Wohin mit dem Elternhaus

Ämter und Gerichte

Wer ist in Hannover zuständig? Gerichte und Ämter bei Erbfall und Pflegefall

Herausgegeben von Wohin mit dem Elternhaus

Nach einem Erbfall oder beim Umzug ins Pflegeheim haben Familien in Hannover mit mehreren Stellen zu tun. Das Nachlassgericht eröffnet Testamente und erteilt Erbscheine, das Grundbuchamt trägt neue Eigentümer ein, das Betreuungsgericht genehmigt Verkäufe durch Betreuer. Der Pflegestützpunkt berät zu Pflege und Heim, das Sozialamt entscheidet über Hilfe zur Pflege, der Gutachterausschuss ermittelt Verkehrswerte.

Welche Stelle ist wofür zuständig?

Die Tabelle nennt alle Stellen, die bei einem Elternhaus im Erbfall oder Pflegefall in Hannover eine Rolle spielen. Nicht jede Familie braucht alle. Welche Sie brauchen, hängt davon ab, ob ein Erbfall eingetreten ist, ob es eine Vollmacht gibt und ob verkauft werden soll.

Zuständig fürStelleAdresse
NachlassgerichtAmtsgericht Hannover - Nachlassgericht9Volgersweg 1, 30175 Hannover, Telefon 0511 347-0
GrundbuchamtAmtsgericht Hannover - Grundbuchamt10Volgersweg 1, 30175 Hannover, Telefon 0511 347-0
BetreuungsgerichtAmtsgericht Hannover - Betreuungsgericht11Volgersweg 1, 30175 Hannover, Telefon 0511 347-0
ZwangsversteigerungAmtsgericht Hannover - Zwangsversteigerungsgericht (Abt. 740, 741, 743)12Volgersweg 1, 30175 Hannover, Telefon 0511 347-3402, -4235, -3400
GutachterausschussGutachterausschuss für Grundstückswerte Hameln-Hannover (LGLN Regionaldirektion Hameln-Hannover)13Dorfstraße 19, 30519 Hannover, Telefon 0511 30245-427, E-Mail gag-hm-h@lgln.niedersachsen.de
PflegestützpunktSeniorenServiceZentrum der Landeshauptstadt Hannover (Pflegestützpunkt)14Osterstraße 31, 30159 Hannover, Telefon 0511 168-42345, E-Mail senioren@hannover-stadt.de
Hilfe zur PflegeLandeshauptstadt Hannover - Fachbereich Senioren (stationär) und Fachbereich Soziales (ambulant)15Stationär: Osterstraße 31, 30159 Hannover, Telefon 0511 168-42345; Ambulant: Hamburger Allee 25, 30161 Hannover, Telefon 0511 168-45757
BetreuungsbehördeRegion Hannover - Team Betreuungsangelegenheiten (50.07)16Marktstraße 45, 30159 Hannover (Postanschrift: Hildesheimer Straße 20, 30169 Hannover), Telefon 0511 616-23540
ErbbaurechteKlosterkammer Hannover17Eichstraße 4, 30161 Hannover, Telefon 0511 34826-0, E-Mail info@klosterkammer.de
PflegestützpunktLandeshauptstadt Hannover - SeniorenServiceZentrum (Pflegestützpunkt)5Osterstraße 31, 30159 Hannover
Hilfe zur PflegeLandeshauptstadt Hannover - Fachbereich Senioren (57.1, Hilfe zur Pflege in stationären Einrichtungen)18Osterstraße 31, 30159 Hannover
Hilfe zur PflegeLandeshauptstadt Hannover - Fachbereich Soziales (50.23, Hilfe zur ambulanten Pflege)18Hamburger Allee 25, 30161 Hannover

Sie müssen nicht alle Wege auf einmal gehen. Für die meisten Familien beginnt es mit einer einzigen Stelle: beim Erbfall mit dem Nachlassgericht, beim Heimeinzug mit dem Pflegestützpunkt.

