabach, Hersbruck und Neumarkt in der Oberpfalz7. Eine Versteigerung bringt meist weniger als ein gemeinsamer Verkauf, deshalb lohnt sich eine Einigung vorher.

Ein Fahrplan mit Wertspanne, den Sie an alle Miterben schicken können. Keine Weitergabe ohne Ihr Ja.

Gemeinsame Grundlage anfordern

In welcher Reihenfolge gehen Sie vor?

  1. Lage klären. Erbfall, Pflegefall oder beides? Gibt es eine Vorsorgevollmacht?
  2. Erste Stelle ansprechen. Nachlassgericht beim Erbfall, Pflegestützpunkt beim Heimeinzug.
  3. Nachweise beschaffen. Erbschein oder eröffnetes notarielles Testament, Vollmacht oder Betreuerausweis.
  4. Grundbuch berichtigen. Innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall gebührenfrei.
  5. Wert klären. Wertspanne für die Familie, bei Bedarf Gutachten des Gutachterausschusses.
  6. Entscheiden. Behalten, vermieten oder verkaufen, in Ihrem Tempo.

Häufige Fragen

Muss ich persönlich zum Nachlassgericht?

Für die Hinterlegung oder Herausgabe eines Testaments brauchen Sie in der Regel einen Termin. Fragen zu einem laufenden Verfahren stellen Sie am besten schriftlich und mit Aktenzeichen. Den Erbscheinsantrag mit eidesstattlicher Versicherung können Sie auch bei einem Notar in Ihrer Nähe stellen, wenn Sie weit weg wohnen.

Wer hilft, wenn die Eltern keine Vorsorgevollmacht haben?

Die Betreuungsbehörde berät und kann beim Betreuungsgericht eine Betreuung anregen. Das Gericht bestellt dann einen Betreuer, oft ein Familienmitglied. Für einen Hausverkauf braucht dieser die Genehmigung des Gerichts.

Muss ich für den Pflegestützpunkt ins Rathaus kommen?

Nicht unbedingt. Neben der Beratung in der Hauptstelle gibt es Außensprechstunden in mehreren Stadtteilen. Die Kontaktdaten: Telefon 0911 231-87878, E-Mail info@pflegestuetzpunkt.nuernberg.de sowie im Heilig-Geist-Haus, Hans-Sachs-Platz 2, 90403 Nürnberg (Montag, Dienstag, Donnerstag 8:30 bis 15:30 Uhr, Mittwoch 8:30 bis 18:00 Uhr, Freitag 8:30 bis 12:30 Uhr)4. Für Angehörige, die weit weg wohnen, ist ein erstes Gespräch am Telefon oft der einfachste Weg.

Welche Stelle ermittelt den Wert für das Finanzamt?

Das Finanzamt ermittelt den Wert für die Erbschaftsteuer selbst. Halten Sie ihn für zu hoch, können Sie mit einem Gutachten des Gutachterausschusses oder eines Sachverständigen einen niedrigeren Wert nachweisen (§ 198 BewG).

Quellen

  1. Amtsgericht Nürnberg, Nachlassverfahren
  2. Amtsgericht Nürnberg, Grundbuchamt
  3. Stadt Nürnberg, Sozialamt, Betreuungsstelle (Vortragsreihe 2026), S. 2
  4. Pflegestützpunkt Nürnberg, Wohnen im Alter mit Vollzeitpflege (Stand Juli 2026), S. 24
  5. Gutachterausschuss der Stadt Nürnberg, Grundstücksmarktbericht 2025 (Leseprobe, S. 2)
  6. Gutachterausschuss der Stadt Nürnberg, Hinweise zu den Gebühren und Auslagen für ein Verkehrswertgutachten (S. 1)
  7. Amtsgericht Nürnberg, Zwangsversteigerung
  8. Amtsgericht Nürnberg, Betreuungsverfahren
  9. Pflegestützpunkt Nürnberg, Wohnen im Alter mit Vollzeitpflege (Juli 2026), S. 24
  10. Bezirk Mittelfranken, Soziales (überörtlicher Sozialhilfeträger für Hilfe zur Pflege)
  11. Stadt Nürnberg, Flyer Betreuungsstelle, S. 1
  12. Stadt Nürnberg, Liegenschaftsamt, Erbbaurechte

Ihr Elternhaus-Fahrplan

Beantworten Sie ein paar kurze Fragen, ganz ohne Kontaktdaten. Ihr Fahrplan erscheint sofort: welche Fristen laufen, was als Nächstes zu tun ist und welche Wege Ihnen offenstehen, mit groben Zahlen.

Sie müssen heute nichts entscheiden.

Was ist passiert?
Wo steht das Haus?

Damit wir die Preise und Zuständigkeiten vor Ort einsetzen können.

Um welche Immobilie geht es?
Wie groß ist die Wohnfläche ungefähr?
Haben Sie allein geerbt oder mit Geschwistern?
Wann ist der Erbfall eingetreten?

Daraus berechnen wir Ihre Fristen. Ein ungefähres Datum reicht.

Wer entscheidet heute über das Haus?
Wann haben die Eltern das Haus gekauft oder gebaut?

Wichtig für die Spekulationsfrist.

Wohnt noch jemand im Haus?
Ohne Anmeldung, ohne Kontaktdaten.

Nils Puhlmann Ihr Ansprechpartner

Ich kaufe und vermiete selbst Wohnungen in Freiburg und München und kenne die Fragen rund um Wert, Mieter und Verkauf aus eigener Erfahrung. Mit diesem Angebot möchte ich Familien helfen, in Ruhe die passende Entscheidung zu treffen, statt sie zu einem schnellen Verkauf zu drängen.