Wohin mit dem Elternhaus

Haus und Auflagen

Geerbtes Haus in Köln sanieren: Pflichten und Förderung

Herausgegeben von Wohin mit dem Elternhaus

Für Erben eines älteren Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung in Köln bietet die Verbraucherzentrale NRW in ihrer Beratungsstelle Köln (Frankenwerft 35, 50667 Köln) sowie über das durch die Kölner Stadtteile tourende „Kölner Energiemobil“ eine unabhängige Energieberatung an: In der Beratungsstelle, telefonisch und online ist die Beratung kostenfrei, eine Vor-Ort-Beratung am Haus kostet dank Bundesförderung maximal 40,00 € Eigenanteil (für einkommensschwache Haushalte kostenfrei).

Was gilt in Köln im Einzelnen?

Bei den kommunalen Förderprogrammen der Stadt Köln ist das Budget für das Programm „Photovoltaik, klimafreundliches Wohnen in Köln“ für das Jahr 2026 vollständig ausgeschöpft (Annahme neuer Anträge gestoppt), während das städtische Begrünungs- und Entsiegelungsprogramm „GRÜN hoch 3“ bis zum 31. Juli 2028 verlängert wurde (jährliches Fördervolumen 1.000.000 €, Zuschuss bis zu 20.000 € pro Objekt und Jahr).

Bundesrechtlich gilt seit dem 29. Juli 2026 das novellierte Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, vormals Gebäudeenergiegesetz, BGBl. 2026 I Nr. 226 vom 28.07.2026): Während die früheren §§ 71 bis 73 GEG gestrichen wurden, müssen Erben eines Wohngebäudes mit höchstens zwei Wohnungen, das der Erblasser bereits am 1.

Februar 2002 selbst bewohnt hat, bestehende Nachrüstpflichten (Dämmung der obersten Geschossdecke nach § 35 GModG vormals § 47 GEG sowie Dämmung ungedämmter Heizungs- und Warmwasserrohre nach § 69 Absatz 3 und 4 GModG) innerhalb von zwei Jahren nach dem Eigentumsübergang erfüllen. Beim Verkauf oder einer Neuvermietung ist nach § 80 GModG zwingend ein gültiger Energieausweis vorzulegen und zu übergeben (Ausnahme für Baudenkmäler nach §§ 79 Absatz 4, 105 GModG).

Welche Zahlen und Regeln gelten in Köln?

Alle Angaben stammen aus amtlichen Quellen. Der Link führt jeweils zur Fundstelle.

AngabeWertStandQuelle
Verbraucherzentrale NRW Beratungsstelle Köln: Anschrift und KontaktFrankenwerft 35 (Eingang über Mauthgasse), 50667 Köln, Telefon 0221 846188-01, Fax 0221 846188-332026-11Quelle
Kosten der Energieberatung der Verbraucherzentrale (Stationär, Online, Telefon und Vor-Ort-Check zu Hause)In der Beratungsstelle, telefonisch und per Video kostenfrei; Energieberatung zu Hause maximal 40,00 € Eigenanteil (einkommensschwache Haushalte 0 €)2026-11Quelle
Kölner Energiemobil (mobile Vor-Ort-Energieberatung in den Stadtteilen)Kostenloses Beratungsangebot der Stadt Köln in Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW direkt in den Kölner Veedeln2026-05-13Quelle
Städtisches Förderprogramm „Photovoltaik, klimafreundliches Wohnen in Köln“: Status 2026Förderbudget für 2026 vollständig ausgeschöpft; keine neuen Anträge mehr möglich2026-11Quelle
Städtisches Förderprogramm „GRÜN hoch 3“ (Dach-, Fassaden-, Hofbegrünung und Entsiegelung)Verlängert bis 31.07.2028; Budget 1.000.000 € jährlich; Höchstförderung bis zu 20.000,00 € pro Objekt und Jahr (Mindestkosten 300 € brutto)2026-11Quelle
Rechtsnachfolge-Verpflichtung bei „GRÜN hoch 3“-geförderten Kölner Immobilien10 Jahre Pflegebindung ab Auszahlung; bei Verkauf oder Erbfall muss der Rechtsnachfolger vertraglich eintreten und die Stadt Köln unverzüglich informiert werden2026-11Quelle
Umbenennung und Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)Gesetz vom 23.07.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 226 vom 28.07.2026, in Kraft seit 29.07.2026): neuer Kurztitel „Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)“2026-07-28Quelle, S. 1
Nachrüstpflicht oberste Geschossdecke (§ 35 GModG, vormals § 47 GEG) bei Eigentümerwechsel§ 47 GEG wurde durch Gesetz vom 23.07.2026 zu § 35 GModG; bei Wohngebäuden mit höchstens 2 Wohnungen greift die Pflicht nach Eigentümerwechsel2026-07-28Quelle, S. 3, 8
Zwei-Jahres-Frist nach Eigentümerwechsel / Erbfall bei Ein- und Zweifamilienhäusern (§ 69 Abs. 3 und 4 GModG)Hatte der Alteigentümer am 01.02.2002 eine Wohnung selbst bewohnt, hat der neue Eigentümer 2 Jahre ab Eigentumsübergang Zeit zur Pflichterfüllung2026-07-28Quelle, S. 12
Streichung der früheren §§ 71 bis 73 GEG und neue Grüngas-/Grünheizölstufen (§ 43 Abs. 1 GModG)§§ 71 bis 73 GEG a. F. sind seit 29.07.2026 gestrichen; für nach dem 29.07.2026 neu eingebaute Gas-/Ölheizungen gelten Quoten ab 2029 (10 %), 2030 (15 %), 2035 (30 %), 2040 (60 %)2026-07-28Quelle, S. 9, 12
Energieausweispflicht bei Verkauf und Vermietung (§ 80 GModG)Vorlage spätestens bei Besichtigung und Übergabe nach Kaufvertragsabschluss Pflicht; Ordnungswidrigkeit nach § 108 Abs. 1 Nr. 17 bis 19 GModG bei Verstoß2026-07-28Quelle, S. 4, 15
Ausnahme für Baudenkmäler von Nachrüst- und Energieausweispflichten (§ 105 GModG)Eingetragene Baudenkmäler sind von der Energieausweispflicht bei Verkauf/Vermietung ausgenommen2026-07-28Quelle, S. 5

