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Todesfall

Todesfall in Hamburg: Was ist in den ersten Tagen zu tun?

Herausgegeben von Wohin mit dem Elternhaus

Tritt in der Freien und Hansestadt Hamburg ein Todesfall ein, ist dieser spätestens am 3. auf den Tod folgenden Werktag beim Standesamt desjenigen der 7 Hamburger Bezirke anzuzeigen, in dem der Tod eingetreten ist. Die Sterbefallanzeige selbst ist gebührenfrei; die erste Sterbeurkunde kostet 19,50 Euro und jede weitere im selben Bearbeitungsgang ausgestellte Urkunde 8,50 Euro, wobei spätere Nachbestellungen über den Hamburger Online-Dienst "Urkundennachforderung" möglich sind.

Was gilt in Hamburg im Einzelnen?

Öffentlich-rechtlich richtet sich die Bestattungspflicht nach dem Hamburgischen Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen (Bestattungsgesetz, HmbBestattG vom 30. Oktober 2019, in Kraft seit 1.

März 2020): Gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 und Satz 3 in Verbindung mit § 11 HmbBestattG haben die Angehörigen in gesetzlicher Rangfolge (insbesondere Ehegatten oder Lebenspartner, Kinder, Eltern, Geschwister, Enkel) für die Bestattung zu sorgen, und zwar unabhängig davon, ob sie das Erbe annehmen oder ausschlagen. Wird die Bestattung nicht rechtzeitig veranlasst, ordnet die zuständige Behörde nach § 10 Abs. 1 Satz 4 HmbBestattG eine ordnungsrechtliche Bestattung von Amts wegen an und fordert die Kosten nach § 10 Abs. 2 HmbBestattG von den Pflichtigen als Gesamtschuldnern zurück; allein die Verwaltungsgebühr für die Vorbereitung einer Bestattung von Amts wegen beträgt nach Nr. 444 der Hamburger Gebührenordnung (BestattGebO, Stand 1.

Januar 2026) 460 Euro (bei Einleitung ohne Vollzug 50 Euro). Ist den zur Kostentragung Verpflichteten die Übernahme der Bestattungskosten sozialhilferechtlich unzumutbar, besteht bei den Fachämtern Grundsicherung und Soziales der 7 Bezirksämter ein Anspruch auf Übernahme der erforderlichen Kosten einer einfachen, würdevollen Bestattung nach § 74 SGB XII.

Welche Zahlen und Regeln gelten in Hamburg?

Alle Angaben stammen aus amtlichen Quellen. Der Link führt jeweils zur Fundstelle.

AngabeWertStandQuelle
Gesetzliche Anzeigefrist beim Standesamt (§ 28 PStG)Spätestens am 3. auf den Tod folgenden Werktag2026-10-31Quelle
Gebühr für die Anzeige des Sterbefalls beim StandesamtGebührenfrei2026-10-31Quelle
Gebühren für Sterbeurkunden in Hamburg19,50 Euro für die 1. Sterbeurkunde; 8,50 Euro für jede weitere Urkunde im gleichen Bearbeitungsgang2026-10-31Quelle
Rechtsgrundlage des Bestattungswesens in HamburgHamburgisches Bestattungsgesetz (HmbBestattG) vom 30.10.2019, in Kraft getreten am 01.03.20202026-11-01Quelle, S. 3
Öffentlich-rechtliche Bestattungspflicht der Angehörigen (Norm)§ 10 Abs. 1 Satz 1 und Satz 3 i. V. m. § 11 HmbBestattG2026-11-01Quelle, S. 3
Kreis und Rangfolge der Bestattungspflichtigen nach § 11 HmbBestattGEhegatten oder Lebenspartner, Kinder (§ 11 Nr. 2), Eltern, Geschwister, Enkel (§ 11 Nr. 5); mehrere Gleichrangige haften als Gesamtschuldner2026-11-01Quelle, S. 4
Fortbestand der Bestattungspflicht trotz ErbausschlagungAuch wer das Erbe ausschlägt, bleibt nach §§ 10, 11 HmbBestattG öffentlich-rechtlich bestattungspflichtig2026-11-01Quelle, S. 4
Ordnungsbehördliche Bestattung bei Untätigkeit und Kostenerstattung (Norm)Veranlassung durch Behörde nach § 10 Abs. 1 Satz 4 HmbBestattG; Kostenerstattungsanspruch gegen Pflichtige nach § 10 Abs. 2 HmbBestattG2026-11-01Quelle, S. 5
Verwaltungsgebühr für Vorbereitung einer Bestattung von Amts wegen (Nr. 444 BestattGebO)460 Euro (zuzüglich der eigentlichen Bestattungs- und Friedhofskosten); bei Einleitung einer nicht vollzogenen Bestattung (Nr. 4441): 50 Euro2026-01-01Quelle, S. 3
Privatrechtliche Rangfolge der Kostentragungspflicht vor Sozialbestattung (§ 74 SGB XII)1. Vertraglich Verpflichtete, 2. Erben (§ 1968 BGB), 3. Unterhaltsverpflichtete (§ 1615 Abs. 2 BGB), 4. Öffentlich-rechtlich Bestattungspflichtige (§ 11 HmbBestattG)2026-11-01Quelle, S. 4
Antragsfrist und Verjährung bei Sozialbestattung (§ 74 SGB XII i. V. m. § 45 SGB I)Antrag auch nach erfolgter Bestattung möglich; Prüfung der Zumutbarkeit bei Antrag später als 6 Monate nach Bestattung; Verjährung nach 4 Jahren2026-11-01Quelle, S. 9

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Welche Stellen sind in Hamburg zuständig?

