Wohin mit dem Elternhaus

Erbengemeinschaft

Erbengemeinschaft in Hannover: Haus verkaufen ohne Streit

Herausgegeben von Wohin mit dem Elternhaus

Eine Erbengemeinschaft kann das geerbte Haus nur gemeinsam verkaufen (§ 2040 BGB). Am wenigsten Streit gibt es, wenn sich alle Erben zuerst auf einen Wert einigen, den niemand allein bestimmt hat, etwa ein Gutachten des Gutachterausschusses. Danach wählen Sie gemeinsam den Weg: Verkauf, Auszahlung eines Geschwisters oder Verkauf eines Erbteils. Die Teilungsversteigerung ist der letzte Ausweg.

Wer entscheidet in einer Erbengemeinschaft über den Verkauf?

Über den Verkauf des Hauses entscheiden alle Erben gemeinsam. Ein Mehrheitsbeschluss reicht dafür nicht (§ 2040 BGB). Für die laufende Verwaltung, etwa Reparaturen oder die Wahl einer Versicherung, genügt dagegen eine Mehrheit, berechnet nach der Größe der Erbteile und nicht nach Köpfen (§§ 2038, 745 BGB). Notwendige Erhaltungsmaßnahmen darf jeder Miterbe allein treffen.

Offener Streit ist in Erbengemeinschaften seltener, als viele fürchten. Typischer sind leisere Konflikte: "Alles bleibt an mir hängen", ein Geschwister wohnt im Haus, oder man ist sich über den Wert nicht einig. "Ich will mich nicht streiten" ist ein guter Ausgangspunkt, denn eine Einigung bringt fast immer mehr als jeder Umweg.

Wie verkauft eine Erbengemeinschaft in Hannover Schritt für Schritt?

  1. Erbnachweis besorgen. Erbschein oder notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll vom Nachlassgericht. Ohne ihn lässt sich kein Kaufvertrag vollziehen. Details auf der Seite Nachlassgericht und Erbschein.
  2. Grundbuch berichtigen. Die Erben werden gemeinsam eingetragen, gebührenfrei binnen zwei Jahren nach dem Erbfall (KV 14110 GNotKG). Das Grundbuch für Hannover führt das Grundbuchamt beim Amtsgericht Hannover, dessen Bezirk auch Hemmingen, Laatzen, Langenhagen und Seelze umfasst1.
  3. Ausräumen und Erinnerungsstücke verteilen. Am besten vor dem Verkauf und mit einer Liste, wer was bekommt. Hier entstehen oft mehr Konflikte als beim Preis.
  4. Wert gemeinsam festlegen. Mit einem Gutachten, dem alle Erben vertrauen, oder einer Wertspanne aus den örtlichen Kaufpreisen.
  5. Weg wählen. Verkauf an Dritte, Übernahme durch ein Geschwister gegen Auszahlung oder Verkauf eines Erbteils.
  6. Einen Ansprechpartner bestimmen. Ein Erbe hält Kontakt zu Makler, Notar und Käufern, die anderen bekommen jede Information schriftlich. Das entlastet Geschwister, die weit entfernt wohnen.
  7. Notartermin. Alle Erben unterschreiben. Wer nicht anreisen kann, erteilt vorher eine notariell beglaubigte Vollmacht (§ 29 GBO).
  8. Erlös verteilen. Nach Abzug von Schulden und gemeinsamen Ausgaben im Verhältnis der Erbteile.

Mit dem Geschwister-Check beantwortet jedes Geschwister getrennt dieselben Fragen. Das Ergebnis zeigt, wo Sie sich einig sind und wo es hakt. Keine Anrufflut: ein fester Ansprechpartner, keine Weitergabe ohne Ihr Ja.

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Was ist das Haus wert, und wem glauben alle Erben?

Der Wert ist in Erbengemeinschaften vor allem eine Vertrauensfrage. Wenn ein Geschwister einen Makler fragt und das andere eine Bank, liegen schnell zwei Zahlen auf dem Tisch. Hilfreich ist ein Ausgangspunkt, den niemand allein ausgesucht hat. In Hannover veröffentlicht der Gutachterausschuss jedes Jahr Durchschnittspreise aus tatsächlich beurkundeten Verkäufen:

Art der ImmobilieDurchschnitt laut Marktbericht

Was kostet ein Gutachten des Gutachterausschusses in Hannover?

