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Haus und Auflagen

Wärmeplanung in Hannover: Was bedeutet sie für das Elternhaus?

Herausgegeben von Wohin mit dem Elternhaus

Die Landeshauptstadt Hannover gehört bundesweit zu den ersten Großstädten mit einer vollständig beschlossenen Wärmeplanung: Nachdem der Entwurf bereits Ende 2023 als erste Kommune in Niedersachsen an das Land übermittelt wurde, hat der Rat der Landeshauptstadt Hannover die **kommunale Wärmeplanung am 27.

Was gilt in Hannover im Einzelnen?

März 2025 offiziell beschlossen** (mehr als ein Jahr vor Ablauf der gesetzlichen Frist am 30. Juni 2026).

Der Wärmeplan unterteilt das gesamte Stadtgebiet in fünf Gebietsarten: Fernwärme-Satzungsgebiete, Fernwärme-Erweiterungsgebiete, Prüfgebiete für Fernwärme, Prüfgebiete für Nahwärme sowie Gebiete mit dezentralen Wärmelösungen. Während der Wärmeplan selbst ein strategisches Planungsinstrument ohne unmittelbare rechtliche Bindungswirkung ist, gilt in den ausgewiesenen Fernwärme-Satzungsgebieten nach der Fernwärmesatzung der Landeshauptstadt Hannover (zuletzt geändert am **27.

März 2025) ein verbindlicher Anschluss- und Benutzungszwang an das Fernwärmenetz von enercity. Vorhandene Öl- und Gasheizungen im Satzungsgebiet genießen auf Antrag Bestandsschutz (§ 7 Abs. 2 Fernwärmesatzung), der jedoch beim Austausch des Heizkessels erlischt (§ 7 Abs. 6); eine Befreiung für den Einbau einer Wärmepumpe** (emissionsfreie Anlage nach § 2 Nr. 5) soll auf Antrag erteilt werden (§ 7 Abs. 3).

Welche Zahlen und Regeln gelten in Hannover?

Alle Angaben stammen aus amtlichen Quellen. Der Link führt jeweils zur Fundstelle.

AngabeWertStandQuelle
Ratsbeschluss über die kommunale Wärmeplanung der Landeshauptstadt HannoverOffizieller Beschluss durch den Rat der Landeshauptstadt Hannover am 27.03.2025 (Entwurf bereits Ende 2023 als erste Kommune in Niedersachsen übermittelt)2025-03-28Quelle
Einteilung des Stadtgebiets im Kommunalen Wärmeplan Hannover5 Gebietsarten: Fernwärme-Satzungsgebiete, Fernwärme-Erweiterungsgebiete, Prüfgebiete für Fernwärme, Prüfgebiete für Nahwärme sowie Gebiete mit dezentralen Wärmelösungen2025-03-28Quelle
Rechtliche Bindungswirkung des Kommunalen WärmeplansStrategisches Planungsinstrument zur Orientierung ohne unmittelbare rechtliche Bindungswirkung für Eigentümer2025-03-28Quelle
Beschlossene Umsetzungsmaßnahmen zur Wärmeplanung8 Umsetzungsmaßnahmen (darunter Fortsetzung des Fernwärmeausbaus, Erweiterung des Satzungsgebiets, Finanzierung von Wärmepumpen-Eignungschecks und Beratungsangebote für Nachbarschaftsinitiativen)2025-03-28Quelle
Fernwärmesatzung der Landeshauptstadt Hannover (Anschluss- und Benutzungszwang)Satzung vom 29.09.2022 (in Kraft seit 01.01.2023), zuletzt geändert durch Satzung vom 27.03.2025 (Abl. Hann. 29.05.2025, Nr. 13, S. 73); regelt in § 6 den Anschluss- und Benutzungszwang im Versorgungsgebiet2025-03-27Quelle, S. 4, 7
Bestandsschutz für vorhandene Heizungen im Fernwärme-Satzungsgebiet (§ 7 Abs. 2 Fernwärmesatzung)Vorhandene Wärmeerzeugungsanlagen gelten mit Eingang des vollständigen Befreiungsantrags nebst Nachweisen als vom Anschluss- und Benutzungszwang befreit2025-03-27Quelle, S. 4
Befreiung für Wärmepumpen und Kleinanlagen unter 25 kW (§ 7 Abs. 3 und 4 Fernwärmesatzung)Soll-Befreiung für emissionsfreie Wärmeerzeugungsanlagen nach § 2 Nr. 5 (Wärmepumpen, Solarthermie, Geothermie, nicht jedoch Stromdirektheizungen); Kann-Befreiung für Gebäude mit Gesamtnennwärmeleistung unter 25 kW (§ 7 Abs. 4 lit. a)2025-03-27Quelle, S. 4, 5
Zuständige Stelle für Befreiungsanträge und Anzeigen nach der FernwärmesatzungLandeshauptstadt Hannover, Fachbereich Umwelt und Stadtgrün, Klimaschutzleitstelle (OE 67.11), Arndtstraße 1, 30167 Hannover2026-11Quelle

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Welche Stellen sind in Hannover zuständig?

  • Landeshauptstadt Hannover, Fachbereich Umwelt und Stadtgrün, Klimaschutzleitstelle (OE 67.11): Arndtstraße 1, 30167 Hannover, Telefon 0511 168-30737, E-Mail 67.11.fernwaerme@hannover-stadt.de, [Website] (Quelle) (Aufgaben: Vollzug der Fernwärmesatzung, Entgegennahme von Befreiungsanträgen und Änderungsanzeigen sowie Auskünfte zur kommunalen Wärmeplanung).

Was ist in Hannover anders als anderswo?

Verbindlicher Fernwärme-Anschlusszwang in weiten Teilen des Stadtgebiets: Während der Kommunale Wärmeplan vom 27.03.2025 für sich genommen ein strategisches Orientierungsinstrument ist, verfügt Hannover mit der Fernwärmesatzung (zuletzt erweitert am 27.03.2025) über eines der größten kommunalen Fernwärme-Satzungsgebiete Deutschlands. Innerhalb des Satzungsgebiets darf eine abgängige Gas- oder Ölheizung nicht durch einen neuen fossilen Heizkessel ersetzt werden; zulässig sind dort beim Heizungstausch nur der Fernwärmeanschluss über enercity oder (mit Befreiung nach § 7 Abs. 3) eine emissionsfreie Heizung wie eine Wärmepumpe (Quelle).

Wärmepumpen-Freigabe auch im Fernwärmegebiet: Durch die ausdrückliche Soll-Befreiungsvorschrift in § 7 Abs. 3 i. V. m. § 2 Nr. 5 Fernwärmesatzung haben Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern selbst innerhalb des Fernwärme-Satzungsgebiets einen rechtlichen Weg, statt eines Fernwärmeanschlusses eine Wärmepumpe zu installieren, sofern der Wärmebedarf ausschließlich emissionsfrei gedeckt wird (Quelle).

Wie gehen Sie in Hannover am besten vor?

  1. Im Wärmeplan der Stadt nachsehen, ob die Straße für ein Wärmenetz vorgesehen ist.
  2. Den Zustand der vorhandenen Heizung prüfen lassen.
  3. Vor einem Heizungstausch die Förderung klären.
  4. Käufern die Lage im Wärmeplan nennen, sie fragen danach.

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