Haus und Auflagen
Wärmeplanung in Hamburg: Was bedeutet sie für das Elternhaus?
Herausgegeben von Wohin mit dem Elternhaus
Der Hamburger Senat hat am 16. Juni 2026 den kommunalen Wärmeplan für die Freie und Hansestadt Hamburg beschlossen und damit die bundesgesetzliche Frist des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) für Großstädte ab 100.000 Einwohnern zum 30. Juni 2026 fristgerecht eingehalten. Zuvor war der Entwurf der kommunalen Wärmeplanung am 16.
Was gilt in Hamburg im Einzelnen?
März 2026 durch die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) veröffentlicht und bis zum 14. April 2026 öffentlich ausgelegt worden.
Der Wärmeplan dient als strategisches Zielbild auf dem Weg zum Hamburger Klimaziel, bis 2040 klimaneutral zu werden und bis 2030 vollständig aus der Kohleverstromung und -wärmeerzeugung auszusteigen. Über das interaktive Wärmeportal Hamburg (hamburg.de/go/waermeportal) können Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Erben eines Hauses adressscharf prüfen, ob ihr Grundstück in einem Bestands- oder Ausbaugebiet für Wärmenetze liegt oder für eine dezentrale Versorgung (insbesondere Wärmepumpe, Solarthermie oder Hybridheizung) vorgesehen ist.
Da in Hamburg derzeit noch rund acht von zehn Heizungen mit fossilen Energien betrieben werden und die Wärmeversorgung rund die Hälfte des Hamburger Energieverbrauchs und der CO2-Emissionen verursacht, greifen beim Heizungstausch die Erneuerbare-Energien-Pflichten (Nachweis binnen 18 Monaten nach Inbetriebnahme online über das Serviceportal). Kostenfreie und anbieterunabhängige Einzelberatung zum Wärmeplan und zum Heizungstausch bieten die Hamburger Energielotsen sowie für gemeinschaftliche Quartierslösungen die Servicestelle Energetische Quartiersentwicklung bei der ZEBAU GmbH.
Welche Zahlen und Regeln gelten in Hamburg?
Alle Angaben stammen aus amtlichen Quellen. Der Link führt jeweils zur Fundstelle.
| Angabe | Wert | Stand | Quelle |
|---|---|---|---|
| Beschlussdatum des kommunalen Wärmeplans der Freien und Hansestadt Hamburg | 16. Juni 2026 (Senatsbeschluss vor Ablauf der gesetzlichen Frist zum 30.06.2026) | 2026-06-16 | Quelle |
| Veröffentlichung des Entwurfs und Öffentlichkeitsbeteiligung | Veröffentlichung am 16. März 2026; einmonatige Öffentlichkeitsbeteiligung bis 14. April 2026 | 2026-03-16 | Quelle |
| Interaktives Kartenportal zur Adressprüfung der Wärmeplanung | Hamburger Wärmeportal (www.hamburg.de/go/waermeportal) mit interaktiven Karten für jede Adresse | 2026-11 | Quelle |
| Wirtschaftlichste Erfüllungsoptionen laut kommunaler Wärmeplanung Hamburg | Je nach Gebietskategorie vor allem Anschluss an ein Wärmenetz oder Installation einer Wärmepumpe; zudem Solarthermie, Wärmepumpen-Hybridheizung oder Holzheizung zulässig | 2026-11 | Quelle |
| Bewertung von Gas-/Ölheizungen mit klimafreundlichen Brennstoffen (Biomethan, Bioöl, Wasserstoff) | Rechtlich als Erfüllungsoption anerkannt, laut BUKEA jedoch wegen künftig voraussichtlich steigender Brennstoffkosten weniger empfehlenswert | 2026-11 | Quelle |
| Nachweisfrist beim Heizungstausch in Hamburg | 18 Monate nach Inbetriebnahme der neuen Heizung über den Online-Dienst im Serviceportal Hamburg | 2026-11 | Quelle |
| Beratung für Gebiete außerhalb bestehender oder geplanter Wärmenetze | Servicestelle Energetische Quartiersentwicklung bei der ZEBAU GmbH berät Eigentümerinitiativen zu lokalen Quartierswärmenetzen | 2026-11 | Quelle |
| Kostenfreie Energie- und Heizungsberatung für Hamburger Haushalte | Hamburger Energielotsen (Telefon 040 24832-250, Video-, Vor-Ort- und persönliche Beratung kostenfrei durch Förderung der BUKEA) | 2026-11 | Quelle |
| Rechtlicher Charakter des kommunalen Wärmeplans | Strategisches Zielbild und Planungsinstrument für die künftige Wärmeversorgung (löst für sich genommen noch keine unmittelbare Austauschpflicht für funktionierende Bestandsheizungen aus) | 2026-06-16 | Quelle |
Sie bekommen einen Ablauf für Ihr Elternhaus in Hamburg, mit den zuständigen Stellen und ohne Anrufflut.
