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Vorsorge

Vorsorgevollmacht in Hannover beglaubigen: Wo geht das?

Herausgegeben von Wohin mit dem Elternhaus

Bürgerinnen und Bürger der Landeshauptstadt Hannover können ihre Unterschrift unter einer Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung direkt bei der örtlichen Betreuungsbehörde, dem Team Betreuungsangelegenheiten (50.07) der Region Hannover in der Marktstraße 45, 30159 Hannover (Telefon 0511 616-23540), gegen eine gesetzliche Festgebühr von 10,00 Euro öffentlich beglaubigen lassen (§ 7 BtOG).

Was gilt in Hannover im Einzelnen?

Die Region Hannover nimmt die Aufgaben der Betreuungsbehörde für alle 21 Städte und Gemeinden einschließlich der Landeshauptstadt Hannover wahr; für eine persönliche Vorsprache ist vorab telefonisch oder per E-Mail (betreuungsstelle@region-hannover.de) ein Termin zu vereinbaren. Eine wichtige Grenze gilt jedoch beim Elternhaus: Wie die Landeshauptstadt und die Region Hannover ausdrücklich hinweisen, muss eine Vorsorgevollmacht, mit der später auch Immobilien in Hannover verkauft oder belastet werden sollen, wegen der grundbuchrechtlichen Formvorschriften (§ 29 GBO, § 7 Abs. 1 Satz 2 BtOG) notariell beurkundet oder öffentlich beglaubigt werden, sofern die Beglaubigung über die Lebenszeit der vollmachtgebenden Person hinaus gegenüber dem Grundbuchamt wirken soll.

Vor der Erteilung beraten neben der Betreuungsbehörde auch die drei im Stadtgebiet Hannover tätigen Betreuungsvereine (AWO BeVor, Sozialdienst katholischer Frauen e. V. Hannover, Institut für transkulturelle Betreuung e. V.) unentgeltlich. Damit das Betreuungsgericht und seit 2023 auch behandelnde Ärztinnen und Ärzte im Notfall sofort von der Vollmacht erfahren, kann diese beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (vorsorgeregister.de) registriert werden; nach der zum 1.

Oktober 2026 geänderten Gebührensatzung kostet die Privatregistrierung einmalig ab 24,00 Euro (Online-Antrag per Lastschrift).

Welche Zahlen und Regeln gelten in Hannover?

Alle Angaben stammen aus amtlichen Quellen. Der Link führt jeweils zur Fundstelle.

AngabeWertStandQuelle
Zuständige Behörde für die öffentliche Beglaubigung von Vorsorgevollmachten in HannoverRegion Hannover, Team Betreuungsangelegenheiten (50.07), Marktstraße 45, 30159 Hannover (zuständig für alle 21 Kommunen inkl. Stadt Hannover)2026-11Quelle
Gebühr für die Beglaubigung einer Vorsorgevollmacht bei der Betreuungsbehörde Hannover10,00 Euro Festgebühr je Beglaubigung (§ 7 BtOG)2026-11Quelle
Kontakt, Sprechzeiten und Terminpflicht bei der Betreuungsbehörde HannoverTelefon 0511 616-23540, E-Mail betreuungsstelle@region-hannover.de; telefonisch Mo bis Do 8:00 bis 15:30 Uhr, Fr 8:00 bis 12:30 Uhr; persönliche Vorsprache nach Terminvereinbarung2026-11Quelle
Formvorschrift bei Vorsorgevollmachten für Immobiliengeschäfte (Hausverkauf / Grundbuch)Besondere Formvorschriften im Grundstücksrecht; Beurkundung bzw. Beglaubigung durch eine Notarin oder einen Notar empfohlen bzw. für postmortalen Grundbuchvollzug erforderlich2026-11Quelle
Hinweis zu Bankvollmachten neben der VorsorgevollmachtKreditinstitute verlangen in der Praxis meist zusätzlich eine institutseigene Konto-/Bankvollmacht2026-11Quelle
Kostenlose Beratung zu Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung durch die BetreuungsbehördeBeratung für Bürgerinnen und Bürger durch das Team Betreuungsangelegenheiten ist gebührenfrei2026-11Quelle
Beratende Betreuungsvereine im Stadtgebiet HannoverAWO Region Hannover e. V. - BeVor (Deisterstraße 85A, Tel. 0511 21978-166), Sozialdienst katholischer Frauen e. V. (Minister-Stüve-Straße 18, Tel. 0511 700235-20), Institut für transkulturelle Betreuung e. V. (Freundallee 25, Tel. 0511 590920-0)2026-11Quelle
Führung und Zweck des Zentralen Vorsorgeregisters (ZVR) der BundesnotarkammerÖffentlich-rechtliches Register der Bundesnotarkammer; Abfragemöglichkeit für alle Betreuungsgerichte und seit 01.01.2023 auch für behandelnde Ärzte2026-11Quelle
Rechtsgrundlage der ZVR-Gebühren ab 1. Oktober 2026Vorsorgeregister-Gebührensatzung (ZVR-GebS), zuletzt geändert durch die Vierte Satzung zur Änderung der ZVR-GebS vom 01.09.2026 (gültig ab 01.10.2026)2026-10Quelle, S. 1
Einmalige Gebühr für die Online-Registrierung einer Vorsorgevollmacht durch Privatpersonen im ZVR24,00 Euro bei Zahlung per Lastschrift bzw. 26,50 Euro bei Zahlung per Überweisung (inkl. einer Vertrauensperson); je weitere Vertrauensperson +3,50 Euro2026-10Quelle
Einmalige Gebühr für die schriftliche (postalische) Registrierung im ZVR durch Privatpersonen27,00 Euro bei Zahlung per Lastschrift bzw. 29,50 Euro bei Zahlung per Überweisung (inkl. einer Vertrauensperson); je weitere Vertrauensperson +4,00 Euro2026-10Quelle
Gebührenfreiheit für Änderungen, Ergänzungen, Widerruf und Löschung im ZVRSpätere Datenänderungen, Widerruf und Löschung einer bestehenden Registrierung sind kostenfrei2026-10Quelle

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Welche Stellen sind in Hannover zuständig?

