Wohin mit dem Elternhaus

Ämter und Gerichte

Wer ist in Hamburg zuständig? Gerichte und Ämter bei Erbfall und Pflegefall

Herausgegeben von Wohin mit dem Elternhaus

Nach einem Erbfall oder beim Umzug ins Pflegeheim haben Familien in Hamburg mit mehreren Stellen zu tun. Das Nachlassgericht eröffnet Testamente und erteilt Erbscheine, das Grundbuchamt trägt neue Eigentümer ein, das Betreuungsgericht genehmigt Verkäufe durch Betreuer. Der Pflegestützpunkt berät zu Pflege und Heim, das Sozialamt entscheidet über Hilfe zur Pflege, der Gutachterausschuss ermittelt Verkehrswerte.

Welche Stelle ist wofür zuständig?

Die Tabelle nennt alle Stellen, die bei einem Elternhaus im Erbfall oder Pflegefall in Hamburg eine Rolle spielen. Nicht jede Familie braucht alle. Welche Sie brauchen, hängt davon ab, ob ein Erbfall eingetreten ist, ob es eine Vollmacht gibt und ob verkauft werden soll.

Zuständig fürStelleAdresse
NachlassgerichtAmtsgericht Hamburg-Mitte (Nachlassgericht)1Dammtorwall 13, 20354 Hamburg, Telefon 040 115 oder 040 42828-0
GrundbuchamtAmtsgericht Hamburg-Mitte (Grundbuchamt)2Caffamacherreihe 20, 20355 Hamburg, Telefon 040 115 (Vermittlung), Fax 040 4279-83238
ZwangsversteigerungAmtsgericht Hamburg-Mitte (Zwangsversteigerungsabteilung)4Caffamacherreihe 20, 20355 Hamburg, Telefon 040 115 oder 040 42828-0
NachlassgerichtAmtsgericht Hamburg-Altona (Nachlassgericht)5Max-Brauer-Allee 89, 22765 Hamburg, Telefon 040 115
GrundbuchamtAmtsgericht Hamburg-Altona (Grundbuchamt)5Max-Brauer-Allee 89, 22765 Hamburg, Telefon 040 115
ZwangsversteigerungAmtsgericht Hamburg-Altona (Zwangsversteigerung)5Max-Brauer-Allee 89, 22765 Hamburg, Telefon 040 115
NachlassgerichtAmtsgericht Hamburg-Barmbek (Nachlassgericht)6Spohrstraße 6, 22083 Hamburg, Telefon 040 115
GrundbuchamtAmtsgericht Hamburg-Barmbek (Grundbuchamt)6Spohrstraße 6, 22083 Hamburg, Telefon 040 115
ZwangsversteigerungAmtsgericht Hamburg-Barmbek (Zwangsversteigerung)6Spohrstraße 6, 22083 Hamburg, Telefon 040 115
NachlassgerichtAmtsgericht Hamburg-Bergedorf (Nachlassgericht)7Ernst-Mantius-Straße 8, 21029 Hamburg, Telefon 040 115
GrundbuchamtAmtsgericht Hamburg-Bergedorf (Grundbuchamt)7Ernst-Mantius-Straße 8, 21029 Hamburg, Telefon 040 115
ZwangsversteigerungAmtsgericht Hamburg-Bergedorf (Zwangsversteigerung)7Ernst-Mantius-Straße 8, 21029 Hamburg, Telefon 040 115
NachlassgerichtAmtsgericht Hamburg-Blankenese (Nachlassgericht)8Dormienstraße 7, 22587 Hamburg, Telefon 040 115
GrundbuchamtAmtsgericht Hamburg-Blankenese (Grundbuchamt)8Dormienstraße 7, 22587 Hamburg, Telefon 040 115
ZwangsversteigerungAmtsgericht Hamburg-Blankenese (Zwangsversteigerung)8Dormienstraße 7, 22587 Hamburg, Telefon 040 115
NachlassgerichtAmtsgericht Hamburg-Harburg (Nachlassgericht)9Buxtehuder Straße 9, 21073 Hamburg, Telefon 040 115
GrundbuchamtAmtsgericht Hamburg-Harburg (Grundbuchamt)9Buxtehuder Straße 9, 21073 Hamburg, Telefon 040 115
ZwangsversteigerungAmtsgericht Hamburg-Harburg (Zwangsversteigerung)9Buxtehuder Straße 9, 21073 Hamburg, Telefon 040 115
NachlassgerichtAmtsgericht Hamburg-St. Georg (Nachlassgericht)10Lübeckertordamm 4, 20099 Hamburg, Telefon 040 115
GrundbuchamtAmtsgericht Hamburg-St. Georg (Grundbuchamt)10Lübeckertordamm 4, 20099 Hamburg, Telefon 040 115
ZwangsversteigerungAmtsgericht Hamburg-St. Georg (Zwangsversteigerung)10Lübeckertordamm 4, 20099 Hamburg, Telefon 040 115
NachlassgerichtAmtsgericht Hamburg-Wandsbek (Nachlassgericht)11Schädlerstraße 28, 22041 Hamburg, Telefon 040 115
GrundbuchamtAmtsgericht Hamburg-Wandsbek (Grundbuchamt)11Schädlerstraße 28, 22041 Hamburg, Telefon 040 115
ZwangsversteigerungAmtsgericht Hamburg-Wandsbek (Zwangsversteigerung)11Schädlerstraße 28, 22041 Hamburg, Telefon 040 115
GutachterausschussGutachterausschuss für Grundstückswerte in Hamburg, Geschäftsstelle beim Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung3Neuenfelder Straße 19, 21109 Hamburg, Telefon 040 42826-6000 oder 040 115, E-Mail gutachterausschuss@gv.hamburg.de
ErbbaurechteLandesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG)12Millerntorplatz 1, 20359 Hamburg