Ihre LageErste StelleDanach oft
Ein Elternteil ist verstorbenNachlassgerichtGrundbuchamt, Finanzamt
Ein Elternteil zieht ins HeimPflegestützpunktSozialamt (Hilfe zur Pflege)
Niemand kann mehr für die Eltern unterschreibenBetreuungsbehörde oder BetreuungsgerichtBetreuungsgericht für die Genehmigung eines Verkaufs
Die Erben streiten über den WertGutachterausschussNotar
Das Haus steht auf einem ErbbaugrundstückErbbaurechtsgeberGrundbuchamt

Wofür brauchen Sie das Nachlassgericht?

Das Nachlassgericht eröffnet Testamente, nimmt Erbausschlagungen entgegen und erteilt den Erbschein. Für Hannover gilt: Nachlassgericht für das ganze Stadtgebiet ist das Amtsgericht Hannover, das zugleich für Hemmingen, Laatzen, Langenhagen und Seelze zuständig ist1. Kontakt: Telefon 0511 347 plus Durchwahl nach dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens der verstorbenen Person, zum Beispiel A und R 2261, K 3336, G und S 3338. Fristgebundene Anträge bearbeitet das Nachlassgericht nur nach Terminvergabe, Termine für Ausschlagungen gibt es über AGH-Nachlassgericht-Termine@justiz.niedersachsen.de, andere Termine wie Erbscheinsanträge oder Testamentsrückgaben schriftlich oder telefonisch2.

Die Ausschlagung muss binnen sechs Wochen erklärt werden, gegenüber dem Nachlassgericht oder in öffentlich beglaubigter Form beim Notar (§§ 1944, 1945 BGB). Einen Erbschein brauchen Sie für das Grundbuch, wenn kein notarielles Testament vorliegt (§ 35 GBO). Mehr dazu unter Nachlassgericht und Erbschein.

Wofür brauchen Sie das Grundbuchamt?

Nach dem Erbfall ist das Grundbuch unrichtig, weil noch die Verstorbenen als Eigentümer eingetragen sind. Die Erben beantragen die Berichtigung. Geht der Antrag binnen zwei Jahren nach dem Erbfall ein, kostet die Eintragung der Erben keine Gebühr (KV 14110 GNotKG).

Das Grundbuch für Hannover führt das Grundbuchamt beim Amtsgericht Hannover, dessen Bezirk auch Hemmingen, Laatzen, Langenhagen und Seelze umfasst1. Kontakt: Telefon 0511 347 plus Durchwahl je nach Grundbuchbezirk, zum Beispiel Linden 2213, List 3328, Döhren 2241, Misburg 3325 und Bothfeld 33163. Einzelheiten stehen unter Grundbuch nach dem Erbfall.

Wir sortieren mit Ihnen, welche Stelle Sie wann brauchen und welche Unterlagen fehlen. Ein Anruf, ein fester Ansprechpartner, keine Anrufflut.

Fahrplan mit Fristen

Wofür brauchen Sie das Betreuungsgericht und die Betreuungsbehörde?

Das Betreuungsgericht bestellt einen rechtlichen Betreuer, wenn ein Elternteil seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann und keine Vorsorgevollmacht besteht. Will der Betreuer das Haus verkaufen, braucht er die Genehmigung des Gerichts (§ 1850 BGB). Erst mit Rechtskraft des Beschlusses wird sie wirksam (§ 40 Abs. 2 FamFG).

Die Betreuungsbehörde der Stadt berät zu Vorsorgevollmacht und Betreuung und kann Vorsorgevollmachten beglaubigen. Diese Beglaubigung endet aber mit dem Tod des Vollmachtgebers (§ 7 BtOG); für Grundstücksgeschäfte danach braucht es einen Notar. Kontakt Betreuungsbehörde: Region Hannover, Team Betreuungsangelegenheiten (50.07), Marktstraße 45, 30159 Hannover, Telefon 0511 616-23540, E-Mail betreuungsstelle@region-hannover.de4. Mehr unter Betreuer und Hausverkauf.