  • Region Hannover - Team Betreuungsangelegenheiten (50.07, örtliche Betreuungsbehörde für die Landeshauptstadt und Region Hannover): Dienstgebäude Marktstraße 45, 30159 Hannover (Postanschrift: Hildesheimer Straße 20, 30169 Hannover), Telefon 0511 616-23540, E-Mail betreuungsstelle@region-hannover.de, telefonisch erreichbar Montag bis Donnerstag 8:00 bis 15:30 Uhr, Freitag 8:00 bis 12:30 Uhr, persönliche Vorsprache nach Terminvereinbarung, [Website] (Quelle)

Was ist in Hannover anders als anderswo?

Zentrale Beglaubigungsstelle in der Innenstadt von Hannover (Marktstraße 45): Für Einwohnerinnen und Einwohner der Landeshauptstadt Hannover erfolgt die 10-Euro-Beglaubigung nach § 7 BtOG nicht in den städtischen Bürgerämtern, sondern zentral beim Team Betreuungsangelegenheiten (50.07) der Region Hannover in der Marktstraße 45 (Nahe U-Bahn-Station Markthalle/Landtag). Ein persönlicher Termin muss vorab vereinbart werden (Quelle).

Wie gehen Sie in Hannover am besten vor?

  1. Die Vollmacht so formulieren, dass sie Grundstücksgeschäfte ausdrücklich umfasst.
  2. Die Unterschrift beglaubigen lassen, bei der Betreuungsbehörde oder beim Notar.
  3. Für einen Hausverkauf verlangt das Grundbuchamt mindestens eine öffentliche Beglaubigung.
  4. Die Vollmacht im Zentralen Vorsorgeregister eintragen lassen.

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Häufige Fragen

Wo kann ich in Hannover eine Vorsorgevollmacht für 10 Euro amtlich beglaubigen lassen?

Antwort über Fakt 21-01, 21-02, 21-03: Beim Team Betreuungsangelegenheiten (50.07) der Region Hannover in der Marktstraße 45, 30159 Hannover (Telefon 0511 616-23540, E-Mail betreuungsstelle@region-hannover.de) nach vorheriger Terminvereinbarung (Quelle, Quelle).

Reicht die 10-Euro-Beglaubigung der Region Hannover aus, um später das Elternhaus zu verkaufen oder nach dem Tod der Eltern ohne Erbschein im Grundbuch zu handeln?

Antwort über Fakt 21-04: Zu Lebzeiten der vollmachtgebenden Person wird die öffentlich beglaubigte Vollmacht nach § 7 BtOG im Grundstücksverkehr anerkannt, ihre Beglaubigungswirkung erlischt jedoch nach § 7 Abs. 1 Satz 2 BtOG mit dem Tod; daher empfiehlt hannover.de bei Immobilienbesitz ausdrücklich die Beurkundung oder Beglaubigung vor einer Notarin oder einem Notar (Quelle).

Was kostet die Eintragung der Vorsorgevollmacht im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer?

Antwort über Fakt 21-09, 21-10, 21-11: Seit dem 1. Oktober 2026 beträgt die einmalige Gebühr für Privatpersonen bei Online-Anmeldung mit Lastschrift 24,00 Euro (mit Überweisung 26,50 Euro, je weitere Vertrauensperson + 3,50 Euro) und bei postalischem Antrag mit Lastschrift 27,00 Euro (mit Überweisung 29,50 Euro, je weitere Vertrauensperson + 4,00 Euro) (Quelle).

Wird bei der Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister das Original der Vorsorgevollmacht hinterlegt?

Antwort über Fakt 21-08: Nein, das Original verbleibt zu Hause bzw. bei der Vertrauensperson; im Zentralen Vorsorgeregister werden die Kenndaten (und optional eine elektronische Abschrift) gespeichert, damit das Betreuungsgericht Hannover und behandelnde Ärzte die Vertrauensperson im Notfall sofort ermitteln können (Quelle, Quelle).

Erkennen Sparkasse und Banken in Hannover eine allgemeine Vorsorgevollmacht problemlos an?

Antwort über Fakt 21-05: Banken und Sparkassen verlangen in der Regel zusätzlich eine eigene Konto-/Bankvollmacht auf den Formularen des jeweiligen Kreditinstituts (Quelle).

Wo bekomme ich in Hannover vorab eine kostenlose Beratung zum Inhalt einer Vorsorgevollmacht?

Antwort über Fakt 21-06, 21-07: Sowohl beim Team Betreuungsangelegenheiten der Region Hannover (Marktstraße 45) als auch bei den drei im Stadtgebiet zuständigen Betreuungsvereinen AWO BeVor, Sozialdienst katholischer Frauen e. V. Hannover und Institut für transkulturelle Betreuung e. V. (Quelle).

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