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Welche Stellen sind in Köln zuständig?

  • Verbraucherzentrale NRW e. V., Beratungsstelle Köln (Energieberatung): Frankenwerft 35 (Eingang über Mauthgasse), 50667 Köln, Telefon Beratungsstelle: 0221 846188-01, Fax: 0221 846188-33, Bundesweite kostenfreie Terminhotline Energieberatung: 0800 809 802 400, Öffnungszeiten: Montag 10:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr, Dienstag 10:00 bis 18:00 Uhr, Mittwoch geschlossen, Donnerstag 10:00 bis 19:00 Uhr, Freitag 10:00 bis 15:00 Uhr, [Website] (Quelle)
  • Stadt Köln, Umwelt- und Verbraucherschutzamt (Förderprogramme Klimaschutz / GRÜN hoch 3 / Photovoltaik): Stadthaus Deutz, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, E-Mail Begrünungsförderung: gruenhoch3@stadt-koeln.de, [Website] (Quelle)

Was ist in Köln anders als anderswo?

Antragsstopp beim Kölner Photovoltaik-Förderprogramm 2026: Während die Stadt Köln in den Vorjahren hohe kommunale Zuschüsse für Aufdach-Photovoltaik, Batteriespeicher und Steckersolargeräte gezahlt hat, sind die Haushaltsmittel für das Programm „Photovoltaik, klimafreundliches Wohnen in Köln“ im Jahr 2026 vollständig ausgeschöpft, sodass aktuell keine Neuanträge angenommen werden (Quelle).

Aktives Förderprogramm „GRÜN hoch 3“ mit 10-jähriger Rechtsnachfolge-Klausel: Hat der Erblasser in den letzten zehn Jahren vor dem Erbfall oder Verkauf für das Kölner Haus Mittel aus dem städtischen Programm „GRÜN hoch 3“ (Dach-, Fassaden- oder Hofbegrünung, bis zu 20.000 € Zuschuss) erhalten, müssen Erben und Käufer beachten, dass eine 10-jährige Pflegebindung besteht, der Rechtsnachfolger vertraglich zur Übernahme verpflichtet werden muss und das Umwelt- und Verbraucherschutzamt der Stadt Köln unverzüglich über den Eigentümerwechsel zu unterrichten ist, da sonst eine gesamtschuldnerische Rückforderung droht (Quelle).

Wichtige Gesetzesänderung im Juli 2026 (GModG statt GEG): Durch das am 28. Juli 2026 verkündete und am 29. Juli 2026 in Kraft getretene Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (BGBl. 2026 I Nr. 226) wurde das GEG in Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) umbenannt; die bisherigen §§ 71 bis 73 GEG wurden gestrichen, während die Zwei-Jahres-Frist nach Eigentümerwechsel für Ein- und Zweifamilienhäuser (Alteigentümer seit mindestens 01.02.2002) für Dämm- und Nachrüstpflichten (§ 35 GModG vormals § 47 GEG sowie § 69 Absatz 3 und 4 GModG) unverändert fortgilt (Quelle).

Wie gehen Sie in Köln am besten vor?

  1. Pflichten nach dem Erbfall prüfen, etwa die Dämmung der obersten Geschossdecke (§ 35 GModG).
  2. Eine Energieberatung in Anspruch nehmen, sie wird gefördert.
  3. Förderprogramme von Bund, Land und Stadt vergleichen.
  4. Abwägen, ob sich die Sanierung vor einem Verkauf lohnt oder der Käufer saniert.

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Ich kaufe und vermiete selbst Wohnungen in Freiburg und München und kenne die Fragen rund um Wert, Mieter und Verkauf aus eigener Erfahrung. Mit diesem Angebot möchte ich Familien helfen, in Ruhe die passende Entscheidung zu treffen, statt sie zu einem schnellen Verkauf zu drängen.