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Todesfall

Was kosten Bestattung und Grab in Köln?

Herausgegeben von Wohin mit dem Elternhaus

Die Nutzung der städtischen Friedhöfe und die Grabgebühren in Köln regeln die Friedhofssatzung der Stadt Köln vom 16. Dezember 2022 (bekannt gemacht am 21. Dezember 2022) sowie die Friedhofsgebührensatzung vom 14. Februar 2013 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 6.

Was gilt in Köln im Einzelnen?

Juli 2023 (in Kraft seit 1. August 2023).

Eine zentrale Kölner Besonderheit ist die Abschaffung klassischer Erd-Reihengräber zugunsten von „Grabkammern ohne Pflegeverpflichtung“ (§ 14 Friedhofssatzung): Diese aus Beton-Fertigteilen hergestellten Reihengrabkammern ermöglichen geologieunabhängig eine verkürzte Ruhefrist von nur 12 Jahren bei einer Gesamtgebühr von 1.765,00 € inklusive Grabpflege über die gesamte Ruhefrist zuzüglich 432,00 € Sargbestattungsgebühr. Für Urnenbeisetzungen der Reihe nach gibt es „Urnengrabstätten ohne Pflegeverpflichtung“ (§ 15) mit 20 Jahren Ruhezeit für 1.899,00 € inklusive Pflege zuzüglich 337,00 € Beisetzungsgebühr.

Ein Erd-Wahlgrab (25 Jahre, auf bestimmten Friedhöfen/Fluren 30 Jahre) kostet 1.945,00 € je Grabstelle zuzüglich 775,00 € Sargbestattungsgebühr (995,00 € in Tieflage); ein Urnenwahlgrab (25 Jahre, bis zu 2 Urnen) kostet 1.905,00 € zuzüglich 349,00 € Beisetzungsgebühr. Anonyme Urnengräber (1.536,00 € + 176,00 €) und Baumgrabstätten (20 Jahre, bis zu 2 Urnen: 1.536,00 € + 344,00 €) ergänzen das Angebot.

Ein vorzeitiger Verzicht auf teilbelegte Wahlgräber ist erst nach Ablauf der letzten Ruhefrist möglich; Nutzungsgebühren werden dabei nicht erstattet (§ 16 Abs. 13 Friedhofssatzung).

Welche Zahlen und Regeln gelten in Köln?

Alle Angaben stammen aus amtlichen Quellen. Der Link führt jeweils zur Fundstelle.