Ein Verkehrswertgutachten des Gutachterausschusses ist für Erbengemeinschaften oft die beste gemeinsame Grundlage. Gutachterausschüsse sind nach § 192 Abs. 1 BauGB selbständig und unabhängig, sie verkaufen nicht und vermitteln nicht. Die Gebühr richtet sich nach dem Verkehrswert: abhängig vom ermittelten Verkehrswert nach Nr. 1.1 der Anlage zur Gebührenordnung für die Gutachterausschüsse (GOGut): bis 250.000 € Verkehrswert 1.175 € zuzüglich 5,2 Promille des Wertes, über 250.000 € bis 1.000.000 € Verkehrswert 1.625 € zuzüglich 3,4 Promille des Wertes (z. B. 3.342 € netto bzw. 3.976,98 € inklusive 19 Prozent Umsatzsteuer bei 505.000 € Verkehrswert)2.

Zuständig fürStelleAdresse
GutachterausschussGutachterausschuss für Grundstückswerte Hameln-Hannover (LGLN Regionaldirektion Hameln-Hannover)5Dorfstraße 19, 30519 Hannover, Telefon 0511 30245-427, E-Mail gag-hm-h@lgln.niedersachsen.de

Kontakt: Geschäftsstelle in der LGLN Regionaldirektion Hameln-Hannover, Dorfstraße 19, 30519 Hannover, Telefon 0511 30245-427, für Verkehrswertgutachten 0511 30245-431, E-Mail gag-hm-h@lgln.niedersachsen.de, Besuch nur nach vorheriger Terminvereinbarung3. Die Kosten tragen in der Regel alle Erben anteilig. Auch für die Erbschaftsteuer kann ein solches Gutachten nützen, wenn der tatsächliche Wert unter dem Wert des Finanzamts liegt (§ 198 BewG).

Ihr Elternhaus-Fahrplan enthält eine Wertspanne aus den örtlichen Kaufpreisen, die nächsten Schritte und die Fristen mit Datum. Sie schicken ihn per Link an alle Miterben, damit alle dieselben Zahlen sehen. Ein fester Ansprechpartner, keine Anrufflut.

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Welche Kosten und Steuern fallen beim Verkauf an?

PostenWer zahltHöhe oder Regel
Notar und Grundbuch beim Kaufgesetzlich der Käufer (§ 448 BGB)rund 1 % des Kaufpreises ohne Finanzierung
Maklerprovision bei Einfamilienhaus oder WohnungVerkäufer und Käufer, bei Beauftragung durch beide in gleicher Höhe§§ 656c, 656d BGB
VerkehrswertgutachtenErben anteiligGebühr nach Satzung, siehe oben
Spekulationssteuerjeder Erbe auf seinen Anteilnur wenn die Eltern das Haus vor weniger als zehn Jahren gekauft haben (§ 23 EStG)
Grunderwerbsteuer bei Übernahme durch MiterbenkeineErwerb zur Teilung des Nachlasses ist befreit (§ 3 Nr. 3 GrEStG)

Übernimmt ein Geschwister das Haus und zahlt die anderen aus eigenem Geld aus, gilt das steuerlich als Kauf der Anteile. Für den hinzugekauften Teil beginnt eine neue Zehnjahresfrist, und für die weichenden Erben kann ein privates Veräußerungsgeschäft vorliegen, wenn die Frist der Eltern noch läuft. Lassen Sie das vorher von einem Steuerberater prüfen.

Was passiert, wenn ein Miterbe den Verkauf blockiert?

Jeder Miterbe kann jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen (§ 2042 BGB). Gibt es keine Einigung, bleiben drei Wege:

  • Erbteil verkaufen. Ein Erbe verkauft seinen Anteil am ganzen Nachlass, nicht am Haus allein. Das braucht einen Notar (§ 2033 BGB). Die übrigen Erben haben ein Vorkaufsrecht, das sie binnen zwei Monaten ausüben können (§ 2034 BGB).
  • Vermittlung. Eine Mediation oder ein gemeinsames Gespräch mit einem Notar klärt oft mehr als Briefe von Anwälten.
  • Teilungsversteigerung. Jeder Miterbe kann sie beantragen, ein Gerichtsurteil ist nicht nötig (§§ 180, 181 ZVG). Ein Miterbe kann die einstweilige Einstellung für bis zu sechs Monate beantragen, einmal wiederholbar (§ 180 Abs. 2 ZVG).

Die Teilungsversteigerung führt die Zwangsversteigerungsabteilung des Amtsgerichts durch. Die Abteilung in der Tabelle ist Amtsgericht Hannover, Zwangsversteigerungsgericht (Abteilungen 740, 741 und 743), Volgersweg 1, 30175 Hannover (zuständig für die Landeshauptstadt Hannover sowie Hemmingen, Laatzen, Langenhagen und Seelze; Versteigerungstermine im Altbau Saal 2048)4 zuständig.