Fahrplan für Ihre Familie anfordernWelche Stellen sind in Hamburg zuständig?
- Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA), Amt Energie und Klima (Kommunale Wärmeplanung): Neuenfelder Straße 19, 21109 Hamburg, Telefon: 040 115, Wärmeplan und Wärmeportal: Quelle
- Hamburger Energielotsen (Kooperation von ZEBAU GmbH, Verbraucherzentrale Hamburg e.V. und Handwerkskammer Hamburg im Auftrag der BUKEA): Kirchenallee 22, 20099 Hamburg / Große Elbstraße 146, 22767 Hamburg, kostenfreie Beratungshotline: 040 24832-250, [Website] (Quelle)
- ZEBAU GmbH, Servicestelle Energetische Quartiersentwicklung: Große Elbstraße 146, 22767 Hamburg
Was ist in Hamburg anders als anderswo?
Fristgerechter Senatsbeschluss am 16. Juni 2026: Als Millionenstadt unterlag Hamburg der Stichtagsfrist des Wärmeplanungsgesetzes zum 30. Juni 2026 und hat den kommunalen Wärmeplan am 16. Juni 2026 verbindlich im Senat beschlossen (Quelle).
Adressscharfe Online-Prüfung im Hamburger Wärmeportal: Für jedes geerbte Einfamilien- oder Mehrfamilienhaus lässt sich im Hamburger Wärmeportal (hamburg.de/go/waermeportal) einsehen, ob ein Fernwärmeanschluss (z. B. über die Hamburger Energiewerke) besteht oder geplant ist oder ob das Gebiet als dezentrales Versorgungsgebiet (Wärmepumpe) eingestuft wurde (Quelle).
Verzahnung mit dem Hamburger Klimaschutzgesetz (HmbKliSchG) und 18-Monats-Online-Nachweis: Beim Austausch einer Heizung im Bestand muss in Hamburg binnen 18 Monaten nach Inbetriebnahme der Nachweis zur Erfüllung der Erneuerbare-Energien-Pflicht digital im Serviceportal eingereicht werden; dies kann durch Eigentümer, Heizungsinstallateure, Schornsteinfeger oder Energieberater erfolgen (Quelle).
Wie gehen Sie in Hamburg am besten vor?
- Im Wärmeplan der Stadt nachsehen, ob die Straße für ein Wärmenetz vorgesehen ist.
- Den Zustand der vorhandenen Heizung prüfen lassen.
- Vor einem Heizungstausch die Förderung klären.
- Käufern die Lage im Wärmeplan nennen, sie fragen danach.
Sie müssen heute nichts entscheiden. Wichtig ist nur, dass keine Frist verstreicht und das Haus gesichert ist.
Ein Ansprechpartner, ein Anruf, keine Weitergabe Ihrer Daten ohne Ihr Ja.
Kostenlose ErsteinschätzungHäufige Fragen
Liegt für Hamburg bereits ein beschlossener kommunaler Wärmeplan vor?
Beantwortet durch: Fakt 37-01, 37-02. Herkunft der Frage: BUKEA-Fachseite zum Senatsbeschluss des Wärmeplans vom 16. Juni 2026 (Quelle).
Wo kann ich online prüfen, ob das geerbte Elternhaus in Hamburg an das Fernwärmenetz angeschlossen werden kann?
Beantwortet durch: Fakt 37-05, 37-06. Herkunft der Frage: BUKEA-Hinweis auf das interaktive Hamburger Wärmeportal (Quelle).
Welche Heizungsarten erfüllen in Hamburg beim Austausch einer alten Öl- oder Gasheizung die gesetzlichen Vorgaben?
Beantwortet durch: Fakt 37-06, 37-07. Herkunft der Frage: BUKEA-Marktüberblick „Welche Heizungen die Erneuerbare-Energien-Pflicht erfüllen“ (Quelle).
Bis wann und wo muss nach einem Heizungstausch im geerbten Haus der Nachweis bei der Stadt Hamburg eingereicht werden?
Beantwortet durch: Fakt 37-08. Herkunft der Frage: BUKEA-Information zum Online-Dienst „Erneuerbare-Energien-Pflicht bei Heizungstausch“ (Quelle).
Was gilt für Häuser in Hamburger Stadtteilen, in denen kein zentraler Fernwärmeausbau geplant ist?
Beantwortet durch: Fakt 37-06, 37-09. Herkunft der Frage: BUKEA-Hinweise zu Wärmepumpen und zur Servicestelle Energetische Quartiersentwicklung bei der ZEBAU GmbH (Quelle).
Wo erhalten Erben in Hamburg eine kostenlose und unabhängige Beratung zur künftigen Heizung des Elternhauses?
Beantwortet durch: Fakt 37-10. Herkunft der Frage: Informationsseite der Verbraucherzentrale Hamburg und der Hamburger Energielotsen (Quelle).