AngabeWertStandQuelle
Rechtsgrundlagen: Friedhofssatzung und Friedhofsgebührensatzung der Stadt KölnFriedhofssatzung vom 16.12.2022 (ABl. StK 2023, S. 12); Friedhofsgebührensatzung vom 14.02.2013 i. d. F. der 1. Änderungssatzung vom 06.07.2023, in Kraft seit 01.08.2023 (ABl. StK 2023, S. 174)2023-08-01Quelle, S. 1
Ruhefristen auf Kölner Friedhöfen (§ 11 Friedhofssatzung)Regulär 20 Jahre für Leichen und Aschen; 30 Jahre für Leichen auf bestimmten Fluren von Südfriedhof und Steinneuerhof, auf den Friedhöfen Westhoven, Am Lehmbacher Weg und Rath-Heumar sowie in Grüften; 12 Jahre für Leichen in Grabkammern ohne Pflegeverpflichtung2022-12-21Quelle, S. 7
Grabkammer ohne Pflegeverpflichtung (Erd-Reihengrab-Nachfolge, § 14): Nutzungs- und Pflegegebühr1.765,00 € für 12 Jahre Ruhezeit (inkl. Grabpflege und Basaltlava-Basisplatte durch die Friedhofsverwaltung); Verlängerung/Wiedererwerb für 1 Jahr (1/12): 147,08 €2023-08-01Quelle, S. 3
Urnengrabstätte ohne Pflegeverpflichtung (Urnen-Reihengrab, § 15): Nutzungs- und Pflegegebühr1.899,00 € für 20 Jahre Ruhezeit (einstellig, der Reihe nach belegt, inkl. Grabpflege durch die Friedhofsverwaltung)2023-08-01Quelle, S. 3
Wahlgrabstätte für Sargbestattungen (§ 16): Nutzungs- und Verlängerungsgebühr1.945,00 € je Grabstelle für 25 bzw. 30 Jahre Nutzungszeit (pro Stelle 1 Sarg + 1 Urne oder 2 Urnen; bei Tieflage 2 Särge übereinander); Wiedererwerb für 1 Jahr: 77,80 € (1/25) bzw. 64,83 € (1/30) je Grabstelle2023-08-01Quelle, S. 3
Urnenwahlgrabstätte (§ 17): Nutzungs- und Verlängerungsgebühr1.905,00 € für 25 Jahre Nutzungszeit (bis zu 2 Ascheurnen auf 1,20 m × 1,00 m); Wiedererwerbsgebühr für 1 Jahr (1/25): 76,20 €2023-08-01Quelle, S. 3
Anonyme Urnengrabstätte (§ 19) und Baumgrabstätte (§ 18): NutzungsgebührenAnonyme Urnengrabstätte (Rasenfläche, 20 Jahre): 1.536,00 € inkl. Pflege; Baumgrabstätte (20 Jahre, bis zu 2 biologisch abbaubare Urnen): 1.536,00 € inkl. Pflege (Wiedererwerb Baumgrab 1 Jahr: 76,80 €)2023-08-01Quelle, S. 3
Gemeinschaftsgrabstätte (§ 22) und Kolumbarium (§ 26a): NutzungsgebührenGemeinschaftsgrabstätte (25 bzw. 30 Jahre, gebunden an Dauerpflegevertrag): 1.923,00 € (Verlängerung 76,92 € bzw. 64,10 €/Jahr); Kolumbarium (20 Jahre): 4.141,51 € (Verlängerung 207,08 €/Jahr)2023-08-01Quelle, S. 3
Kinder- und Sondergrabstätten: NutzungsgebührenSondergrabstätte für Tot- oder Fehlgeborene: 52,00 €; Kindergrabstätte (bis zum vollendeten 5. Lebensjahr, 10 Jahre Nutzungsrecht): 736,00 €2023-08-01Quelle, S. 3
Bestattungsgebühren für Sargbestattungen (Ziffer 2.1 Gebührentarif)Grabkammer ohne Pflegeverpflichtung: 432,00 €; Wahlgrabstätte Normallage: 775,00 €; Wahlgrabstätte untere Bestattung (Tieflage): 995,00 €; obere Bestattung i. V. m. Tieflage: 278,00 € (Erstattung bei Nichtinanspruchnahme städtischer Trägerdienst: 145,00 €)2023-08-01Quelle, S. 4
Bestattungsgebühren für Urnenbeisetzungen (Ziffer 2.2 Gebührentarif)Urnengrab ohne Pflegeverpflichtung: 337,00 €; Urnenwahlgrab: 349,00 € (Tieflage: 356,00 €); Anonyme Urnengrabstätte ohne Trauergäste: 176,00 €; Baumgrabstätte: 344,00 €; Naturwaldbestattung: 226,00 € (ohne) bzw. 374,00 € (mit Trauergästen); Kolumbarium: 401,90 €2023-08-01Quelle, S. 4
Gebühren für Trauerhalle und Kühlzelle (Ziffer 2.3 Gebührentarif)Benutzung der Trauerhalle: 198,00 €; Benutzung einer Leichen- oder Kühlzelle: 42,00 €2023-08-01Quelle, S. 5
Grabmalgenehmigung inkl. Standfestigkeitsüberwachung und späterem Abräumen (Ziffer 4.1)Stehender Grabstein, Einfassung, Abdeckplatte: 346,00 €; liegender Grabstein, Einfassung, Abdeckplatte: 97,00 €; Holzdenkmal: 279,00 €; Keramikplatte Baumgrab: 106,00 € (angemessene Erstattung, wenn Nutzungsberechtigter nach Ablauf selbst abräumt)2023-08-01Quelle, S. 6
Regeln zur Grabverlängerung (Wiedererwerb, § 14 Abs. 5 und § 16 Abs. 11 Friedhofssatzung)Schriftlicher Antrag innerhalb von 6 Monaten vor bis 3 Monaten nach Ablauf des Nutzungsrechts; Verlängerung nur für die gesamte Grabstätte und volle Jahre (mindestens 1 Jahr, höchstens Dauer des Erstnutzungsrechts)2022-12-21Quelle, S. 11
Grabauflösung / Verzicht auf das Nutzungsrecht (§ 16 Abs. 13 Friedhofssatzung)Verzicht bei unbelegten Grabstätten jederzeit, bei teilbelegten Grabstätten erst nach Ablauf der letzten Ruhefrist möglich; Verzicht nur für die gesamte Grabstätte; keine Erstattung von Nutzungsgebühren2022-12-21Quelle, S. 11
Übergang des Grabnutzungsrechts im Todesfall (§ 16 Abs. 6 und 7 Friedhofssatzung)Übergang auf die letztwillig oder vertraglich benannte Nachfolgeperson, sonst auf Angehörige nach der Reihenfolge des § 13 Abs. 4 mit deren Zustimmung; stellen Vorberechtigte binnen 6 Monaten keinen Antrag, ist Umschreibung auf Nachberechtigte möglich2022-12-21Quelle, S. 11

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Was ist in Köln anders als anderswo?

12-jährige Kurzruhefrist in Beton-Fertigteil-Grabkammern ohne Pflegeverpflichtung (§ 14): Köln hat die herkömmlichen Erd-Reihengräber auslaufen lassen (§ 49 Abs. 2 Friedhofssatzung) und vergibt für einstellige Sargbestattungen der Reihe nach belüftete Beton-Fertigteilkammern. Dadurch sinkt die Ruhefrist für eine Erdbestattung von 20 bzw. 30 Jahren auf einheitlich 12 Jahre, und die Friedhofsverwaltung übernimmt für den Gesamtbetrag von 1.765,00 € die komplette Rasenpflege über die 12 Jahre inklusive einer bodenbündigen Basaltlava-Basisplatte (Quelle, Quelle).