  • Hamburger Friedhöfe - AöR (Anstalt öffentlichen Rechts) Adresse: Fuhlsbüttler Straße 756, 22337 Hamburg (Hauptverwaltung Friedhof Ohlsdorf) Aufgabe: Betrieb der 4 großen staatlichen Friedhöfe (Ohlsdorf, Öjendorf, Volksdorf, Wohldorf), Vollzug der Gebührenordnung für das Friedhofs- und Bestattungswesen (BestattGebO) inkl. Verwaltungsgebühren nach dem HmbBestattG. URL & Quelle: Quelle

Wie gehen Sie in Hamburg am besten vor?

  1. Ärztin oder Arzt für die Leichenschau rufen und den Totenschein ausstellen lassen.
  2. Den Sterbefall beim Standesamt beurkunden lassen und gleich mehrere Sterbeurkunden bestellen.
  3. Klären, wer bestattungspflichtig ist, und ein Bestattungsunternehmen beauftragen.
  4. Ein gefundenes Testament beim Nachlassgericht abliefern.
  5. Das Haus sichern: Versicherung informieren, Heizung im Winter nicht abstellen, Post umleiten.

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Häufige Fragen

Was kostet in Hamburg die Einäscherung im Krematorium inklusive der zweiten Leichenschau?

Nach Nr. 421 der Hamburger Gebührenordnung (BestattGebO, gültig ab 1. Januar 2026) beträgt die Gebühr für die Einäscherung in der Hamburger Krematorium GmbH inklusive der amtsärztlichen Leichenschau 460 Euro (Quelle: Gebührenübersicht 2026, S. 3).

Innerhalb welcher Frist muss ein Todesfall in Hamburg beim Standesamt gemeldet werden und wer übernimmt das?

Der Sterbefall ist spätestens am 3. auf den Tod folgenden Werktag beim Standesamt des Sterbeorts anzuzeigen; bei einem Tod im Krankenhaus oder Pflegeheim ist der Einrichtungsträger anzeigepflichtig, bei einem Tod zu Hause die Angehörigen bzw. das beauftragte Bestattungsunternehmen (Quelle).

Was kosten Sterbeurkunden in Hamburg und kann man später weitere Urkunden online nachbestellen?

Die erste Sterbeurkunde kostet 19,50 Euro, jede weitere im selben Bearbeitungsgang 8,50 Euro; spätere Nachbestellungen sind über den Online-Dienst "Urkundennachforderung" möglich (Quelle).

Wer muss in Hamburg die Bestattung veranlassen, wenn alle Kinder das Erbe wegen Schulden ausschlagen?

Nach § 10 Abs. 1 Satz 3 in Verbindung mit § 11 HmbBestattG trifft die öffentlich-rechtliche Bestattungspflicht die nächsten Angehörigen (Ehegatten/Lebenspartner, Kinder, Eltern, Geschwister, Enkel) unabhängig von der Erbenstellung; eine Erbausschlagung hebt diese Pflicht nicht auf.

Was passiert in Hamburg, wenn sich kein Angehöriger um die Bestattung kümmert?

Dann veranlasst die zuständige Behörde nach § 10 Abs. 1 Satz 4 HmbBestattG eine ordnungsrechtliche Bestattung von Amts wegen und fordert die Kosten nach § 10 Abs. 2 HmbBestattG zuzüglich einer Verwaltungsgebühr von 460 Euro (Nr. 444 BestattGebO) von den bestattungspflichtigen Angehörigen zurück.

Wer bekommt in Hamburg einen Zuschuss zu den Bestattungskosten nach § 74 SGB XII, wenn der Nachlass nicht ausreicht?

Anspruchsberechtigt ist die vorrangig kostentragungspflichtige Person (vorrangig die Erben, bei Gesamtausschlagung der ranghöchste bestattungspflichtige Angehörige nach § 11 HmbBestattG), sofern ihr die Kostentragung aus eigenem Einkommen und Vermögen nicht zumutbar ist.

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Nils Puhlmann Ihr Ansprechpartner

Ich kaufe und vermiete selbst Wohnungen in Freiburg und München und kenne die Fragen rund um Wert, Mieter und Verkauf aus eigener Erfahrung. Mit diesem Angebot möchte ich Familien helfen, in Ruhe die passende Entscheidung zu treffen, statt sie zu einem schnellen Verkauf zu drängen.