Sie müssen nicht alle Wege auf einmal gehen. Für die meisten Familien beginnt es mit einer einzigen Stelle: beim Erbfall mit dem Nachlassgericht, beim Heimeinzug mit dem Pflegestützpunkt.

Ihre LageErste StelleDanach oft
Ein Elternteil ist verstorbenNachlassgerichtGrundbuchamt, Finanzamt
Ein Elternteil zieht ins HeimPflegestützpunktSozialamt (Hilfe zur Pflege)
Niemand kann mehr für die Eltern unterschreibenBetreuungsbehörde oder BetreuungsgerichtBetreuungsgericht für die Genehmigung eines Verkaufs
Die Erben streiten über den WertGutachterausschussNotar
Das Haus steht auf einem ErbbaugrundstückErbbaurechtsgeberGrundbuchamt

Wofür brauchen Sie das Nachlassgericht?

Das Nachlassgericht eröffnet Testamente, nimmt Erbausschlagungen entgegen und erteilt den Erbschein. Für Hamburg gilt: In Hamburg sind die acht Amtsgerichte Hamburg-Mitte, Hamburg-Altona, Hamburg-Barmbek, Hamburg-Bergedorf, Hamburg-Blankenese, Hamburg-Harburg, Hamburg-St. Georg und Hamburg-Wandsbek jeweils als Nachlassgericht für ihren Amtsgerichtsbezirk zuständig; das Nachlassgericht des Amtsgerichts Hamburg-Mitte sitzt am Dammtorwall 13, 20354 Hamburg1. Kontakt: Nachlassgericht Amtsgericht Hamburg-Mitte, Dammtorwall 13, 20354 Hamburg, Vermittlung Telefon 040 115 oder 040 42828-0, Fax 040 4279-83900; telefonische Sprechzeiten bei den Hamburger Nachlassgerichten in der Regel Montag, Dienstag und Donnerstag 9 bis 11 Uhr, Erbausschlagungen Dienstag und Donnerstag 9 bis 12 Uhr, Erbscheinsanträge nach Terminvereinbarung1.