Spätere Grabräumungskosten sind bereits in der Grabmalgenehmigungsgebühr enthalten: Mit der Kölner Genehmigungsgebühr von 346,00 € (stehender Stein) bzw. 97,00 € (liegender Stein) nach Ziffer 4.1 des Gebührentarifs ist das spätere Abräumen des Grabmals nach Ablauf des Nutzungsrechts bereits vorab abgegolten. Entfernt die nutzungsberechtigte Familie den Grabstein nach Ablauf selbst, hat sie Anspruch auf eine angemessene Gebührenerstattung (Quelle).

Verlängerbare „Reihen“-Grabkammern: Anders als klassische Reihengräber in fast allen anderen deutschen Großstädten können die Kölner Grabkammern ohne Pflegeverpflichtung (§ 14 Abs. 2 und 5) nach Ablauf der 12-jährigen Ruhezeit auf schriftlichen Antrag jahresweise (147,08 € pro Jahr) um bis zu weitere 12 Jahre verlängert werden (Quelle, Quelle).

Wie gehen Sie in Köln am besten vor?

  1. Wunsch der verstorbenen Person klären: Erd- oder Feuerbestattung, Grabart, Friedhof.
  2. Die Gebührenordnung des Friedhofsträgers ansehen und ein Angebot des Bestatters einholen.
  3. Klären, wer die Kosten trägt: in der Regel die Erben aus dem Nachlass.
  4. Reicht das Geld nicht, beim Sozialamt die Übernahme der Bestattungskosten beantragen.

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Häufige Fragen

Was kostet auf Kölner Friedhöfen ein Erdgrab oder Urnengrab, um dessen Pflege sich die Hinterbliebenen nicht selbst kümmern müssen?

Eine Sarg-Grabkammer ohne Pflegeverpflichtung (12 Jahre Ruhezeit) kostet 1.765,00 € zuzüglich 432,00 € Bestattungsgebühr; eine Urnengrabstätte ohne Pflegeverpflichtung (20 Jahre Ruhezeit) kostet 1.899,00 € zuzüglich 337,00 € Beisetzungsgebühr, jeweils inklusive Grabpflege für die gesamte Ruhefrist (Quelle).

Wie lange laufen die Ruhefristen auf den Friedhöfen der Stadt Köln?

Grundsätzlich 20 Jahre für Leichen und Aschen; auf bestimmten Friedhöfen bzw. Fluren (u. a. Teile von Südfriedhof und Steinneuerhof sowie Westhoven, Am Lehmbacher Weg und Rath-Heumar) 30 Jahre für Leichen; in den Beton-Grabkammern ohne Pflegeverpflichtung 12 Jahre (Quelle).

Kann ein Kölner Familien-Wahlgrab für eine weitere Beisetzung genutzt oder jahresweise verlängert werden?

Ja, in einer Wahlgrabstelle in Normallage können ein Sarg und eine Urne (oder zwei Urnen) und bei Tieflage zwei Särge übereinander beigesetzt werden; das Nutzungsrecht kann innerhalb von 6 Monaten vor bis 3 Monaten nach Ablauf für volle Jahre zu 77,80 €/Jahr (bei 25-jährigem Grab) bzw. 64,83 €/Jahr (bei 30-jährigem Grab) je Stelle verlängert werden (Quelle).

Können Erben ein bestehendes Kölner Wahlgrab der Eltern vorzeitig zurückgeben und erhalten sie anteilige Gebühren zurück?

Auf ein teilbelegtes Wahlgrab kann erst nach Ablauf der letzten Ruhefrist und nur für die gesamte Grabstätte verzichtet werden; bereits gezahlte Nutzungsgebühren werden nicht erstattet (Quelle).

Was kostet die spätere Abräumung des Grabsteins auf einem Kölner Friedhof?

Das spätere Abräumen nach Ablauf des Nutzungsrechts ist bereits in der einmaligen Grabmalgenehmigungsgebühr von 346,00 € (stehender Stein) bzw. 97,00 € (liegender Stein) enthalten; räumt der Nutzungsberechtigte das Grabmal nach Ablauf selbst ab, kann er eine angemessene Gebührenerstattung verlangen (Quelle).

Auf wen geht das Nutzungsrecht am elterlichen Wahlgrab in Köln über, wenn im Testament nichts dazu steht?

Mangels letztwilliger oder vertraglicher Bestimmung geht das Nutzungsrecht mit Zustimmung auf den nächsten Angehörigen nach der Reihenfolge des § 13 Abs. 4 Friedhofssatzung (überlebender Ehegatte/Lebenspartner, Kinder, Stiefkinder, Eltern, Enkel, Geschwister) über (Quelle).

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