Wofür brauchen Sie den Pflegestützpunkt und das Sozialamt?

Der Pflegestützpunkt berät neutral zu Pflegegrad, Heimplätzen, Kosten und Entlastung. Kontakt: SeniorenServiceZentrum (Pflegestützpunkt der Landeshauptstadt Hannover), Osterstraße 31, 30159 Hannover, Telefon 0511 168-42345, E-Mail senioren@hannover-stadt.de5. Ein Gespräch dort lohnt sich, bevor ein Heimvertrag unterschrieben wird.

Reichen Rente, Pflegekasse und Ersparnisse nicht für den Eigenanteil im Heim, stellen Sie beim Sozialamt einen Antrag auf Hilfe zur Pflege. Das Amt prüft dann das Vermögen, auch das Haus (§ 90 SGB XII). Was das bedeutet, steht unter Pflegeheim und Elternhaus in Hannover.

Wofür brauchen Sie den Gutachterausschuss?

Der Gutachterausschuss erstellt Verkehrswertgutachten, veröffentlicht den Immobilienmarktbericht und die Bodenrichtwerte. Ein Gutachten hilft, wenn Erben sich über den Wert nicht einig sind, wenn das Finanzamt einen zu hohen Wert ansetzt (§ 198 BewG) oder wenn ein Betreuer den Kaufpreis gegenüber dem Gericht begründen muss. Kontakt: Geschäftsstelle in der LGLN Regionaldirektion Hameln-Hannover, Dorfstraße 19, 30519 Hannover, Telefon 0511 30245-427, für Verkehrswertgutachten 0511 30245-431, E-Mail gag-hm-h@lgln.niedersachsen.de, Besuch nur nach vorheriger Terminvereinbarung6.

Die Gebühr richtet sich nach dem Verkehrswert. Beispiele aus der Gebührensatzung: abhängig vom ermittelten Verkehrswert nach Nr. 1.1 der Anlage zur Gebührenordnung für die Gutachterausschüsse (GOGut): bis 250.000 € Verkehrswert 1.175 € zuzüglich 5,2 Promille des Wertes, über 250.000 € bis 1.000.000 € Verkehrswert 1.625 € zuzüglich 3,4 Promille des Wertes (z. B. 3.342 € netto bzw. 3.976,98 € inklusive 19 Prozent Umsatzsteuer bei 505.000 € Verkehrswert)7. Was Häuser in Hannover im Durchschnitt kosten, steht unter Immobilienwert.

Wofür brauchen Sie die Zwangsversteigerungsabteilung?

Mit der Zwangsversteigerungsabteilung haben Familien selten zu tun, aber in einem Fall ist sie wichtig: Wenn sich eine Erbengemeinschaft nicht einigt, kann jeder Miterbe die Teilungsversteigerung beantragen (§ 180 ZVG). Zuständig ist in Hannover die Abteilung des Amtsgerichts Amtsgericht Hannover, Zwangsversteigerungsgericht (Abteilungen 740, 741 und 743), Volgersweg 1, 30175 Hannover (zuständig für die Landeshauptstadt Hannover sowie Hemmingen, Laatzen, Langenhagen und Seelze; Versteigerungstermine im Altbau Saal 2048)8. Eine Versteigerung bringt meist weniger als ein gemeinsamer Verkauf, deshalb lohnt sich eine Einigung vorher.

Ein Fahrplan mit Wertspanne, den Sie an alle Miterben schicken können. Keine Weitergabe ohne Ihr Ja.

Gemeinsame Grundlage anfordern

In welcher Reihenfolge gehen Sie vor?