Die Ausschlagung muss binnen sechs Wochen erklärt werden, gegenüber dem Nachlassgericht oder in öffentlich beglaubigter Form beim Notar (§§ 1944, 1945 BGB). Einen Erbschein brauchen Sie für das Grundbuch, wenn kein notarielles Testament vorliegt (§ 35 GBO). Mehr dazu unter Nachlassgericht und Erbschein.

Wofür brauchen Sie das Grundbuchamt?

Nach dem Erbfall ist das Grundbuch unrichtig, weil noch die Verstorbenen als Eigentümer eingetragen sind. Die Erben beantragen die Berichtigung. Geht der Antrag binnen zwei Jahren nach dem Erbfall ein, kostet die Eintragung der Erben keine Gebühr (KV 14110 GNotKG).

In Hamburg führt jedes der acht Amtsgerichte (Hamburg-Mitte, Altona, Barmbek, Bergedorf, Blankenese, Harburg, St. Georg und Wandsbek) ein eigenes Grundbuchamt für die in seinem Amtsgerichtsbezirk belegenen Grundstücke; das Grundbuchamt des Amtsgerichts Hamburg-Mitte befindet sich in der Caffamacherreihe 20, 20355 Hamburg2. Kontakt: Grundbuchamt des Amtsgerichts Hamburg-Mitte, Caffamacherreihe 20, 20355 Hamburg, Telefon 040 115 (Vermittlung), Fax 040 4279-83238, Sprechzeiten Montag bis Freitag 9 bis 13 Uhr, Antragsannahme darüber hinaus bis 15 Uhr, freitags bis 14 Uhr2. Einzelheiten stehen unter Grundbuch nach dem Erbfall.

Wir sortieren mit Ihnen, welche Stelle Sie wann brauchen und welche Unterlagen fehlen. Ein Anruf, ein fester Ansprechpartner, keine Anrufflut.

Fahrplan mit Fristen

Wofür brauchen Sie das Betreuungsgericht und die Betreuungsbehörde?

Das Betreuungsgericht bestellt einen rechtlichen Betreuer, wenn ein Elternteil seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann und keine Vorsorgevollmacht besteht. Will der Betreuer das Haus verkaufen, braucht er die Genehmigung des Gerichts (§ 1850 BGB). Erst mit Rechtskraft des Beschlusses wird sie wirksam (§ 40 Abs. 2 FamFG).

Wofür brauchen Sie den Pflegestützpunkt und das Sozialamt?

Reichen Rente, Pflegekasse und Ersparnisse nicht für den Eigenanteil im Heim, stellen Sie beim Sozialamt einen Antrag auf Hilfe zur Pflege. Das Amt prüft dann das Vermögen, auch das Haus (§ 90 SGB XII). Was das bedeutet, steht unter Pflegeheim und Elternhaus in Hamburg.

Wofür brauchen Sie den Gutachterausschuss?

Der Gutachterausschuss erstellt Verkehrswertgutachten, veröffentlicht den Immobilienmarktbericht und die Bodenrichtwerte. Ein Gutachten hilft, wenn Erben sich über den Wert nicht einig sind, wenn das Finanzamt einen zu hohen Wert ansetzt (§ 198 BewG) oder wenn ein Betreuer den Kaufpreis gegenüber dem Gericht begründen muss. Kontakt: Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in Hamburg beim Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung, Neuenfelder Straße 19, 21109 Hamburg, Telefon 040 42826-6000 (Montag bis Freitag 9 bis 12 Uhr) oder 040 115, E-Mail gutachterausschuss@gv.hamburg.de3.

Wofür brauchen Sie die Zwangsversteigerungsabteilung?

