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Erbengemeinschaft

Streit ums Elternhaus in Nürnberg: Wo hilft Mediation?

Herausgegeben von Wohin mit dem Elternhaus

Anders als in Bundesländern mit ehrenamtlichen kommunalen Schiedsämtern (wie Nordrhein-Westfalen, Hessen oder Niedersachsen) gibt es in Bayern und damit in Nürnberg keine städtischen Schiedspersonen im Rathaus. Stattdessen regelt das Bayerische Schlichtungsgesetz (BaySchlG) die außergerichtliche Streitschlichtung über professionelle, staatlich anerkannte Gütestellen: Kraft Gesetzes ist jede bayerische Notarin und jeder Notar sowie jede von der Rechtsanwaltskammer Nürnberg zugelassene anwaltliche Gütestelle („Schlichter nach dem BaySchlG“) zuständig.

Was gilt in Nürnberg im Einzelnen?

Erbrechtliche Streitigkeiten unterliegen nach Art. 1 BaySchlG zwar keiner obligatorischen Vorschaltpflicht vor Klageerhebung, können aber jederzeit freiwillig vor einer bayerischen Gütestelle verhandelt werden, wobei die gesetzliche Verfahrensgebühr nach Art. 13 BaySchlG lediglich 50 Euro ohne bzw. 100 Euro mit Schlichtungsgespräch beträgt und ein geschlossener Vergleich einen vollstreckbaren Titel bildet. Ist der Erbstreit bereits beim Amtsgericht Nürnberg anhängig, bietet das Gericht ein eigenes Güterichterverfahren an, das ausdrücklich für Erbauseinandersetzungen empfohlen wird.

Ergänzend vermitteln in Nürnberg die Nürnberger Gesellschaft für Mediation e.V., das IHK-MediationsZentrum (bei Familienunternehmen) sowie kirchliche und städtische Familienberatungsstellen bei familiären Konflikten.

Welche Zahlen und Regeln gelten in Nürnberg?

Alle Angaben stammen aus amtlichen Quellen. Der Link führt jeweils zur Fundstelle.

AngabeWertStandQuelle
Gesetzliche Grundlage der außergerichtlichen Streitschlichtung in BayernBayerisches Schlichtungsgesetz (BaySchlG) vom 25. April 2000 (keine kommunalen Schiedsämter / ehrenamtlichen Schiedsleute in Bayern)2026-11Quelle
Obligatorische Schlichtungspflicht vs. ErbstreitigkeitenVorschaltpflicht gilt nur für Nachbarrecht, Ehrverletzungen und AGG-Ansprüche; Erbauseinandersetzungen sind nicht obligatorisch, aber jederzeit freiwillig schlichtbar2025-08Quelle, S. 6
Anerkannte Gütestellen in Nürnberg (Anwälte)Von der Rechtsanwaltskammer Nürnberg zugelassene Rechtsanwälte mit Kanzleischild „Gütestelle nach bayerischem Schlichtungsgesetz“, abrufbar im Kammerverzeichnis2026-11Quelle
Anerkannte Gütestellen in Nürnberg (Notare)Alle bayerischen Notarinnen und Notare; Auskunft über das Schlichtungstelefon der Landesnotarkammer Bayern unter 0800 66827482025-08Quelle, S. 10
Gesetzliche Vergütung der Gütestelle im BaySchlG-Verfahren50 Euro ohne Schlichtungsgespräch, 100 Euro bei Durchführung eines Schlichtungsgesprächs (Art. 13 BaySchlG)2026-11Quelle
Gerichtsinternes Güterichterverfahren am Amtsgericht NürnbergKonfliktlösung durch ausgebildete Güterichter bei anhängigen Verfahren am AG Nürnberg (Fürther Straße 110), ausdrücklich geeignet für Erbauseinandersetzungen2026-11Quelle
Regionaler Mediationsverband in NürnbergNürnberger Gesellschaft für Mediation e.V., Steinmetzstraße 26, 90431 Nürnberg, Tel. 0911 80185112026-11Quelle
Kammer-Mediationsstelle für Unternehmensnachfolge und WirtschaftserbfälleIHK-MediationsZentrum der IHK Nürnberg für Mittelfranken (besteht seit 2007), Hauptmarkt 25/27, 90403 Nürnberg, Tel. 0911 1335-13352026-11Quelle
Städtische Erziehungs- und Familienberatung NürnbergJugendamt der Stadt Nürnberg (für Familien mit Kindern und Jugendlichen von 0 bis 21 Jahren, kostenfrei, inkl. Trennungs- und Familienkonflikten)2026-11Quelle

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Welche Stellen sind in Nürnberg zuständig?

  • Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Nürnberg (Verzeichnis der Gütestellen nach BaySchlG): Fürther Straße 115, 90429 Nürnberg, Tel. 0911 92633-0, [Website] (Quelle) (Quelle).
  • Amtsgericht Nürnberg - Güterichterverfahren: Fürther Straße 110, 90429 Nürnberg, Tel. 0911 321-01, Sprechzeiten Mo bis Fr 8:00 bis 12:00 Uhr, [Website] (Quelle) (Quelle: ebenda).
  • IHK-MediationsZentrum (IHK Nürnberg für Mittelfranken): Hauptmarkt 25/27, 90403 Nürnberg, Tel. 0911 1335-1335, [Website] (Quelle) (Quelle: ebenda).
  • Stadt Nürnberg - Erziehungs- und Familienberatung: Jugendamt Nürnberg, [Website] (Quelle) (Quelle: ebenda).

Was ist in Nürnberg anders als anderswo?

Freiwillige Anrufung bayerischer Gütestellen hemmt Verjährung und schafft Vollstreckungstitel: Obwohl Erbengemeinschaften vor einer Teilungs- oder Pflichtteilsklage nicht verpflichtend schlichten müssen, erlaubt Bayern die freiwillige Anrufung jeder anerkannten Gütestelle in Nürnberg. Für Erben ist insbesondere das Notar-Güteverfahren attraktiv, weil ein dort protokollierter Erbauseinandersetzungs- und Immobilienübertragungsvergleich zugleich formwirksam und nach Art. 18 BaySchlG / § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO vollstreckbar ist (Quelle).

Ausdrücklicher Schwerpunkt Erbauseinandersetzung beim Güterichter am AG Nürnberg: Auf seiner Verfahrensseite hebt das Amtsgericht Nürnberg Erbauseinandersetzungen ausdrücklich als typisches Anwendungsfeld für die Verweisung an einen ausgebildeten gerichtlichen Güterichter hervor; scheitert die Einigung, gehen die Akten ohne Zeitverlust an den Streitrichter zurück (Quelle).

Wie gehen Sie in Nürnberg am besten vor?

  1. Den Streit benennen: Geht es um den Wert, um Arbeit oder um Erinnerungen?
  2. Eine Mediation vorschlagen, bevor jemand einen Anwalt beauftragt.
  3. Eine Wertspanne als gemeinsame Grundlage einholen.
  4. Ergebnisse schriftlich festhalten und notariell umsetzen.

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Häufige Fragen

Gibt es bei der Stadtverwaltung Nürnberg ein Schiedsamt oder ehrenamtliche Schiedsleute für Familien- und Erbstreitigkeiten?

Nein, in Bayern existieren keine kommunalen Schiedsämter; anerkannte Gütestellen nach dem Bayerischen Schlichtungsgesetz sind ausschließlich Notare und zugelassene Rechtsanwälte (Quelle).

Muss eine zerstrittene Erbengemeinschaft in Nürnberg vor einer Klage zwingend zu einer Schlichtungsstelle?

Nein, erbrechtliche Ansprüche fallen nicht unter das Obligatorium des Art. 1 BaySchlG, können aber jederzeit freiwillig vor einer Gütestelle verhandelt werden (Quelle).

Wie finde ich in Nürnberg einen zugelassenen Schlichter nach dem Bayerischen Schlichtungsgesetz?

Über das Anwaltsverzeichnis der Rechtsanwaltskammer Nürnberg (Suchfilter „Schlichter nach dem BaySchlG“) oder für Notare über das kostenfreie Schlichtungstelefon der Landesnotarkammer Bayern unter 0800 6682748 (Quelle).

Was kostet ein gesetzliches Güteverfahren nach dem BaySchlG?

Nach Art. 13 BaySchlG beträgt die Vergütung der Gütestelle 50 Euro ohne Schlichtungsgespräch und 100 Euro mit durchgeführtem Schlichtungsgespräch (Quelle).

Kann man sich am Amtsgericht Nürnberg noch gütlich einigen, wenn bereits eine Klage um das Erbe läuft?

Ja, das Amtsgericht Nürnberg bietet ein Güterichterverfahren durch ausgebildete Richterinnen und Richter ausdrücklich für Erbauseinandersetzungen an (Quelle).

Wo finden Erben in Nürnberg freie Mediatoren außerhalb eines Gerichtsverfahrens?

Über die Nürnberger Gesellschaft für Mediation e.V. (Steinmetzstraße 26) sowie über die Anwaltssuche des Nürnberg-Fürther AnwaltVereins (Quelle).

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