Zuständig fürStelleAdresse
ZwangsversteigerungAmtsgericht Hannover - Zwangsversteigerungsgericht (Abt. 740, 741, 743)6Volgersweg 1, 30175 Hannover, Telefon 0511 347-3402, -4235, -3400

Eine Versteigerung kann weniger bringen als ein freier Verkauf, sie kann sich hinziehen und belastet die Familie. Sie ist deshalb vor allem ein Druckmittel, um wieder ins Gespräch zu kommen. Lassen Sie sich vor einem Antrag anwaltlich beraten.

Häufige Fragen

Kann ein Geschwister das Haus allein verkaufen?

Nein. Über das Haus können die Erben nur gemeinsam verfügen (§ 2040 BGB). Ein einzelner Erbe kann nur seinen Erbteil am gesamten Nachlass verkaufen, und das nur beim Notar (§ 2033 BGB).

Wer bezahlt das Gutachten, wenn wir uns über den Wert streiten?

In der Regel alle Erben anteilig, weil das Gutachten allen dient. Der Gutachterausschuss berechnet eine Gebühr nach dem Verkehrswert: abhängig vom ermittelten Verkehrswert nach Nr. 1.1 der Anlage zur Gebührenordnung für die Gutachterausschüsse (GOGut): bis 250.000 € Verkehrswert 1.175 € zuzüglich 5,2 Promille des Wertes, über 250.000 € bis 1.000.000 € Verkehrswert 1.625 € zuzüglich 3,4 Promille des Wertes (z. B. 3.342 € netto bzw. 3.976,98 € inklusive 19 Prozent Umsatzsteuer bei 505.000 € Verkehrswert)2.

Muss ich zum Notartermin nach Hannover kommen?

Nicht unbedingt. Sie können vorher bei einem Notar an Ihrem Wohnort eine Vollmacht beglaubigen lassen. Damit unterschreibt ein Miterbe oder eine Vertrauensperson auch für Sie.

Was passiert, wenn ein Geschwister im Haus wohnt?

Der Bewohner muss sich mit den anderen über die Nutzung einigen. Die Mehrheit nach Erbteilen kann über Verwaltung und Benutzung entscheiden, etwa ob der Bewohner eine Miete in die gemeinsame Kasse zahlt (§§ 2038, 745 BGB). Über einen Verkauf entscheiden aber nur alle gemeinsam.

Wo findet in Hannover eine Teilungsversteigerung statt?

Bei der Zwangsversteigerungsabteilung des Amtsgerichts. Sie ist Amtsgericht Hannover, Zwangsversteigerungsgericht (Abteilungen 740, 741 und 743), Volgersweg 1, 30175 Hannover (zuständig für die Landeshauptstadt Hannover sowie Hemmingen, Laatzen, Langenhagen und Seelze; Versteigerungstermine im Altbau Saal 2048)4 zuständig. Die Versteigerungstermine werden öffentlich bekannt gemacht (§ 39 ZVG).

Quellen

  1. Amtsgericht Hannover, Zuständigkeiten
  2. Niedersächsische Gebührenordnung für die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte (GOGut), Anlage Gebührenverzeichnis
  3. LGLN Regionaldirektion Hameln-Hannover, Geschäftsstelle Gutachterausschuss
  4. Amtsgericht Hannover, Zwangsversteigerungen des Amtsgerichts Hannover
  5. LGLN Regionaldirektion Hameln-Hannover, Geschäftsstelle des Gutachterausschusses
  6. Amtsgericht Hannover, Zwangsversteigerungen

Ihr Elternhaus-Fahrplan

Beantworten Sie ein paar kurze Fragen, ganz ohne Kontaktdaten. Ihr Fahrplan erscheint sofort: welche Fristen laufen, was als Nächstes zu tun ist und welche Wege Ihnen offenstehen, mit groben Zahlen.

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Was ist passiert?
Wo steht das Haus?

Damit wir die Preise und Zuständigkeiten vor Ort einsetzen können.

Um welche Immobilie geht es?
Wie groß ist die Wohnfläche ungefähr?
Haben Sie allein geerbt oder mit Geschwistern?
Wann ist der Erbfall eingetreten?

Daraus berechnen wir Ihre Fristen. Ein ungefähres Datum reicht.

Wer entscheidet heute über das Haus?
Wann haben die Eltern das Haus gekauft oder gebaut?

Wichtig für die Spekulationsfrist.

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Nils Puhlmann Ihr Ansprechpartner

Ich kaufe und vermiete selbst Wohnungen in Freiburg und München und kenne die Fragen rund um Wert, Mieter und Verkauf aus eigener Erfahrung. Mit diesem Angebot möchte ich Familien helfen, in Ruhe die passende Entscheidung zu treffen, statt sie zu einem schnellen Verkauf zu drängen.