  1. Lage klären. Erbfall, Pflegefall oder beides? Gibt es eine Vorsorgevollmacht?
  2. Erste Stelle ansprechen. Nachlassgericht beim Erbfall, Pflegestützpunkt beim Heimeinzug.
  3. Nachweise beschaffen. Erbschein oder eröffnetes notarielles Testament, Vollmacht oder Betreuerausweis.
  4. Grundbuch berichtigen. Innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall gebührenfrei.
  5. Wert klären. Wertspanne für die Familie, bei Bedarf Gutachten des Gutachterausschusses.
  6. Entscheiden. Behalten, vermieten oder verkaufen, in Ihrem Tempo.

Häufige Fragen

Muss ich persönlich zum Nachlassgericht?

Für die Hinterlegung oder Herausgabe eines Testaments brauchen Sie in der Regel einen Termin. Fragen zu einem laufenden Verfahren stellen Sie am besten schriftlich und mit Aktenzeichen. Den Erbscheinsantrag mit eidesstattlicher Versicherung können Sie auch bei einem Notar in Ihrer Nähe stellen, wenn Sie weit weg wohnen.

Wer hilft, wenn die Eltern keine Vorsorgevollmacht haben?

Die Betreuungsbehörde berät und kann beim Betreuungsgericht eine Betreuung anregen. Das Gericht bestellt dann einen Betreuer, oft ein Familienmitglied. Für einen Hausverkauf braucht dieser die Genehmigung des Gerichts.

Muss ich für den Pflegestützpunkt ins Rathaus kommen?

Nicht unbedingt. Neben der Beratung in der Hauptstelle gibt es Außensprechstunden in mehreren Stadtteilen. Die Kontaktdaten: SeniorenServiceZentrum (Pflegestützpunkt der Landeshauptstadt Hannover), Osterstraße 31, 30159 Hannover, Telefon 0511 168-42345, E-Mail senioren@hannover-stadt.de5. Für Angehörige, die weit weg wohnen, ist ein erstes Gespräch am Telefon oft der einfachste Weg.

Welche Stelle ermittelt den Wert für das Finanzamt?

Das Finanzamt ermittelt den Wert für die Erbschaftsteuer selbst. Halten Sie ihn für zu hoch, können Sie mit einem Gutachten des Gutachterausschusses oder eines Sachverständigen einen niedrigeren Wert nachweisen (§ 198 BewG).

Quellen

  1. Amtsgericht Hannover, Zuständigkeiten
  2. Amtsgericht Hannover, Zuständigkeiten Nachlassgericht
  3. Amtsgericht Hannover, Telefonische Erreichbarkeit des Grundbuchamts
  4. Region Hannover Bürgerservice: Betreuungsrecht (Team Betreuungsangelegenheiten)
  5. Landeshauptstadt und Region Hannover: Senioren- und Pflegestützpunkte
  6. LGLN Regionaldirektion Hameln-Hannover, Geschäftsstelle Gutachterausschuss
  7. Niedersächsische Gebührenordnung für die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte (GOGut), Anlage Gebührenverzeichnis
  8. Amtsgericht Hannover, Zwangsversteigerungen des Amtsgerichts Hannover
  9. Amtsgericht Hannover, Informationen zum Nachlassgericht
  10. Amtsgericht Hannover, Sprechzeiten Grundbuchamt
  11. Amtsgericht Hannover, Kontakt
  12. Amtsgericht Hannover, Zwangsversteigerungen
  13. LGLN Regionaldirektion Hameln-Hannover, Geschäftsstelle des Gutachterausschusses
  14. Landeshauptstadt Hannover, Senioren- und Pflegestützpunkte
  15. Landeshauptstadt Hannover, Hilfe zur Pflege
  16. Region Hannover, Betreuungsrecht
  17. Klosterkammer Hannover, Impressum
  18. Bürgerservice Landeshauptstadt Hannover: Hilfe zur Pflege (stationär und ambulant)

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