Mit der Zwangsversteigerungsabteilung haben Familien selten zu tun, aber in einem Fall ist sie wichtig: Wenn sich eine Erbengemeinschaft nicht einigt, kann jeder Miterbe die Teilungsversteigerung beantragen (§ 180 ZVG). Zuständig ist in Hamburg die Abteilung des Amtsgerichts Acht Hamburger Amtsgerichte (Hamburg-Mitte in der Caffamacherreihe 20, Altona, Barmbek, Bergedorf, Blankenese, Harburg, St. Georg und Wandsbek), jeweils als Vollstreckungsgericht für Zwangs- und Teilungsversteigerungen im eigenen Amtsgerichtsbezirk zuständig4. Eine Versteigerung bringt meist weniger als ein gemeinsamer Verkauf, deshalb lohnt sich eine Einigung vorher.

Ein Fahrplan mit Wertspanne, den Sie an alle Miterben schicken können. Keine Weitergabe ohne Ihr Ja.

Gemeinsame Grundlage anfordern

In welcher Reihenfolge gehen Sie vor?

  1. Lage klären. Erbfall, Pflegefall oder beides? Gibt es eine Vorsorgevollmacht?
  2. Erste Stelle ansprechen. Nachlassgericht beim Erbfall, Pflegestützpunkt beim Heimeinzug.
  3. Nachweise beschaffen. Erbschein oder eröffnetes notarielles Testament, Vollmacht oder Betreuerausweis.
  4. Grundbuch berichtigen. Innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall gebührenfrei.
  5. Wert klären. Wertspanne für die Familie, bei Bedarf Gutachten des Gutachterausschusses.
  6. Entscheiden. Behalten, vermieten oder verkaufen, in Ihrem Tempo.

Häufige Fragen

Muss ich persönlich zum Nachlassgericht?

Für die Hinterlegung oder Herausgabe eines Testaments brauchen Sie in der Regel einen Termin. Fragen zu einem laufenden Verfahren stellen Sie am besten schriftlich und mit Aktenzeichen. Den Erbscheinsantrag mit eidesstattlicher Versicherung können Sie auch bei einem Notar in Ihrer Nähe stellen, wenn Sie weit weg wohnen.

Wer hilft, wenn die Eltern keine Vorsorgevollmacht haben?

Die Betreuungsbehörde berät und kann beim Betreuungsgericht eine Betreuung anregen. Das Gericht bestellt dann einen Betreuer, oft ein Familienmitglied. Für einen Hausverkauf braucht dieser die Genehmigung des Gerichts.

Welche Stelle ermittelt den Wert für das Finanzamt?

Das Finanzamt ermittelt den Wert für die Erbschaftsteuer selbst. Halten Sie ihn für zu hoch, können Sie mit einem Gutachten des Gutachterausschusses oder eines Sachverständigen einen niedrigeren Wert nachweisen (§ 198 BewG).

Quellen

  1. Justiz-Portal Hamburg, Amtsgericht Hamburg-Mitte, Nachlassgericht
  2. Justiz-Portal Hamburg, Amtsgericht Hamburg-Mitte, Grundbuchamt
  3. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Hamburg, Immobilienmarktbericht Hamburg 2026, S. 2
  4. Justiz-Portal Hamburg, Amtsgericht Hamburg-Mitte, Zwangsversteigerung
  5. Justiz-Portal Hamburg, Amtsgericht Hamburg-Altona Kontakt
  6. Justiz-Portal Hamburg, Amtsgericht Hamburg-Barmbek Kontakt
  7. Justiz-Portal Hamburg, Amtsgericht Hamburg-Bergedorf Kontakt
  8. Justiz-Portal Hamburg, Amtsgericht Hamburg-Blankenese Kontakt
  9. Justiz-Portal Hamburg, Amtsgericht Hamburg-Harburg Kontakt
  10. Justiz-Portal Hamburg, Amtsgericht Hamburg-St. Georg Kontakt
  11. Justiz-Portal Hamburg, Amtsgericht Hamburg-Wandsbek Kontakt
  12. Service LIG, Freie und Hansestadt Hamburg

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